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Öffnung des Schulhofs der Freiherr-vom-Stein-Schule für die Allgemeinheit

Vorlagentyp: STMagistrat
46 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, den Schulhof der Freiherr-vom-Stein-Schule für die Allgemeinheit zu öffnen, was jedoch zusätzliche Kosten von etwa 60.000 Euro jährlich mit sich bringt. Der Vertrag mit dem Dienstleister müsste dazu geändert werden, da die gegenwärtigen Regelungen eine Nutzung außerhalb der Schulzeiten nicht zulassen.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Freiherr-vom-Stein-Schule ist ein Gymnasium, das als Investorenprojekt betrieben wird. Der Magistrat hat einen Vertrag mit der Firma HOCHTIEF bis zum Jahr 2029 abgeschlossen, der bestimmte Nutzungs- und Betriebszeiten regelt. Demnach ist eine Nutzung des Schulgeländes in den Schulferien und an den Wochenenden nicht im Vertrag vorgesehen, sodass die Schule und der Schulhof in diesen Zeiten verschlossen bleiben müssen. Für eine erweiterte, den Wünschen des Ortsbeirates entsprechende Schulhoföffnung wäre der Vertrag mit dem Dienstleister zu erweitern. Hierbei wären mit Mehrkosten von ca. 60.000 Euro netto pro Jahr zu rechnen; dies müsste zudem jährlich indexiert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Mai 2025OFOF 1418/5Öffnung des Schulhofs der Freiherr-vom-Stein-Schule für die AllgemeinheitOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 23. Mai 2025OMOM 7020Öffnung des Schulhofs der Freiherr-vom-Stein-Schule für die AllgemeinheitDirektanregung
  3. 27. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 46 Wochen
    STST 641Öffnung des Schulhofs der Freiherr-vom-Stein-Schule für die Allgemeinheit
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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