Dem Besprayen von privaten Gebäuden in der Wiesenstraße wirksam begegnen
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Problematik des Besprayens privater Gebäude in der Wiesenstraße. Der Magistrat stellt fest, dass aktuell kein Brennpunkt vorliegt und keine Zunahme von Sachbeschädigungen zu verzeichnen ist. Zukünftige Gespräche mit dem Ortsvorsteher sollen die Situation weiter klären.
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Thema Sicherheit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Aufgrund der Zuständigkeit der Landespolizei wurde diese über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten: "Bezugnehmend auf Ihre Anfrage teilen wir mit, dass das Besprühen privater Gebäude in der Wiesenstraße derzeit keinen Brennpunkt im Stadtgebiet darstellt. Eine Zunahme entsprechender Sachbeschädigungen ist nicht festzustellen. Straftaten dieser Art werden durch das örtlich zuständige 6. Polizeirevier bearbeitet. Die Revierleitung wird unabhängig davon das Gespräch mit dem Ortsvorsteher suchen, um mögliche Feststellungen zu erörtern und aus polizeilicher Sicht zu beraten."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2026OFOF 583/4Dem Besprayen von privaten Gebäuden in der Wiesenstraße wirksam begegnenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 20. Januar 2026OMOM 7942Dem Besprayen von privaten Gebäuden in der Wiesenstraße wirksam begegnenDirektanregung
- 27. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 638Dem Besprayen von privaten Gebäuden in der Wiesenstraße wirksam begegnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab