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Letztes Wort Verwertungskündigung in Gellertsiedlung

Vorlagentyp: B
5 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

In der Gellertsiedlung sind Maßnahmen zur Schaffung dringend benötigter Wohnfläche geplant. Es wird eine Rückzugsgarantie für Bestandsmieter:innen und die Möglichkeit zur Schaffung von 30% gefördertem Wohnraum angeboten. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, familiengerechte Wohnungen zu schaffen und die Mieten stabil zu halten.

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Thema Wohnen verfolgen

Bericht

Auf Nachfrage teilt die ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) dem Magistrat mit, dass Herr Junker weder in der Ortsbeiratssitzung am 30.10.2025 noch in einer Mieterversammlung am 22.01.2026 davon gesprochen hat, dass es eine Verwertungskündigung der ABG geben könnte. Eine Verwertungskündigung ist durch die ABG nicht angestrebt, was der Magistrat ausdrücklich begrüßt. Der Magistrat sieht darüber hinaus keine Rechtsgrundlage für eine solche Kündigung in den Wohnungen der Rotlintstr. 105 -119 und Münzeberger Str. 10-12. Nach Kenntnis des Magistrats kommt die ABG ihren rechtlichen Pflichten der Information gegenüber den Mieter:innen nach. Die ABG hat ihren Mieter:innen beispielsweise im Rahmen der Einladung zum Mieterdialog am 22. Januar 2026 schriftlich grundlegende Informationen zukommen lassen. Die ABG zwei Mieter:innenversammlungen durchgeführt, die Planungen dem Ortsbeirat vorgestellt und individuelle Gespräche mit den Mieter:innen geführt. Die ABG hat für die Rotlintstr. 105 -119 und Münzeberger Str. 10-12 bisher folgende Rahmenbedingungen vorgeschlagen: Es gibt für die Bestandsmieterinnen und -mieter eine Rückzugsgarantie, sie sollen durch die Maßnahmen nicht schlechtergestellt werden. Nur ein Teil der Wohnungen soll zusammengelegt werden, um neue Familienwohnungen mit 3 und 4 Zimmern zu schaffen. 37 Wohnungen sollen nicht zusammengelegt werden. Bei allen Wohnungen sollen im Zuge der Sanierung Balkone angebaut und Grundrisse angepasst werden. Die Mieter:innen haben die Möglichkeit, nach Abschluss der Maßnahme in ihre Wohnung oder in eine vergleichbare Wohnung zurückzuziehen. Bei Neuvermietung wird die zukünftige Miete nicht die ortsübliche Vergleichsmiete überschreiten. Darüber hinaus wird hier durch den Ankauf von Belegrechten und die Schaffung neuer Wohnungen 30 % geförderter Wohnraum entstehen. Der Magistrat arbeitet zusammen mit der ABG daran, dass diejenigen Haushalte, die für den Förderweg 1 oder 2 berechtigt sind, zu diesen geförderten Konditionen zurückziehen können. So können die Mieten im Vergleich zu heute gegebenenfalls auch reduziert werden. Die Bestandsmieter:innen erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, in andere Wohnungen im ABG-Bestand zu ziehen und zwar zu gleichen Miethöhen - sofern es sich um einen vergleichbaren Ausstattungsstandard handelt. Falls die Mieter:innen für den Bezug einer geförderten Wohnung berechtigt sind, bietet ihnen die ABG entsprechenden geförderten Wohnraum an. In diesen Fällen kann die Miete der neuen Wohnung niedriger als in der aktuellen Wohnung sein. Insgesamt wird mit den geplanten Maßnahmen in der Gellertsiedlung auch dringend benötigter Wohnraum geschaffen. Heute gibt es in den o.g. Gebäuden 64 Wohnungen. Nach derzeitigem Planungsstand sollen künftig durch teilweise Zusammenlegungen von Wohnungen sowie Dachgeschossausbau insgesamt 63 Mietwohnungen zur Verfügung stehen (37 2-Zimmerwohnungen, 20 3-Zimmerwohnungen und 6 4-Zimmerwohnungen), die Wohnfläche erhöht sich um ca. 1.100 qm.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Januar 2026AA 389Letztes Wort Verwertungskündigung in Gellertsiedlung?STVV-Anfrage · Gartenpartei
  2. 27. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 5 Wochen
    BB 75Letztes Wort Verwertungskündigung in Gellertsiedlung
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 3
Sitzung 1 · 07.05.2026
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDVoltFDPAfD
Ablehnung:
LinkeÖkolinx
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt, FDP und AfD gegen Linke und ÖkoLinX (= Zurückweisung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 2 · 23.06.2026
TO I, TOP 40
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Kenntnis) BSW (= Zurückweisung)

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