Schutz des Geländes der Gruneliusschule in der Wiener Straße 13 vor Vandalismus
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Zusammenfassung
Die Anregung fordert Maßnahmen zum Schutz des Geländes der Gruneliusschule in der Wiener Straße 13 gegen Vandalismus. Dies soll aufgrund mehrfacher Vandalismusschäden auf dem Schulhof geschehen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Wiener Straße — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Zukünftige Nutzung des ehemaligen Aral-Tankstellengeländes an der Offenbacher Landstraße / Ecke Wiener Straße12.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Behinderungen der Straßenbahnlinien 15 und 16 durch falsch abgestellte Fahrzeuge in der Offenbacher Landstraße21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Installation dynamischer Fahrgastanzeigen im östlichen Oberrad29.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Wiener Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, das Gelände der Gruneliusschule in der Wiener Straße 13 mit geeigneten Maßnahmen vor Vandalismus zu schützen.
Begründung
Dem Ortsbeirat sind mehrfach Vandalismusschäden auf dem Schulhof der Gruneliusschule in der Wiener Straße 13 gemeldet worden. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, dies zu unterbinden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2026OFOF 1677/5Schutz des Geländes der Gruneliusschule in der Wiener Straße 13 vor VandalismusOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 27. Februar 2026Sie sind hierOMOM 8240Schutz des Geländes der Gruneliusschule in der Wiener Straße 13 vor VandalismusDirektanregung
- 17. April 2026Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 719Schutz des Geländes der Gruneliusschule in der Wiener Straße 13 vor VandalismusStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats