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Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Lichtsignalanlage Hainer Weg auf Höhe der Hausnummer 150 (Schulweg)

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anregung zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit an der Lichtsignalanlage über den Hainer Weg zu verbessern, insbesondere für Kinder auf dem Schulweg. Geprüft werden sollen bauliche und verkehrsregelnde Maßnahmen zur Verbesserung der Sicht und der Haltepflicht.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Hainer Weg — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.10.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Lichtsignalanlage über den Hainer Weg auf Höhe der Hausnummer 150 zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.

Dabei sollen insbesondere bauliche oder verkehrsregelnde Maßnahmen vorgesehen werden, die eine freie Sicht auf die Fahrbahn und die Lichtsignalanlage gewährleisten sowie die Einhaltung der Haltepflicht für den motorisierten Verkehr verbessern. Auch soll geprüft werden, ob das Freihalten der Sichtbeziehungen im Bereich der Haltelinien durch geeignete bauliche Abgrenzungen oder Sperrelemente möglich ist.

Begründung

Die Lichtsignalanlage über den Hainer Weg auf Höhe der Hausnummer 150 ist Bestandteil eines stark frequentierten Schulwegs zur Mühlbergschule. Sie wird insbesondere von Kindern genutzt, die aus westlicher Richtung den Hainer Weg queren müssen. Obwohl die Fahrbahnmarkierungen im Herbst des vergangenen Jahres erneuert wurden, besteht weiterhin eine erhebliche Gefährdungslage. Die Sicht auf die Fahrbahn sowie auf die Lichtsignalanlage ist für querende Kinder durch unmittelbar bis an die Haltelinien parkende Fahrzeuge, stark eingeschränkt. Eine sichere Beurteilung des herannahenden Verkehrs vom Gehweg aus ist dadurch nicht möglich. Zudem ist die Lichtsignalanlage für Fahrzeugführende aufgrund der parkenden Fahrzeuge erst spät erkennbar. Wiederholt wurde beobachtet, dass Fahrzeuge bei Rot nicht anhalten. Kinder sind dadurch gezwungen, die Fahrbahn zu betreten, um die Reaktion des Verkehrs zu überprüfen, obwohl für sie bereits Grün angezeigt wird. Durch das Freihalten der Sichtachsen im Bereich der Haltelinien kann die Erkennbarkeit der Lichtsignalanlage verbessert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Januar 2026OFOF 1669/5Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Lichtsignalanlage Hainer Weg auf Höhe der Hausnummer 150 (Schulweg)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 27. Februar 2026Sie sind hier
    OMOM 8232Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Lichtsignalanlage Hainer Weg auf Höhe der Hausnummer 150 (Schulweg)
    Direktanregung
  3. 19. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1059Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Lichtsignalanlage Hainer Weg auf Höhe der Hausnummer 150 (Schulweg)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 2 · 19.06.2026
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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