Voltastraße: Fahrradüberholverbot für Kraftfahrzeuge
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Zusammenfassung
In der Stellungnahme wurde entschieden, das Fahrradüberholverbot für Kraftfahrzeuge in der Voltastraße nicht einzuführen, da die Fahrbahn zu schmal ist, um sicher zu überholen. Zudem wird die vorhandene Beschilderung optimiert, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, Gefahren für Radfahrer zu minimieren.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Querstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Vorfahrtsregelung an der Ausfahrt der A661 zur Friedberger Landstraße für den Radverkehr14.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verkehrsverlagerung in die Finkenhofstraße: Alternativen prüfen10.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Errichtung von weiteren Trinkbrunnen in Bornheim und Ostend18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Querstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Gemäß § 39 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist (Verbot der Überbeschilderung). In der Schloßstraße galt vor Anpassung der Beschilderung und Markierung eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bei einer Fahrbahnbreite von 5,00 m je Fahrtrichtung (mit Radweg, ohne Parkstreifen). Der bis dahin markierte Radweg war unmittelbar neben dem Parkstreifen angelegt, der notwendige Sicherheits-Trennstreifen zu den parkenden Fahrzeugen (Dooring Zone) war nicht vorhanden, was zwischenzeitlich geändert wurde. Der Radverkehr fährt jetzt auf der Fahrbahn, der Sicherheits-Trennstreifen wurde markiert. Mit der Novelle der StVO aus April 2020 wurde der § 5 Abs. 4 S. 3 StVO konkretisiert, der Seitenabstand bei Überholvorgängen von Fahrrädern und Kleinstfahrzeugen wurde innerorts auf mind. 1,50 m festgelegt. Durch den Wegfall des bisher markierten Radwegs war für die Kraftfahrzeugführer:innen bei einer Fahrbahnbreite von 5,00 m in der Schloßstraße nicht eindeutig zu erkennen, dass der Seitenabstand zum Radverkehr bei Überholvorgängen nicht eingehalten werden kann, was Fehleinschätzungen und gefährlichen Überholmanövern führte. Um die Situation eindeutig zu regeln und eine Gefährdung des Radverkehrs zu verhindern, wurde das Verkehrszeichen (VZ) 277.1 StVO " Verbot des Überholens einspuriger KfZ" in Verbindung mit einer Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aufgestellt. Die Fahrbahnbreite des Fahrstreifens in der Voltastraße stadteinwärts beträgt 3,00 m, die Fahrbahn ist also erheblich schmaler als in der Schloßstraße. Bei einer durchschnittlichen Fahrzeugbreite von ca. 2,00 m ist eindeutig für jeden Fahrzeugführenden zu erkennen, dass nicht genügend Platz (mind. 1,50 m) vorhanden ist, um den Radverkehr sicher überholen zu können. Das VZ 277.1 StVO ist hier also nicht anzuwenden, da es sich um eine Überbeschilderung im Sinne des § 39 StVO handeln würde. Bei der durchgezogenen weißen Bordabsenkung zum Gleiskörper handelt sich eindeutig um eine Fahrstreifenbegrenzung. Das Überfahren ist gemäß StVO nicht gestattet. Der Anregung wird in diesem Punkt demnach nicht entsprochen.
Zu 2.: Der Anregung wird in diesem Punkt entsprochen, die bereits vorhandenen Piktogramme werden in entsprechendem Abstand um weitere Piktogramme ergänzt.
Zu 3.: Da es sich hier weder um einen Fahrrad-Schutzstreifen, noch um einen Radweg handelt, ist die Roteinfärbung von Einmündungsbereichen der Querstraßen nicht zielführend, da es unzählige Straßen im gesamten Stadtgebiet gibt, auf denen ohne Radverkehrsanlagen Radverkehr möglich ist. Hier jede einzelne Einmündung einzufärben wäre weder sinnvoll noch verhältnismäßig. Der Anregung wird in diesem Punkt nicht entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. August 2025OFOF 1216/2Voltastraße: Fahrradüberholverbot für KraftfahrzeugeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. Oktober 2025OMOM 7646Voltastraße: Fahrradüberholverbot für KraftfahrzeugeDirektanregung
- 27. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 624Voltastraße: Fahrradüberholverbot für KraftfahrzeugeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab