Drängelgitter entlang der Straße Zur Obermühle
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Zusammenfassung
Der Magistrat spricht sich gegen die Entfernung der Drängelgitter aus, da diese den Fußverkehr schützen und besonders wichtig für den Schulweg sind. Die Gitter werden als unverzichtbar erachtet, insbesondere da es keinen baulich hergestellten Gehweg gibt.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat lehnt die temporäre wie vollständige Entfernung der Drängelgitter ab. Diese schützen den Fußverkehr, besonders den dortigen Schulweg. Da kein baulich hergestellter Gehweg existiert und ohne Drängelgittter lediglich eine Markierung den Fußweg von der Fahrbahn trennen würde, hält der Magistrat die Gitter für unverzichtbar. Der Magistrat weist darauf hin, dass im Zeitraum der Anregung ein Notstand an der Wasserleitung bestand und die Verkehrsführung noch weitreichender geändert werden musste. Dieser Notstand wurde zwischenzeitlich behoben, so dass nur noch die reguläre Baustelle in Betrieb ist. Generell sind Baumaßnahmen - insbesondere Maßnahmen mit Vollsperrungen - stets mit Einschränkungen und Behinderungen verbunden. Der Magistrat ist bestrebt, diese so gering wie möglich zu halten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Oktober 2025OFOF 214/13Pfosten entlang der Straße Zur ObermühleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. Oktober 2025OMOM 7584Drängelgitter entlang der Straße Zur ObermühleDirektanregung
- 27. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 605Drängelgitter entlang der Straße Zur ObermühleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab