Übersicht über Kompetenzen des Ortsbeirats jenseits der Geschäftsordnung
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat einen Bericht über die Kompetenzen und Zuständigkeiten des Ortsbeirats außerhalb der Geschäftsordnung erstattet. Dies soll sicherstellen, dass alle Mitglieder des Ortsbeirats über ihre Befugnisse informierte Entscheidungen treffen können, insbesondere mit Blick auf die neuen Herausforderungen in der kommenden Wahlperiode.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen,
der Magistrat wird gebeten,
zu berichten, welche Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats dem Ortsbeirat über die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte hinaus Kompetenzen oder Zuständigkeiten übertragen haben.
Begründung
Mit Beginn der neuen Wahlperiode ist es wichtig, dass alle Ortsbeiratsmitglieder einen vollständigen Überblick über ihre Zuständigkeiten und Befugnisse haben. Neben den in der Geschäftsordnung geregelten Kompetenzen gibt es weitere Beschlüsse, die den Ortsbeiräten Aufgaben übertragen. So erfuhr der Ortsbeirat erst durch die Stellungnahme ST 2254 aus 2023 von dem Magistratsvortrag M 58 aus 2001, der festlegt, dass die konkrete Entscheidung über Schulhoföffnungen nicht von den Stadtverordneten oder dem Magistrat, sondern von den Ortsbeiräten im Einvernehmen mit den Schulen getroffen wird. Eine systematische Zusammenstellung aller solcher Beschlüsse würde die Arbeitsfähigkeit des Ortsbeirats verbessern und neue Mitglieder bei der Einarbeitung unterstützen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Februar 2023OFOF 486/9Zeitweise Öffnung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 16. März 2023OMOM 3698Zeitweise Öffnung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9Direktanregung
- 30. Oktober 2023STST 2254Zeitweise Öffnung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9Stellungnahme
- 11. November 2025Sie sind hierOFOF 1154/9Übersicht über Kompetenzen des Ortsbeirats jenseits der GeschäftsordnungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. November 2025OMOM 7802Übersicht über Kompetenzen des Ortsbeirats jenseits der GeschäftsordnungDirektanregung
- 13. März 2026Antwort des Magistrats · nach 159 WochenSTST 451Übersicht über Kompetenzen des Ortsbeirats jenseits der GeschäftsordnungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP