Ankauf von bebauten Liegenschaften
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, bei relevanten Ankaufsvorlagen die Ortsbeiräte einzubeziehen und notwendige Informationen bereit zu stellen. Ziel ist es, eine informierte Entscheidung bezüglich des Ankaufs von bebauten Liegenschaften zu treffen und Bedarfe für Schul- und Vereinssport zu berücksichtigen, auch wenn dies aufgrund der Flächenverfügbarkeit nicht immer optimal möglich ist.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Ortsbeiräte werden auf der Grundlage der Geschäftsordnung für Ortsbeiräte grundsätzlich bei relevanten Ankaufsvorlagen beteiligt. Die Beschlussvorlagen enthalten bereits die für einen Ankauf entscheidungsrelevanten wesentlichen Angaben, Aspekte, Kennzahlen und Kosten. Folgekosten werden dabei prognostiziert ausgewiesen. Bedarfe für Schul- und Vereinssport werden bei Ankäufen und Realisierungsplanungen grundsätzlich immer mitgedacht, können aber aufgrund der knappen Flächenverfügbarkeit nicht immer in wünschenswerter Form realisiert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2025OFOF 1014/10Ankauf von bebauten LiegenschaftenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. März 2025OMOM 6647Ankauf von bebauten LiegenschaftenDirektanregung
- 7. April 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 644Ankauf von bebauten LiegenschaftenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab