Verbesserung der Koordinierung des Winterdienstes im Stadtteil Oberrad
Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, die Koordinierung und Planung des Winterdienstes im Stadtteil Oberrad zu verbessern. Dies soll die Verkehrssicherheit bei winterlichen Bedingungen erhöhen, insbesondere für vulnerable Gruppen und den öffentlichen Nahverkehr.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Koordinierung und Einsatzplanung des Winterdienstes im Stadtteil Oberrad zu überprüfen und zu verbessern. Dies soll mit dem Ziel geschehen, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer - insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger, mobilitätseingeschränkte Personen sowie den ÖPNV - bei winterlichen Witterungsverhältnissen nachhaltig zu erhöhen.
Begründung
Im Stadtteil Oberrad kam es in Teilen zu unzureichender oder verspäteter Räum- und Streutätigkeit insbesondere in den Nebenstraßen. Dies führte zu erhöhten Unfallrisiken und Beschwerden aus der Bevölkerung. Eine bessere Koordinierung des Winterdienstes ist erforderlich, um die Verkehrssicherheit bei winterlichen Witterungsverhältnissen zuverlässig zu gewährleisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2026OFOF 1679/5Verbesserung der Koordinierung des Winterdienstes im Stadtteil OberradOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. Februar 2026Sie sind hierOMOM 8242Verbesserung der Koordinierung des Winterdienstes im Stadtteil OberradDirektanregung
- 8. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 827Verbesserung der Koordinierung des Winterdienstes im Stadtteil OberradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats