Defekte Fahrtreppen und Aufzug "Galluswarte"
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über den aktuellen Stand der defekten Fahrtreppen und des Aufzugs an der Galluswarte. Der defekte Antriebsmotor wurde erfolgreich ausgetauscht und die Fahrtreppe wieder in Betrieb genommen. Die Situation zeigt, dass in Infrastrukturfragen schnell reagiert werden kann, um Barrierefreiheit zu gewährleisten.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat verweist zu diesem Punkt auf die ST 359/2025 "Barrierefreiheit im Ortsbezirk 1: Wann kommt endlich der dringend benötigte Aufzug für den S-Bahnhof Galluswarte?". Der darin beschriebene Sachstand ist weiter gültig.
Zu 2. und 3.
Die Deutsche Bahn ist generell bestrebt, die vorhandene Infrastruktur in einem sauberen und funktionsfähigen Zustand zu halten.
Bei der ausgefallenen Fahrtreppe zu den S-Bahnsteigen an der " Galluswarte " lag ein Defekt des Antriebsmotors vor. Dabei erwies sich der Ausbau und Abtransport des mehr als 500 Kilogramm schweren Motors als logistisch anspruchsvoll. Der Einbau erfolgte Ende November 2025, anschließend waren weitere Einstellarbeiten erforderlich. Seit Anfang Dezember 2025 befindet sich die Fahrtreppe wieder in Betrieb.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. September 2025OFOF 1746/1Defekte Fahrtreppen und Aufzug „Galluswarte“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Oktober 2025OMOM 7569Defekte Fahrtreppen und Aufzug „Galluswarte“Direktanregung
- 13. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 501Defekte Fahrtreppen und Aufzug „Galluswarte“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab