Übersicht über Kompetenzen des Ortsbeirats jenseits der Geschäftsordnung
Zusammenfassung
Der Magistrat befürwortet die frühzeitige Einbindung der Ortsbeiräte bei Entscheidungen und Ausschreibungen, um einvernehmliche Lösungen zu finden. Zudem wird die Auswahl bei der Benennung öffentlicher Plätze und Einrichtungen in der Stadt auf bedeutende Frauen ausgeweitet, um Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen. Dadurch sollen die Sichtbarkeit von Frauen in der Stadt erhöht und innovative, gemeinnützige Projekte unterstützt werden.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich begrüßt der Magistrat eine rechtzeitige Einbindung des Magistrats in allen Bereichen. Ziel ist es dabei, einvernehmliche Lösungen bzw. gemeinsam Alternativen zu finden. Eine Ausweitung zu § 3 (3) Ziffer 1 - 7 GO OBR ergibt sich aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.10.2014, § 5183 (NR 1005). Die Verwendungsmöglichkeiten der Ortsbeiratsbudgets werden auf die Förderung von zeitlich begrenzten Projekten von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten und Ideen erweitert. Schulhoföffnungen erfolgen im Einvernehmen der Ortsbeiräte mit den betroffenen Schulgemeinden und nach Abstimmung mit dem Magistrat (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2001, § 63 (M
58) und entsprechen daher § 3 (3) Ziffer 1 - 7 GO OBR. Bei der Neu-Benennung von Straßen, Plätzen und öffentlichen Gebäuden sollen im Einvernehmen mit den Ortsbeiräten bekannte, bedeutende Frauen verstärkt berücksichtigt werden, wobei Frankfurterinnen Vorrang genießen (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.1989, § 1781 (NR 213). Der Ortsbeirat 9 hat mit dem Ortsbeirats-Antrag OF 93/9 vom 24.08.2021 beschlossen, zukünftig neue Straßen, Plätze, Schulen, Parks oder andere Einrichtungen im Ortsbezirk grundsätzlich und ausschließlich nach Frauen zu benennen, bis die Parität erreicht ist. Die frühzeitige Einbindung der Ortsbeiräte bei Benennung von Straßen, Plätzen, Siedlungen und anderen kommunalen Einrichtungen ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013, § 3226 (NR 592) geregelt (siehe auch Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main vom 15.09.2010 in der Fassung vom 15.12.2023 https://frankfurt.de/themen/planen-bauen-und-wohnen/planen/strassenbenennung/str assenbenennung-in-frankfurt-am-main). Gewünschte Maßnahmen des Ortsbeirats im Bereich von Kontrollen im ruhenden Verkehr oder auch Geschwindigkeitskontrollen werden durch die Städtische Verkehrspolizei geprüft und gegebenenfalls Kontrollen durchgeführt. Ferner werden Anregungen des Ortsbeirats bezüglich verbotswidrigem Gehwegparken in Wohngebieten eine hohe Bedeutung beigemessen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. März 2023OMOM 3698Zeitweise Öffnung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9Direktanregung
- 30. Oktober 2023STST 2254Zeitweise Öffnung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9Stellungnahme
- 11. November 2025OFOF 1154/9Übersicht über Kompetenzen des Ortsbeirats jenseits der GeschäftsordnungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. November 2025OMOM 7802Übersicht über Kompetenzen des Ortsbeirats jenseits der GeschäftsordnungDirektanregung
- 13. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 156 WochenSTST 451Übersicht über Kompetenzen des Ortsbeirats jenseits der GeschäftsordnungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab