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Ergänzung der Ortsschilder durch den Zusatz "Nieder-Eschbach"

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 15
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anregung fordert die Ergänzung der Ortsschilder mit dem Zusatz "Nieder-Eschbach" zur Verbesserung der Ortskenntnis. Ziel ist eine einheitliche Beschilderung, die zur besseren Orientierung und Identitätsstärkung des Stadtteils beiträgt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die Ortsschilder an der A661 in Fahrtrichtung Bad Homburg sowie in der Gegenrichtung durch den Zusatz "Nieder-Eschbach" zu ergänzen. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, das Ortsschild an der Anna-Lindh-Allee in Fahrt- und Gegenrichtung Bad Homburg ebenfalls mit dem Zusatz "Nieder-Eschbach" zu versehen.

Begründung

Die Schilder sollen um den Zusatz erweitert werden, um eine bessere örtliche Zuordnung und Sichtbarkeit des Stadtteils zu gewährleisten. Ziel der Anregung ist eine klarere und einheitliche Beschilderung, die zur besseren Orientierung beiträgt und die Identität des Stadtteils stärker hervorhebt. In anderen Stadtteilen ist dieser Zusatz ebenfalls vorhanden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Mai 2026OFOF 9/15Ergänzung der Ortsschilder durch den Zusatz „Nieder-Eschbach“Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 12. Juni 2026Sie sind hier
    OMOM 134Ergänzung der Ortsschilder durch den Zusatz „Nieder-Eschbach“
    Direktanregung
  3. 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1160Ergänzung der Ortsschilder durch den Zusatz „Nieder-Eschbach“Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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