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Aufstellen eines Verbotsschildes gegen illegale Müllablagerungen Höhe Gerauer Straße 77/Ecke Gundhofstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat rät davon ab, ein Verbotsschild gegen illegale Müllablagerungen aufzustellen, da diese Maßnahme ineffektiv sei. Die Gründe hierfür beziehen sich auf die mangelnde Kontrolle und die mögliche Trotzreaktion der Menschen, die den Verstoß gegen Verbote ignorieren. Ein effektiver Umgang mit dem Problem setzt strenge Kontrollen und konkrete Hinweise auf die Ahndung voraus.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Gerauer Straße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Aus folgenden Gründen ist eine Beschilderung mit Verweisen auf Verbote nicht erfolgsversprechend: - Personen, die unachtsam oder absichtlich Abfälle in die Umwelt entsorgen, gehen oft davon aus, nicht erwischt zu werden, unabhängig von reinen Verbotsschildern, da die konkrete Ahndung nicht kommuniziert ist. Hier ist der Hinweis auf die konkrete Ahndung notwendig z.B. Bußgeld bei Sperrmüll ohne Termin ab 1.000,00 €, Kleinabfälle wie Glasflaschen 120,00 €. - Ohne die Aussicht auf strenge Kontrollen schaffen die Beschilderung kein Bewusstsein für Konsequenzen. - Manche Personen reagieren auf Verbote mit Trotz, so dass entsprechende Beschilderung das Gegenteil bewirken kann. - Wenn trotz Beschilderung sichtbar weiterhin Abfälle in die Umwelt entsorgt werden, verlieren diese ihre Wirkung. Insbesondere, wenn die Örtlichkeit durch fließenden Verkehr frequentiert wird. Da der Magistrat entsprechende Erfahrungen bereits gemacht hat, raten wir von der Beschilderung ab. Damit mögliche Verursachende geahndet werden können, sind entsprechende Hinweise auf diese notwendig. Sofern Hinweise auf Verursachende bekannt sind, können diese der Stabsstelle Sauberes Frankfurt unter sauberes-frankfurt@stadt-frankfurt.de gemeldet werden. Im Rahmen der durchgeführten Kontrollen konnten keine Auffälligkeiten/ besondere Vermüllungssituationen festgestellt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Januar 2026OFOF 1652/5Aufstellen eines Verbotsschildes gegen illegale Müllablagerungen Höhe Gerauer Straße 77/Ecke GundhofstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 23. Januar 2026OMOM 8068Aufstellen eines Verbotsschildes gegen illegale Müllablagerungen Höhe Gerauer Straße 77/Ecke GundhofstraßeDirektanregung
  3. 13. April 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 711Aufstellen eines Verbotsschildes gegen illegale Müllablagerungen Höhe Gerauer Straße 77/Ecke Gundhofstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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