Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Sanierung und Nutzung der Villa Kleyer

Vorlagentyp: B
17 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Sanierung und Nutzung der Villa Kleyer wird vorgeschlagen, um den vorhandenen Platz für die temporäre Unterbringung eines Kinderzentrums zu nutzen. Durch erforderliche bauliche Anpassungen wird eine kindgerechte Nutzung sichergestellt, während die Villa weitgehend von baulichen Eingriffen unberührt bleibt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Wiesenhüttenstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Wiesenhüttenstraße per E-Mail

Bericht

Zu 1.

Die Liegenschaft befindet sich seit 01.01.1979 im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main.

Zu 2.

Der Kaufpreis betrug 1,8 Millionen DM. Besondere Bedingungen wurden nicht vereinbart. Bestehende Mietverträge wurden übernommen.

Zu 3.

Die Liegenschaft wurde erworben vom Christlichen Verein junger Männer. Weitere Vorbesitzer, bis auf die Familie Kleyer, sind hier nicht bekannt.

Zu 4.

Der bauliche Zustand war einfach. Die technischen Anlagen waren einfach und teilweise veraltet. Die Decke der Turnhalle wies starke Beschädigungen auf.

Zu 5.

Die Villa Kleyer ist ein gut erhaltenes Bauwerk der Spätgründerzeit und steht sowohl außen als auch innen unter Denkmalschutz. Damit unterliegen sämtliche baulichen Veränderungen - selbst kleinere Eingriffe im Innenraum - der denkmalrechtlichen Genehmigungspflicht.

Die Turnhalle ist nicht denkmalgeschützt.

Zu 6.

Das internationale Familienzentrum hatte den Vertrag zum 28.02.2021 gekündigt. Seit diesem Zeitpunkt steht die Villa leer. In dieser Zeit wurden für die Villa keine Mieteinnahmen erzielt.

Zu 7.

Hinsichtlich der Nutzung der Flächen im Gebäude, welche nicht durch das KiZ 12 genutzt werden, werden derzeit verschiedene Optionen geprüft.

Zu 8.

Die Villa Kleyer wurde im Jahr 2023 als Auslagerungsfläche vorgeschlagen, da die geprüften Alternativstandorte sich als nicht geeignet erwiesen.

Zu 9.

Die Baumaßnahme ist gestartet und wird voraussichtlich im Sommer 2026 fertiggestellt sein. Der Einzug des KiZ ist für Ende Juli und die Inbetriebnahme für Anfang August 2026 terminiert.

Zu 10.

Mehrere alternative Standorte wurden geprüft:

  • Spielplatz in der Wurzelsiedlung
  • Gutleutstraße/Sommerhofpark
  • Bolzplatz am Eidechsenhabitat
  • Betriebshof des Grünflächenamtes
  • Hermann-Herzog-Schule
  • Pavillonanlage Stephensonstraße
  • Pavillonanlage Wetteraustraße
  • Räumlichkeiten Karmeliterschule

Eine Auslagerung des KIZ 12 auf diesen Flächen konnte aus verschiedenen Gründen nicht erfolgen.

Zu 11.

Für die temporäre Auslagerung sind an der Turnhalle bauliche Anpassungen notwendig, um eine kindgerechte Nutzung sicherzustellen.

Die Villa selbst bleibt aufgrund ihres hohen denkmalrechtlichen Anspruchs weitgehend von baulichen Eingriffen unberührt und wird während der Maßnahme nur teilweise genutzt.

Da während der Interimsnutzung ein viergruppiger Hort sowie ein viergruppiger Kindergarten inklusive Differenzierungs-, Sanitär- und Spielflächen in der Turnhalle untergebracht werden, ist der Einbau einer zweigeschossigen, rückbaubaren Holzkonstruktion vorgesehen. Diese eingestellte Konstruktion in Holzständerbauweise mit vorelementierter Holzdecke ermöglicht kurze Bauzeiten und gewährleistet nach der Nutzungsphase eine einfache Demontage und Wiederverwendbarkeit der Bauteile. Zudem wird eine sichere Entfluchtung der Aufenthaltsräume im Obergeschoss sowie im erhöhten Erdgeschoss durch von außen vor die Fassade gestellte Systemtreppen ermöglicht. Auch diese können nach Ende der Interimsnutzung schnell rückgebaut und weiterverwendet werden. Zusätzlich wird die Gebäudetechnik der gesamten Anlage erneuert bzw. angepasst. Von diesen Maßnahmen profitieren sowohl die Turnhalle als auch die Villa langfristig. Alle weiteren, dauerhaft geplanten baulichen Maßnahmen an der Turnhalle kommen dem Gebäude auch über die Interimsnutzung hinaus zugute. Dazu zählen unter anderem der Austausch der Fenster, die Dämmung der Außenwände und des Kellerbodens sowie der optimierte Brandschutz. Für die gesamte Anlage wurde bereits eine Regenrückhaltung im Außenbereich geschaffen.

Zu 12.

Die Kosten für die Auslagerung des Kinderzentrums Wiesenhüttenstraße wurden im Wirtschaftsplan von Kita Frankfurt bereits im Jahr 2023/2024 sichergestellt. Die Kosten für die dauerhaften Umbaumaßnahmen, die auch nach Abschluss der temporären Auslagerung des KiZ 12 im Gebäude verbleiben können, trägt das Amt für Bau und Immobilien.

Zu 13.

Von Sommer 2026 bis Winter 2028/2029 mit anschließendem Rückbau für ca. 3 Monate.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. November 2025AA 382Sanierung und Nutzung der Villa KleyerSTVV-Anfrage · FDP
  2. 9. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    BB 84Sanierung und Nutzung der Villa Kleyer
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 1 · 05.05.2026
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 84 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 2 · 23.06.2026
TO I, TOP 43
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 84 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen