Bücherschrank auf dem Schulgelände vor der Stadtteilbibliothek
Zusammenfassung
Der Magistrat empfiehlt, dass der geplante Bücherschrank auf dem Schulgelände nicht als öffentlich gilt, da er nur bis zur Schließung der Stadtbibliothek zugänglich wäre. Er schlägt vor, einen privaten Bücherschrank zu beauftragen oder nach einem öffentlichen Standort außerhalb des Schulgeländes zu suchen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Öffentliche Bücherschränke können nur auf städtischen Flächen aufgestellt werden und müssen durchgehend zugänglich sein. Mit der Ortsbeirats-Initiative soll allerdings ein Bücherschrank innerhalb des Schulgeländes aufgestellt werden. Der Zugang wäre nur bis zur Schließung der Stadtteilbibliothek möglich. Dementsprechend qualifiziert sich der Bücherschrank nicht als "öffentlich". Da dem Magistrat keine ungenutzten Bücherschränke zur Verfügung stehen, kann er dem Ortsbeirat lediglich empfehlen, dem Beispiel der Otto-Hahn-Europaschule zu folgen und einen Bücherschrank privat in Auftrag zu geben. Alternativ gibt es natürlich die Möglichkeit, einen Standort außerhalb des Schulgeländes zu suchen, der sich für einen öffentlichen Bücherschrank qualifiziert.
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.03.2025, OIB 395
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. März 2025OFOF 315/16Aufstellung eines öffentlichen Bücherschranks auf dem Schulgelände vor der StadtteilbibliothekOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. März 2025OIBOIB 395Aufstellung eines öffentlichen Bücherschranks auf dem Schulgelände vor der StadtteilbibliothekBudget-Initiative
- 27. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 397Bücherschrank auf dem Schulgelände vor der StadtteilbibliothekStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab