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Hochspannungstrasse 110 KV Leitung Kriftel - Duldungsanordnung des RP Darmstadt

Vorlagentyp: V
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Die Firma Amprion GmbH plant den Bau einer 110 KV Erdkabel Leitung zwischen Kriftel und dem Industriepark Höchst. Es wird vorgeschlagen, zu prüfen, inwiefern die Trasse stadtplanerische Vorhaben beeinträchtigen könnte und ob die Stadt Einfluss auf die Verlegung nehmen kann, um den Flächenverbrauch zu minimieren.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Fragen an den Magistrat

wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten,

  1. ob der gemäß der Duldungsanordnung geplante Verlauf der Trasse stadtplanerischen Vorhaben absehbar im Wege stehen könnte;
  2. ob es der Stadt möglich ist, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen, mit dem Ziel, dass die Hochspannungsleitung nicht einfach entlang der Luftlinie verlegt wird, sondern entlang von bereits vorhandenen Erschließungsanlagen (öffentlichen Straßen und Wegen) verlegt wird, um einen geringen Flächenverbrauch zu gewährleisten.

Kontext

Die Vorhabenträgerin der geplanten Neubaumaßnahmen des 110 Kilovolt (KV) Erdkabels, die Firma Amprion GmbH, will zwischen dem Standort Kriftel und dem Industriepark Höchst an der Umspannanlage IPH West eine 5,6 Kilometer lange 110 KV Erdkabel Leitung verlegen. Dazu hat sie entsprechende Anträge beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt und auch bereits eine Duldungsanordnung zur Untersuchung der betroffenen Grundstücke bekommen. Einzelheiten zu den von der Duldungsanordnung betroffenen Grundstücke ist dem Kartenmaterial (Abrufbar unter: https://c.web.de/@337886076951593677/VYBWJJTRAVpqiYQ1GqHmFg) zu entnehmen.

Wenn es zur Verwirklichung des Vorhabens entsprechend der getroffenen Duldungsanordnung kommt, könnten stadtplanerische Interessen der Stadt Frankfurt beeinträchtigt sein, da ein Korridor von circa 15 bis 20 Metern rechts und links des Erdkabels von baulichen Anlagen freizuhalten ist und die Leistung von einer öffentlichen Straße erreichbar sein muss.

Dies vorausgeschickt

Begründung

Duldungsanordnung des RP Darmstadt Die Vorhabenträgerin der geplanten Neubaumaßnahmen des 110 Kilovolt (KV) Erdkabels, die Firma Amprion GmbH, will zwischen dem Standort Kriftel und dem Industriepark Höchst an der Umspannanlage IPH West eine 5,6 Kilometer lange 110 KV Erdkabel Leitung verlegen. Dazu hat sie entsprechende Anträge beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt und auch bereits eine Duldungsanordnung zur Untersuchung der betroffenen Grundstücke bekommen. Einzelheiten zu den von der Duldungsanordnung betroffenen Grundstücke ist dem Kartenmaterial (Abrufbar unter: https://c.web.de/@337886076951593677/VYBWJJTRAVpqiYQ1GqHmFg) zu entnehmen. Wenn es zur Verwirklichung des Vorhabens entsprechend der getroffenen Duldungsanordnung kommt, könnten stadtplanerische Interessen der Stadt Frankfurt beeinträchtigt sein, da ein Korridor von circa 15 bis 20 Metern rechts und links des Erdkabels von baulichen Anlagen freizuhalten ist und die Leistung von einer öffentlichen Straße erreichbar sein muss.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. September 2025OFOF 1312/6Hochspannungstrasse 110 KV Leitung Kriftel - Duldungsanordnung des RP DarmstadtOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 21. Oktober 2025Sie sind hier
    VV 1287Hochspannungstrasse 110 KV Leitung Kriftel - Duldungsanordnung des RP Darmstadt
    Anfrage
  3. 9. März 2026Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 444Hochspannungstrasse 110 KV Leitung Kriftel - Duldungsanordnung des RP DarmstadtStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0

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