Hundeauslaufflächen für alle Stadthunde nutzbar und sicher machen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats schlägt vor, die Hundeauslaufflächen in Frankfurt am Main nutzbar und sicher zu gestalten. In den meisten Stadtteilen besteht bereits eine grundlegende Versorgung mit diesen Flächen, die durch Vorschläge der Ortsbeiräte weiter verbessert werden kann. Ziel ist es, die Lebensqualität für Hundebesitzer und deren Tiere zu erhöhen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Zeppelinpark — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Verkehrssicherheit im Kuhwaldviertel durch Fahrradbügel und Zebrastreifen erhöhen05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Hundeauslaufwiese im Zeppelinpark08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Europagarten 2.0 realisieren01.03.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Zeppelinpark per E-MailStellungnahme des Magistrats
Grünanlagen im Stadtgebiet bieten grundsätzlich Freiraum für Erholung, Naturerlebnis, Bewegung und Aufenthalt für unterschiedliche Nutzergruppen. Sie sind ein wichtiges Element der Freizeit- und Lebensqualität der Stadt Frankfurt am Main. Der Magistrat verfügt über eine stadtweite Übersicht der Hundeauslaufflächen. Dabei zeigt sich, dass einzelne Ortsbezirke über mehrere Angebote verfügen, während andere Bezirke eine geringere Ausstattung aufweisen. Grundsätzlich besteht jedoch in den meisten Ortsbezirken eine grundlegende Versorgung mit Hundeauslaufflächen. In nördlichen Stadtteilen ohne ausgewiesene Flächen besteht zudem eine räumliche Nähe zur offenen Landschaft, die zusätzliche Bewegungsmöglichkeiten bietet. Der Ortsbezirk 2 verfügt derzeit über Hundeauslaufflächen am Institut für Sportwissenschaften in Bockenheim, im Grüneburgpark sowie im Rebstockpark. Darüber hinaus wird derzeit geprüft, eine zusätzliche Hundeauslauffläche im Zeppelinpark anzulegen. Der Magistrat verfolgt bei der Planung und Bereitstellung von Hundeauslaufflächen ein bedarfsorientiertes Vorgehen. Ortsbeiräte können geeignete Flächen vorschlagen, die durch das zuständige Fachamt anhand eines Kriterienkatalogs geprüft werden. Dabei werden unter anderem Aspekte wie Lage, Erreichbarkeit, Abstand zur Wohnbebauung, Nutzungsdruck sowie mögliche Konflikte mit anderen Nutzungen berücksichtigt. Einfriedungen erfolgen in der Regel nur aus Gründen der Verkehrssicherung, beispielsweise an stark frequentierten Wegen oder angrenzenden Verkehrsflächen. Für die Hundeauslauffläche im Rebstockpark besteht nach fachlicher Prüfung derzeit keine Notwendigkeit für eine Einfriedung. Eine gesonderte Ausweisung von Bereichen für große und kleine Hunde ist derzeit nicht vorgesehen. Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer und nicht zweckgebunden. Eine direkte Finanzierung einzelner Hundeauslaufflächen aus der Hundesteuer ist daher rechtlich nicht vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2025OFOF 1272/2Hundeauslaufflächen für alle Stadthunde nutzbar und sicher machenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Januar 2026OMOM 8008Hundeauslaufflächen für alle Stadthunde nutzbar und sicher machenDirektanregung
- 13. April 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 702Hundeauslaufflächen für alle Stadthunde nutzbar und sicher machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab