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  • Zur ST 115/26: Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt (FRM 1) - Sicherstellung des Schutzes schwächerer Verkehrsteilnehmer
    OMOB 5
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8237 entstanden aus Vorlage: OF 1674/5 vom 06.02.2026 Betreff: Zur ST 115/26: Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt (FRM 1) - Sicherstellung des Schutzes schwächerer Verkehrsteilnehmer Vorgang: M 77/25; OM 7442/25 OBR 5; ST 115/26 Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass im Zuge der weiteren Planung und Umsetzung der Radschnellverbindung (RSV) Frankfurt-Darmstadt (FRM 1), insbesondere im Abschnitt Ziegelhüttenweg zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark Louisa, der Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer tatsächlich gewährleistet ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der bestehende Mischverkehr aus Fußverkehr, Radverkehr und Anliegerverkehr weiterhin vorgesehen ist. Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 115, dargestellte Einschätzung, wonach die vorhandene Fahrbahnbreite für die gemeinsame Nutzung ausreichend sei und Fußgänger auf unbefestigte Randbereiche ausweichen könnten, reicht nicht aus, um den Anforderungen an den Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer gerecht zu werden. Die StVO ist einzuhalten. Insbesondere sind folgende Maßnahmen vorzusehen: 1. verbindliche Geschwindigkeitsbegrenzung in den Abschnitten mit Mischverkehr: Die Ausweisung als Radschnellweg entbindet nicht von der Pflicht zur Anpassung der Geschwindigkeit an den Fußverkehr. Für den Abschnitt sind verkehrsrechtliche Maßnahmen zu treffen, die eine deutlich reduzierte Geschwindigkeit sicherstellen. 2. klare verkehrsrechtliche Einordnung als Mischverkehrsraum: Der Weg ist eindeutig als gemeinsam genutzter öffentlicher Verkehrsraum auszuweisen. Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen nicht faktisch an den Rand gedrängt oder auf unbefestigte Flächen verwiesen werden. Es gilt die StVO. Das muss allen Verkehrsteilnehmern deutlich kommuniziert werden 3. gestalterische und verkehrsrechtliche Elemente einzuplanen, die die gemeinsame Nutzung des Verkehrsraums eindeutig erkennbar machen und die gegenseitige Rücksichtnahme gemäß §§ 1 und 3 StVO unterstützen. Begründung: Im Zuge der Planung für den RSV darf der Fußverkehr nicht einfach an den Rand gedrängt werden. Unbefestigte Flächen sind kein gleichwertiger Verkehrsraum, insbesondere nicht für Kinder, ältere Menschen oder mobilitätseingeschränkte Personen. Diese Argumentation widerspricht dem Schutzgedanken der StVO und zeitgemäßen Standards der Fußverkehrsplanung. Der Ziegelhüttenweg ist keine neue Verkehrsanlage, sondern ein gewachsener öffentlicher Weg zu einem gut erreichbaren Naherholungsgebiet mit großer Bedeutung für die Menschen vor Ort. Viele sind zu Fuß unterwegs. Die Führung eines Radschnellwegs durch diesen Abschnitt verschärft bestehende Nutzungskonflikte erheblich. Die Stellungnahme des Magistrats stellt im Wesentlichen auf die Breite der Fahrbahn und das Ausweichen auf unbefestigte Flächen ab. Dies entspricht weder den Grundsätzen der Straßenverkehrs-Ordnung noch zeitgemäßen stadtplanerischen Standards. Fußverkehr darf im Stadtraum nicht als "mitlaufende Nutzung" behandelt werden, sondern ist gleichwertiger Bestandteil des öffentlichen Raums. Wenn eine bauliche Trennung nicht möglich ist, steigt die Verantwortung für Verkehrsorganisation und Gestaltung. Mischverkehr bedeutet einen erhöhten Steuerungsbedarf. Leistungsfähigkeit auf Kosten anderer Verkehrsteilnehmer kann nicht das alleinige Ziel sein. Öffentliche Wege sind Lebens- und Bewegungsräume für alle. Die gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung müssen eingehalten werden. Es geht um ein gutes und sicheres Miteinander im öffentlichen Raum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 77 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7442 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 115 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 944 Aktenzeichen: 61-0

  • Kreuzung Kennedyallee/Stresemannallee frei halten
    OMOB 5
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8238 entstanden aus Vorlage: OF 1675/5 vom 10.02.2026 Betreff: Kreuzung Kennedyallee/Stresemannallee frei halten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie sich Rückstaus an der Kreuzung Kennedyallee/Stresemannallee vermeiden lassen. Namentlich soll die Installation von Rotlichtüberwachungsanlagen (Rotlichtblitzern) - auf der Stresemannallee (in Richtung Friedensbrücke) und - auf der Kennedyallee (Linksabbieger in Richtung Friedensbrücke) geprüft werden. Begründung: Bei starkem Verkehrsaufkommen, insbesondere im morgendlichen Berufsverkehr, kommt es zu erheblichen Rückstaus an der Kreuzung Kennedyallee/Stresemannallee. Dabei zeigt sich, dass die aus der südlichen Stresemannallee und der südwestlichen Kennedyallee in Richtung Friedensbrücke fahrenden Verkehrsteilnehmer - entgegen § 11 Abs. 1 StVO - regelmäßig tief in die Kreuzung einfahren und dort warten müssen. Hierdurch wird die Überquerung der Kreuzung für den aus Sachsenhausen auspendelnden Verkehr Richtung Waldstadion/Niederrad erheblich erschwert, und es kommt zu vermeidbaren Rückstaus auch in diese Richtung. Die Installation von Rotlichtüberwachungsanlagen dürfte sich als sinnvolles Mittel erweisen, das verkehrswidrige Einfahren in die Kreuzung einzudämmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1340 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof „Zum Hirsch“ (II)
    OMOB 5
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8239 entstanden aus Vorlage: OF 1676/5 vom 09.02.2026 Betreff: Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof "Zum Hirsch" (II) Der Magistrat wird gebeten, sich nachhaltig und proaktiv dafür einzusetzen, dass das historische Gebäude des ehemaligen Gasthof "Zum Hirsch" in der Offenbacher Landstraße 289 wieder einer sinnvollen Nutzung zugeführt wird. Hierzu soll der Magistrat insbesondere 1. den Dialog mit der Eigentümerin intensivieren und regelmäßig Gespräche führen, um Perspektiven für eine Sanierung und künftige Nutzung des Gebäudes zu entwickeln; 2. mögliche Nutzungsoptionen (z. B. gastronomische und/oder kulturelle Nutzungen) aufzeigen und gemeinsam mit der Eigentümerin tragfähige Konzepte prüfen; 3. über bestehende Förderprogramme, Beratungsangebote und Unterstützungsmöglichkeiten (z. B. Denkmalschutzförderung, Städtebauförderung, Landes- oder Bundesprogramme) informieren und aktiv bei der Antragstellung unterstützen und 4. prüfen, inwieweit städtische Stellen moderierend oder koordinierend tätig werden können, um potenzielle Investoren, Initiativen oder Träger für eine zukünftige Nutzung mit der Eigentümerin zusammenzubringen. Begründung: Der ehemalige Gasthof "Zum Hirsch" steht seit längerer Zeit leer und prägt das Ortsbild negativ. Zwar liegt nach Einschätzung des Denkmalamts derzeit kein baulicher Zustand vor, der ein behördliches Einschreiten rechtfertigt und es bestehen aktuell keine rechtlichen Möglichkeiten, die Eigentümerin zu einer Sanierung oder Nutzung zu verpflichten. Gleichwohl handelt es sich um ein ortsbildprägendes, historisches Gebäude, dessen anhaltender Leerstand städtebaulich und sozial unerwünscht ist. Unabhängig von den bestehenden rechtlichen Grenzen ist es Aufgabe der Stadt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv auf eine nachhaltige Entwicklung hinzuwirken. Durch einen intensivierten Dialog, fachliche Beratung und die Vermittlung von Förder- und Nutzungsperspektiven kann der Magistrat dazu beitragen, dass für das Gebäude eine tragfähige und zukunftsorientierte Nutzung gefunden wird. Ziel ist es, den Gasthof "Zum Hirsch" als identitätsstiftendes Element im Stadtteil zu erhalten und wieder mit Leben zu füllen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 932 Antrag vom 05.06.2026, OF 74/5 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 274 Aktenzeichen: 63-1

  • Schutz des Geländes der Gruneliusschule in der Wiener Straße 13 vor Vandalismus
    OMOB 5
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8240 entstanden aus Vorlage: OF 1677/5 vom 09.02.2026 Betreff: Schutz des Geländes der Gruneliusschule in der Wiener Straße 13 vor Vandalismus Der Magistrat wird gebeten, das Gelände der Gruneliusschule in der Wiener Straße 13 mit geeigneten Maßnahmen vor Vandalismus zu schützen. Begründung: Dem Ortsbeirat sind mehrfach Vandalismusschäden auf dem Schulhof der Gruneliusschule in der Wiener Straße 13 gemeldet worden. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, dies zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 719 Aktenzeichen: 40-31

  • Vorlage eines Zeitplans zu den Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Liegenschaft Wiener Straße 13 - Gruneliusschule
    OMOB 5
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8241 entstanden aus Vorlage: OF 1678/5 vom 09.02.2026 Betreff: Vorlage eines Zeitplans zu den Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Liegenschaft Wiener Straße 13 - Gruneliusschule Der Magistrat wird um Vorlage eines detaillierten Zeitplanes zu den Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Liegenschaft Wiener Straße 13 - Gruneliusschule, gebeten. Begründung: Der Umzug der Gruneliusschule in das neue Provisorium an der Offenbacher Landstraße/Balduinstraße ist bereits im Oktober 2025 erfolgt. Seither steht die "alte" Gruneliusschule leer, ohne dass Anzeichen zu erkennen sind, dass die Bau- und Sanierungsmaßnahmen begonnen haben. Hier ist ein detaillierter Zeitplan vorzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 926 Aktenzeichen: 40-2

  • Verbesserung der Koordinierung des Winterdienstes im Stadtteil Oberrad
    OMOB 5
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8242 entstanden aus Vorlage: OF 1679/5 vom 09.02.2026 Betreff: Verbesserung der Koordinierung des Winterdienstes im Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird gebeten, die Koordinierung und Einsatzplanung des Winterdienstes im Stadtteil Oberrad zu überprüfen und zu verbessern. Dies soll mit dem Ziel geschehen, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer - insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger, mobilitätseingeschränkte Personen sowie den ÖPNV - bei winterlichen Witterungsverhältnissen nachhaltig zu erhöhen. Begründung: Im Stadtteil Oberrad kam es in Teilen zu unzureichender oder verspäteter Räum- und Streutätigkeit insbesondere in den Nebenstraßen. Dies führte zu erhöhten Unfallrisiken und Beschwerden aus der Bevölkerung. Eine bessere Koordinierung des Winterdienstes ist erforderlich, um die Verkehrssicherheit bei winterlichen Witterungsverhältnissen zuverlässig zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 827 Aktenzeichen: 91-2

  • Kontrolle von Sperrmüllablagerungen hier: Offenbacher Landstraße 559 bis 561 (II)
    OMOB 5
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8243 entstanden aus Vorlage: OF 1680/5 vom 09.02.2026 Betreff: Kontrolle von Sperrmüllablagerungen hier: Offenbacher Landstraße 559 bis 561 (II) Der Magistrat wird gebeten, vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 559 bis 561 gut sichtbar ein Hinweisschild in deutscher und englischer Sprache anzubringen, das darauf hinweist, dass das Abladen von Müll und Sperrmüll an dieser Stelle verboten ist und ordnungsrechtlich verfolgt wird. Begründung: Das regelmäßige illegale Abladen von Sperrmüll deutet darauf hin, dass die bestehende Rechtslage vielen Verursacherinnen und Verursachern entweder nicht bekannt ist oder ignoriert wird. Ein gut sichtbares, mehrsprachiges Hinweisschild kann präventiv wirken und insbesondere auch Personen erreichen, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind. Durch die klare Kennzeichnung des Verbots kann das unzulässige Abstellen von Müll reduziert und das Stadtbild nachhaltig verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 793 Aktenzeichen: 32-3

  • Schaffung eines kommerzfreien Bürgertreffs in Oberrad
    OMOB 5
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8244 entstanden aus Vorlage: OF 1681/5 vom 09.01.2026 Betreff: Schaffung eines kommerzfreien Bürgertreffs in Oberrad Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob 1. im Stadtteil Oberrad geeignete städtische oder private Räumlichkeiten vorhanden sind, die sich als kommerziell unabhängiger Bürgertreff/Quartiersraum eignen; 2. oder falls keine städtischen Räume zur Verfügung stehen, geeignete Räume angemietet werden können, mit dem Ziel, der Oberräder Bürgerschaft einen niedrigschwelligen, barrierearmen und nicht kommerziellen Begegnungsort zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Stadtteil Oberrad verfügt trotz seiner Größe (rund 14.000 Einwohnerinnen und Einwohner) über keinen frei zugänglichen, kommerzfreien Treffpunkt, an dem sich Bürgerinnen und Bürger unabhängig von Konsumzwang begegnen, austauschen oder engagieren können. Insbesondere für Seniorinnen und Senioren, Jugendliche und junge Erwachsene, Eltern mit Kindern, ehrenamtliche Initiativen, Vereine und Projektgruppen fehlt ein geeigneter Raum für informelle Treffen, kleinere Veranstaltungen, Stadtteilgespräche oder bürgerschaftliches Engagement. Andere Frankfurter Stadtteile zeigen, dass Quartiersräume bzw. Nachbarschaftscafés einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt, zur Teilhabe und zur Stärkung der lokalen Demokratie leisten können. Ein solcher Ort würde auch in Oberrad die Identifikation mit dem Stadtteil fördern und bestehende Initiativen sinnvoll unterstützen. Der Antrag zielt ausdrücklich nicht auf ein kommerzielles Café ab, sondern auf einen gemeinwohlorientierten Treffpunkt, der flexibel nutzbar ist und von der Stadt, gegebenenfalls in Kooperation mit lokalen Akteuren, getragen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 922 Aktenzeichen: 51

  • Quartiersmanagement in Oberrad
    OMOB 5
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8245 entstanden aus Vorlage: OF 1682/5 vom 05.01.2026 Betreff: Quartiersmanagement in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, im Stadtteil Oberrad ein Quartiersmanagement einzurichten. Begründung: Der Stadtteil Oberrad weist, trotz insgesamt durchschnittlicher Belastungswerte innerhalb Frankfurts, deutlich erkennbare sozialräumliche Teilbedarfe auf. Dies wird sowohl durch das "Monitoring 2024 zur sozialen Segregation und Benachteiligung" als auch durch zahlreiche Rückmeldungen aus der Bürgerschaft bestätigt. Über 200 Bürgerinnen und Bürger haben sich im Rahmen der städtischen Beteiligungsplattform "Frankfurt fragt mich" sowie durch Schreiben an den Ortsbeirat ausdrücklich für die Einrichtung eines Quartiersmanagements in Oberrad ausgesprochen. Es bestehen Unterstützungsbedarfe insbesondere bei Familien mit Kindern sowie bei älteren Menschen. Kinder und Jugendliche: Laut aktuellen Daten liegt der Anteil der Kinder unter 15 Jahren, die existenzsichernde Leistungen beziehen, in Oberrad über dem städtischen Durchschnitt. Gleichzeitig bestehen strukturelle Defizite in der sozialen Infrastruktur. Die Versorgungsquote mit Betreuungsplätzen für Grundschulkinder lag zuletzt bei unter 50 Prozent, auch im frühkindlichen Bereich bestehen weiterhin Engpässe. Diese Situation wirkt sich nachteilig auf Bildungs- und Teilhabechancen aus, insbesondere für Kinder aus sozial benachteiligten oder zugewanderten Familien. Ein Quartiersmanagement kann hier durch Koordination, niedrigschwellige Beratung, Vernetzung von Schulen, Kitas, Vereinen und sozialen Trägern sowie durch die Initiierung ergänzender Angebote einen wichtigen präventiven Beitrag leisten. Seniorinnen und Senioren: Der Anteil älterer Menschen in Oberrad nimmt zu. Gleichzeitig fehlen im Stadtteil wohnortnahe Beratungs-, Begegnungs- und Unterstützungsangebote für Seniorinnen und Senioren. Viele ältere Menschen leben allein und sind von sozialer Isolation betroffen oder bedroht. Ein Quartiersmanagement kann durch gezielte Vernetzung, die Aktivierung bestehender Initiativen sowie durch die Entwicklung quartiersbezogener Angebote die soziale Teilhabe älterer Menschen stärken und Vereinsamung entgegenwirken. Die Umsetzung sollte durch einen erfahrenen freien Träger im Rahmen des Frankfurter Programms Aktive Nachbarschaft erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 792 Aktenzeichen: 51

  • Erhalt der Parkplätze im Bereich der Triftstraße
    OMOB 5
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8246 entstanden aus Vorlage: OF 1683/5 vom 09.02.2026 Betreff: Erhalt der Parkplätze im Bereich der Triftstraße Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze in der Triftstraße vollständig zu erhalten und von der zuletzt geäußerten Idee, diese zu entfernen, Abstand zunehmen. Begründung: Der vom Magistrat forcierte Plan, die Parkplätze in der Triftstraße wegzunehmen, wird entschieden abgelehnt. Die Parkplätze in der Triftstraße müssen unbedingt erhalten bleiben, da sie eine wichtige Funktion für Anwohnerinnen und Anwohner, Besucherinnen und Besucher sowie lokale Gewerbetreibende erfüllen. In dicht besiedelten Stadtteilen wie Niederrad ist Parkraum knapp. Der Erhalt vorhandener Parkplätze trägt maßgeblich zur Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner bei. Ohne ausreichende Parkmöglichkeiten entstehen häufig Parkplatzsuchverkehr und damit verbundene Verkehrsbelastungen, die zu mehr Lärm und Abgasen führen. Zudem sind die Parkplätze essenziell für die Erreichbarkeit der Geschäfte und Dienstleistungen in der Umgebung. Kunden, die mit dem Auto anreisen, benötigen eine unkomplizierte Möglichkeit, ihr Fahrzeug abzustellen, um den Einzelhandel und die Gastronomie vor Ort zu unterstützen. Ein Wegfall der Parkplätze könnte somit negative wirtschaftliche Folgen für die lokalen Betriebe haben. Gerade für ältere oder mobilitätseingeschränkte Personen sind nahegelegene Parkmöglichkeiten unverzichtbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1332 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Mehr Verkehrssicherheit in der Melibocusstraße
    OMOB 5
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8247 entstanden aus Vorlage: OF 1684/5 vom 07.02.2026 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit in der Melibocusstraße Der Magistrat wird gebeten, regelmäßige Kontrollen des ruhenden Verkehrs in der Melibocusstraße durchzuführen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass der fließende Verkehr in der Melibocusstraße häufig durch Falschparker beeinträchtigt wird. Regelmäßig wird in der zweiten Reihe geparkt oder gehalten. Durch die so entstehenden Rückstaus ergeben sich nicht selten gefährliche Situationen zwischen überholenden Autos und dem Gegenverkehr. Regelmäßige Kontrollen würden zu einer Entschärfung bzw. Verbesserung des fließenden Verkehrs führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1050 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Niederrad: Trambahn-Vorrangschaltung am Blutspendedienst und in der Niederräder Landstraße - gezielte Optimierung zugunsten des öffentlichen Nahverkehrs
    OMOB 5
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8248 entstanden aus Vorlage: OF 1686/5 vom 11.02.2026 Betreff: Niederrad: Trambahn-Vorrangschaltung am Blutspendedienst und in der Niederräder Landstraße - gezielte Optimierung zugunsten des öffentlichen Nahverkehrs Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltung der Trambahn an der Sandhofstraße sowie an der Kreuzung Niederräder Landstraße im Sinne einer verbesserten Bevorrechtigung des öffentlichen Personennahverkehrs optimiert werden kann. Begründung: Insbesondere im Bereich der signalgeregelten Einmündung der Sandhofstraße am Blutspendedienst und an der Haltestelle "Niederräder Landstraße" kommt es regelmäßig zu Verzögerungen für die Straßenbahnen. Dies wirkt sich negativ auf die Pünktlichkeit der Linien 12, 15 und 21 sowie auf den Veranstaltungsverkehr der Linie 20 aus. Eine gezielte Prüfung möglicher Optimierungsmaßnahmen an dieser Stelle erscheint vor diesem Hintergrund zweckmäßig, um die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Nahverkehrs zu erhöhen sowie Verkehrsabläufe zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1408 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Niederrad: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Frauenhofstraße
    OMOB 5
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8249 entstanden aus Vorlage: OF 1687/5 vom 12.02.2026 Betreff: Niederrad: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Frauenhofstraße Vorgang: V 356/12 OBR 5; ST 1082/12 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme vom 16.07.2012, ST 1082, angekündigte Freigabe der Frauenhofstraße für den Radverkehr nunmehr zeitnah umzusetzen. Begründung: Ein entsprechender Prüfantrag wurde vom Ortsbeirat im Jahr 2012 gestellt und im gleichen Jahr vom Magistrat positiv beantwortet. Da außer einer entsprechenden Beschilderung lediglich eine kleine Baumaßnahme an der Gehwegnase vor dem Blumenladen notwendig ist, erwartet der Ortsbeirat eine baldige Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.04.2012, V 356 Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST 1082 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1342 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Umgestaltung der Triftstraße in Niederrad
    OMOB 5
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8250 entstanden aus Vorlage: OF 1688/5 vom 03.02.2026 Betreff: Umgestaltung der Triftstraße in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, bei den Planungen für die Umgestaltung der Triftstraße frühzeitig die Gewerbetreibenden zu beteiligen. Begründung: Die Neugestaltung der Triftstraße ist zurzeit Gegenstand der Diskussion. Den Vorschlag des Ortsbeirates, einen Sicherheitsstreifen parallel zum Parkstreifen einzurichten, um die Radfahrer durch eine Dooring-Zone zu schützen, hat der Magistrat in einer Stellungnahme im Dezember 2025 abgelehnt. Stattdessen machte er den Vorschlag, die straßenbegleitenden Stellplätze auf einem 500 Meter langen Streckenabschnitt gänzlich zu entfernen. Die Abschaffung von Parkplätzen wirkt sich jedoch negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung der dort ansässigen Betriebe und des Gewerbes aus. So zeigen die Entwicklungen in der Eschersheimer Landstraße und im Grüneburgweg, dass eine Reihe von Gewerbetreibenden teilweise existenzbedrohende Umsatzrückgänge und eine deutlich niedrigere Kundenfrequenz zu verzeichnen haben. Eine solche Bedrohung von Existenzen ist vermeidbar, wenn die betroffenen Gewerbetreibenden frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen und deren Wünsche berücksichtigt werden. In der Triftstraße sollen die negativen Entwicklungen, wie in der Eschersheimer Landstraße oder im Grüneburgweg, vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1341 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Straßenbahnanbindung zum Stadion über die Mörfelder Landstraße verlängern - Niederrad endlich entlasten!
    OMOB 5
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8251 entstanden aus Vorlage: OF 1689/5 vom 09.02.2026 Betreff: Straßenbahnanbindung zum Stadion über die Mörfelder Landstraße verlängern - Niederrad endlich entlasten! Der Magistrat wird gebeten, sich entschieden für die Verlängerung der Straßenbahn über die Mörfelder Landstraße bis zum Oberforsthaus/Stadion einzusetzen und alle nötigen vorbereitenden Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Begründung: Bei Veranstaltungen im Stadion gibt es schon seit vielen Jahren Kapazitätsengpässe im An- und Abreiseverkehr. Gleichzeitig hat der Parkplatzdruck in Niederrad immer weiter zugenommen. Die Niederräder Bürgerinnen und Bürger leiden enorm unter der Situation. Beim Betrieb einer Multifunktionsarena auf dem Stadiongelände wird sich die Situation weiter zuspitzen. Die Inbetriebnahme der Straßenbahn über die Mörfelder Landstraße kann hier für Entlastung sorgen. Um eine Alternative zum Autoverkehr zu bieten, ist es notwendig, die ÖPNV-Anbindung des Stadions weiter zu verbessern. Die Verlängerung der Straßenbahntrasse über die Mörfelder Landstraße bis zum Oberforsthaus würde eine verbesserte Anbindung für Besucherinnen und Besucher aus Richtung Südbahnhof und damit vor allen Dingen für S-Bahn-Nutzer aus Richtung Süden (Neu-Isenburg, Darmstadt) ermöglichen. Zudem würde im Straßenbahnnetz eine Ausweichstrecke bei Störungen auf dem Streckenabschnitt Schwarzwaldstraße/Rennbahnstraße und für die geplante, lange Zeit andauernde Sanierung und Sperrung der Schwarzwaldstraße entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1349 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Wickeltische in öffentlichen Gebäuden, insbesondere im Depot Oberrad und im Saalbau Südbahnhof, installieren
    OMOB 5
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8252 entstanden aus Vorlage: OF 1690/5 vom 30.01.2026 Betreff: Wickeltische in öffentlichen Gebäuden, insbesondere im Depot Oberrad und im Saalbau Südbahnhof, installieren Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass in öffentlichen Gebäuden, insbesondere im Depot Oberrad und im Saalbau Südbahnhof, Wickeltische (vornehmlich auf den Toiletten), installiert werden. Begründung: Öffentliche Gebäude dienen allen Bevölkerungsgruppen. Dazu zählen ausdrücklich auch Familien mit Säuglingen und Kleinkindern. In vielen öffentlichen Einrichtungen fehlen jedoch geeignete Wickelmöglichkeiten, was insbesondere für Eltern mit kleinen Kindern eine erhebliche Einschränkung der Nutzbarkeit darstellt. Die Installation von Wickeltischen auf Toiletten - idealerweise geschlechtsneutral zugänglich - ist ein zeitgemäßer Standard der öffentlichen Infrastruktur. Einrichtungen wie das Depot Oberrad und der Saalbau Südbahnhof werden regelmäßig für Veranstaltungen, Versammlungen und kulturelle Angebote genutzt und sollten daher familienfreundlich ausgestattet sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Vollsperrung der Mörfelder Landstraße auf wenige Wochen begrenzen und tragfähiges Verkehrskonzept vorlegen
    OMOB 5
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8253 entstanden aus Vorlage: OF 1691/5 vom 24.02.2026 Betreff: Vollsperrung der Mörfelder Landstraße auf wenige Wochen begrenzen und tragfähiges Verkehrskonzept vorlegen Der Magistrat wird gebeten, 1. die angekündigte Vollsperrung der Mörfelder Landstraße im Zuge des Ersatzneubaus der DB-Eisenbahnbrücke zeitlich auf das gegenüber dem Ortsbeirat kommunizierte Maß von wenigen Wochen beziehungsweise Monaten zu begrenzen; 2. darzulegen, aus welchen Gründen nunmehr eine mehrjährige Vollsperrung von März 2026 bis 2029 vorgesehen ist, obwohl dem Ortsbeirat wiederholt eine lediglich punktuelle Sperrung im Zusammenhang mit dem Abbruch und Einschub der neuen Brücke dargestellt wurde; 3. unverzüglich Gespräche mit der Deutschen Bahn/DB InfraGO AG zu führen, mit dem Ziel, vertretbare temporäre Öffnungen der Sperrstelle Mörfelder Landstraße im Bereich der Eisenbahnbrücke zu ermöglichen, soweit dies bauablauftechnisch und sicherheitsrechtlich zulässig ist; 4. sofern trotz nachweislich ruhender Arbeiten eine Sperrung fortbesteht, dem Ortsbeirat 5 unverzüglich eine schriftliche Begründung vorzulegen - einschließlich konkretem Zeitfenster (Beginn/Ende) und fachlicher Gründe -, warum eine temporäre Öffnung ausgeschlossen ist; 5. vor Umsetzung einer längerfristigen Sperrung ein tragfähiges, nachvollziehbares und leistungsfähiges Umleitungskonzept vorzulegen, das insbesondere die umliegenden Straßenzüge - unter anderem den Ziegelhüttenweg - angemessen einbezieht, 6. in diesem Verkehrskonzept ausdrücklich zu berücksichtigen und fachlich zu bewerten, welche kumulativen Auswirkungen sich aus zeitlich nahe zusammenfallenden Maßnahmen ergeben - u. a. Vollsperrungen am Offenbacher Kreuz (A3) an Wochenenden, Vollsperrung der Isenburger Schneise für den Autoverkehr bis Mitte März, Sperrung des Mainuferwegs; 7. Verkehrszählungen und Belastungsmonitoring an neuralgischen Punkten anzuordnen (u. a. auf den maßgeblichen Umleitungsachsen und Knoten in Sachsenhausen) und durchzuführen; 8. die Auswirkungen auf Lebensqualität, Pendelverkehre, Gewerbetreibende sowie auf Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst dabei gesondert darzustellen; 9. zu prüfen, ob durch temporäre Anpassungen der Verkehrsanordnungen und Verkehrsführung im Umfeld leistungsfähige Ost-West-Verbindungen während der Bauzeit sichergestellt werden können; 10. innerhalb der ersten Sperrwochen ein wirksames Paket an Sofortmaßnahmen umzusetzen, u. a. Einsatz zusätzlicher Ordnungskräfte zur Durchsetzung von Regelungen und zur Verkehrslenkung, temporäre Durchfahrtsbeschränkungen in Nebenstraßen bei erkennbarer Verdrängung des Durchgangsverkehrs, Anpassungen der Lichtsignalanlagen und Koordinierung der "Grünen Wellen" auf Umleitungsachsen und situative Umleitungsanpassungen einschließlich Beschilderung/Navigation-Management. Begründung: Dem Ortsbeirat 5 wurde im Rahmen mehrerer Vorstellungen des Projekts zum Ersatzneubau der Eisenbahnbrücke stets mitgeteilt, dass eine Vollsperrung der Mörfelder Landstraße allenfalls zeitlich begrenzt erforderlich werde. Von einer mehrjährigen Komplettsperrung war nicht die Rede. Die nun angekündigte Sperrung von März 2026 bis 2029 (https://frankfurt.de/aktuelle-meldung/Meldungen/Vollsperrung-Moerfelder-Landstr asse/) stellt eine erhebliche Belastung für den gesamten Frankfurter Süden dar. Die Mörfelder Landstraße ist die zentrale Ost-West-Verbindung in Sachsenhausen-Süd. Eine mehrjährige Unterbrechung dieser Achse greift massiv in die Verkehrsströme, die Erreichbarkeit von Wohngebieten, Gewerbe, medizinischer Versorgung sowie in die alltägliche Mobilität der Bürgerinnen und Bürger ein. Ein belastbares und umfassendes Umleitungskonzept liegt bislang nicht vor. Insbesondere erscheint es nicht nachvollziehbar, dass der Ziegelhüttenweg in der bisherigen Planung keine tragende Rolle spielt. Gerade dieser würde nach temporärer Verlagerung von Parkplätzen auf den Gehweg, ohne dass Parkplätze wegfallen, eine ausreichende Breite für Begegnungsverkehre aufweisen. Der Ortsbeirat 5 erwartet, dass ihm gegenüber gemachte Zusagen beachtet werden und Planungen transparent sowie nachvollziehbar dargestellt werden. Eine mehrjährige Vollsperrung ist für den Frankfurter Süden nicht hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Leicht zugängliche Informationen zur Großbaustelle Mörfelder Landstraße
    OMOB 5
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8254 entstanden aus Vorlage: OF 1692/5 vom 27.02.2026 Betreff: Leicht zugängliche Informationen zur Großbaustelle Mörfelder Landstraße Der Magistrat wird gebeten, während der Bauarbeiten zur Sanierung der westlichen Mörfelder Landstraße und der Erneuerung der Eisenbahnüberführung eine Telefon-Hotline einzurichten, bei der Anwohnerinnen und Anwohner auftretende Probleme während der Bauarbeiten melden können. Ferner ist ein Container vor Ort mit regelmäßigen Sprechzeiten einzurichten, wo im Austausch mit der Bauleitung Informationen und Problemlösungsmöglichkeiten erhältlich sind. Begründung: Bei umfangreichen Baustellen entstehen häufig Probleme, die relativ einfach zu lösen sind, die Anwohnenden aber vor große Herausforderungen stellen, wie versperrte Mülleimerstandorte oder dergleichen. Über eine Telefon-Hotline können solche Probleme unter Umständen schnell gelöst werden. Während des Baus der Straßenbahngleise in der Stresemannallee wurde ein Informationscontainer mit regelmäßigen Sprechstunden eingerichtet, bei dem sich Anwohnende über den Baufortschritt informieren und Probleme während der Bauarbeiten melden konnten. Eine solche Lösung erscheint auch im Rahmen der Baustelle in der Mörfelder Landstraße als sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1405 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sicherung des Fortbestands des „La Gata“ als kultureller, sozialer und identitätsstiftender Ort
    OMOB 5
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8255 entstanden aus Vorlage: OF 1694/5 vom 26.02.2026 Betreff: Sicherung des Fortbestands des "La Gata" als kultureller, sozialer und identitätsstiftender Ort Der Magistrat wird gebeten, 1. unverzüglich Gespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern der Immobilie sowie den Betreiberinnen des "La Gata", Seehofstraße 3, 60594 Frankfurt am Main, aufzunehmen, um zwischen beiden Parteien zu vermitteln; 2. zu prüfen und zu berichten welche rechtlichen, städtebaulichen oder förderpolitischen Instrumente geeignet sind, um den Fortbestand des Betriebs am bisherigen Standort zu sichern; 3. darzulegen, ob und in welcher Form das Objekt bzw. die Nutzung im Rahmen bestehender Erhaltungssatzungen, Milieuschutzregelungen oder anderer planungsrechtlicher Instrumente geschützt werden kann und 4. zu prüfen und zu berichten ob das "La Gata" im Rahmen städtischer Programme zur Förderung kultureller Vielfalt, Antidiskriminierungsarbeit oder queerer Infrastruktur berücksichtigt werden kann. Begründung: Das "La Gata" in der Seehofstraße 3, 60594 Frankfurt am Main, ist seit vielen Jahren ein fester Bestandteil des gastronomischen und gesellschaftlichen Lebens in Frankfurt am Main. Es steht exemplarisch für die gewachsene Struktur des Frankfurter Mittelstands und die Vielfalt der lokalen Gastronomie. Darüber hinaus kommt dem Lokal eine besondere gesellschaftliche Bedeutung zu: Das "La Gata" ist die älteste durchgängig betriebene Lesbenbar auf der Welt und ein etablierter Treffpunkt und Schutzraum für lesbische, bisexuelle und Transfrauen. In einer urbanen Gesellschaft, die Vielfalt und gegenseitigen Respekt als Grundwerte versteht, sind solche Orte von großer Bedeutung. Sie bieten niedrigschwellige Begegnungsmöglichkeiten, stärken Gemeinschaft und ermöglichen Sichtbarkeit für Menschen, die im öffentlichen Raum nicht immer selbstverständlich Akzeptanz erfahren. Gerade in Zeiten steigender Mieten, wachsender Flächenkonkurrenz und struktureller Veränderungen ist es Aufgabe verantwortungsvoller Kommunalpolitik, gewachsene und gesellschaftlich bedeutsame Strukturen nicht achtlos preiszugeben. Frankfurt am Main lebt von seiner Mischung aus Internationalität, Tradition, Mittelstand und einer lebendigen, vielfältigen Stadtgesellschaft. Ziel muss es ein, alle rechtlich möglichen und wirtschaftlich vertretbaren Optionen zu prüfen, um den Fortbestand des "La Gata" zu ermöglichen und ein klares Signal für die Unterstützung lokaler Betriebe sowie für Vielfalt, Respekt und gesellschaftlichen Zusammenhalt in Frankfurt am Main zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Errichtung eines Soccer-Courts (Minispielfeld) auf der Sportanlage des FC Union 07 Niederrad e. V.
    OMOB 5
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8256 entstanden aus Vorlage: OF 1695/5 vom 22.02.2026 Betreff: Errichtung eines Soccer-Courts (Minispielfeld) auf der Sportanlage des FC Union 07 Niederrad e. V. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf der derzeit ungenutzten, großen Freifläche vor dem Vereinsheim der FC Union 07 e. V. Niederrad die Errichtung eines Minispielfeldes (Soccer-Court) möglich ist, um zusätzliche Trainings- und Spielflächen insbesondere für Bambini- und Jugendmannschaften zu schaffen. Begründung: Die FC Union 07 e. V. Niederrad leistet seit vielen Jahren eine nachweislich engagierte und erfolgreiche sportliche Jugendarbeit. Aufgrund steigender Mitgliederzahlen, aktuell 4 Herren- und 17 Jugendmannschaften mit ca. 280 aktiven Kindern, steht dem Verein jedoch lediglich ein älterer Kunstrasenplatz zur Verfügung, wodurch erhebliche Kapazitätsengpässe im Trainings- und Spielbetrieb bestehen. Zudem wird der Platz auch noch vom Frankfurter FC Victoria genutzt. Die Einrichtung eines Minispielfeldes würde - zusätzliche Trainingsmöglichkeiten in Kleingruppen schaffen; - die Trainingsqualität durch strukturierte Spielformen verbessern; - das unkontrollierte Verlassen des Balls aus dem Spielfeldbereich verhindern; - den bestehenden Hauptplatz spürbar entlasten und - weiteren Kindern in Niederrad die Ausübung des Fußballsports ermöglichen. Die bislang ungenutzte Fläche vor dem Vereinsheim erscheint nach erster Einschätzung hinsichtlich Lage, Größe und Zugänglichkeit sehr geeignet, um eine solche Anlage zu realisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 817 Aktenzeichen: 52-2

  • Kreuzung Hans-Bethe-Straße/Otto-Schott-Straße sicherer für Fußgänger machen
    OMOB 12
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8272 entstanden aus Vorlage: OF 670/12 vom 16.02.2026 Betreff: Kreuzung Hans-Bethe-Straße/Otto-Schott-Straße sicherer für Fußgänger machen Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Hans-Bethe-Straße/Otto-Schott-Straße die häufigen Querungen von Fußgängerinnen und Fußgängern besser durch die folgenden Maßnahmen abzusichern: - Rotfärbung des Kreuzungsbereichs; - weiße Fahrbahnmarkierungen an den drei Zufahrten (auch aus Richtung Norden, für die von dort kommenden Radfahrer); - Piktogramme "Achtung, Kinder!" (Verkehrszeichen 136) zum Schutz der Kinder vom nahe gelegenen Spielplatz (siehe Bild). Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Vom stark genutzten Riedbergplatz laufen gerade Kinder, oft aber auch Erwachsene unbedarft über die hier besonders einladende Querung der Otto-Schott-Straße. Mit den oben genannten Mitteln erhalten die restlichen Straßenverkehrsteilnehmer zusätzliche, deutliche Hinweise auf die Fußgängerinnen und Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1284 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Tiefgarageneinfahrt Hans-Bethe-Straße gegen Falschparker sichern
    OMOB 12
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8273 entstanden aus Vorlage: OF 671/12 vom 16.02.2026 Betreff: Tiefgarageneinfahrt Hans-Bethe-Straße gegen Falschparker sichern Der Magistrat wird gebeten, die Tiefgarageneinfahrt zwischen der Hans-Bethe-Straße 1 und 3 durch eine Zick-Zack-Linie (Verkehrszeichen 299) auf der abgesenkten Bordsteinfläche zu kennzeichnen, um eine missbräuchliche Nutzung dieser Fläche zum Halten oder Parken zu unterbinden. Begründung: In der genannten Zufahrt parken oft zusätzliche Fahrzeuge, wodurch die Ein- und Ausfahrt gefährlicher und schlechter einsehbar wird. Die Bodenmarkierung stellt eine günstige Möglichkeit dar, um das gewünschte Verhalten zu betonen. In den Aufnahmen eines populären Kartendienstes ("Streetview") ist ein Beispiel für die genannte Situation zu sehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1283 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • U8 im 10-Minuten-Takt
    OMOB 12
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8274 entstanden aus Vorlage: OF 672/12 vom 16.02.2026 Betreff: U8 im 10-Minuten-Takt Der Magistrat wird gebeten, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die U-Bahn-Anbindung des Riedbergs zu verbessern, indem die U8 in der Hauptverkehrszeit (HVZ) im 10-Minuten-Takt fährt. Falls dies im Hinblick auf die Fahrplangestaltung auf der A-Strecke südlich von Heddernheim nicht möglich ist, sind Alternativen zu prüfen, um den Zweck der Maßnahme zu erreichen. So könnten die zum aktuellen Fahrplan eingeführten Verstärkungsfahrten auf die gesamte HVZ ausgedehnt werden oder (ggf. testweise) die U8 am Zeilweg als Zwei-Wagen-Zug mit einem weiteren Zwei-Wagen-Zug der U1 gebündelt werden (Flügelzug-Konzept). Begründung: Die U8 hat den Riedberg bereits in der Vergangenheit im 10-Minuten-Takt bedient. Dieses Angebot wurde aufgrund akuter Personalknappheit eingeschränkt. Mittlerweile konnte die VGF erfreulicherweise weitere Fahrerinnen und Fahrer gewinnen und ausbilden, aber der Takt wurde bei 15 Minuten beibehalten. Für den Herbst 2026 ist die Einweihung der Neubauten für Mathematik und Informatik auf dem Uni-Campus Riedberg der Goethe-Universität geplant und bis zu 5.500 Studierende kommen als weitere ÖPNV-Nutzer am Riedberg hinzu. Der Fahrplan muss dieser Nachfragesteigerung Rechnung tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • U9 häufiger in Doppeltraktion
    OMOB 12
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8275 entstanden aus Vorlage: OF 673/12 vom 16.02.2026 Betreff: U9 häufiger in Doppeltraktion Der Magistrat wird gebeten, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die U-Bahn-Anbindung des Riedbergs zu verbessern, indem die U9 nicht nur morgens, sondern auch erneut ab dem frühen Nachmittag mit Zwei-Wagen-Zügen fährt und so den Schülerverkehr z. B. von der Otto-Hahn-Schule in Richtung Kalbach, Riedberg und Nordweststadt besser unterstützt. Geeignete Zeiträume dafür sollten idealerweise mit der Otto-Hahn-Schule und ggf. weiteren weiterführenden Schulen entlang der Strecke abgestimmt werden. Begründung: Die U9, Frankfurts kürzeste U-Bahn-Linie, verkehrt oft mit nur einem Wagen (25m). In der Morgenzeit werden zumeist Zwei-Wagen-Züge eingesetzt, aber gerade am frühen Nachmittag kommt es oft zu überfüllten Bahnen, wenn zahlreiche Klassen der Otto-Hahn-Schule gleichzeitig Unterrichtsende haben. Eine gezielte Verlängerung der U-Bahn-Züge kann die Überfüllung wirksam entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1468 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 12 am 25.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Erneuerung der Markierung des Fußgängerüberwegs in der Kalbacher Hauptstraße/Ecke Lange Meile sowie Kontrolle aller Markierungen in der Kalbacher Hauptstraße
    OMOB 12
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8276 entstanden aus Vorlage: OF 674/12 vom 13.02.2026 Betreff: Erneuerung der Markierung des Fußgängerüberwegs in der Kalbacher Hauptstraße/Ecke Lange Meile sowie Kontrolle aller Markierungen in der Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, die verblasste Markierung des Fußgängerüberwegs an der Kalbacher Hauptstraße/Ecke Lange Meile zu erneuern und gleichzeitig sämtliche Markierungen auf der Kalbacher Hauptstraße zu kontrollieren, da diese an mehreren Stellen verblasst oder vollständig verschwunden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1032 Beratung im Ortsbeirat: 12

  • Prüfen und berichten, ob die Bushaltestellen in Kalbach überdacht werden können
    OMOB 12
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8277 entstanden aus Vorlage: OF 675/12 vom 13.02.2026 Betreff: Prüfen und berichten, ob die Bushaltestellen in Kalbach überdacht werden können Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Bushaltestellen im Stadtteil Kalbach sukzessive überdacht werden können. Diese Maßnahme wäre eine gezielte Investition in die Attraktivität des ÖPNV und in den Schutz der Fahrgäste. Begründung: Zahlreiche Bushaltestellen im Bereich der Kalbacher Hauptstraße und der Talstraße sind nicht überdacht. Dies ist für Wartende bei schlechten Witterungsbedingungen unzumutbar. Zudem werden vorhandene Wartebänke schneller in Mitleidenschaft gezogen und müssen häufiger ersetzt werden. Das ist weder nachhaltig noch förderlich für die Verkehrswende. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1286 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Eingeschränktes Halteverbot im Bereich zweier Senioreneinrichtungen
    OMOB 12
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8278 entstanden aus Vorlage: OF 676/12 vom 12.02.2026 Betreff: Eingeschränktes Halteverbot im Bereich zweier Senioreneinrichtungen Vorgang: OM 6888/25 OBR 12; ST 1477/25 Der Magistrat wird gebeten, die Anregung OM 6888, wie mit seiner Stellungnahme ST 1477 zugesagt, umzusetzen. Begründung: Zu der Anregung OM 6888 teilt der Magistrat fünf Monate später mit, dass der Anregung entsprochen wird. Nach weiteren fünf Monaten fehlt es noch an der Umsetzung, sodass daran zu erinnern ist, da der Bedarf für die Pflegedienste unverändert gegeben ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6888 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1477 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1033 Beratung im Ortsbeirat: 12

  • Sachstandsanfrage zum Denkmalschutz Carbone, Talstraße 112
    OMOB 12
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8279 entstanden aus Vorlage: OF 677/12 vom 12.02.2026 Betreff: Sachstandsanfrage zum Denkmalschutz Carbone, Talstraße 112 Vorgang: OM 4321/23 OBR 12; ST 2061/23 Der Magistrat wird gebeten, bei der zuständigen Abteilung des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen sich nach dem aktuellen Sachstand zu erkundigen und dem Ortsbeirat darüber zu berichten. Begründung: In der Stellungnahme vom 16.10.2023, ST 2061, heißt es, das Landesamt werde sich "im Rahmen der systematischen, stadtteilweise erfolgenden Nacherfassung mit dem Komplex näher befassen, wobei auch die Bausubstanz im Inneren der Gebäude geprüft werden solle. Dies wird frühestens in 1 bis 2 Jahren möglich sein." Da diese Zeit nun vergangen ist, weitere Entwicklungen nun für den ganzen Bereich in Bearbeitung sind, wäre eine zeitnahe Stellungnahme wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4321 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2061 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1358 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Prüfung von Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für den Kerbeverein Kalbach e. V.
    OMOB 12
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8280 entstanden aus Vorlage: OF 679/12 vom 12.02.2026 Betreff: Prüfung von Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für den Kerbeverein Kalbach e. V. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche finanziellen, organisatorischen und infrastrukturellen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für den Kerbeverein Kalbach e. V. bestehen bzw. künftig geschaffen werden können. Begründung: Der Kerbeverein Kalbach e. V. leistet seit vielen Jahren einen herausragenden Beitrag für das gesellschaftliche, kulturelle und historische Leben im Stadtteil Kalbach. Neben der Pflege und Bewahrung der traditionellen Kalbacher Kerb organisiert und veranstaltet der Verein weitere zentrale Stadtteilfeste wie das Straßenfest sowie den Kalbacher Weihnachtsmarkt. Diese Veranstaltungen stärken das soziale Miteinander, fördern das bürgerschaftliche Engagement und prägen die Identität des Stadtteils nachhaltig. Darüber hinaus übernimmt der Kerbeverein künftig die wichtige Aufgabe des Stadtteilarchivs und trägt damit maßgeblich zur Dokumentation und Bewahrung der lokalen Geschichte bei. Dieses breite Engagement erfordert verlässliche Rahmenbedingungen und angemessene Unterstützung seitens der Stadt. Eine Prüfung möglicher Förderinstrumente - etwa im Bereich der Vereinsförderung, infrastrukturelle Unterstützung, Zuschüsse für kulturelle Veranstaltungen oder projektbezogene Mittel - ist daher geboten, um die Arbeit des Vereins langfristig zu sichern und weiter zu stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 773

  • Erweiterung des Golfbetriebs „Am Martinszehnten“
    OMOB 12
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8281 entstanden aus Vorlage: OF 680/12 vom 12.02.2026 Betreff: Erweiterung des Golfbetriebs "Am Martinszehnten" Der Magistrat wird gebeten, über die weitere Entwicklung der Golfsportflächen, zwischen dem Weg Am Zedernholz und der Straße Am Martinszehnten gelegen, zu berichten und die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer auf dem Weg Am Zedernholz zu erhöhen. Begründung: Da der Weg Am Zedernholz als Fahrradweg Richtung Nieder-Eschbach gekennzeichnet und viel genutzt wird, ist es wichtig zu wissen, ob eine Erweiterung oder andere Pläne vorliegen, und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2026, ST 1122 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Müllgaragen für mehr Sauberkeit im Bereich der Josef-Eicher-Straße
    OMOB 12
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8282 entstanden aus Vorlage: OF 681/12 vom 12.02.2026 Betreff: Müllgaragen für mehr Sauberkeit im Bereich der Josef-Eicher-Straße Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der FES im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" entlang bzw. an der ca. 90-Grad-Kurve der Josef-Eicher-Straße zwei Müllgaragen aufzustellen, um den dort anfallenden Müll besser entsorgen zu können. Quelle: Google Begründung: Seit geraumer Zeit sind dort Essensreste, kleiner Hausmüll und Flaschen aufzufinden, die Ungeziefer anziehen und ein schlechtes Erscheinungsbild hinterlassen. Da in diesem Bereich keine Mülleimer vorhanden sind, sollten geräumige Müllgaragen kurzfristig für Abhilfe sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1034 Beratung im Ortsbeirat: 12

  • Winterräumdienst auch in der Verlängerung der Straße An der Bergstraße bis zum JohannBeyerWeg
    OMOB 12
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8283 entstanden aus Vorlage: OF 683/12 vom 27.02.2026 Betreff: Winterräumdienst auch in der Verlängerung der Straße An der Bergstraße bis zum Johann-Beyer-Weg Der Magistrat wird gebeten, das mit der allgemeinen Schneeräumung und Winterdienst beauftragte Unternehmen (FES) zu bitten, den Streckenabschnitt An der Bergstraße bis zum Johann-Beyer-Weg, ähnlich wie andere Wegeverbindungen in der Straße Zum Taubenzehnten, von Schnee und Eis zu räumen. Begründung: Die Verlängerung der Straße An der Bergstraße Richtung Johann-Beyer-Weg ist ein Schulweg und die einzige direkte, mit einer durchgehenden Laternenbeleuchtung sichere Wegebeziehung, die bei Nichträumung von Schnee oder Eis nahezu unpassierbar wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2026, ST 1079 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sportbox für die Spielstraße Harheim
    STOB 14
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 387 Betreff: Sportbox für die Spielstraße Harheim Aus sportfachlicher Sicht wird die Anregung des Ortsbeirats begrüßt. Seitens des Sportamts kann eine Sportbox XM mit den Maßen 47 x 38 x 105 cm im Rotationsprinzip für einen abzustimmenden Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist ein geeigneter Standort inklusive Genehmigung durch das zuständige Amt. Das Sportamt wird sich diesbezüglich mit dem SG Harheim in Verbindung setzen und gerne beim Prozess unterstützen. Für das Aufstellen einer großen Sportbox, ähnlich wie in Preungesheim, stehen im Sportamt derzeit keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2025, OM 7829

  • Weiterhin ausstehende neue Bebauung des Hilgenfelds im Niddatal
    STOB 10
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 388 Betreff: Weiterhin ausstehende neue Bebauung des Hilgenfelds im Niddatal Zu 1. und 2.: Im Neubaugebiet Hilgenfeld sind insgesamt fünf Baufelder für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen vorgesehen. Dies entspricht der im Baulandbeschluss vorgesehenen Quote von 15 Prozent der neu entstehenden Bruttogrundfläche Wohnen. Die im Konzeptverfahren ausgewählten Wohnprojekte sind grundsätzlich frei, in welcher gemeinwohlorientierten Rechtsform sie ihr Projekt realisieren. Insofern ist es möglich, dass genossenschaftliches Wohnen entsteht. Im 2019 durchgeführten Konzeptverfahren für das Hilgenfeld erhielten unter anderem zwei Genossenschaften die Möglichkeit, die eingereichten Konzepte zu realisieren. Beide Genossenschaften sind jedoch aus wirtschaftlichen Gründen von dieser Option zurückgetreten. Zurzeit befinden sich im Hilgenfeld zwei Wohnprojekte in Umsetzung. Bei beiden ist die Rechtsform noch nicht abschließend geklärt. Auf zwei weiteren Baufeldern werden Mietwohnprojekte mit der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) realisiert. Für das fünfte Baufeld wird die Ausschreibung im Konzeptverfahren erst noch stattfinden. Insofern können sich Genossenschaften weiterhin bewerben. Zu 3. bis 5.: Der Bebauungsplan Nr. 813 - Hilgenfeld - ist im Dezember 2023 in Kraft getreten. Seitdem wurden bereits zahlreiche Baugenehmigungen erteilt. Die Erschließungsanlagen sind bis auf Restarbeiten weitgehend abgeschlossen. Die Errichtung der Schallschutzwand zur Bahnlinie befindet sich in der Umsetzung. Nach Auskunft der ABG laufen die Neubaumaßmaßnahmen auf den Baufeldern geplant, insofern bestehen keine besonderen Schwierigkeiten bei der Bebauung des Neubaugebietes. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7751

  • Rollerständer und Basketballkörbe an der Berkersheimer Grundschule
    STOB 10
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 389 Betreff: Rollerständer und Basketballkörbe an der Berkersheimer Grundschule Eine Bedarfsmeldung von der Berkersheimer Grundschule zur Aufstellung von Basketballkörben und Rollerständern liegt dem Magistrat derzeit nicht vor. Nach Vorliegen einer entsprechenden Meldung sowie gesicherter Finanzierung kann eine bauliche Umsetzung erfolgen. Grundsätzlich sind an der Schule potentiell geeignete Standorte vorhanden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7922

  • Reinigung der U-Bahn-Unterführung Dornbusch
    STOB 9
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 390 Betreff: Reinigung der U-Bahn-Unterführung Dornbusch Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7697

  • Radweg beim Haus Aja Textor Goethe (Hügelstraße) sichern!
    STOB 9
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 391 Betreff: Radweg beim Haus Aja Textor Goethe (Hügelstraße) sichern! Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7322

  • Anfrage zum aktuellen Planungsstand des Umbaus des Platzes Am Weißen Stein
    STOB 9
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 392 Betreff: Anfrage zum aktuellen Planungsstand des Umbaus des Platzes Am Weißen Stein Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.03.2025, V 1147

  • Überprüfung der Kleidercontainer im Ortsbezirk auf ordnungsgemäße Anmeldung und Stellplatz
    STOB 10
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 393 Betreff: Überprüfung der Kleidercontainer im Ortsbezirk auf ordnungsgemäße Anmeldung und Stellplatz Der Magistrat entspricht der Anregung. Die konkret genannten Container an der Endstation der Linie U5 in Preungesheim wurden bereits überprüft. Die Altkleidercontainer stehen dort ohne Genehmigung. Die zuständige Firma wurde im Januar 2026 aufgefordert, die Container entweder zu entfernen oder umgehend einen entsprechenden Antrag zu stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7748

  • Konrad-Hoenen-Weg
    STOB 10
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 394 Betreff: Konrad-Hoenen-Weg Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6476

  • Zusätzliche Fahrradbügel für das Gründerzentrum „Kompass“
    STOB 11
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 395 Betreff: Zusätzliche Fahrradbügel für das Gründerzentrum "Kompass" Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Im Bereich des schmalen getrennten Geh- und Radweges lassen sich keine Fahrradbügel montieren. Um der Anregung zu entsprechen, sind weitere ämterübergreifende Abstimmungen erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2025, OM 7713

  • Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach
    STOB 15
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 396 Betreff: Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.11.2025, V 1326

  • Bücherschrank auf dem Schulgelände vor der Stadtteilbibliothek
    STOB 16
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 397 Betreff: Bücherschrank auf dem Schulgelände vor der Stadtteilbibliothek Öffentliche Bücherschränke können nur auf städtischen Flächen aufgestellt werden und müssen durchgehend zugänglich sein. Mit der Ortsbeirats-Initiative soll allerdings ein Bücherschrank innerhalb des Schulgeländes aufgestellt werden. Der Zugang wäre nur bis zur Schließung der Stadtteilbibliothek möglich. Dementsprechend qualifiziert sich der Bücherschrank nicht als "öffentlich". Da dem Magistrat keine ungenutzten Bücherschränke zur Verfügung stehen, kann er dem Ortsbeirat lediglich empfehlen, dem Beispiel der Otto-Hahn-Europaschule zu folgen und einen Bücherschrank privat in Auftrag zu geben. Alternativ gibt es natürlich die Möglichkeit, einen Standort außerhalb des Schulgeländes zu suchen, der sich für einen öffentlichen Bücherschrank qualifiziert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.03.2025, OIB 395

  • 100 Jahre Eingemeindung der westlichen Stadtteile - Festakt im Bolongaropalast
    STOB 6
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 398 Betreff: 100 Jahre Eingemeindung der westlichen Stadtteile - Festakt im Bolongaropalast Der Magistrat befürwortet die Anregung des Ortsbeirates. Die Geschichtsvereine der westlichen Stadtteile und der Ortsbeirat werden in die Planungen und Vorbereitungen eingebunden. Ein erster Austausch von städtischen Vertretern, den Geschichtsvereinen und den beiden Vorsitzenden des Ortsbeirates hat bereits stattgefunden und soll regelmäßig weitergeführt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7735

  • Frankfurter Westen: Bilanz „100 Jahre Eingemeindung der westlichen Stadtteile erstellen"
    STOB 6
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 399 Betreff: Frankfurter Westen: Bilanz "100 Jahre Eingemeindung der westlichen Stadtteile erstellen" Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat ist bemüht, die Bilanz rechtzeitig zu erstellen und dem Ortsbeirat 6 zur Verfügung zu stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7736

  • Quartiersmanagement für Höchst
    STOB 6
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 400 Betreff: Quartiersmanagement für Höchst Das seit 2008 laufende städtische Förderprogramm Innenstadt Höchst wird nach zweimaliger Verlängerung zum 31.12.2026 beendet. Auch das vom Stadtplanungsamt beauftragte Stadtteilmanagement wird zum 31.12.2026 die Arbeit einstellen. Eine Verstetigung im Rahmen eines Quartiersmanagements des Frankfurter Programms Aktive Nachbarschaft wird seitens des Magistrats begrüßt. Es würde dazu beitragen, die in den vergangenen Jahren erzielten Ergebnisse langfristig sichern. Dazu gehören insbesondere die entstandenen Netzwerke, Vertrauensbeziehungen zu den Bürger:innen und die bereits entwickelte Maßnahmen. Gleichzeitig könnte das Quartiersmanagement die Förderung der Partizipation von Bewohner:innen am Quartiersentwicklungsprozess fortzuführen und das soziale Zusammenleben weiter stärken. Ämterübergreifend wird am Verstetigungsprozess gearbeitet. Ziel ist es, ab 2027 ein Quartiersmanagement im Frankfurter Programm-Aktive Nachbarschaft für Höchst einzurichten. Voraussetzung für die Verstetigung des Quartiersmanagements ist, dass im nächsten Haushalt ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Um eine lückenlose Kontinuität zu bewahren können für die Anfangsjahre Restmittel aus dem Förderprogramm Innenstadt Höchst genutzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7728

  • Weitere Aufwertung Ampel-Spielplatz Sindlingen
    STOB 6
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 401 Betreff: Weitere Aufwertung Ampel-Spielplatz Sindlingen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat prüft die Machbarkeit von möglichen Maßnahmen und wird berichten, sobald ein Ergebnis vorliegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7734

  • Beseitigung der Mäusegerste
    STOB 6
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 402 Betreff: Beseitigung der Mäusegerste Der Magistrat hat die Anregung geprüft und kann Folgendes mitteilen. Die Mäuse-Gerste ist ein sogenannter Archäeophyt, also eine alteingewanderte Pflanzenart, die ursprünglich aus dem Mittelmeerraum stammt. Sie kommt auf warm-trockenen, teils stickstoffhaltigen, vorzugsweise sandigen, oft wenig humosen Böden im Siedlungsbereich vor. Die Mäuse-Gerste ist an Gehwegrändern, Baumscheiben etc. zu finden insbesondere an durch Hundekot/-urin mit Nährstoffen angereicherten Standorten. An geeigneten Standorten ist Mäuse-Gerste - hat sie sich einmal etabliert - schwer zu bekämpfen, da sie zu den einjährigen Gräsern gehört, die Samendepots im Boden bilden und sich immer wieder aussäen. Hier tragen Menschen und Haustiere als Vektoren ebenfalls mit zur Verbreitung bei und die Klimaerwärmung verschafft der Art zusätzliche Vorteile gegenüber mehrjährigen Gräsern, die weniger trockenresistent sind. Durch die gestiegenen Anforderungen im urbanen Raum an Biodiversität sowie an Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltigen Nutzung von Ökosystemen und Artenvielfalt werden z. B. mehr Wiesenflächen mit geringeren Mähzyklen angelegt. Auch die Forderung nach einem mähfreien Mai begünstigt solche alteingewanderten Pflanzenarten. Die Entfernung flächendeckend und immer zum richtigen Zeitpunkt zu erreichen, ist gerade bei warmen und trockenen Witterungsbedingungen nicht umsetzbar. Eine Entfernung der Mäuse-Gerste in den Grün- und Parkanlagen erfolgt je nach Pflegeintervall bereits. Die Hundeauslaufflächen werden gesondert betrachtet, um ein verstärktes Aufkommen der Pflanzenart einzuschränken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7287

  • Paradieshof in Alt-Sachsenhausen: Leerstand endlich beenden
    STOB 5
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 403 Betreff: Paradieshof in Alt-Sachsenhausen: Leerstand endlich beenden Die Stadtverordnetenversammlung ist dem Vorschlag des Magistrats gefolgt und hat im Dezember 2025 mit Bewilligung eines Investitionskostenzuschusses die notwendigen Rahmenbedingungen für den Start eines neuen Konzeptvergabeverfahrens für das Objekt Paradieshof geschaffen. Die Vorbereitungen für das Ausschreibungsverfahren laufen bereits. Der Magistrat ist zuversichtlich, dass aus dem Verfahren ein gutes und wirtschaftlich tragfähiges Konzept hervorgeht und damit sowohl der Leerstand beendet als auch eine positive Wirkung für den Stadtteil erzielt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6874

  • Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Stichstraße zwischen dem Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43a
    STOB 5
    27.02.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 404 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Stichstraße zwischen dem Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43a Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Diese kann voraussichtlich im 2. Quartal 2026 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7814

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