Was war los am Kobelt Zoo?
Zusammenfassung
In dem Antrag wird vorgeschlagen, dass der Magistrat über die Gründe für das behördliche Einschreiten gegen die Halloween-Feier im Kobelt Zoo berichtet. Der Antragsteller möchte Klarheit über die Ungleichbehandlung im Hinblick auf ordnungsrechtliche Verstöße in der Stadt erreichen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Dem Antragsteller ist von Bürger:innen berichtet worden, dass das Grünflächenamt gegen die Halloween-Feier im Kobelt Zoo vorgegangen ist.
Die Halloween-Feier wird mit großem ehrenamtlichen Engagement von den Freund:innen des Kobelt Zoos vorbereitet und begleitet. Die Stadt sollte bemüht sein, dieses bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen.
Das behördliche Einschreiten kurzfristig vor dem Beginn der Helloween-Feier hat zu einer erheblichen Belastung der Personen geführt, die sich für den Kobelt Zoo und die Helloween-Feier engagiert haben und hinterlässt eine erhebliche Verunsicherung.
Den Bürger:innen ist insbesondere unverständlich, dass gegen den Kobelt Zoo vorgegangen wird, während bei anderen und viel massiveren Verstößen bei der Nutzung des Grillplatzes häufig ein behördliches Einschreiten ganz unterbleibt oder es jedenfalls an Nachhaltigkeit vermissen lässt. Ein solches ungleiches Vorgehen mindert die Akzeptanz behördlichen Handelns.
Vor diesem Hintergrund wird beantragt:
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu berichten,
- ob und warum es zu einem Einschreiten gegen die beabsichtigte Halloween-Feier 2025 im Kobel Zoo gekommen ist;
- welche Beanstandungen es konkret gegeben hat;
- wie zu rechtfertigen ist, dass gegen massive und offensichtliche ordnungsrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit der Nutzung der Grillplatzes nicht oder nur zurückhaltend vorgegangen wird, während gegenüber dem Kobelt Zoo mit einer Untersagungsverfügung gedroht wird und
- ob diese Beanstandungen nicht im Vorfeld im gegenseitigen Einvernehmen hätten gelöst werden können.
Begründung
Dem Antragsteller ist von Bürger:innen berichtet worden, dass das Grünflächenamt gegen die Halloween-Feier im Kobelt Zoo vorgegangen ist. Die Halloween-Feier wird mit großem ehrenamtlichen Engagement von den Freund:innen des Kobelt Zoos vorbereitet und begleitet. Die Stadt sollte bemüht sein, dieses bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen. Das behördliche Einschreiten kurzfristig vor dem Beginn der Helloween-Feier hat zu einer erheblichen Belastung der Personen geführt, die sich für den Kobelt Zoo und die Helloween-Feier engagiert haben und hinterlässt eine erhebliche Verunsicherung. Den Bürger:innen ist insbesondere unverständlich, dass gegen den Kobelt Zoo vorgegangen wird, während bei anderen und viel massiveren Verstößen bei der Nutzung des Grillplatzes häufig ein behördliches Einschreiten ganz unterbleibt oder es jedenfalls an Nachhaltigkeit vermissen lässt. Ein solches ungleiches Vorgehen mindert die Akzeptanz behördlichen Handelns. Vor diesem Hintergrund wird beantragt: Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, 1. ob und warum es zu einem Einschreiten gegen die beabsichtigte Halloween-Feier 2025 im Kobel Zoo gekommen ist; 2. welche Beanstandungen es konkret gegeben hat; 3. wie zu rechtfertigen ist, dass gegen massive und offensichtliche ordnungsrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit der Nutzung der Grillplatzes nicht oder nur zurückhaltend vorgegangen wird, während gegenüber dem Kobelt Zoo mit einer Untersagungsverfügung gedroht wird und 4. ob diese Beanstandungen nicht im Vorfeld im gegenseitigen Einvernehmen hätten gelöst werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2025Sie sind hierOFOF 1364/6Was war los am Kobelt Zoo?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 25. November 2025VV 1314Was war los am KobeltZoo?Anfrage
- 13. April 2026Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 710Was war los am Kobelt-Zoo?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme