Bezahlkarte für Asylbewerber in Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber vor, um die administrativen Abläufe zu verbessern. Dies wurde notwendig, da die technischen Voraussetzungen aktuell nicht gegeben sind und um die Integration geflüchteter Menschen zu erleichtern.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBericht
Zu Frage 1: Die technischen Voraussetzungen für einen reibungslosen Einsatz der Bezahlkarte waren nicht gegeben. Aus diesem Grund verlängerte das Land Hessen die Umstellungsfrist.
Zu Frage 2: Der Magistrat rechnet mit dem Beginn des Einsatzes der Bezahlkarte im 2. Quartal 2026.
Zu Frage 3: Ein Einsatz der Bezahlkarte ohne Schnittstellenanbindung zöge für die operative Fachstelle in den Arbeitsprozessen einen erheblichen personellen Mehraufwand nach sich, da Daten innerhalb unterschiedlicher Fachverfahren händisch übertragen werden müssten.
Zu Frage 4: Der zeitliche, finanzielle und organisatorische Aufwand lässt sich nicht beziffern und darstellen. Zum einen fehlen die praktischen Erfahrungswerte, zum anderen ist dies nicht zuletzt von den zukünftigen Zuweisungszahlen abhängig, deren Größe aktuell nicht absehbar ist.
Zu Frage 5: Der Magistrat, hier das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main, hält keine Zahlen vor, wie viele Asylbewerber:innen bzw. geduldete Personen sich in Frankfurt am Main aufhalten. Die Anzahl der Bezieher:innen von Analogleistungen SGB XII beträgt 2025 im monatlichen Durchschnitt 611 Personen.
Zu Frage 6: Die Weisung des Landes Hessen, die Bezahlkarte einzuführen, betrifft nur geflüchtete Menschen, die neu nach Frankfurt am Main zugewiesen werden.
Zu Frage 7 (zu Frage 6): Nach der Weisung des Landes Hessen ist eine generelle Pflicht zur Ausgabe an alle Bestandsfälle nicht vorgesehen. Die Einführung einer Bezahlkarte für sogenannte Bestandsfälle und Analogleistungsempfänger:innen ist mit einem erheblichen organisatorischen und personellen Aufwand verbunden.
Zu Frage 8: Die Bezahlkarten bleiben im Besitz der Leistungsempfänger:innen und werden nach der Einführung der Bezahlkarte vom Jugend- und Sozialamt in Verwendung genommen.
Zu Frage 9: Im Jahr 2024 wurden der Stadt Frankfurt 1.414 Asylbewerber:innen und Geflüchtete zugewiesen, im Jahr 2025 bis Anfang Dezember 757 Geflüchtete und Asylbewerber:innen.
Für das Jahr 2025 werden im
- Quartal 2026 noch eine bisher unbekannte Anzahl von ukrainischen Geflüchteten nachzumelden sein. Das Regierungspräsidium meldet diese Zahlen mit entsprechender zeitlicher Verzögerung. Zu Frage 10: Ja.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. November 2025AA 384Bezahlkarte für Asylbewerber in Frankfurt am MainSTVV-Anfrage · AfD
- 27. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 70Bezahlkarte für Asylbewerber in Frankfurt am MainMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)