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Bauvorhaben Sportanlage Kalbach

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Die Umwandlung des Tennenspielfeldes in Kunstrasenkleinspielfelder sowie die Grunderneuerung des Naturrasenspielfeldes der Sportanlage Kalbach wird vorgeschlagen. Diese Maßnahme ist notwendig, um den steigenden Bedarf des FC Kalbach, der über 500 Mitglieder und 15 aktive Jugendmannschaften verfügt, zu decken. Der Baubeginn ist für 2026 vorgesehen und die Kosten belaufen sich auf 2.705.000,00 €.

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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Dem Bauvorhaben auf der Sportanlage Kalbach - Umwandlung des Tennenspielfeldes in Kunstrasenkleinspielfelder und Grunderneuerung des Naturrasenspielfeldes wird zugestimmt.
  2. Für den Anteil der entgeltlichen Überlassung (z.B. an Sportvereine) ist ein Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten möglich. Im Rahmen der nichtunternehmerischen Nutzung für den Schulsport ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Der Investitionsbedarf ist deshalb nicht nach den Nettokosten zu beziffern, sondern entsprechend der für die jeweilige Sportstätte festgelegten Vorsteuerabzugsquote für die einzelne Maßnahme innerhalb des Programms zu ermitteln. Eine Überschreitung der Investitionskosten infolge von Veränderungen in der Vorsteuerabzugsfähigkeit während der Bauphase ist zugelassen.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass sich die Baukosten für die Maßnahme auf insgesamt 2.705.000,00 € (brutto) belaufen. Die Finanzierung ist in der Produktgruppe 21.15 mit der Projektdefinition 5.001363 "Sportstätten" eingeplant. Die Maßnahme ist notwendig und unaufschiebbar. Die zuvor genannten Mittel werden bewilligt und freigegeben. Das Bauvorhaben auf der Sportanlage Kalbach wird in 2026 gestartet. Der Beginn der Arbeiten ist zwischen dem 3. und 4. Quartal 2026 geplant. In 2026 wird mit einem Mittelabfluss von ca. 600.000 € gerechnet. 2027 wird das Bauvorhaben abgeschlossen und die restlichen Mittel in Höhe von ca. 2.105.000 € fließen ab.
  4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass bei einer Abschreibungsdauer von 20 Jahren mit einem jährlichen Aufwand für Abschreibungen i.H.v. 135.250,00 € zu rechnen ist. Die Kosten der kalkulatorischen Verzinsung betragen 30.431,25 € pro Jahr.

Begründung

A. Zielsetzung

Das Grünflächenamt hat einen Entwurf für die Baumaßnahme erstellt. Das Tennenspielfeld soll in Kunstrasenkleinspielfelder (Basketball, Pickelball, Minispielfeld und Kleinspielfeld 68 m x 44 m) umgebaut werden und das Naturrasenspielfeldes soll einen Grunderneuerung erhalten. Im Zuge der grundhaften Sanierung des Naturrasengroßspielfeld sollen die Abmessungen auf das notwendige Maß verkleinert werden, so dass eine potentielle Fläche für den Bau eines Funktionsgebäudes entsteht.

B. Alternativen

Alternative Planungen lassen sich auf dem Grundstück nicht wirksam umsetzen. Die vorliegende Entwurfsplanung stellt die sinnvollste Ausführungsvariante dar.

C. Lösung

Das Großspielfeld mit Naturrasen wird auf die notwendige Größe von 68 x 44 m verkleinert, sodass nordöstlich ein Baufenster für ein optionales Funktionsgebäude entsteht. Im Bereich der ehemals für Leichtathletik genutzten Tennenfläche ist der Bau eines Kleinspielfeldes mit einem Kunstrasenbelag mit Sandverfüllung geplant. Nordwestlich vom Kleinspielfeld fügen sich ein Pickleballfeld und ein Streetballplatz an. Entlang der nordwestlichen Grenze sind zudem ein Minispielfeld mit Kunstrasen, sowie eine Fitnessfläche angeordnet.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich
    vorgeschrieben Folgende Form
    ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird
    vorgeschlagen Kurze
    Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht
    erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht
    ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht
    akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht
    zur Verfügung ☐ gesetzlicher
    Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits
    stattgefunden Erläuterung
    (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht
    vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. Februar 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.05.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 12
Sitzung 1 · 08.05.2026
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 46 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Volt
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Volt

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 1 · 19.05.2026
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 46 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDPBFFFreie Wähler
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 2 · 21.05.2026
TO II, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 46 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDPBFFFreie Wähler
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung)

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