Ersatzbauwerk Omegabrücke: Vorplanung beenden und vorstellen
Zusammenfassung
Der Magistrat plant den Ersatz der Omegabrücke in Griesheim und hat einen realistischen Zeitplan für die Vorplanung erstellt. Dieser Prozess umfasst eine Variantenuntersuchung der Planungsvarianten und die Anwendung der BIM-Methode zur Sicherstellung aktueller Standards. Das zu erwartende Ergebnis ist eine detaillierte Planung, die Mitte 2026 erfolgen soll.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Am 19.11.2024 fand im Saalbau Griesheim die Vorstellung der Ergebnisse zur Machbarkeitsuntersuchung (MBU) für den Ersatz der Omegabrücke Griesheim statt. In diesem Zuge wurde ein realistischer Zeitplan vorgestellt, nach dem etwa Mitte 2026 mit Vorplanungsergebnissen zu rechnen ist. Der Magistrat wird zu gegebener Zeit hinsichtlich einer Vorstellung der Vorplanung auf den Ortsbeirat zugehen. Der Bitte des Ortsbeirats in Bezug auf die beiden Planungsvarianten der neuen Bahnquerung trägt der Magistrat mittels einer Variantenuntersuchung Rechnung, die den üblichen Leistungsrahmen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure übersteigt. Aufgrund der anspruchsvollen Randbedingungen wird die Planung nach aktuellem Stand der Technik mit der BIM-Methode (Building Information Modeling) erfolgen und ab der Leistungsphase 3 im IPA-Vertragsmodell (Integrierte Projekt Abwicklung) weiterverfolgt werden. Die Magistratsvergabekommission, die Kämmerei und das Revisionsamt haben diesem Weg zugestimmt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2025OFOF 1352/6Ersatzbauwerk Omegabrücke: Vorplanung beenden und vorstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. November 2025OMOM 7725Ersatzbauwerk Omegabrücke: Vorplanung beenden und vorstellenDirektanregung
- 23. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 556Ersatzbauwerk Omegabrücke: Vorplanung beenden und vorstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab