Hochspannungstrasse 110 KV Leitung
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Duldungsanordnung des Regierungspräsidiums Darmstadt bezüglich des Projekts der 110-kV-Erdkabelleitung Kriftel - Industriepark Höchst. Der Magistrat hat den Verlauf der Trasse im Planfeststellungsverfahren umfassend berücksichtigt, was eine grundlegende Änderung des Projekts derzeit ausschließt.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat Kontakt mit der Amprion GmbH aufgenommen, die für das Projekt der 110-kV-Erdkabelleitung Kriftel - Industriepark Höchst zuständig ist. Die Rückmeldung seitens des Unternehmens gestaltet sich wie folgt: Die in der Anfrage genannte Duldungsanordnung wurde durch das Regierungspräsidium Darmstadt gegenüber den jeweils betroffenen Grundstückseigentümern erlassen. Duldungsanordnungen sind, solange es sich nicht um Allgemeinverfügungen handelt, nicht öffentlich einsehbar. Amprion kann daher zu Inhalt und Details der konkret erlassenen Duldungsanordnung im Einzelfall keine Aussage treffen. Das Unternehmen kann jedoch bestätigen, dass das in der Anfrage des Ortbeirates angeführte Kartenmaterial den offiziellen Unterlagen des für die 110-kV-Erdkabelleitung Kriftel - Umspannanlage IPH West (Industriepark Höchst) durchgeführten Planfeststellungsverfahrens entspricht. Seit September 2025 liegt der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Darmstadt öffentlich einsehbar vor; die Trasse befindet sich bereits im Bau. Zu
- Stadtplanerische Belange Die Frage möglicher Beeinträchtigungen stadtplanerischer Vorhaben sowie die Auswirkungen des erforderlichen Schutzkorridors (ca. 15-20 m beidseits der Trasse) und der Erreichbarkeit von öffentlichen Straßen waren Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens. Die Stadt Frankfurt am Main wurde dabei als Trägerin öffentlicher Belange beteiligt und hatte die Möglichkeit, ihre stadtplanerischen Interessen umfassend in das Verfahren einzubringen. Diese Belange wurden durch die zuständige Planfeststellungsbehörde im Rahmen der Abwägung berücksichtigt. Mit dem vorliegenden Planfeststellungsbeschluss ist der Trassenverlauf festgelegt und die Umsetzung des Projekts hat begonnen. Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Amprion GmbH keine Möglichkeit mehr, den Verlauf der Leitung mit Blick auf zusätzliche stadtplanerische Vorhaben grundlegend zu verändern. Zu
- Verlegung entlang vorhandener Erschließungsanlagen Im Zuge der Planung wurden verschiedene Trassenvarianten untersucht, darunter auch solche, die eine Bündelung mit bestehenden Erschließungsanlagen (öffentlichen Straßen und Wegen) vorsehen, um den Flächenverbrauch möglichst gering zu halten und Nutzungskonflikte zu minimieren. Diese Variantenprüfungen sind in die Abwägung im Planfeststellungsverfahren eingeflossen. Mit dem seit September 2025 vorliegenden Planfeststellungsbeschluss ist eine konkrete Trassenführung festgesetzt, auf deren Grundlage bereits gebaut wird. Eine erneute grundsätzliche Überprüfung oder Änderung des Verlaufs - etwa zugunsten einer alternativen Linienführung entlang anderer Erschließungsanlagen - ist daher nicht mehr möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. September 2025OFOF 1312/6Hochspannungstrasse 110 KV Leitung Kriftel - Duldungsanordnung des RP DarmstadtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Oktober 2025VV 1287Hochspannungstrasse 110 KV Leitung Kriftel - Duldungsanordnung des RP DarmstadtAnfrage
- 9. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 444Hochspannungstrasse 110 KV Leitung Kriftel - Duldungsanordnung des RP DarmstadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab