Städtische Förderung der "Antifaschistischen Filmreihe"
Zusammenfassung
In diesem Bericht wird die städtische Förderung der "Antifaschistischen Filmreihe" behandelt. Es wird vorgeschlagen, dass die Veranstaltenden das Jahresprogramm 2026 zur Prüfung vorlegen, um die Einhaltung der Förderkriterien sicherzustellen. Das erwartete Ergebnis ist die kontinuierliche Unterstützung kultureller Veranstaltungen unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
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Thema Kultur verfolgenBericht
- Das Kulturamt hat am 05. Dezember 2025 von der Veranstaltung erfahren.
- Die "Antifaschistische Filmreihe" wird seit 2024 gefördert.
- Die "Antifaschistische Filmreihe" erhielt im Jahr 2024 eine Förderung von 1.000,00 € für das letzte Programmquartal; 3.000,00 € für das Jahresprogramm 2025 und 3.500,00 € für das Jahresprogramm 2026.
- Bei der Förderung von Filmfestivals und Filmreihen ist es dem Kulturamt ein zentrales Anliegen, Meinungsvielfalt zu ermöglichen und die kuratorische Freiheit der Veranstaltenden zu respektieren. Zugleich ist Voraussetzung jeder Förderung, dass keine gesetzes- oder verfassungswidrigen Vorhaben unterstützt werden. Maßgeblicher Förderzweck ist die Förderung von Kunst und Kultur.
Vor dem Hintergrund der besagten negativen Erfahrung wurden die Veranstaltenden gebeten, das Jahresprogramm 2026 der "Antifaschistischen Filmreihe" dem Kulturamt zur Prüfung vorzulegen. Im Rahmen künftiger Förderentscheidungen muss das gesamte Programm mit der Antragsstellung bekannt gegeben werden.
- Nach Bekanntwerden der Veranstaltung hat das Kulturamt die Veranstaltenden umgehend aufgefordert, das Logo des Kulturamts aus allen Zusammenhängen mit der Filmvorführung "Gaza Fights for Freedom" zu entfernen. Die Veranstaltenden sind dieser Aufforderung unverzüglich nachgekommen und haben das Logo entfernt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Dezember 2025AA 387Städtische Förderung der „Antifaschistischen Filmreihe“STVV-Anfrage · AfD
- 7. April 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 122Städtische Förderung der „Antifaschistischen Filmreihe“Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)