Was war los am Kobelt-Zoo?
Zusammenfassung
In diesem Auskunftsersuchen wird der Magistrat darum gebeten, zu klären, warum es Einschränkungen für eine Halloweenfeier im Kobelt-Zoo gegeben hat. Die Bürger:innen beklagen eine ungleiche Behandlung im Vergleich zur Nutzung anderer städtischer Flächen. Ziel ist es, eine klare Stellungnahme zur Vorgehensweise der Behörde zu erhalten.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenFragen an den Magistrat
wird der Magistrat gebeten zu berichten,
- ob und warum es zu einem Einschreiten gegen die beabsichtigte Halloweenfeier 2025 im Kobel-Zoo gekommen ist;
- welche Beanstandungen es konkret gegeben hat;
- wie zu rechtfertigen ist, dass gegen massive und offensichtliche ordnungsrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit der Nutzung des Grillplatzes nicht oder nur zurückhaltend vorgegangen wird, während gegenüber dem Kobelt-Zoo mit einer Untersagungsverfügung gedroht wird;
- ob diese Beanstandungen nicht im Vorfeld im gegenseitigen Einvernehmen hätten gelöst werden können.
Kontext
Dem Ortsbeirat ist von Bürger:innen berichtet worden, dass das Grünflächenamt gegen die Halloweenfeier im Kobelt-Zoo vorgegangen ist. Die Halloweenfeier wird mit großem ehrenamtlichen Engagement von den Freund:innen des Kobelt-Zoos vorbereitet und begleitet. Die Stadt Frankfurt sollte bemüht sein, dieses bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen.
Das behördliche Einschreiten kurzfristig vor Beginn der Halloweenfeier hat zu einer erheblichen Belastung der Personen geführt, die sich für den Kobelt-Zoo und die Halloweenfeier engagiert haben und hinterlässt eine erhebliche Verunsicherung.
Den Bürger:innen ist insbesondere unverständlich, dass gegen den Kobelt-Zoo vorgegangen wird, während bei anderen und viel massiveren Verstößen bei der Nutzung des Grillplatzes häufig ein behördliches Einschreiten ganz unterbleibt oder es jedenfalls an Nachhaltigkeit vermissen lässt. Ein solches ungleiches Vorgehen mindert die Akzeptanz behördlichen Handelns.
Dies vorausgeschickt
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2025OFOF 1364/6Was war los am Kobelt Zoo?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 25. November 2025Sie sind hierVV 1314Was war los am KobeltZoo?Anfrage
- 13. April 2026Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 710Was war los am Kobelt-Zoo?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen