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Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029

Vorlagentyp: M
3 Stationen im Verfahren30 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Im Vorschlag wird der Haushaltsentwurf für 2026 präsentiert, der einen umfassenden Finanzplan und ein Investitionsprogramm für die Jahre 2026-2029 enthält. Der Haushalt soll die Finanzierung von Kernaufgaben der Stadt sichern und wird mit einem Fehlbetrag von mehreren Millionen Euro eingeplant. Die benötigte Kreditaufnahme für die Finanzierung der Investitionen beläuft sich auf bis zu 3,50 Mrd. Euro.

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Beschlussvorschlag

Der Ausschussbericht als Grundlage für die 3. Lesung wurde dem Plenum schriftlich unterbreitet.

I Antrag

1.

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den in der Anlage 1 beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 zu beraten, die Haushaltssatzung zu erlassen und die ergänzenden Beschlüsse zu fassen.

Es dient zur Kenntnis, dass die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer mit einer separaten Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatzsatzung) im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main ohne Befristung der Geltungsdauer der Hebesätze von der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, § 5513, beschlossen wurden. Die dort genannten Hebesätze liegen dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2026 zu Grunde.

§ 5 der im Entwurf vorgelegten Haushaltssatzung weist diese Hebesätze nachrichtlich aus.

2.

Die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV) zum Haushalt 2026 werden gemäß der Anlagen 2 und 2a beschlossen. Sie sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Anderweitige Verfahrensregelungen werden ungültig.

3.

Aufgrund des § 115 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom

7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025, Nr. 24) beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026

a) der Zusatzversorgungskasse Pflicht gemäß Anlage 3a ,

b) der Zusatzversorgungskasse freiwillig gemäß Anlage 3b .

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am ... beschlossene Stellenplan.

Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main sinngemäß.

4.

Gemäß § 115 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025, Nr. 24) stellt die Stadtverordnetenversammlung die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2026 gemäß Anlagen 4 bis 7 fest.

5.

Der Wirtschaftsplan und Feststellungsvermerk des Eigenbetriebs Kita Frankfurt sowie der Volkshochschule werden nicht in dieser Beschlussvorlage behandelt. Die jeweils zuständigen Dezernate sowie der Eigenbetrieb Kita Frankfurt und Volkshochschule sind aufgefordert, den Wirtschaftsplan und Feststellungsvermerk angepasst auf die Veranschlagungen im Haushaltsentwurf 2026 der Stadtverordnetenversammlung in einer gesonderten Vorlage bis zur Beschlussfassung über den Haushalt 2026 vorzulegen.

6.

Die Finanzplanungen der Sondervermögen und die ihnen zu Grunde liegenden Investitionsprogramme werden beschlossen.

7.

Die nach § 101 HGO für den Zeitraum 2026-2029 vorgelegte mittelfristige Finanzplanung dient zur Kenntnis. Sie ist den künftigen mittelfristigen Finanzplanungen und den Haushaltsplänen des Finanzplanungszeitraums zu Grunde zu legen.

8.

Das vorgelegte Investitionsprogramm 2026-2029, das die investiven Maßnahmen enthält, die im Finanzplanungszeitraum voraussichtlich kassenwirksam werden und deren planerische Finanzierung in den vorgelegten Gesamtfinanzhaushalt eingeflossen sind, wird beschlossen.

Der Stadtverordnetenversammlung dient zur Kenntnis, dass die Annahmen über den Geldabfluss, die zeitliche Abwicklung des Investitionsprogramms neben der Erfüllung der technischen Voraussetzungen und Bedingungen unter den Prämissen erfolgen, dass

Þ bei von Bund, Land und sonstigen Dritten mitfinanzierten Projekten der rechtzeitige und vollständige Eingang der nach Art und Umfang veranschlagten Leistung gesichert werden kann, Þ einschränkende Begrenzungen der Kreditaufnahmen im Investitionszeitraum bis 2029 nicht erfolgen,

Þ in den jeweiligen Haushaltsjahren ausreichende haushaltsrechtliche Ermächtigungen für die Kreditaufnahmen zur Verfügung stehen, Þ das erforderliche Fremdkapital zu beschaffen ist und Þ die Folgekosten aus den Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen die in der Finanzplanung festgelegten Begrenzungen grundsätzlich einhalten.

9.

Es dient zur Kenntnis, dass zur vollständigen Finanzierung der in der Finanzplanung ausgewiesenen Investitionsbedarfe eine Kreditaufnahme in Höhe von (kumuliert) 3,50 Mrd. € (Nettoneuverschuldung kumuliert 2,44 Mrd. €) und damit ein Anstieg des Schuldenstands bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf 6,01 Mrd. € erforderlich wäre.

Die Kreditermächtigung zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 950,00 Mio. € festgesetzt.

Zur Liquiditätssteuerung und Begrenzung der planerischen Nettoneuverschuldung stehen die im Investitionsprogramm veranschlagten Maßnahmen im Haushaltsvollzug 2026 unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung durch den Magistrat sowie der Stadtverordnetenversammlung.

10.

Die geplanten Jahresergebnisse dienen wie folgt zur Kenntnis:

Ergebnishaushalt 2026Fehlbetrag von- 58,94 Mio. €,
Ergebnishaushalt 2027Fehlbetrag von- 90,75 Mio. €,
Ergebnishaushalt 2028Fehlbetrag von- 35,78 Mio. € und
Ergebnishaushalt 2029Fehlbetrag von- 40,36 Mio. €.

Im Finanzplanungszeitraum ist damit 2026-2029 ein kumulierter Fehlbetrag in Höhe von -225,83 Mio. € planerisch abgebildet.

Hierin sind die Zuführungen zu den zweckgebundenen Rücklagen der Gebührenhaushalte und der unselbstständigen Stiftungen bereits enthalten.

11.

Es dient zur Kenntnis, dass

  • sich der Stand der Rücklage zum 31.12.2024 auf 1.099,71 Mio. €, der planerische Stand zum 31.12.2025 auf 945,49 Mio. € beläuft,
  • zur Deckung des Fehlbedarfs des Haushaltsjahres 2026 noch ausreichende Mittel aus der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre gebildeten Rücklage zur Verfügung stehen,
  • unter Berücksichtigung des vorliegenden Haushaltsentwurfes 2026 Ende 2026 ein planerischer Rücklagenbestand in Höhe von 886,55 Mio. € vorhanden sein wird und
  • Ende 2029 ein Rücklagenbestand in Höhe von 719,66 Mio. € ausgewiesen wird.

12.

Die aus dem Ergebnishaushalt bis 2029 resultierenden Finanzmittelüberschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit dienen wie folgt zur Kenntnis:

Finanzmittelüberschuss2026 +
267,40 Mio. €, Finanzmittelüberschuss2027 +
299,27 Mio. €, Finanzmittelüberschuss2028 + 331,43
Mio. €, Finanzmittelüberschuss2029 +
351,30 Mio. €,

(kumulierter Finanzmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit bis 2029 1,25 Mrd.€).

13.

Es dient zur Kenntnis, dass - nur unter Berücksichtigung der geplanten, pauschalen und globalen Kürzungen - der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in den Planjahren 2026 bis 2029 ausreicht, um die gesetzlich vorgeschriebene Deckung der ordentlichen Tilgung und damit den Haushaltsausgleich sicherzustellen.

14.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite für das Planjahr 2026 wird auf 700,00 Mio. € festgesetzt.

15.

Es dient zur Kenntnis, dass planerisch über den fünfjährigen Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2029 ein Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt sowie im Finanzhaushalt erreicht wird.

16.

Der mit dem Entwurf zum Haushalt 2026 vorgelegte Finanzstatusbericht (Entwurf Haushalt 2026; Band 1), der einen Überblick über die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Frankfurt auf Basis des aktuellen Finanzplanungszeitraums 2025-2029 gibt, dient zur Kenntnis.

17.

Es dient zur Kenntnis, dass Eigenbetriebe und Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main Wirtschaftspläne aufgestellt und beschlossen haben, die teils von den entsprechenden Veranschlagungen im Haushalt 2026 abweichen. Die Eigenbetriebe und die auf finanzielle Unterstützung durch die Stadt angewiesenen Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt sind daher gehalten, ihre wirtschaftliche Situation anhaltend zu verbessern bzw. alternative Vorschläge vorzulegen, um Unterdeckungen zu vermeiden.

18.

Der Magistrat wird beauftragt, zur finanziellen Absicherung der im Entwurf zum Haushalt 2026 für das Planjahr 2026 noch nicht zugeordneten pauschal und global veranschlagten konsumtiven Kürzungen zu Beginn des Haushaltsjahres eine haushalterische Sperre in Höhe von 78,08 Mio. € festzusetzen. Darüber wird der Magistrat beauftragt, die ab dem Planjahr 2027 ff. über die im Finanzplanungserlass 2026 zulässige 2% Konsolidierung hinausgehenden Aufwandskürzungen im Rahmen der entsprechenden künftigen Haushaltsplanungen auf konkrete Maßnahmen umzusetzen.

19.

Die in der Anlage 10 aufgeführten Budgetveränderungen zum Finanzhaushalt 2026-2029 werden im Vorgriff auf die noch nicht finalisierten Förderbedingungen des Landes zum Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz sowie der Umsetzung des Finanzplanungserlasses 2026 beschlossen. Sie sind in der Endfassung des Haushalts 2026 zusammen mit den Etatanträgen und -anregungen sowie den übrigen Beschlüssen zum Haushalt 2026 zu berücksichtigen.

20.

Bei Nichtrealisierung der in Anlage 10 aufgeführten Einzahlungen aus Fördermitteln reduziert sich im Planjahr das Investitionsvolumen stadtweit und dezernatsübergreifend um 40 Mio. € zugunsten von Auszahlungen in gleicher Höhe im Projekt "Unterstützung des Wohnungsbaus - Darlehen". Weitere nicht-realisierbare Einzahlungen führen zu entsprechenden Kürzungen der möglichen Auszahlungen in den in Anlage 10 aufgeführten Maßnahmen. Der Magistrat wird ermächtigt, die Details nach einer Entscheidung des Landes über die Verteilung der Mittel der Sondervermögen zu treffen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten.

21.

Die unter Ziffer 19 beschlossenen Budgetveränderungen führen im Finanzhaushalt 2026 bis 2029 zu folgenden wesentlichen Veränderungen

In Mio. €2026202720282029kumuliert
Auszahlungen (mehr (+) / weniger (-))85,8045,8045,8045,80223,20
Einzahlungen (mehr (+) / weniger (-))85,8045,8045,8045,80223,20
Überschuss aus Verwaltungstätigkeit
nachrichtlich: Finanzmittelfluss aus Investitionstätigkeit (unverändert)0,000,000,000,00

22.

Darüber hinaus wird zugestimmt, dass zum Endausdruck Umschichtungen im Budget des Dezernats I vorgenommen werden, im Rahmen derer sowohl die pauschale Konsolidierung um 15,685 Mio. € als auch die übrigen Kostenarten insgesamt um 15,685 Mio. € erhöht werden.

Zudem wird zugestimmt, dass weitere finanzwirksame Umschichtungen im Rahmen des Budgets des Dezernats I sowohl produktgruppen- als auch kontengruppenübergreifend (mit Ausnahme der Personal- und Versorgungsaufwendungen, nicht auszahlungswirksamen Ansätzen sowie weiterer Ausweitungen der pauschalen Konsolidierung) zum Endausdruck vorgenommen werden können.

Im Saldo kommt es jeweils zu keiner Ausweitung des Ergebnishaushaltes.

23.

Unter Einbeziehung der unter Ziffer 21 und 22 genannten Haushaltsauswirkungen sind der Ergebnishaushalt und der Finanzhaushalt 2026-2029 weiterhin ausgeglichen.

24.

Der Magistrat wird darüber hinaus ermächtigt, alle weiteren, aus den in Ziffer 19, Anlage 10 und Ziffer 22 genannten Budgetveränderungen zusätzlich erforderlich werdenden Haushalts-anpassungen in der Endfassung des Haushaltes 2026 zu berücksichtigen.

II.

Der Magistrat wird beauftragt, die Haushaltssatzung und, soweit erforderlich, die Feststellungsvermerke für die Sonderhaushalte und Eigenbetriebe der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile vorzulegen, nach Eingang der Genehmigung die Haushaltssatzung bekannt zu machen und ggf. Empfehlungen zur Durchführung der Haushalts- und Wirtschaftspläne vorzulegen.

Begründung

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wurde gemäß § 97 Abs. 1 HGO aufgestellt.

Der Rücklagenbestand zum 31.12.2024 beläuft sich auf 1,10 Mrd. €, er reicht für die Abdeckung des im Haushaltsentwurf 2026 für das Jahr 2026 geplanten Fehlbetrags aus. Die planerischen Fehlbeträge der Jahre 2027 bis 2029 lassen den Rücklagenbestand zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf 719,66 Mio. € zurückgehen.

In allen Planjahren kann - allerdings nur unter Einbeziehung der veranschlagten globalen bzw. pauschalen Minderausgaben - die ordentliche Tilgung aus Überschüssen der laufenden Verwaltungstätigkeit finanziert werden.

Für das Planjahr 2026 wird ein Zahlungsmittelfehlbetrag geplant, die weiteren Jahre bis 2029 weisen mit Ausnahme des Jahres 2028 ebenfalls Zahlungsmittelfehlbeträge aus. Die Summe des Zahlungsmittelüberschusses und der Fehlbeträge im fünfjährigen Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2029 weisen kumuliert -396,01 Mio. € aus.

Nach den Vorschriften der §§ 92 und 92a HGO sowie in Ergänzung mit dem Finanzplanungserlass 2026 ist der im Entwurf vorliegende Haushalt 2026 damit über den Finanzplanungszeitraum ausgeglichen.

Im Übrigen wird auf die Ausführungen des Vorberichts zum Haushalt 2026, der aus technischen Gründen als Anlage 9 beigefügt ist, Bezug genommen.

Mit dem Finanzplanungserlass 2026 sind pauschale Kürzungen von bis zu 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen bzw. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit zugelassen. Bei einem Gesamtvolumen der im Haushaltsentwurf 2026 geplanten Auszahlungen in Höhe von 5,54 Mrd. € für das Jahr 2026 entspricht dies im Jahr 2026 einer zugelassenen pauschalen Kürzung in Höhe von 110,76 Mio. €. Mit dem Entwurf zum Haushalt 2026 werden 78,08 Mio. € pauschal als Aufwandskürzung veranschlagt. Weitere 55,12 Mio. € werden als Minderausgabe im Investitionsprogramm geplant.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Oktober 2025Sie sind hier
    MM 158Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 20262029
    Magistratsvortrag
  2. 25. November 2025OAOA 583Etat 2026 bitte noch vor der Kommunalwahl 2026 beschließenAnregung
  3. 3. März 2026NRNR 1555Haushalt 2026STVV-Antrag · GRÜNE, SPD, Volt, Linke

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf30 Beratungen
Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 44 · 06.11.2025
TO I, TOP 7
Beraten
I. Aufgrund von § 97 Absatz 3 Satz 2 HGO wird der Haushalt 2026 in erster Lesung gemäß folgender Übersicht an die Ausschüsse überwiesen: 1. Haupt- und Finanzausschuss Produktbereich 30 Produktgruppe 30.01 Leitung der Stadtverwaltung Produktbereich 31 Produktgruppe 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling Produktgruppe 31.02 Finanzdienstleistungen Produktgruppe 31.03 Finanzverwaltung Produktgruppe 31.04 Dienstleistungen des Amtes 21 Produktgruppe 31.05 Steuern und sonstige Abgaben Produktgruppe 31.06 Beteiligungsmanagement Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Produktbereich 98 Produktgruppe 98.03 Nicht fachspezifische Gesellschaften Produktgruppe 98.05 Zentrale Finanzleistungen Produktgruppe 98.06 Steuern und steuerähnliche Einnahmen Produktgruppe 98.07 Sonstige allgemeine Deckungsmittel Produktgruppe 98.08 Umlagen Produktgruppe 98.09 Unselbständige Stiftungen Produktgruppe 98.10 Kredite und Schuldendienst 2. Ausschuss für Bildung und Schulbau Produktbereich 20 Produktgruppe 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Produktgruppe 20.02 Betrieb städtischer Kitas Produktgruppe 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege Produktgruppe 20.04 Jugend- und Erwachsenenbildung Produktgruppe 20.07 Angebote der Stadtbücherei Produktgruppe 20.13 Frankfurter Kinderbüro Produktbereich 31 Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Produktbereich 34 Produktgruppe 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement 3. Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Produktbereich 10 Produktgruppe 10.03 Integration und Antidiskriminierung Produktgruppe 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen Produktgruppe 10.08 Geschäftsstelle der Kommunalen Ausländervertretung (KAV) Produktbereich 11 Produktgruppe 11.01 Einwohnerangelegenheiten Produktgruppe 11.02 Staatsangehörigkeit und Personenstand Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktbereich 30 Produktgruppe 30.04 Stadtmarketing Produktbereich 35 Produktgruppe 35.02 Informations- und Kommunik. (wegen Referat. Intern. Angel.) Produktgruppe 35.03 Städtische Kommunikation 4. Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Produktbereich 22 Produktgruppe 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Produktgruppe 22.02 Umweltcontrolling Produktgruppe 22.03 Anlagen der Abfallwirtschaft Produktgruppe 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Produktgruppe 22.05 Sauberes Frankfurt Produktgruppe 22.06 Oberirdische Gewässer Produktgruppe 22.07 StadtForst Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Produktgruppe 22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät Produktgruppe 22.11 Palmengarten Produktgruppe 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Produktgruppe 22.13 Straßenreinigung 5. Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Produktbereich 21 Produktgruppe 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Produktgruppe 21.05 Zoologischer Garten Produktgruppe 21.12 Städtische Bühnen Produktgruppe 21.14 Sporthallen Produktgruppe 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Produktgruppe 21.16 Sportförderung Produktgruppe 21.18 Archäologisches Museum Produktgruppe 21.21 Historisches Museum Produktgruppe 21.22 Museum für Angewandte Kunst Produktgruppe 21.23 Museum der Weltkulturen Produktgruppe 21.24 Deutsches Architekturmuseum Produktgruppe 21.25 Museum für Moderne Kunst Produktgruppe 21.26 Jüdisches Museum Produktgruppe 21.27 Institut für Stadtgeschichte Produktbereich 98 Produktgruppe 98.04 Kirchliche Angelegenheiten 6. Ausschuss für Mobilität und Smart-City Produktbereich 11 Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Produktbereich 13 Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Produktbereich 14 Produktgruppe 14.02 Geoinformation Produktbereich 16 Produktgruppe 16.01 Erschließung Produktgruppe 16.02 Gesamtverkehrsplanung/ Stellplatzablöse Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Produktgruppe 16.06 Verkehrseinrichtungen Produktgruppe 16.09 traffiQ (Operativer Bereich) Produktgruppe 16.10 traffiQ (Treuhandbereich) Produktgruppe 16.11 Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs Produktbereich 35 Produktgruppe 35.02 Informations- und Kommunikationstechnologie Produktgruppe 35.05 E-Government - Strategie 7. Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Produktbereich 10 Produktgruppe 10.01 Wahlen Produktgruppe 10.05 Statistik und Stadtbeobachtung Produktbereich 11 Produktgruppe 11.01 Einwohnerangelegenheiten Produktgruppe 11.02 Staatsangehörigkeit und Personenstand Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Produktbereich 12 Produktgruppe 12.01 Brandschutz Produktgruppe 12.02 Leitstelle Produktgruppe 12.03 Rettungsdienst Produktbereich 32 Produktgruppe 32.01 Personalservice und -controlling Produktgruppe 32.02 Personalmanagement & Personalentwicklung Produktgruppe 32.05 Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik Produktgruppe 32.06 Zentrale Personalangelegenheiten Produktgruppe 32.07 Umsetzung des Gleichberechtigungsgebots Produktgruppe 32.08 Personalvertretungen Produktbereich 33 Produktgruppe 33.02 Datenschutz und Informationssicherheit Produktbereich 35 Produktgruppe 35.01 Zentrale Serviceleistungen Produktgruppe 35.02 Informations- und Kommunikationstechnologie Produktgruppe 35.05 E-Government - Strategie Produktbereich 99 Produktgruppe 99.01 Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung Produktgruppe 99.02 Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung 8. Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Produktbereich 13 Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Produktbereich 14 Produktgruppe 14.01 Vermessungen Produktgruppe 14.02 Geoinformation Produktgruppe 14.03 Bodenordnung Produktgruppe 14.04 Immobilienconsulting und -bewertung Produktbereich 15 Produktgruppe 15.01 Bauaufsicht Produktgruppe 15.02 Denkmalschutz und -pflege Produktbereich 16 Produktgruppe 16.01 Erschließung Produktgruppe 16.02 Gesamtverkehrsplanung/ Stellplatzablöse Produktgruppe 16.08 Parkierungseinrichtungen Produktbereich 17 Produktgruppe 17.01 Wohnen Produktbereich 31 Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Produktbereich 34 Produktgruppe 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement 9. Ausschuss für Soziales und Gesundheit Produktbereich 18 Produktgruppe 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Produktbereich 19 Produktgruppe 19.01 Infektiologie und Hygiene Produktgruppe 19.02 Medizinische Dienste Produktgruppe 19.03 Kinder- und Jugendmedizin Produktgruppe 19.04 Psychiatrie Produktgruppe 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Produktgruppe 19.06 Krankenhaus Höchst Produktbereich 32 Produktgruppe 32.05 Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik 10. Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Produktbereich 10 Produktgruppe 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen Produktbereich 30 Produktgruppe 30.04 Stadtmarketing Produktbereich 32 Produktgruppe 32.02 Personalmanagement & Personalentwicklung Produktgruppe 32.07 Umsetzung des Gleichberechtigungsgebots Produktbereich 33 Produktgruppe 33.01 Prüfung und Beratung Produktgruppe 33.03 Interne Rechtliche Serviceleistungen Produktbereich 35 Produktgruppe 35.01 Zentrale Serviceleistungen Produktbereich 36 Produktgruppe 36.01 Wirtschaftsförderung Produktgruppe 36.02 Hafen/Markt Produktbereich 98 Produktgruppe 98.03 Nicht fachspezifische Gesellschaften 11. Sonderausschuss für Controlling und Revision Produktbereich 30 Produktgruppe 30.01 Leitung der Stadtverwaltung Produktbereich 31 Produktgruppe 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling Produktgruppe 31.06 Beteiligungsmanagement Produktbereich 32 Produktgruppe 32.01 Personalservice und -controlling Produktbereich 33 Produktgruppe 33.01 Prüfung und Beratung Produktgruppe 33.02 Datenschutz und Informationssicherheit II. Für die Etatberatungen gilt folgender Zeitplan: 1. Lesung - Einbringung des Etats - 06.11.2025 Informatorische Lesung in den Ausschusssitzungen ab 24.11.2025 Letzter Sitzungstermin der Ortsbeiräte 19.12.2025 Stellungnahmen der KAV bis 19.12.2025, 12:00 Uhr, Büro der Stadtver- ordnetenversammlung Sonderversand Etatanregungen der Ortsbeiräte und der KAV 07.01.2026 Etatanträge der Fraktionen bis Mittwoch, 28.01.2026, 12:00 Uhr, Büro der Stadtverordnetenversammlung Sonderversand Etatanträge 04.02.2026 2. Lesung in den turnusmäßigen Ausschusssitzungen ab 19.02.2026 3. Lesung - Verabschiedung des Etats - 05.03.2026

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltGartenpartei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFStadtv. Yilmaz
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung)

OBR 11
Sitzung 43 · 24.11.2025
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 158 wird unter Hinweis auf die Vorlagen EA 1 bis EA 12 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
1 Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE

Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 39 · 24.11.2025
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 158 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION

OBR 6
Sitzung 43 · 25.11.2025
TO I, TOP 6
Abgelehnt
Die Vorlage M 158 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDULinkeBFFFraktionslos
Ablehnung:
SPDGrüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, Linke, BFF und fraktionslos gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)

Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 40 · 25.11.2025
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 158 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVolt
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt

OBR 10
Sitzung 43 · 25.11.2025
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 158 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPFraktionslos
Ablehnung:
LinkeAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen Linke und AfD (= Ablehnung)

OBR 1
Sitzung 43 · 25.11.2025
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 158 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPD
Ablehnung:
CDUFDPLinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 7
Sitzung 42 · 25.11.2025
TO I, TOP 9
Abgelehnt
Die Vorlage M 158 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUFarbechte/linkeFDPBFF
Ablehnung:
GrüneSPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, farbechte/Linke, FDP und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Zustimmung)

OBR 8
Sitzung 42 · 27.11.2025
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 158 wird unter Hinweis auf EA zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 40 · 27.11.2025
TO I, TOP 8
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 158 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeBFF-BIGAfDVolt
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und Volt

OBR 9
Sitzung 43 · 27.11.2025
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 158 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFraktionslos
Ablehnung:
LinkeFDP
Enthaltung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen Linke und FDP (= Zurückweisung); CDU (= Enthaltung)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 40 · 27.11.2025
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 158 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

OBR 15
Sitzung 43 · 28.11.2025
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 158 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 43 · 28.11.2025
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 158 dient unter Hinweis auf EA 66 bis EA 98 zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDBFFAfD
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF und AfD gegen Linke (= Zurückweisung)

OBR 2
Sitzung 44 · 01.12.2025
TO I, TOP 45
Abgelehnt
Die Vorlage M 158 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUFDPLinkeBFFÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
GrüneSPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, FDP, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und SPD (= Annahme)

OBR 14
Sitzung 43 · 01.12.2025
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 158 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 40 · 01.12.2025
TO I, TOP 7
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 158 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 40 · 01.12.2025
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 158 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGVoltFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION

OBR 4
Sitzung 43 · 02.12.2025
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 158 wird unter Hinweis auf die Etatanträge 100 und 101 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDdFfmFraktionslos
Ablehnung:
LinkeFDPÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, dFfm und fraktionslos gegen Linke, FDP und ÖkoLinX-ARL; CDU (= Enthaltung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 40 · 02.12.2025
TO I, TOP 7
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 158 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

OBR 13
Sitzung 43 · 02.12.2025
TO I, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 158 wird unter Hinweis auf EA 103 und EA 104 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 43 · 02.12.2025
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 158 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 40 · 04.12.2025
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 158 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

OBR 3
Sitzung 43 · 04.12.2025
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 158 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDVolt
Ablehnung:
CDULinkeFDPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa
Sitzung 40 · 04.12.2025
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 158 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION

OBR 12
Sitzung 43 · 05.12.2025
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 158 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 40 · 08.12.2025
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 158 ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 43 · 09.12.2025
TO I, TOP 7
Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 158ist abgeschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO I, TOP 7
Angenommen
Punkt 1: 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 (M 158 vom 31.10.2025) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Haushalt 2026 und den Finanzplanungszeitraum bis 2029 im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2026 (M 159 vom 31.10.2025) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die finanziellen Auswirkungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen wurden in den Anlagen 1 bis 4 soweit erforderlich durch die Stadtkämmerei in Einzelfällen abweichend vom Wortlaut des Etatantrages oder der Etatanregung auf die sachlich zuständigen Teilhaushalte und Gruppierungen geändert. Aufgrund der zusätzlichen Kreditaufnahme in allen Planjahren wurde zudem der Schuldendienst (Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen) ab dem Jahr 2026 angepasst und in den Anlagen 1 bis 4 berücksichtigt. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen zusätzlich Veränderungen im Bereich der internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich aus der zum Endausdruck aktualisierenten Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (8 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 (M 158 vom 31.10.2025) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Haushalt 2026 und den Finanzplanungszeitraum bis 2029 im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2026 (M 159 vom 31.10.2025) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die finanziellen Auswirkungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen wurden in den Anlagen 1 bis 4 soweit erforderlich durch die Stadtkämmerei in Einzelfällen abweichend vom Wortlaut des Etatantrages oder der Etatanregung auf die sachlich zuständigen Teilhaushalte und Gruppierungen geändert. Aufgrund der zusätzlichen Kreditaufnahme in allen Planjahren wurde zudem der Schuldendienst (Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen) ab dem Jahr 2026 angepasst und in den Anlagen 1 bis 4 berücksichtigt. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen zusätzlich Veränderungen im Bereich der internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich aus der zum Endausdruck aktualisierenten Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis. 2. Das Investitionsprogramm wird zahlenmäßig in der vorgelegten Fassung (M 158 vom 31.10.2025) mit der Maßgabe beschlossen, dass die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und sonstigen beschlossenen Anträge und Bewilligungen berücksichtigt werden. 3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung für das Wirtschaftsjahr 2026. 4. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 5) und die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften nach den Anlagen 5a und 5b sowie die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6 und 7 werden beschlossen. Die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 8 bis 12 wurden bereits durch eigenständige Vorlagen beschlossen und dienen daher nur zur Kenntnis. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient zur Kenntnis, dass die Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse auf die Veranschlagungen für Investitionskredite in den Anlagen 1 bis 4 berücksichtigt wurden. Die Aufwendungen für Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten werden unverändert zur Entwurfsplanung beschlossen. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats 2026 und des Investitionsprogramms unter Beachtung der Beschlüsse die zahlenmäßigen Veränderungen sowie die Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in der Aufstellung des jeweiligen Haushaltsplans der Folgejahre zu berücksichtigen und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse zum Haushalt 2026 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 8. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 13 zusammengefasst sind. (Anlagen nicht vervielfältigt) 2. Der Vorlage NR 1555 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDPBFF-BIGAfDÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Gartenpartei (M 158 und NR 1555 = Ablehnung)Stadtv. Bäppler-Wolf (M 158 und NR 1555 = Ablehnung)Stadtv. Yilmaz (M 158 = Ablehnung, NR 1555 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 158 und NR 1555 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (M 158 = Ablehnung, NR 1555 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 47 · 05.03.2026
TO I, TOP 5
Angenommen
Punkt 1: 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 (M 158 vom 31.10.2025) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Haushalt 2026 und den Finanzplanungszeitraum bis 2029 - im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, - im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2026 (M 159 vom 31.10.2025) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die finanziellen Auswirkungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen wurden in den Anlagen 1 bis 4 soweit erforderlich durch die Stadtkämmerei in Einzelfällen abweichend vom Wortlaut des Etatantrages oder der Etatanregung auf die sachlich zuständigen Teilhaushalte und Gruppierungen geändert. Aufgrund der zusätzlichen Kreditaufnahme in allen Planjahren wurde zudem der Schuldendienst (Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen) ab dem Jahr 2026 angepasst und in den Anlagen 1 bis 4 berücksichtigt. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen zusätzlich Veränderungen im Bereich der internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich aus der zum Endausdruck aktualisierenten Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (8 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 (M 158 vom 31.10.2025) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Haushalt 2026 und den Finanzplanungszeitraum bis 2029 - im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, - im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2026 (M 159 vom 31.10.2025) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die finanziellen Auswirkungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen wurden in den Anlagen 1 bis 4 soweit erforderlich durch die Stadtkämmerei in Einzelfällen abweichend vom Wortlaut des Etatantrages oder der Etatanregung auf die sachlich zuständigen Teilhaushalte und Gruppierungen geändert. Aufgrund der zusätzlichen Kreditaufnahme in allen Planjahren wurde zudem der Schuldendienst (Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen) ab dem Jahr 2026 angepasst und in den Anlagen 1 bis 4 berücksichtigt. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen zusätzlich Veränderungen im Bereich der internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich aus der zum Endausdruck aktualisierenten Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis. 2. Das Investitionsprogramm wird zahlenmäßig in der vorgelegten Fassung (M 158 vom 31.10.2025) mit der Maßgabe beschlossen, dass die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und sonstigen beschlossenen Anträge und Bewilligungen berücksichtigt werden. 3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung für das Wirtschaftsjahr 2026. 4. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 5) und die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften nach den Anlagen 5a und 5b sowie die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6 und 7 werden beschlossen. Die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 8 bis 12 wurden bereits durch eigenständige Vorlagen beschlossen und dienen daher nur zur Kenntnis. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient zur Kenntnis, dass die Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse auf die Veranschlagungen für Investitionskredite in den Anlagen 1 bis 4 berücksichtigt wurden. Die Aufwendungen für Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten werden unverändert zur Entwurfsplanung beschlossen. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats 2026 und des Investitionsprogramms unter Beachtung der Beschlüsse die zahlenmäßigen Veränderungen sowie die Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in der Aufstellung des jeweiligen Haushaltsplans der Folgejahre zu berücksichtigen und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse zum Haushalt 2026 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 8. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 13 zusammengefasst sind. (Anlagen nicht vervielfältigt) 2. a) Der Vorlage NR 1555 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Bakakis, Dr. Kößler, Busch, Pauli, Papke, Pfeiffer, Fuchs, Huber, Ditfurth, Yilmaz, Michael Müller, Düwel, Thoma und Dr. Schulz sowie von Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDPBFF-BIGAfDÖkoLinX-ELFGartenparteiStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtverordneter Paulsen gibt eine persönliche Erklärung zu seiner Votierung zu den Tagesordnungspunkten 5.1 und 5.2 ab (s. Anlage).

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