Defekte Fahrtreppen und Aufzug "Galluswarte"
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Deutsche Bahn zu bewegen, dringend notwendige Reparaturen an der defekten Fahrtreppe und die Planung eines Aufzugs am S-Bahnsteig "Galluswarte" voranzutreiben. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Menschen zu gewährleisten und den unhaltbaren Zustand, der seit Jahren besteht, zu beenden.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAnregung
Die Fahrtreppe zu den S-Bahnsteigen an der "Galluswarte" ist seit Anfang September defekt und soll laut Deutscher Bahn erst zwei Monate später wieder instandgesetzt werden. Ein Aufzug zum S-Bahnsteig fehlt seit Jahrzehnten und die Deutsche Bahn tut nichts, um der gesetzlich geforderten Verpflichtung zur barrierefreien Erschließung nachzukommen.
Dies vorangestellt, wird der Magistrat zum wiederholten Male aufgefordert, auf die Deutsche Bahn zuzugehen und Folgendes zu fordern:
- Machbarkeitsstudie zur Aufzugplanung umgehend durchführen lassen;
- Reparaturen an Aufzügen und Fahrtreppen kurzfristig erledigen lassen;
- Wartungsintervalle und Reinigung an hochfrequentierten Standorten wie der "Galluswarte" bei Bedarf erhöhen.
Begründung
Die "Galluswarte" ist einer der größten Verkehrsknotenpunkte in Frankfurt. Der Ausfall der einzigen Fahrtreppe behindert täglich tausende Pendlerinnen und Pendler, vor allem mobilitätseingeschränkte und behinderte Menschen. Es ist ein unhaltbarer Zustand, wenn eine S-Bahn-Station über lange Zeiträume in ihrer Nutzung beschränkt ist und Reisende lange Umwege in Kauf nehmen müssen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. September 2025OFOF 1746/1Defekte Fahrtreppen und Aufzug „Galluswarte“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Oktober 2025Sie sind hierOMOM 7569Defekte Fahrtreppen und Aufzug „Galluswarte“Direktanregung
- 13. März 2026Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 501Defekte Fahrtreppen und Aufzug „Galluswarte“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme