Pflicht zur Weitergabe statt Vernichtung städtischer Materialien und Aufbau einer digitalen Plattform
Zusammenfassung
Der Bericht schlägt vor, städtische Materialien nicht zu vernichten, sondern diese weiterzugeben oder zu verwerten. Hierdurch soll ein ressourcenschonender Umgang mit vorhandenen Materialien ermöglicht werden. Zudem wird ein möglicher Aufbau einer digitalen Plattform angeregt, um die Weitergabe zu organisieren.
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Thema Stadtplanung verfolgenBericht
In Bezug auf bewegliche Sachen gilt die Verwertungsrichtlinie (AGA II, Ziffer 7.5).
Der Ablauf sieht vor, zunächst eine interne Weiterverwendung zu prüfen (Veröffentlichung in den Nachrichten der Stadtverwaltung).
Sollte stadtintern kein Interesse bekundet werden, ist gemäß der Verwertungsrichtlinie eine formale Anfrage an die VEBEG GmbH zu richten, die die Unterlagen prüft, einen Verwertungswert kalkuliert und die Abwicklung (Verkauf, Auktion) für die Stadt Frankfurt am Main durchführt.
Die Verwertungsrichtlinie stellt somit sicher, dass ein ressourcenschonender Umgang mit den vorhandenen Materialien gewährleistet wird und diese gerade nicht der Vernichtung zugeführt werden. Insbesondere den Nachrichten der Stadtverwaltung ist regelmäßig zu entnehmen, dass z. B. Einrichtungsgegenstände, insbesondere Möbel, die nicht mehr benötigt werden, anderen Ämtern und Betrieben zur Nutzung angeboten werden.
Unabhängig vom Vorrang der internen (städtischen) Weiterverwendung und der nachrangigen Verpflichtung zur Erzielung von Erlösen über die VEBEG GmbH spricht nichts dagegen, in Einzelfällen Organisationen oder Vereine, mit denen die Stadt Frankfurt am Main zusammenarbeitet, ggf. zu berücksichtigen. Mit einer entsprechenden Dokumentation, die den sozialen Aspekt einer Weitergabe aussortierter Materialien begründet darlegt, steht auch dieser Vorgehensweise nichts im Wege.
Ob darüber hinaus der Aufbau einer digitalen Plattform von Nutzen sein könnte, wäre zu prüfen. Aufgrund der klaren Regelung bestand bisher jedoch kein Bedarf.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Dezember 2025NRNR 1483Pflicht zur Weitergabe statt Vernichtung städtischer Materialien und Aufbau einer digitalen PlattformSTVV-Antrag · IBF
- 7. April 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 125Pflicht zur Weitergabe statt Vernichtung städtischer Materialien und Aufbau einer digitalen PlattformMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)