Elektroladesäulen in der Stefan-Zweig-Straße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant keine eigene Ladeinfrastruktur in Frankfurt am Main, sondern erlaubt gewerblichen Anbietern, diese zu errichten. Es wird erwartet, dass 15% der Ladeinfrastruktur öffentlich und 85% privat und halböffentlich erstellt werden. Eine externe Firma wird für die weitere Planung beauftragt.
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Stefan-Zweig-Straße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
- Biotopischen Grünstreifen entlang der Platenstraße ausweiten20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Qualitätsvolles straßenbegleitendes Grün für die Platensiedlung Nord20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Platensiedlung Nord: Hauseingänge und Gehwege vom Falschparken frei halten20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Stefan-Zweig-Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Generell verweist der Magistrat auf vorherige Stellungnahmen zum Thema E-Mobilität und auch auf das Schreiben von Stadtrat Wolfgang Siefert an die Ortsbeiräte vom 14.05.2025. Zentrale Aspekte daraus sind folgende: Gemäß Beschluss der städtischen Gremien (Vortrag des Magistrats M140 vom 20.09.2019 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4835 vom 07.11.2019) plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Rechtlich darf der Magistrat grundsätzlich nicht als Betreiber oder Auftraggeber fungieren. Er kann lediglich Flächen im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen. Im Rahmen des Open-Market-Modells wurden Anträge von gewerblichen Anbietern zur Errichtung von Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen entgegengenommen und nach erfolgreicher Standortprüfung vertraglich gestattet. Wie auch viele Expertinnen und Experten geht die Stadt davon aus, dass die erforderliche Ladeinfrastruktur in Deutschland künftig lediglich zu 15 Prozent auf öffentlichen und zu 85 Prozent auf privaten und halböffentlichen Flächen errichtet wird. In einer Pilotphase wurden bereits 180 AC-Ladestandorte mit 430 Ladeplätzen und neun Standorte mit DC-Hochleistungsladern vertraglich genehmigt. Diese wurden durch verschiedene Betreiber erfolgreich umgesetzt. Die Erfahrungen hat die Stadt ausgewertet, um den weiteren Ausbau noch effektiver steuern zu können. Zur weiteren Planung wurde eine externe Firma mit einer wissenschaftlichen Bedarfsanalyse beauftragt. Im nächsten Schritt wurden die Standortplanung und das weitere Vorgehen extern ausgeschrieben. Es werden bis durch eine Fachfirma in Abstimmung mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung und weiteren Ämtern zunächst weitere 200 AC-Standorte und 20 DC-Standorte festgelegt. Die Standorte berücksichtigen alle Stadtteile. Auch Standorte im Bereich Dornbusch/Ginnheim werden also geprüft. Eine Berücksichtigung von Ladesäulen im Zuge der Gehwegarbeiten in der Stefan-Zwei-Straße war allerdings dementsprechend nicht möglich. Weitere Phasen werden kontinuierlich folgen. Die abschließend festgelegten und veröffentlichten Standorte können auf Antrag von E-Ladeinfrastrukturbetreibern umgesetzt werden. Den genauen Ablauf der Zuteilung auf die Bewerber wird die Stadt im ersten Quartal 2026 bekanntgeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2025OFOF 1120/9Elektroladesäulen in der Stefan-Zweig-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. Oktober 2025OMOM 7692Elektroladesäulen in der Stefan-Zweig-StraßeDirektanregung
- 13. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 467Elektroladesäulen in der Stefan-Zweig-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab