Förderung im Bereich bildende Künste
Zusammenfassung
Der vorliegende Etatantrag fordert die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 130.000 Euro für die Förderung bildender Künste in den Haushaltsjahren 2024 und 2025. Ziel ist es, die Unterstützung für Künstler*innen zu verbessern, da die bisherigen Mittel nicht ausreichen, um angemessene Honorare zu gewährleisten.
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Für die Förderung im Bereich bildende Künste, werden in den Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2024 130.000 Euro und in das Haushaltsjahr 2025 130.000 Euro eingestellt.
Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024/2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.
Begründung
Zwar wurden die Mittel für die Bildenden Künste in den letzten Jahren erhöht, gemessen an der Zahl gut ausgebildeter Künstler*innen sind diese allerdings nicht ausreichend. Lediglich ca. 2,5% - 5% aller Frankfurter Künstler*innen erhalten derzeit eine Förderung für Projekte, deren Höhe zu gering ist und keine Honorare für die eigene Arbeit zulässt. Zudem liegt die maximale Förderhöhe in den letzten Jahren bei lediglich 5000 Euro, real eher bei 2500 Euro. Die maximale Förderhöhe sollte auf 10.000 Euro erhöht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juni 2024Sie sind hierEE 152Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Förderung im Bereich bildende KünsteEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 7. April 2026Antwort des Magistrats · nach 96 WochenBB 120Förderung im Bereich bildende KunstMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte
Ausgaben 2025: 91 Mio € · im Antragsjahr 2024 87 Mio € — preisbereinigt +2 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage E 309) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)