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Zeitweise Öffnung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9

Vorlagentyp: STMagistrat
159 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023 befasst sich mit der zeitweisen Öffnung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9. Aufgrund von Vandalismus, Verunreinigungen und begrenztem Zugang werden keine allgemeinen Öffnungen empfohlen. Eine differenzierte Betrachtung der Einzelfälle wird erwartet, deren Entscheidung im Einvernehmen mit den Schulträgern getroffen werden muss.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Der aktuelle Stand zur Öffnung der Schulhöfe im Ortsbezirk 9 stellt sich wie folgt dar:

Anne-Frank-Schule

Der Schulhof wird bis 17:00 Uhr aktuell im schulischen Kontext durch die Schule genutzt. Spielgeräte gibt es nicht auf dem Schulhof. Es bestehen auf dem Schulhof Probleme mit Verschmutzungen durch Zigaretten und Müll.

Astrid-Lindgren-Schule/Margarete-Steiff-Schule

Der Schulhof der beiden Schulen, die sich auf einem gemeinsamen Grundstück befinden, ist bisher nicht öffentlich zugänglich. Der Schulhof ist von der Straße nicht einsehbar, weiterhin schließen von den anderen Grundstücksseiten Sport- bzw. Grünflächen an. Infolgedessen treten vermehrt Vandalismusschäden auf.

Diesterwegschule

Die Diesterwegschule befindet sich derzeit in der Auslagerung Ginnheimer Waldgasse. Derzeit wird der Schulhof seitens der Schule und der Ganztagsbetreuung bis 17.00 Uhr genutzt. Ab diesem Zeitpunkt wird er geschlossen und ist nicht öffentlich zugänglich. Trotz der Schließung haben bereits Beschädigungen auf dem Schulhof durch Vandalismus und Verunreinigungen (u. a. durch Glasscherben) stattgefunden.

Franz-Böhm-Schule

Die Franz-Böhm-Schule ist eine Berufsschule ohne Spielgeräte. Der Schulhof wird seitens der Schule bis 18:00 Uhr genutzt.

Fried-Lübbecke-Schule

Der Schulhof ist bisher nicht öffentlich zugänglich, da dieser nachmittags und in den Ferien seitens der ESB (Erweiterte Schulische Betreuung) genutzt wird. Von der Straße und den umliegenden Wohnhäusern aus ist der Schulhof nur begrenzt einsehbar. Es gab bereits in der Vergangenheit häufige, nächtliche Verwüstungen.

Heinrich-Seliger-Schule

Der Schulhof wird bis 17:00 Uhr durch die Schule und Betreuung genutzt. Der Schulhof weist dennoch regelmäßig durch Dritte verursachte Verschmutzungen und Vandalismusschäden auf.

IGS Eschersheim

Der Schulhof wird in der Zeit bis 17:00 Uhr aktuell im schulischen Kontext durch die Schule und Betreuung genutzt. Außerhalb der Nutzungszeiten kam es zu Vandalismusschäden, Graffiti-Beschmutzungen und Verunreinigungen durch Glasscherben und Fäkalien.

Johann-Hinrich-Wichern-Schule

Der Schulhof steht derzeit der Schule, dem Kindergarten und den Hortkindern der KT 88 zur Verfügung. Zudem probt der Eschersheimer Familienchor regelmäßig in Schulhof und Aula. An der Schule herrschen massive Vandalismus-Probleme in Form von herausgerissenen Bänken, umgeworfenen Mülleimern. Hinzu werden insbesondere in der Sommerzeit regelmäßig hinterlassene Grill- und Party-Reste (abgebrochene Flaschen, Essensreste die Ratten anziehen, Zigarettenkippen und Spritzen) gefunden. Zudem haben sich Nachbarn der angrenzenden Wohngebiete über Lärmbelästigungen außerhalb der Schulzeiten beschwert.

Ludwig-Richter-Schule

Der Schulhof wird bis 17:00 Uhr durch die Schule und Betreuung genutzt und ist öffentlich nicht zugänglich. Aktuell kommt es immer wieder zu Verschmutzungen und dem Missbrauch des Schulhofes als Ort für Trinkgelage und Drogenkonsum.

Viktor-Frankl-Schule

Der Schulhof ist gegenwärtig öffentlich nicht zugänglich. Eine Öffnung ist nicht sinnvoll, da es ein in sich abgeschlossenes und von keinem Standort aus öffentlich einsehbares Gelände ist.

In der Vergangenheit kam es zu Vandalismus auf dem Schulgelände (eingeschlagene Fensterscheiben, zerbrochene Flaschen auf dem Schulhof) sowie zu kleinen Einbrüchen vom Schulhof aus in das Schulgebäude (zuletzt 2021). Bei den Einbrüchen kam es auch zu Sachbeschädigungen von Materialien für die Schülerinnen und Schüler sowie Vandalismus im Verwaltungstrakt. Im Schulgebäude befinden sich teure und nur mit Vorlauf beschaffbare Hilfsmittel (Roll- und Therapiestühle), auf welche die Schülerinnen und Schüler täglich angewiesen sind.

Wöhlerschule

Der Schulhof wird in der Zeit bis 18:00 Uhr aktuell im schulischen Kontext durch die Schule und Betreuung genutzt. Eine öffentliche Nutzung ist nicht möglich. Der Schulhof ist durch die Vielzahl an Gebäuden sehr verwinkelt und dadurch an mehreren Stellen nicht einsehbar. Aufgrund von anhaltenden Vandalismusschäden und Verunreinigungen wurde eine Öffnung abgelehnt.

Ziehenschule

Der Schulhof wird aktuell in der Zeit bis 18:00 Uhr durch die Schule genutzt. Der Öffentlichkeit steht der Schulhof nicht zur Verfügung. Es handelt sich um ein unübersichtliches und schlecht einsehbares Grundstück. In den letzten Jahren gab es bereits einige Verunreinigungen durch Müll sowie Vandalismusschäden, wie z. B. eine Brandstiftung, die eine umfangreiche Sanierung des kompletten Gebäudeteils notwendig machte. Zudem befindet sich derzeit das Projekt "Teilabriss, Sanierung und Erweiterung" in Planung, was in den nächsten Jahren die Nutzung der Außenflächen auf dem Schulgelände stark einschränken wird.

Gemäß dem M-Vortrag M 58/2001 wird die konkrete Festlegung, welche Freiflächen an welchen Schulen zu welchen Zeiten zur Verfügung stehen, von den zuständigen Ortsbeiräten im Einvernehmen mit den betroffenen Schulen und im Anschluss nach Abstimmung mit dem Magistrat getroffen. Zudem sind hier die weiteren Voraussetzungen auch im Hinblick auf die Haftung und Betreuung festgelegt.

Vor der Festlegung des Rahmens zwischen Ortsbeirat und der Schule kann der Magistrat keine pauschale Aussage über mögliche Maßnahmen zugunsten der Ausweitung einer Schulhoföffnung treffen. Im Hinblick auf angefragte Erfahrungen im Bereich Schulhoföffnung verweist der Magistrat auf den Ortsbeirat 5, in dem in den letzten Jahren Öffnungen mit unterschiedlichen Konzepten stattfanden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Februar 2023OFOF 486/9Zeitweise Öffnung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
  2. 16. März 2023OMOM 3698Zeitweise Öffnung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9Direktanregung
  3. 30. Oktober 2023Sie sind hier
    STST 2254Zeitweise Öffnung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9
    Stellungnahme
  4. 11. November 2025OFOF 1154/9Übersicht über Kompetenzen des Ortsbeirats jenseits der GeschäftsordnungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 27. November 2025OMOM 7802Übersicht über Kompetenzen des Ortsbeirats jenseits der GeschäftsordnungDirektanregung
  6. 13. März 2026Antwort des Magistrats · nach 159 WochenSTST 451Übersicht über Kompetenzen des Ortsbeirats jenseits der GeschäftsordnungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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