Aufstellen eines Verbotsschildes gegen illegale Müllablagerungen Höhe Gerauer Straße 77/Ecke Gundhofstraße
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, an der Gerauer Straße Höhe Haus Nr. 77 ein Verbotsschild gegen illegale Müllablagerungen aufzustellen. Dies ist notwendig, um den regelmäßig vermüllten Zustand der Umgebung zu verbessern und illegalen Ablagerungen vorzubeugen. Durch ein klar ausgewiesenes Verbot soll das Müllaufkommen an dieser Stelle reduziert werden.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Bereich der Gerauer Straße Höhe Haus Nr. 77 / Ecke Gundhofstraße in unmittelbarer Nähe zu den dort aufgestellten Glas- und Altkleidercontainer ein deutlich sichtbares Schild mit dem Hinweis "Das Ablagern von Müll und Sperrmüll ist verboten - Zuwiderhandlungen werden geahndet" anzubringen.
Begründung
Der Bereich rund um die dort aufgestellten Container befindet sich regelmäßig in einem ungepflegten und stark vermüllten Zustand. Immer wieder werden Müll und Sperrmüll neben den Container abgestellt. Dies beeinträchtigt das Straßenbild und führt zu weiteren illegalen Ablagerungen. Anwohnerinnen und Anwohner befürchten zudem eine negative Veränderung des Wohngebietes. Ein Hinweisschild mit klarem Verbot und einem Hinweis auf mögliche Strafen kann präventiv wirken und einen Beitrag dazu leisten, das Müllaufkommen an dieser Stelle zu reduzieren und das Erscheinungsbild verbessern sowie ggf. eine dauerhafte Sauberkeit im Umfeld sicherstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2026Sie sind hierOFOF 1652/5Aufstellen eines Verbotsschildes gegen illegale Müllablagerungen Höhe Gerauer Straße 77/Ecke GundhofstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2026OMOM 8068Aufstellen eines Verbotsschildes gegen illegale Müllablagerungen Höhe Gerauer Straße 77/Ecke GundhofstraßeDirektanregung
- 13. April 2026Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 711Aufstellen eines Verbotsschildes gegen illegale Müllablagerungen Höhe Gerauer Straße 77/Ecke GundhofstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme