Übersicht über Kompetenzen des Ortsbeirats jenseits der Geschäftsordnung
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Kompetenzen des Ortsbeirats zu prüfen und zu berichten. Dies ist wichtig für den Überblick der Ortsbeiratsmitglieder über ihre Zuständigkeiten, insbesondere mit Beginn einer neuen Wahlperiode.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats dem Ortsbeirat über die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte hinaus Kompetenzen oder Zuständigkeiten übertragen haben.
Begründung
Mit Beginn der neuen Wahlperiode ist es wichtig, dass alle Ortsbeiratsmitglieder einen vollständigen Überblick über ihre Zuständigkeiten und Befugnisse haben. Neben den in der Geschäftsordnung geregelten Kompetenzen gibt es weitere Beschlüsse, die den Ortsbeiräten Aufgaben übertragen. So erfuhr der Ortsbeirat erst durch die Stellungnahme vom 30.10.2023, ST 2254, von dem Magistratsvortrag vom 19.02.2001, M 58, der festlegt, dass die konkrete Entscheidung über Schulhoföffnungen nicht von den Stadtverordneten oder dem Magistrat, sondern von den Ortsbeiräten im Einvernehmen mit den Schulen getroffen wird. Eine systematische Zusammenstellung aller solcher Beschlüsse würde die Arbeitsfähigkeit des Ortsbeirats verbessern und neue Mitglieder bei der Einarbeitung unterstützen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Februar 2023OFOF 486/9Zeitweise Öffnung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 16. März 2023OMOM 3698Zeitweise Öffnung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9Direktanregung
- 30. Oktober 2023STST 2254Zeitweise Öffnung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9Stellungnahme
- 11. November 2025OFOF 1154/9Übersicht über Kompetenzen des Ortsbeirats jenseits der GeschäftsordnungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. November 2025Sie sind hierOMOM 7802Übersicht über Kompetenzen des Ortsbeirats jenseits der GeschäftsordnungDirektanregung
- 13. März 2026Antwort des Magistrats · nach 159 WochenSTST 451Übersicht über Kompetenzen des Ortsbeirats jenseits der GeschäftsordnungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats