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Verschmutzungen U-Bahn-Stationen - "Bußgelder" einführen

Vorlagentyp: B
41 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Vorschlag beinhaltet die Einführung von Bußgeldern für Verschmutzungen in unterirdischen Verkehrsanlagen in Frankfurt am Main. Ziel ist es, die Sauberkeit und Aufenthaltsqualität für Fahrgäste zu verbessern sowie effektive Sanktionsmöglichkeiten für Verunreinigungen zu schaffen. Die Prüfung verschiedener Handlungsoptionen wird noch abgeschlossen.

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Bericht

Es ist bekannt, dass es in unterirdischen Verkehrsanlagen regelmäßig zu Verschmutzungen kommt, die die Aufenthaltsqualität sowie das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste beeinträchtigen. Während Verunreinigungen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Frankfurt am Main auf Grundlage der Abfallsatzung als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit Bußgeldern geahndet werden können, bestehen für unterirdische Verkehrsanlagen der VGF derzeit nur eingeschränkte Sanktionsmöglichkeiten. Die RMV-Beförderungsbedingungen ermöglichen die Ahndung von Verstößen gegen das Rauchverbot mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 15,00 € sowie von Verstößen gegen das Verbot von Betteln, Werben und Sammeln mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 30,00 €. Für sonstige Verunreinigungen (z. B. Wegwerfen von Abfällen, Verunreinigung von Bahnsteigen oder Verteilerebenen) besteht derzeit kein vergleichbares, wirksames Sanktionsinstrument. Vor diesem Hintergrund werden aktuell drei Handlungsoptionen geprüft:

  1. Eine Erweiterung der RMV-Beförderungsbedingungen um Vertragsstrafen bei Verunreinigungen, damit die VGF eigenständig gegenüber Verursachern von Verschmutzungen Vertragsstrafen verhängen könnte.
  2. Eine Anpassung der Benutzungsordnung für unterirdische Verkehrsbauwerke der VGF, die es der VGF ermöglichen würde, eigenständig ordnungsähnliche Maßnahmen oder Sanktionen bei Verstößen gegen Sauberkeitsregeln durchzusetzen.
  3. Eine Ausdehnung der städtischen Abfallsatzung auf unterirdische Verkehrsbauwerke, sodass auch Verstöße in diesen Bereichen als Ordnungswidrigkeiten mit einheitlichen Bußgeldern geahndet werden könnten. Die Prüfung und Bewertung der genannten Optionen, unter Einbeziehung aller zu beteiligenden Stellen, sind noch nicht abgeschlossen. Der Magistrat wird nach Abschluss der Prüfungen erneut berichten und eine belastbare Entscheidungsgrundlage vorlegen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. November 2025NRNR 1435Verschmutzungen U-Bahn-Stationen - „Bußgelder“ einführenSTVV-Antrag · CDU
  2. 13. März 2026Sie sind hier
    BB 97Verschmutzungen U-Bahn-Stationen - „Bußgelder“ einführen
    Magistratsbericht
  3. 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 41 WochenBB 269Verschmutzungen U-Bahn-Stationen – „Bußgelder“ einführenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal
Sitzung 1 · 19.05.2026
TO I, TOP 80
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 97 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Sonstige:
BFF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)

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