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Förderung im Bereich bildende Kunst

Vorlagentyp: B
96 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Bericht

Mit dem Etatantrag E 152 des Doppelhaushaltes 2024/2025 wurden im Bereich der Bildenden Kunst die zur Verfügung stehenden Mittel um jeweils 130.000 Euro pro Kalenderjahr seit langer Zeit erstmals wirksam erhöht. Dadurch konnte im Jahr 2024 das Pilotprojekt "Projektstipendium Bildende Kunst" umgesetzt werden. Von den für 2024 zur Verfügung gestellten Mitteln wurden 123.000 Euro direkt in das Projektstipendium ausgeschüttet. Insgesamt konnten damit 27 Arbeitsstipendien für Frankfurter Bildende Künstler*innen bewilligt werden. Eine Förderstruktur wie das Pilotprojekt "Projektstipendium Bildende Kunst", das sowohl Gestaltungsfreiheit als auch Planungssicherheit gewährleistete, stärkt die freie Szene nachhaltig.

Wegen der herausragenden Qualität der umgesetzten Projekte entschied sich das Kulturamt als fachlich zuständiges Amt innerhalb des Magistrates den Abschlussbericht in Form einer diesem Bericht als Anlage beiliegenden Publikation vorzulegen, die alle Einzelprojekte gebührend und mit Äußerungen der Künstler*innen zu diesem Arbeitsstipendium vorstellt. Der Bedarf an neuen, innovativen Fördermaßnahmen zeigt sich nicht zuletzt an der hohen Zahl qualitativ hochwertiger Anträge. Eine statistische Übersicht der ausgezahlten Fördersummen ist auf den Seiten 10 und 11 der beigelegten Publikation zu finden, ebenso wie ein ausführliches Fazit zum Projektstipendium, auf den Seiten 92 bis 95, aus dem auch die Verwendung der weiteren Haushaltsmittel aus dem Etatantrag E 152 hervorgeht.

Im Jahr 2025 wurde das Projektstipendium trotz des Erfolges bewusst nicht fortgesetzt; stattdessen floss das gesamte Budget in den allgemeinen Projektfördertopf. Dieser Schritt eröffnete erstmals die Möglichkeit, bestimmen zu können, welche Mittel tatsächlich nötig sind, um die Szene fair und angemessen zu unterstützen: Aufgrund des Doppelhaushaltes konnte die Mittelbewirtschaftung für das Jahr 2025 nachhaltig und planbar erfolgen.

Die frühzeitig vorhandene Planungssicherheit erleichterte den Einrichtungen, Projekträumen und freischaffenden Künstler*innen ihre jeweilige Jahresplanung erheblich und führte insgesamt zu einer effizienteren und stabileren Fördersituation. Gleichzeitig konnten deutlich mehr Akteur*innen der freien Szene sowie Programme nichtinstitutioneller und aufstrebender Offspaces unterstützt werden. Insgesamt beantragt wurden rund 530.000 Euro. Mit einer Fördersumme von 260.000 Euro konnte die Herausgabe von 27 Publikationen gefördert werden, darüber hinaus das Jahresprogramm von neun Offspaces mit insgesamt 36 Ausstellungen sowie 39 weitere individuelle Projekte und Ausstellungen.

Eine Förderung, die vorausschauend und planbar ist, schafft Raum, nicht nur für die Fördernehmenden, sondern auch für das Kulturamt. Raum zur Reflexion und für einen gezielten Austausch mit der freien Kunstszene. Auch das ist ein Ergebnis des umgesetzten Etatantrages. Eine grundsätzlich substantielle Stärkung des Förderbudgets für die Bildende Kunst ist eine Voraussetzung, um künstlerische Entwicklung, Fortschritt und Stabilisierung der Kunstszene in Frankfurt langfristig zu sichern und die lokale Kunstproduktion handlungsfähig zu halten, damit Frankfurt auch in Zukunft ein attraktiver Standort für die Kunstschaffenden bleibt, die die Kulturlandschaft der Stadt mitgestalten und ganz entscheidend bereichern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Juni 2024EE 152Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Förderung im Bereich bildende KünsteEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 7. April 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 96 Wochen
    BB 120Förderung im Bereich bildende Kunst
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 1 · 19.05.2026
TO I, TOP 86
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Sonstige:
BFF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)

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