Aufstellen eines Verbotsschildes gegen illegale Müllablagerungen Höhe Gerauer Straße 77/Ecke Gundhofstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung des Ortsbeirats 5 fordert die Anbringung eines Verbotsschilds gegen illegale Müllablagerungen an einer Problemstelle in der Gerauer Straße. Ziel ist es, die Verschmutzung zu verringern und das Erscheinungsbild des Straßenraums zu verbessern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Gerauer Straße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Erhalt der Parkplätze im Bereich der Triftstraße04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verkehrsbelastung für Niederrad bei Großveranstaltungen im Waldstadion durch versenkbare Polleranlagen reduzieren08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sicherstellung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung - Apothekenstandort Gerauer Straße 98 bis 10027.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Gerauer Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Gerauer Straße auf Höhe der Hausnummer 77/Ecke Gundhofstraße in unmittelbarer Nähe zu den dort aufgestellten Glas- und Altkleidercontainern ein deutlich sichtbares Schild mit dem Hinweis "Das Ablagern von Müll und Sperrmüll ist verboten - Zuwiderhandlungen werden geahndet" anzubringen.
Begründung
Der Bereich rund um die dort aufgestellten Container befindet sich regelmäßig in einem ungepflegten und stark vermüllten Zustand. Immer wieder werden Müll und Sperrmüll neben den Containern abgestellt. Dies beeinträchtigt das Straßenbild und führt zu weiteren illegalen Ablagerungen. Anwohnerinnen und Anwohner befürchten zudem eine negative Veränderung des Wohngebietes. Ein Hinweisschild mit klarem Verbot und einem Hinweis auf mögliche Strafen kann präventiv wirken und einen Beitrag dazu leisten, das Müllaufkommen an dieser Stelle zu reduzieren und das Erscheinungsbild zu verbessern sowie gegebenenfalls eine dauerhafte Sauberkeit im Umfeld sicherstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2026OFOF 1652/5Aufstellen eines Verbotsschildes gegen illegale Müllablagerungen Höhe Gerauer Straße 77/Ecke GundhofstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2026Sie sind hierOMOM 8068Aufstellen eines Verbotsschildes gegen illegale Müllablagerungen Höhe Gerauer Straße 77/Ecke GundhofstraßeDirektanregung
- 13. April 2026Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 711Aufstellen eines Verbotsschildes gegen illegale Müllablagerungen Höhe Gerauer Straße 77/Ecke GundhofstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats