Haushalt 2026
Zusammenfassung
Im Antrag wird vorgeschlagen, den Haushaltsentwurf 2026 um wesentliche Maßnahmen zur Schaffung neuer Sozialwohnungen, zur kostenlosen Frühstücksversorgung in Bildungseinrichtungen sowie zur Entgeltfreiheit in der Kinderbetreuung zu erweitern. Ziel ist es, die sozialen Standards in Frankfurt zu erhöhen und den Zugang zu Wohnraum sowie Bildungsangeboten zu verbessern.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Haushaltsentwurf 2026 wird um folgende neue Vorhaben erweitert: 1. 10.000 neue Sozialwohnungen bei der ABG Holding bis 2030 Der Magistrat der Stadt Frankfurt legt ein Förderprogramm auf, mit dem Ziel bei der ABG Holding bis 2030 zehntausend neue Sozialwohnungen für die berechtigten Mieter*innen in Frankfurt bereitzustellen. Dieses Förderprogramm beruht auf zwei Säulen: • Das im Haushaltsentwurf veranschlagte jährliche konsumtive Budget zum Erwerb von Belegungsrechten von 8.500 T€ wird wie folgt erhöht: - Im laufenden Jahr 2026: um 2.500 T€ auf neu 11.000T€ - 2027: um 4.500 T€ auf neu 13.000T€ - 2028: um 4.500 T€ auf neu 13.000T€ - 2029: um 4.500 T€ auf neu 13.000T€ Die zusätzlichen Mittel dienen dem zusätzlichen Erwerb von Belegungsrechten bei der ABG Holding. Die Holding wird angewiesen, ihre Mieterschaft auf mögliche Anspruchsberechtigung auf eine Sozialwohnung hinzuweisen., Wenn das Amt für Wohnungswesen die Berechtigung bestätigt, wird die Miete gesenkt. Bei Neuvermietungen wird analog verfahren. • Der Magistrat erhöht die investiven Wohnbaufördermittel in jedem Haushaltsjahr jährlich um 40.000 T€ jährlich. Mit den zusätzlichen Mitteln wird bei der Förderung öffentlicher Wohnbauunternehmen zusätzlich ein höherer Anteil an Sozialwohnungen gebaut als es die vorgeschriebene Quote des Baulandbeschlusses einfordert.
2. Kostenfreies und gesundes Frühstück an Grundschulen und Kindertagesstätten Der Magistrat setzt die Einführung eines kostenfreien Frühstücks an Grundschulen, Kindertagesstätten und der Tagespflege um:
- Für das kostenfreie Frühstück in den Einrichtungen der Kinderbetreuung U3 wird zur Übernahme der Kosten des Frühstücks in den Einrichtungen der Zuschuss für Kita Frankfurt und freie Träger insgesamt 2026 ff.um 1.800 T€ erhöht.
- Für das kostenfreie Frühstück in den Einrichtungen der Frühbetreuung Ü3 Ganztag wird zur Übernahme der Kosten des Frühstücks in den Einrichtungen der Zuschuss 2026 ff. um 3.500 T€ erhöht.
- Für das kostenfreie Frühstück in den Einrichtungen der Frühbetreuung Hort wird zur Übernahme der Kosten des Frühstücks in den Horten der Zuschuss 2026 ff. um 1.050 T€ erhöht.
- Für das kostenfreie Frühstück in den Einrichtungen der Tagespflege wird zur Übernahme der Kosten des Frühstücks in der Tagespflege der Zuschuss 2026 ff. um 235 T€ erhöht.
3. Kostenlose Kinderbetreuung auch in der Kinderkrippe und Tagespflege Der Magistrat setzt rückwirkend zum 01.01.2026 in allen Kinderbetreuungseinrichtungen die Entgeltfreiheit für 1-2-jährige Kinder um. Dafür übernimmt die Stadt Frankfurt die Einnahmenausfälle durch Streichung der Betreuungsgebühren für Kinder im Alter von 1-2 Jahren in Höhe von 9.800 T€.
4. Arbeitsmarkt-Zulagen für städtische Beschäftigte Zum
- Juli 2026 wird in Frankfurt am Main eine Arbeitsmarkt-Zulage in Höhe von 200€/monatlich für alle Städtischen Beschäftigten, bis zur Entgeltgruppe E9c/S13, eingeführt, die in der Kernverwaltung sowie den Eigenbetrieben Kita FFM, KKJF, SEF, Hafen und Markt, VHS arbeiten. Für Auszubildende und Studierende der Kernverwaltung und der Eigenbetriebe wird eine einmalige Abschlussprämie in Höhe von 400€ eingeführt. Im Haushaltsplan 2026 wird das Personalbudget entsprechend erhöht. Dieser Betrag ist zweckgebunden ausschließlich für die Auszahlung der Arbeitsmarkt-Zulage zu verwenden. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, bis Juni 2026 ein tragfähiges Konzept für die Arbeitsmarkt-Zulage zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieses Konzept soll bereits bestehende Zulagen berücksichtigen und Vorschläge machen, wie negative Effekte auf die Eingruppierungslogik der Tarife vermieden werden können. Der Haushaltsplanentwurf enthält gemäß M 177/ 2025 im Kernhaushalt bereits Mittel für Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung von pädagogischem Personal im Förderbereich des Stadtschulamtes in Höhe von 3,55 Mio. € (2026) sowie 7,10 Mio. € (2027 ff.). Darüber hinaus werden zur flächendeckenden (stadtweiten) Umsetzung der Arbeitsmarktzulage ab dem 01.07.2026 in der Produktgruppe 32.06, Gruppierung 62,63, 64-65, 67-69 für 2026 5,45 Mio. €, 2027 - 2029 10,9 Mio. € p.a. veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt in Teilen aus pauschalen Konsolidierungen, die im Rahmen der Haushaltsführung umzusetzen sind. Die Konsolidierungen werden wie folgt veranschlagt: Produktgruppe Gruppierung 2026 2027 - 2029 p.a. 98.05 60, 61, 67-69 4,45 Mio. € 8,90 Mio. € Der Magistrat wird beauftragt, konkrete Vorschläge zur entsprechenden Umsetzung der Konsolidierungen zu machen. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Linke
Begründung
beschließen: Der Haushaltsentwurf 2026 wird um folgende neue Vorhaben erweitert: 1. 10.000 neue Sozialwohnungen bei der ABG Holding bis 2030 Der Magistrat der Stadt Frankfurt legt ein Förderprogramm auf, mit dem Ziel bei der ABG Holding bis 2030 zehntausend neue Sozialwohnungen für die berechtigten Mieter*innen in Frankfurt bereitzustellen. Dieses Förderprogramm beruht auf zwei Säulen: · Das im Haushaltsentwurf veranschlagte jährliche konsumtive Budget zum Erwerb von Belegungsrechten von 8.500 T€ wird wie folgt erhöht: - Im laufenden Jahr 2026: um 2.500 T€ auf neu 11.000T€ - 2027: um 4.500 T€ auf neu 13.000T€ - 2028: um 4.500 T€ auf neu 13.000T€ - 2029: um 4.500 T€ auf neu 13.000T€ Die zusätzlichen Mittel dienen dem zusätzlichen Erwerb von Belegungsrechten bei der ABG Holding. Die Holding wird angewiesen, ihre Mieterschaft auf mögliche Anspruchsberechtigung auf eine Sozialwohnung hinzuweisen., Wenn das Amt für Wohnungswesen die Berechtigung bestätigt, wird die Miete gesenkt. Bei Neuvermietungen wird analog verfahren. · Der Magistrat erhöht die investiven Wohnbaufördermittel in jedem Haushaltsjahr jährlich um 40.000 T€ jährlich. Mit den zusätzlichen Mitteln wird bei der Förderung öffentlicher Wohnbauunternehmen zusätzlich ein höherer Anteil an Sozialwohnungen gebaut als es die vorgeschriebene Quote des Baulandbeschlusses einfordert. 2. Kostenfreies und gesundes Frühstück an Grundschulen und Kindertagesstätten Der Magistrat setzt die Einführung eines kostenfreien Frühstücks an Grundschulen, Kindertagesstätten und der Tagespflege um: · Für das kostenfreie Frühstück in den Einrichtungen der Kinderbetreuung U3 wird zur Übernahme der Kosten des Frühstücks in den Einrichtungen der Zuschuss für Kita Frankfurt und freie Träger insgesamt 2026 ff.um 1.800 T€ erhöht. · Für das kostenfreie Frühstück in den Einrichtungen der Frühbetreuung Ü3 Ganztag wird zur Übernahme der Kosten des Frühstücks in den Einrichtungen der Zuschuss 2026 ff. um 3.500 T€ erhöht. · Für das kostenfreie Frühstück in den Einrichtungen der Frühbetreuung Hort wird zur Übernahme der Kosten des Frühstücks in den Horten der Zuschuss 2026 ff. um 1.050 T€ erhöht. · Für das kostenfreie Frühstück in den Einrichtungen der Tagespflege wird zur Übernahme der Kosten des Frühstücks in der Tagespflege der Zuschuss 2026 ff. um 235 T€ erhöht. 3. Kostenlose Kinderbetreuung auch in der Kinderkrippe und Tagespflege Der Magistrat setzt rückwirkend zum 01.01.2026 in allen Kinderbetreuungseinrichtungen die Entgeltfreiheit für 1-2-jährige Kinder um. Dafür übernimmt die Stadt Frankfurt die Einnahmenausfälle durch Streichung der Betreuungsgebühren für Kinder im Alter von 1-2 Jahren in Höhe von 9.800 T€. 4. Arbeitsmarkt-Zulagen für städtische Beschäftigte Zum
- Juli 2026 wird in Frankfurt am Main eine Arbeitsmarkt-Zulage in Höhe von 200€/monatlich für alle Städtischen Beschäftigten, bis zur Entgeltgruppe E9c/S13, eingeführt, die in der Kernverwaltung sowie den Eigenbetrieben Kita FFM, KKJF, SEF, Hafen und Markt, VHS arbeiten. Für Auszubildende und Studierende der Kernverwaltung und der Eigenbetriebe wird eine einmalige Abschlussprämie in Höhe von 400€ eingeführt. Im Haushaltsplan 2026 wird das Personalbudget entsprechend erhöht. Dieser Betrag ist zweckgebunden ausschließlich für die Auszahlung der Arbeitsmarkt-Zulage zu verwenden. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, bis Juni 2026 ein tragfähiges Konzept für die Arbeitsmarkt-Zulage zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieses Konzept soll bereits bestehende Zulagen berücksichtigen und Vorschläge machen, wie negative Effekte auf die Eingruppierungslogik der Tarife vermieden werden können. Der Haushaltsplanentwurf enthält gemäß M 177/ 2025 im Kernhaushalt bereits Mittel für Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung von pädagogischem Personal im Förderbereich des Stadtschulamtes in Höhe von 3,55 Mio. € (2026) sowie 7,10 Mio. € (2027 ff.). Darüber hinaus werden zur flächendeckenden (stadtweiten) Umsetzung der Arbeitsmarktzulage ab dem 01.07.2026 in der Produktgruppe 32.06, Gruppierung 62,63, 64-65, 67-69 für 2026 5,45 Mio. €, 2027 - 2029 10,9 Mio. € p.a. veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt in Teilen aus pauschalen Konsolidierungen, die im Rahmen der Haushaltsführung umzusetzen sind. Die Konsolidierungen werden wie folgt veranschlagt: Produktgruppe Gruppierung 2026 2027 - 2029 p.a. 98.05 60, 61, 67-69 4,45 Mio. € 8,90 Mio. € Der Magistrat wird beauftragt, konkrete Vorschläge zur entsprechenden Umsetzung der Konsolidierungen zu machen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Oktober 2025MM 158Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 20262029Magistratsvortrag
- 3. März 2026Sie sind hierNRNR 1555Haushalt 2026STVV-Antrag · GRÜNE, SPD, Volt, Linke
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (8 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 (M 158 vom 31.10.2025) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Haushalt 2026 und den Finanzplanungszeitraum bis 2029 im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2026 (M 159 vom 31.10.2025) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die finanziellen Auswirkungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen wurden in den Anlagen 1 bis 4 soweit erforderlich durch die Stadtkämmerei in Einzelfällen abweichend vom Wortlaut des Etatantrages oder der Etatanregung auf die sachlich zuständigen Teilhaushalte und Gruppierungen geändert. Aufgrund der zusätzlichen Kreditaufnahme in allen Planjahren wurde zudem der Schuldendienst (Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen) ab dem Jahr 2026 angepasst und in den Anlagen 1 bis 4 berücksichtigt. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen zusätzlich Veränderungen im Bereich der internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich aus der zum Endausdruck aktualisierenten Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis. 2. Das Investitionsprogramm wird zahlenmäßig in der vorgelegten Fassung (M 158 vom 31.10.2025) mit der Maßgabe beschlossen, dass die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und sonstigen beschlossenen Anträge und Bewilligungen berücksichtigt werden. 3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung für das Wirtschaftsjahr 2026. 4. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 5) und die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften nach den Anlagen 5a und 5b sowie die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6 und 7 werden beschlossen. Die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 8 bis 12 wurden bereits durch eigenständige Vorlagen beschlossen und dienen daher nur zur Kenntnis. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient zur Kenntnis, dass die Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse auf die Veranschlagungen für Investitionskredite in den Anlagen 1 bis 4 berücksichtigt wurden. Die Aufwendungen für Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten werden unverändert zur Entwurfsplanung beschlossen. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats 2026 und des Investitionsprogramms unter Beachtung der Beschlüsse die zahlenmäßigen Veränderungen sowie die Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in der Aufstellung des jeweiligen Haushaltsplans der Folgejahre zu berücksichtigen und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse zum Haushalt 2026 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 8. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 13 zusammengefasst sind. (Anlagen nicht vervielfältigt) 2. Der Vorlage NR 1555 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 158 und NR 1555 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (M 158 = Ablehnung, NR 1555 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (8 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 (M 158 vom 31.10.2025) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Haushalt 2026 und den Finanzplanungszeitraum bis 2029 - im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, - im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2026 (M 159 vom 31.10.2025) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die finanziellen Auswirkungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen wurden in den Anlagen 1 bis 4 soweit erforderlich durch die Stadtkämmerei in Einzelfällen abweichend vom Wortlaut des Etatantrages oder der Etatanregung auf die sachlich zuständigen Teilhaushalte und Gruppierungen geändert. Aufgrund der zusätzlichen Kreditaufnahme in allen Planjahren wurde zudem der Schuldendienst (Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen) ab dem Jahr 2026 angepasst und in den Anlagen 1 bis 4 berücksichtigt. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen zusätzlich Veränderungen im Bereich der internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich aus der zum Endausdruck aktualisierenten Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis. 2. Das Investitionsprogramm wird zahlenmäßig in der vorgelegten Fassung (M 158 vom 31.10.2025) mit der Maßgabe beschlossen, dass die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und sonstigen beschlossenen Anträge und Bewilligungen berücksichtigt werden. 3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung für das Wirtschaftsjahr 2026. 4. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 5) und die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften nach den Anlagen 5a und 5b sowie die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6 und 7 werden beschlossen. Die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 8 bis 12 wurden bereits durch eigenständige Vorlagen beschlossen und dienen daher nur zur Kenntnis. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient zur Kenntnis, dass die Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse auf die Veranschlagungen für Investitionskredite in den Anlagen 1 bis 4 berücksichtigt wurden. Die Aufwendungen für Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten werden unverändert zur Entwurfsplanung beschlossen. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats 2026 und des Investitionsprogramms unter Beachtung der Beschlüsse die zahlenmäßigen Veränderungen sowie die Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in der Aufstellung des jeweiligen Haushaltsplans der Folgejahre zu berücksichtigen und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse zum Haushalt 2026 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 8. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 13 zusammengefasst sind. (Anlagen nicht vervielfältigt) 2. a) Der Vorlage NR 1555 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Bakakis, Dr. Kößler, Busch, Pauli, Papke, Pfeiffer, Fuchs, Huber, Ditfurth, Yilmaz, Michael Müller, Düwel, Thoma und Dr. Schulz sowie von Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtverordneter Paulsen gibt eine persönliche Erklärung zu seiner Votierung zu den Tagesordnungspunkten 5.1 und 5.2 ab (s. Anlage).