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Was war los am Kobelt-Zoo?

Vorlagentyp: STMagistrat
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats behandelt die Halloweenfeier im Kobelt-Zoo und klärt über die Unterstützung des Grünflächenamtes bezüglich der Verkehrssicherheit der Bäume auf. Es wird erläutert, dass trotz Bedenken keine Untersagung der Feier stattfand und diese letztendlich im Zoo durchgeführt wurde.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zur Anfrage des Ortsbeirates nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Ein Einschreiten des Grünflächenamtes gegen die Halloweenfeier 2025 hat nicht stattgefunden, die jährliche Halloweenfeier im Kobelt-Zoo hat stattgefunden. Das Grünflächenamt unterstützt den Kobelt-Zoo bei der Beurteilung der Verkehrssicherheit der Bäume auf dem Vereinsgelände sowie bei der Durchführung von Baumpflegemaßnahmen. Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Kontrollgänge wurden einzelne Bäume auf dem Gelände identifiziert, die aufgrund ihrer Trockenschädigung als potentielle Gefahrenquelle eingeschätzt wurden. Aufgrund dieser Einschätzung wurde den Verantwortlichen des Zoos von der Durchführung der Veranstaltung auf dem betreffenden Gelände abgeraten. Siehe

  1. Die ordnungsrechtlichen Verstöße im Zusammenhang mit der Nutzung des Grillplatzes am Waldspielpark Schwanheim können nicht mit der Halloweenfeier des Kobelt-Zoos verglichen werden. Wie unter Punkt 2 erläutert, gab es keine Beanstandungen bezüglich der Halloweenfeier selbst. Der Kobelt-Zoo liegt innerhalb des FFH-Gebietes "Schwanheimer Wald". FFH-Gebiete sind nach europäischem Recht geschützt. Einige der Eichen, an denen Verkehrssicherungsmaßnahmen notwendig waren, sind vom Heldbock, einer streng geschützten Käferart nach Bundesnaturschutzgesetz, besiedelt. Aufgrund der artenschutzrechtlichen Bedeutung und dem Erhaltungsziel im FFH-Gebiet war die Erstellung externer naturschutz- und artenschutzrechtlicher Gutachten für die Durchführung der Verkehrssicherungsmaßnahmen notwendig. Die entsprechenden Büros sind stark ausgelastet, so dass für die FFH-Vorprüfung erst ab Anfang November eine Gutachterin zur Freigabe der Verkehrssicherungsmaßnahmen zur Verfügung stand. Wegen der entsprechenden zeitlichen Verzögerung bei der Begutachtung und auch bei der anschließenden Realisierung der Maßnahmen wurde von der Durchführung der Halloweenfeier Ende Oktober auf dem Kobelt-Zoo-Gelände - wie bereits oben beschrieben - abgeraten und ein Ersatzgelände angeboten. Die Halloweenfeier wurde entgegen der Darstellung jedoch keineswegs untersagt und hat schlussendlich auch auf dem Gelände des Kobelt-Zoos stattgefunden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. November 2025OFOF 1364/6Was war los am Kobelt Zoo?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 25. November 2025VV 1314Was war los am KobeltZoo?Anfrage
  3. 13. April 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    STST 710Was war los am Kobelt-Zoo?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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