Winterdienst auf der Gleisüberführungsbrücke am Berkersheimer Bahnhof sicherstellen und rutschfeste Bodenplatten installieren
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Sicherstellung des Winterdienstes auf der Gleisüberführungsbrücke bei Berkersheimer Bahnhof organisiert. Die DB InfraGO AG wurde um eine Stellungnahme bezüglich der Bodenplattensysteme gebeten. Die endgültige Stellungnahme wird noch erwartet, was zu einer Verzögerung führt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme: Der Winterdienst wird durch die FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH im Auftrag des Magistrats sichergestellt. Der Magistrat geht davon aus, dass die Behelfsbrücke mit einem zugelassenen Bodenplattensystem ausgestattet ist. Die DB InfraGO AG, als Baulastträger der Behelfsbrücke, wurde auf die Situation hingewiesen und um Stellungnahme gebeten. Eine Rückmeldung steht noch aus. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2025OFOF 260/14Winterdienst auf der Gleisüberführungsbrücke am Berkersheimer Bahnhof sicherstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. Dezember 2025OMOM 7830Winterdienst auf der Gleisüberführungsbrücke am Berkersheimer Bahnhof sicherstellen und rutschfeste Bodenplatten installierenDirektanregung
- 23. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 533Winterdienst auf der Gleisüberführungsbrücke am Berkersheimer Bahnhof sicherstellen und rutschfes-te Bodenplatten installierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab