Parken nur für Pkw auf den Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach,…
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Parken nur für Pkw auf den Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anfrage betrifft das Parken von Pkw auf der Homburger Landstraße. Es wird festgestellt, dass keine offiziellen Parkflächen vorhanden sind und die Anregung abgelehnt wird. Die Maßnahmen zur Verkehrssicherheit sind bereits ergriffen worden.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Anna-Lindh-Allee — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.06.2026.
- Ergänzung der Ortsschilder durch den Zusatz „Nieder-Eschbach“12.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Parken nur für Pkw auf den Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der AnnaLindhAllee kommend Richtung NiederEschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg28.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße als Ausgleichsmaßnahme hier: rechtliche Vorgabe aus dem Planfeststellungsverfahren zur Anna-Lindh-Allee12.08.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Anna-Lindh-Allee per E-MailStellungnahme des Magistrats
An der beschriebenen Stelle befinden sich weder Parkflächenmarkierungen noch das Verkehrszeichen (VZ) 314 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Parkplatz", welches die Fläche als offizielle Parkfläche auf der Homburger Landstraße ausweisen würde. Hier wird lediglich im Rahmen des § 12 StVO am rechten Fahrbahnrand geparkt. Die Anordnung von VZ 314 StVO inkl. VZ 1010-58 StVO "Personenkraftwagen" ist hier nicht möglich. An engen Stellen muss derjenige, welcher das Hindernis hat, warten und den Gegenverkehr den Vorrang gewähren. Die individuelle Fehleinschätzung der Verkehrsteilnehmer:innen lässt sich mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht beheben. Im Jahr 2022 wurde zur Entschärfung des Problems bereits eine Ausweichbucht mittels Haltverbots (VZ 283 StVO) installiert. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2025OFOF 392/15Parken nur für Pkw auf den Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der AnnaLindhAllee kommend Richtung NiederEschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler WegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. November 2025OMOM 7782Parken nur für Pkw auf den Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der AnnaLindhAllee kommend Richtung NiederEschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler WegDirektanregung
- 27. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 595Parken nur für Pkw auf den Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab