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Frei halten des Gehwegs am Grüneburgweg/Ecke Reuterweg von ordnungswidrig abgestellten Leihfahrrädern und E-Scootern

Vorlagentyp: OFCDU
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

In der Sitzung des Ortsbeirats 2 wird beschlossen, Maßnahmen zu ergreifen, um den Gehweg am Grüneburgweg/Ecke Reuterweg von ordnungswidrig abgestellten Leihfahrrädern und E-Scootern freizuhalten. Dies ist wichtig, um die Sicherheit und Barrierefreiheit für Fußgänger, insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Reuterweg — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.

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Antrag

Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Situation am Grüneburgweg / Ecke Reuterweg, insbesondere vor dem Geschäft "Dominion Food Revolution", zu überprüfen;

2. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass der Gehweg an dieser Stelle nicht durch abgestellte Leihfahrräder und E-Scooter blockiert wird; 3. zu prüfen, ob an dieser Stelle eine Sperrzone für stationslose Leihfahrräder und E-Scooter eingerichtet werden kann; 4. die Einhaltung der geltenden Vorgaben für das Abstellen von Leihfahrrädern und E-Scootern dort verstärkt zu kontrollieren und bei Verstößen die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen; 5. durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der abgesenkte Bordstein am Zebrastreifen über den Reuterweg sowie der Zugang zur Bushaltestelle Kronberger Straße dauerhaft 6. freigehalten werden und jederzeit barrierefrei nutzbar sind; 7. dem Ortsbeirat 2 über die vorgesehenen und gegebenenfalls bereits umgesetzten Maßnahmen zu berichten.

Begründung

Am Grüneburgweg / Ecke Reuterweg, unmittelbar vor dem Geschäft "Dominion Food Revolution", werden Leihfahrräder und E-Scooter wiederholt so auf dem Gehweg abgestellt, dass dieser zeitweise nicht mehr passierbar ist. Fußgänger sind dadurch gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Dies ist an dieser Stelle besonders problematisch, da es sich um einen Kurvenbereich an einer stark frequentierten Straße handelt. Dadurch entstehen für Fußgänger erhebliche Behinderungen und Gefährdungen. In besonderem Maß betroffen sind mobilitätseingeschränkte Menschen, insbesondere ältere Personen mit Rollator, Eltern mit Kinderwagen sowie Menschen mit Behinderung. Besonders schwer wiegt, dass durch die abgestellten Leihfahrräder und E-Scooter nicht nur der Gehweg verengt oder blockiert wird, sondern auch die barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raums erheblich beeinträchtigt ist. Der abgesenkte Bordstein am Zebrastreifen zur Überquerung des Reuterwegs ist für Rollstuhlfahrer teilweise nicht mehr erreichbar. Damit wird an dieser Stelle eine sichere und selbstständige Querung der Straße faktisch verhindert. Zugleich wird der Zugang zur Bushaltestelle Kronberger Straße am Reuterweg erheblich erschwert oder sogar unmöglich gemacht. Gerade Menschen mit Behinderung, insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen sowie Rollstuhlfahrer, sind in besonderem Maß auf barrierefreie Wegebeziehungen und einen uneingeschränkten Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr angewiesen. Gehwege müssen durchgängig, sicher und barrierefrei nutzbar sein. Deshalb sind geeignete Maßnahmen erforderlich, um die Verkehrssicherheit, die Barrierefreiheit und die Nutzbarkeit des öffentlichen Raums an dieser Stelle dauerhaft sicherzustellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. April 2026Sie sind hier
    OFOF 13/2Frei halten des Gehwegs am Grüneburgweg/Ecke Reuterweg von ordnungswidrig abgestellten Leihfahrrädern und E-Scootern
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 11. Mai 2026OMOM 84Frei halten des Gehwegs am Grüneburgweg/Ecke Reuterweg von ordnungswidrig abgestellten Leihfahrrädern und E-ScooternDirektanregung
  3. 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1324Freihalten des Gehwegs am Grüneburgweg/Ecke Reuterweg von ordnungswidrig abgestellten Leih-fahrrädern und E-ScooternStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 1 · 11.05.2026
TO I, TOP 23
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 84 2026 1. Die Vorlage OF 13/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 27/2 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Enthaltung:
Grüne
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPD1 LinkeFDPAfD
Ablehnung:
Grüne
Enthaltung:
1 LinkeVolt
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE zu 2. CDU, SPD, 1 Linke, FDP und AfD gegen GRÜNE (= Annahme); 1 Linke und Volt (= Enthaltung)

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