Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029
Zusammenfassung
Im Vorschlag wird der Haushaltsentwurf für 2026 präsentiert, der einen umfassenden Finanzplan und ein Investitionsprogramm für die Jahre 2026-2029 enthält. Der Haushalt soll die Finanzierung von Kernaufgaben der Stadt sichern und wird mit einem Fehlbetrag von mehreren Millionen Euro eingeplant. Die benötigte Kreditaufnahme für die Finanzierung der Investitionen beläuft sich auf bis zu 3,50 Mrd. Euro.
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E-Mail-Abo einrichtenBeschlussvorschlag
Der Ausschussbericht als Grundlage für die 3. Lesung wurde dem Plenum schriftlich unterbreitet.
I Antrag
1.
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den in der Anlage 1 beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 zu beraten, die Haushaltssatzung zu erlassen und die ergänzenden Beschlüsse zu fassen.
Es dient zur Kenntnis, dass die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer mit einer separaten Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatzsatzung) im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main ohne Befristung der Geltungsdauer der Hebesätze von der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, § 5513, beschlossen wurden. Die dort genannten Hebesätze liegen dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2026 zu Grunde.
§ 5 der im Entwurf vorgelegten Haushaltssatzung weist diese Hebesätze nachrichtlich aus.
2.
Die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV) zum Haushalt 2026 werden gemäß der Anlagen 2 und 2a beschlossen. Sie sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Anderweitige Verfahrensregelungen werden ungültig.
3.
Aufgrund des § 115 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025, Nr. 24) beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026
a) der Zusatzversorgungskasse Pflicht gemäß Anlage 3a ,
b) der Zusatzversorgungskasse freiwillig gemäß Anlage 3b .
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am ... beschlossene Stellenplan.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main sinngemäß.
4.
Gemäß § 115 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025, Nr. 24) stellt die Stadtverordnetenversammlung die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2026 gemäß Anlagen 4 bis 7 fest.
5.
Der Wirtschaftsplan und Feststellungsvermerk des Eigenbetriebs Kita Frankfurt sowie der Volkshochschule werden nicht in dieser Beschlussvorlage behandelt. Die jeweils zuständigen Dezernate sowie der Eigenbetrieb Kita Frankfurt und Volkshochschule sind aufgefordert, den Wirtschaftsplan und Feststellungsvermerk angepasst auf die Veranschlagungen im Haushaltsentwurf 2026 der Stadtverordnetenversammlung in einer gesonderten Vorlage bis zur Beschlussfassung über den Haushalt 2026 vorzulegen.
6.
Die Finanzplanungen der Sondervermögen und die ihnen zu Grunde liegenden Investitionsprogramme werden beschlossen.
7.
Die nach § 101 HGO für den Zeitraum 2026-2029 vorgelegte mittelfristige Finanzplanung dient zur Kenntnis. Sie ist den künftigen mittelfristigen Finanzplanungen und den Haushaltsplänen des Finanzplanungszeitraums zu Grunde zu legen.
8.
Das vorgelegte Investitionsprogramm 2026-2029, das die investiven Maßnahmen enthält, die im Finanzplanungszeitraum voraussichtlich kassenwirksam werden und deren planerische Finanzierung in den vorgelegten Gesamtfinanzhaushalt eingeflossen sind, wird beschlossen.
Der Stadtverordnetenversammlung dient zur Kenntnis, dass die Annahmen über den Geldabfluss, die zeitliche Abwicklung des Investitionsprogramms neben der Erfüllung der technischen Voraussetzungen und Bedingungen unter den Prämissen erfolgen, dass
Þ bei von Bund, Land und sonstigen Dritten mitfinanzierten Projekten der rechtzeitige und vollständige Eingang der nach Art und Umfang veranschlagten Leistung gesichert werden kann, Þ einschränkende Begrenzungen der Kreditaufnahmen im Investitionszeitraum bis 2029 nicht erfolgen,
Þ in den jeweiligen Haushaltsjahren ausreichende haushaltsrechtliche Ermächtigungen für die Kreditaufnahmen zur Verfügung stehen, Þ das erforderliche Fremdkapital zu beschaffen ist und Þ die Folgekosten aus den Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen die in der Finanzplanung festgelegten Begrenzungen grundsätzlich einhalten.
9.
Es dient zur Kenntnis, dass zur vollständigen Finanzierung der in der Finanzplanung ausgewiesenen Investitionsbedarfe eine Kreditaufnahme in Höhe von (kumuliert) 3,50 Mrd. € (Nettoneuverschuldung kumuliert 2,44 Mrd. €) und damit ein Anstieg des Schuldenstands bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf 6,01 Mrd. € erforderlich wäre.
Die Kreditermächtigung zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 950,00 Mio. € festgesetzt.
Zur Liquiditätssteuerung und Begrenzung der planerischen Nettoneuverschuldung stehen die im Investitionsprogramm veranschlagten Maßnahmen im Haushaltsvollzug 2026 unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung durch den Magistrat sowie der Stadtverordnetenversammlung.
10.
Die geplanten Jahresergebnisse dienen wie folgt zur Kenntnis:
| Ergebnishaushalt 2026 | Fehlbetrag von | - 58,94 Mio. €, |
| Ergebnishaushalt 2027 | Fehlbetrag von | - 90,75 Mio. €, |
| Ergebnishaushalt 2028 | Fehlbetrag von | - 35,78 Mio. € und |
| Ergebnishaushalt 2029 | Fehlbetrag von | - 40,36 Mio. €. |
Im Finanzplanungszeitraum ist damit 2026-2029 ein kumulierter Fehlbetrag in Höhe von -225,83 Mio. € planerisch abgebildet.
Hierin sind die Zuführungen zu den zweckgebundenen Rücklagen der Gebührenhaushalte und der unselbstständigen Stiftungen bereits enthalten.
11.
Es dient zur Kenntnis, dass
- sich der Stand der Rücklage zum 31.12.2024 auf 1.099,71 Mio. €, der planerische Stand zum 31.12.2025 auf 945,49 Mio. € beläuft,
- zur Deckung des Fehlbedarfs des Haushaltsjahres 2026 noch ausreichende Mittel aus der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre gebildeten Rücklage zur Verfügung stehen,
- unter Berücksichtigung des vorliegenden Haushaltsentwurfes 2026 Ende 2026 ein planerischer Rücklagenbestand in Höhe von 886,55 Mio. € vorhanden sein wird und
- Ende 2029 ein Rücklagenbestand in Höhe von 719,66 Mio. € ausgewiesen wird.
12.
Die aus dem Ergebnishaushalt bis 2029 resultierenden Finanzmittelüberschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit dienen wie folgt zur Kenntnis:
| Finanzmittelüberschuss | 2026 + |
| 267,40 Mio. €, Finanzmittelüberschuss | 2027 + |
| 299,27 Mio. €, Finanzmittelüberschuss | 2028 + 331,43 |
| Mio. €, Finanzmittelüberschuss | 2029 + |
| 351,30 Mio. €, | |
(kumulierter Finanzmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit bis 2029 1,25 Mrd.€).
13.
Es dient zur Kenntnis, dass - nur unter Berücksichtigung der geplanten, pauschalen und globalen Kürzungen - der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in den Planjahren 2026 bis 2029 ausreicht, um die gesetzlich vorgeschriebene Deckung der ordentlichen Tilgung und damit den Haushaltsausgleich sicherzustellen.
14.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite für das Planjahr 2026 wird auf 700,00 Mio. € festgesetzt.
15.
Es dient zur Kenntnis, dass planerisch über den fünfjährigen Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2029 ein Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt sowie im Finanzhaushalt erreicht wird.
16.
Der mit dem Entwurf zum Haushalt 2026 vorgelegte Finanzstatusbericht (Entwurf Haushalt 2026; Band 1), der einen Überblick über die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Frankfurt auf Basis des aktuellen Finanzplanungszeitraums 2025-2029 gibt, dient zur Kenntnis.
17.
Es dient zur Kenntnis, dass Eigenbetriebe und Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main Wirtschaftspläne aufgestellt und beschlossen haben, die teils von den entsprechenden Veranschlagungen im Haushalt 2026 abweichen. Die Eigenbetriebe und die auf finanzielle Unterstützung durch die Stadt angewiesenen Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt sind daher gehalten, ihre wirtschaftliche Situation anhaltend zu verbessern bzw. alternative Vorschläge vorzulegen, um Unterdeckungen zu vermeiden.
18.
Der Magistrat wird beauftragt, zur finanziellen Absicherung der im Entwurf zum Haushalt 2026 für das Planjahr 2026 noch nicht zugeordneten pauschal und global veranschlagten konsumtiven Kürzungen zu Beginn des Haushaltsjahres eine haushalterische Sperre in Höhe von 78,08 Mio. € festzusetzen. Darüber wird der Magistrat beauftragt, die ab dem Planjahr 2027 ff. über die im Finanzplanungserlass 2026 zulässige 2% Konsolidierung hinausgehenden Aufwandskürzungen im Rahmen der entsprechenden künftigen Haushaltsplanungen auf konkrete Maßnahmen umzusetzen.
19.
Die in der Anlage 10 aufgeführten Budgetveränderungen zum Finanzhaushalt 2026-2029 werden im Vorgriff auf die noch nicht finalisierten Förderbedingungen des Landes zum Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz sowie der Umsetzung des Finanzplanungserlasses 2026 beschlossen. Sie sind in der Endfassung des Haushalts 2026 zusammen mit den Etatanträgen und -anregungen sowie den übrigen Beschlüssen zum Haushalt 2026 zu berücksichtigen.
20.
Bei Nichtrealisierung der in Anlage 10 aufgeführten Einzahlungen aus Fördermitteln reduziert sich im Planjahr das Investitionsvolumen stadtweit und dezernatsübergreifend um 40 Mio. € zugunsten von Auszahlungen in gleicher Höhe im Projekt "Unterstützung des Wohnungsbaus - Darlehen". Weitere nicht-realisierbare Einzahlungen führen zu entsprechenden Kürzungen der möglichen Auszahlungen in den in Anlage 10 aufgeführten Maßnahmen. Der Magistrat wird ermächtigt, die Details nach einer Entscheidung des Landes über die Verteilung der Mittel der Sondervermögen zu treffen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten.
21.
Die unter Ziffer 19 beschlossenen Budgetveränderungen führen im Finanzhaushalt 2026 bis 2029 zu folgenden wesentlichen Veränderungen
| In Mio. € | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | kumuliert |
| Auszahlungen (mehr (+) / weniger (-)) | 85,80 | 45,80 | 45,80 | 45,80 | 223,20 |
| Einzahlungen (mehr (+) / weniger (-)) | 85,80 | 45,80 | 45,80 | 45,80 | 223,20 |
| Überschuss aus Verwaltungstätigkeit | |||||
| nachrichtlich: Finanzmittelfluss aus Investitionstätigkeit (unverändert) | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
22.
Darüber hinaus wird zugestimmt, dass zum Endausdruck Umschichtungen im Budget des Dezernats I vorgenommen werden, im Rahmen derer sowohl die pauschale Konsolidierung um 15,685 Mio. € als auch die übrigen Kostenarten insgesamt um 15,685 Mio. € erhöht werden.
Zudem wird zugestimmt, dass weitere finanzwirksame Umschichtungen im Rahmen des Budgets des Dezernats I sowohl produktgruppen- als auch kontengruppenübergreifend (mit Ausnahme der Personal- und Versorgungsaufwendungen, nicht auszahlungswirksamen Ansätzen sowie weiterer Ausweitungen der pauschalen Konsolidierung) zum Endausdruck vorgenommen werden können.
Im Saldo kommt es jeweils zu keiner Ausweitung des Ergebnishaushaltes.
23.
Unter Einbeziehung der unter Ziffer 21 und 22 genannten Haushaltsauswirkungen sind der Ergebnishaushalt und der Finanzhaushalt 2026-2029 weiterhin ausgeglichen.
24.
Der Magistrat wird darüber hinaus ermächtigt, alle weiteren, aus den in Ziffer 19, Anlage 10 und Ziffer 22 genannten Budgetveränderungen zusätzlich erforderlich werdenden Haushalts-anpassungen in der Endfassung des Haushaltes 2026 zu berücksichtigen.
II.
Der Magistrat wird beauftragt, die Haushaltssatzung und, soweit erforderlich, die Feststellungsvermerke für die Sonderhaushalte und Eigenbetriebe der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile vorzulegen, nach Eingang der Genehmigung die Haushaltssatzung bekannt zu machen und ggf. Empfehlungen zur Durchführung der Haushalts- und Wirtschaftspläne vorzulegen.
Begründung
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wurde gemäß § 97 Abs. 1 HGO aufgestellt.
Der Rücklagenbestand zum 31.12.2024 beläuft sich auf 1,10 Mrd. €, er reicht für die Abdeckung des im Haushaltsentwurf 2026 für das Jahr 2026 geplanten Fehlbetrags aus. Die planerischen Fehlbeträge der Jahre 2027 bis 2029 lassen den Rücklagenbestand zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf 719,66 Mio. € zurückgehen.
In allen Planjahren kann - allerdings nur unter Einbeziehung der veranschlagten globalen bzw. pauschalen Minderausgaben - die ordentliche Tilgung aus Überschüssen der laufenden Verwaltungstätigkeit finanziert werden.
Für das Planjahr 2026 wird ein Zahlungsmittelfehlbetrag geplant, die weiteren Jahre bis 2029 weisen mit Ausnahme des Jahres 2028 ebenfalls Zahlungsmittelfehlbeträge aus. Die Summe des Zahlungsmittelüberschusses und der Fehlbeträge im fünfjährigen Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2029 weisen kumuliert -396,01 Mio. € aus.
Nach den Vorschriften der §§ 92 und 92a HGO sowie in Ergänzung mit dem Finanzplanungserlass 2026 ist der im Entwurf vorliegende Haushalt 2026 damit über den Finanzplanungszeitraum ausgeglichen.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen des Vorberichts zum Haushalt 2026, der aus technischen Gründen als Anlage 9 beigefügt ist, Bezug genommen.
Mit dem Finanzplanungserlass 2026 sind pauschale Kürzungen von bis zu 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen bzw. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit zugelassen. Bei einem Gesamtvolumen der im Haushaltsentwurf 2026 geplanten Auszahlungen in Höhe von 5,54 Mrd. € für das Jahr 2026 entspricht dies im Jahr 2026 einer zugelassenen pauschalen Kürzung in Höhe von 110,76 Mio. €. Mit dem Entwurf zum Haushalt 2026 werden 78,08 Mio. € pauschal als Aufwandskürzung veranschlagt. Weitere 55,12 Mio. € werden als Minderausgabe im Investitionsprogramm geplant.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Oktober 2025Sie sind hierMM 158Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 20262029Magistratsvortrag
- 25. November 2025OAOA 583Etat 2026 bitte noch vor der Kommunalwahl 2026 beschließenAnregung
- 3. März 2026NRNR 1555Haushalt 2026STVV-Antrag · GRÜNE, SPD, Volt, Linke
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf30 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, Linke, BFF und fraktionslos gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen Linke und AfD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, farbechte/Linke, FDP und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Zustimmung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und Volt
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen Linke und FDP (= Zurückweisung); CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF und AfD gegen Linke (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, FDP, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und SPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, dFfm und fraktionslos gegen Linke, FDP und ÖkoLinX-ARL; CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (8 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 (M 158 vom 31.10.2025) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Haushalt 2026 und den Finanzplanungszeitraum bis 2029 im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2026 (M 159 vom 31.10.2025) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die finanziellen Auswirkungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen wurden in den Anlagen 1 bis 4 soweit erforderlich durch die Stadtkämmerei in Einzelfällen abweichend vom Wortlaut des Etatantrages oder der Etatanregung auf die sachlich zuständigen Teilhaushalte und Gruppierungen geändert. Aufgrund der zusätzlichen Kreditaufnahme in allen Planjahren wurde zudem der Schuldendienst (Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen) ab dem Jahr 2026 angepasst und in den Anlagen 1 bis 4 berücksichtigt. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen zusätzlich Veränderungen im Bereich der internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich aus der zum Endausdruck aktualisierenten Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis. 2. Das Investitionsprogramm wird zahlenmäßig in der vorgelegten Fassung (M 158 vom 31.10.2025) mit der Maßgabe beschlossen, dass die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und sonstigen beschlossenen Anträge und Bewilligungen berücksichtigt werden. 3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung für das Wirtschaftsjahr 2026. 4. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 5) und die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften nach den Anlagen 5a und 5b sowie die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6 und 7 werden beschlossen. Die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 8 bis 12 wurden bereits durch eigenständige Vorlagen beschlossen und dienen daher nur zur Kenntnis. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient zur Kenntnis, dass die Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse auf die Veranschlagungen für Investitionskredite in den Anlagen 1 bis 4 berücksichtigt wurden. Die Aufwendungen für Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten werden unverändert zur Entwurfsplanung beschlossen. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats 2026 und des Investitionsprogramms unter Beachtung der Beschlüsse die zahlenmäßigen Veränderungen sowie die Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in der Aufstellung des jeweiligen Haushaltsplans der Folgejahre zu berücksichtigen und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse zum Haushalt 2026 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 8. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 13 zusammengefasst sind. (Anlagen nicht vervielfältigt) 2. Der Vorlage NR 1555 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 158 und NR 1555 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (M 158 = Ablehnung, NR 1555 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (8 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 (M 158 vom 31.10.2025) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Haushalt 2026 und den Finanzplanungszeitraum bis 2029 - im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, - im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2026 (M 159 vom 31.10.2025) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die finanziellen Auswirkungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen wurden in den Anlagen 1 bis 4 soweit erforderlich durch die Stadtkämmerei in Einzelfällen abweichend vom Wortlaut des Etatantrages oder der Etatanregung auf die sachlich zuständigen Teilhaushalte und Gruppierungen geändert. Aufgrund der zusätzlichen Kreditaufnahme in allen Planjahren wurde zudem der Schuldendienst (Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen) ab dem Jahr 2026 angepasst und in den Anlagen 1 bis 4 berücksichtigt. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen zusätzlich Veränderungen im Bereich der internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich aus der zum Endausdruck aktualisierenten Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis. 2. Das Investitionsprogramm wird zahlenmäßig in der vorgelegten Fassung (M 158 vom 31.10.2025) mit der Maßgabe beschlossen, dass die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und sonstigen beschlossenen Anträge und Bewilligungen berücksichtigt werden. 3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung für das Wirtschaftsjahr 2026. 4. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 5) und die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften nach den Anlagen 5a und 5b sowie die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6 und 7 werden beschlossen. Die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 8 bis 12 wurden bereits durch eigenständige Vorlagen beschlossen und dienen daher nur zur Kenntnis. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient zur Kenntnis, dass die Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse auf die Veranschlagungen für Investitionskredite in den Anlagen 1 bis 4 berücksichtigt wurden. Die Aufwendungen für Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten werden unverändert zur Entwurfsplanung beschlossen. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats 2026 und des Investitionsprogramms unter Beachtung der Beschlüsse die zahlenmäßigen Veränderungen sowie die Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in der Aufstellung des jeweiligen Haushaltsplans der Folgejahre zu berücksichtigen und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse zum Haushalt 2026 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 8. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 13 zusammengefasst sind. (Anlagen nicht vervielfältigt) 2. a) Der Vorlage NR 1555 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Bakakis, Dr. Kößler, Busch, Pauli, Papke, Pfeiffer, Fuchs, Huber, Ditfurth, Yilmaz, Michael Müller, Düwel, Thoma und Dr. Schulz sowie von Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtverordneter Paulsen gibt eine persönliche Erklärung zu seiner Votierung zu den Tagesordnungspunkten 5.1 und 5.2 ab (s. Anlage).