Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 20262029
Beschluss zuM_158_2025Stadtverordnetenversammlung
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5. März 2026
5. März 2026
Zusammenfassung
Im Vorschlag wird der Haushaltsentwurf für 2026 präsentiert, der einen umfassenden Finanzplan und ein Investitionsprogramm für die Jahre 2026-2029 enthält. Der Haushalt soll die Finanzierung von Kernaufgaben der Stadt sichern und wird mit einem Fehlbetrag von mehreren Millionen Euro eingeplant. Die benötigte Kreditaufnahme für die Finanzierung der Investitionen beläuft sich auf bis zu 3,50 Mrd. Euro.
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Beschluss
I. 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 (M 158 vom 31.10.2025) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Haushalt 2026 und den Finanzplanungszeitraum bis 2029 - im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, - im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2026 (M 159 vom 31.10.2025) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die finanziellen Auswirkungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen wurden in den Anlagen 1 bis 4 soweit erforderlich durch die Stadtkämmerei in Einzelfällen abweichend vom Wortlaut des Etatantrages oder der Etatanregung auf die sachlich zuständigen Teilhaushalte und Gruppierungen geändert. Aufgrund der zusätzlichen Kreditaufnahme in allen Planjahren wurde zudem der Schuldendienst (Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen) ab dem Jahr 2026 angepasst und in den Anlagen 1 bis 4 berücksichtigt. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen zusätzlich Veränderungen im Bereich der internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich aus der zum Endausdruck aktualisierenden Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis. 2. Das Investitionsprogramm wird zahlenmäßig in der vorgelegten Fassung (M 158 vom 31.10.2025) mit der Maßgabe beschlossen, dass die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und sonstigen beschlossenen Anträge und Bewilligungen berücksichtigt werden. 3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung für das Wirtschaftsjahr 2026. 4. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 5) und die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften nach den Anlagen 5a und 5b sowie die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6 und 7 werden beschlossen. Die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 8 bis 12 wurden bereits durch eigenständige Vorlagen beschlossen und dienen daher nur zur Kenntnis. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient zur Kenntnis, dass die Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse auf die Veranschlagungen für Investitionskredite in den Anlagen 1 bis 4 berücksichtigt wurden. Die Aufwendungen für Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten werden unverändert zur Entwurfsplanung beschlossen. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats 2026 und des Investitionsprogramms unter Beachtung der Beschlüsse die zahlenmäßigen Veränderungen sowie die Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in der Aufstellung des jeweiligen Haushaltsplans der Folgejahre zu berücksichtigen und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse zum Haushalt 2026 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 8. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 13 zusammengefasst sind. (Anlagen nicht vervielfältigt) II. Der Haushaltsentwurf 2026 wird um folgende neue Vorhaben erweitert: 1. 10.000 neue Sozialwohnungen bei der ABG Holding bis 2030 Der Magistrat der Stadt Frankfurt legt ein Förderprogramm mit dem Ziel auf, bei der ABG Holding bis 2030 zehntausend neue Sozialwohnungen für die berechtigten Mieter*innen in Frankfurt bereitzustellen. Dieses Förderprogramm beruht auf zwei Säulen: · Das im Haushaltsentwurf veranschlagte jährliche konsumtive Budget zum Erwerb von Belegungsrechten von 8,5 Mio. Euro wird wie folgt erhöht: - Im laufenden Jahr 2026: um 2,5 Mio. Euro auf neu 11 Mio. Euro - 2027: um 4,5 Mio. Euro auf neu 13 Mio. Euro - 2028: um 4,5 Mio. Euro auf neu 13 Mio. Euro - 2029: um 4,5 Mio. Euro auf neu 13 Mio. Euro Die zusätzlichen Mittel dienen dem zusätzlichen Erwerb von Belegungsrechten bei der ABG Holding. Die Holding wird angewiesen, ihre Mieterschaft auf mögliche Anspruchsberechtigung auf eine Sozialwohnung hinzuweisen. Wenn das Amt für Wohnungswesen die Berechtigung bestätigt, wird die Miete gesenkt. Bei Neuvermietungen wird analog verfahren. · Der Magistrat erhöht die investiven Wohnbaufördermittel in jedem Haushaltsjahr jährlich um 40 Mio. Euro. Mit den zusätzlichen Mitteln wird bei der Förderung öffentlicher Wohnbauunternehmen zusätzlich ein höherer Anteil an Sozialwohnungen gebaut, als es die vorgeschriebene Quote des Baulandbeschlusses einfordert. 2. Kostenfreies und gesundes Frühstück an Grundschulen und Kindertagesstätten Der Magistrat setzt die Einführung eines kostenfreien Frühstücks an Grundschulen, Kindertagesstätten und in der Tagespflege um: · Für das kostenfreie Frühstück in den Einrichtungen der Kinderbetreuung U3 wird zur Übernahme der Kosten des Frühstücks in den Einrichtungen der Zuschuss für Kita Frankfurt und freie Träger insgesamt für 2026 ff.um 1,8 Mio. Euro erhöht. · Für das kostenfreie Frühstück in den Einrichtungen der Frühbetreuung Ü3 Ganztag wird zur Übernahme der Kosten des Frühstücks in den Einrichtungen der Zuschuss für 2026 ff. um 3,5 Mio. Euro erhöht. · Für das kostenfreie Frühstück in den Einrichtungen der Frühbetreuung Hort wird zur Übernahme der Kosten des Frühstücks in den Horten der Zuschuss für 2026 ff. um 1,05 Mio. Euro erhöht. · Für das kostenfreie Frühstück in den Einrichtungen der Tagespflege wird zur Übernahme der Kosten des Frühstücks in der Tagespflege der Zuschuss für 2026 ff. um 235.000 Euro erhöht. 3. Kostenlose Kinderbetreuung auch in der Kinderkrippe und Tagespflege Der Magistrat setzt rückwirkend zum 01.01.2026 in allen Kinderbetreuungseinrichtungen die Entgeltfreiheit für ein- bis zweijährige Kinder um. Dafür übernimmt die Stadt Frankfurt die Einnahmenausfälle durch Streichung der Betreuungsgebühren für Kinder im Alter von ein bis zwei Jahren in Höhe von 9,8 Mio. Euro. 4. Arbeitsmarktzulagen für städtische Beschäftigte Zum 1. Juli 2026 wird in Frankfurt am Main eine Arbeitsmarktzulage in Höhe von 200 Euro monatlich für alle städtischen Beschäftigten bis zur Entgeltgruppe E9c/S13 eingeführt, die in der Kernverwaltung sowie den Eigenbetrieben von Kita Frankfurt, KKJF, SEF, Hafen und Markt sowie VHS arbeiten. Für Auszubildende und Studierende der Kernverwaltung und der Eigenbetriebe wird eine einmalige Abschlussprämie in Höhe von 400 Euro eingeführt. Im Haushaltsplan 2026 wird das Personalbudget entsprechend erhöht. Dieser Betrag ist zweckgebunden ausschließlich für die Auszahlung der Arbeitsmarktzulage zu verwenden. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, bis Juni 2026 ein tragfähiges Konzept für die Arbeitsmarktzulage zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieses Konzept soll bereits bestehende Zulagen berücksichtigen und Vorschläge machen, wie negative Effekte auf die Eingruppierungslogik der Tarife vermieden werden können. Der Haushaltsplanentwurf enthält gemäß Vorlage M 177/25 im Kernhaushalt bereits Mittel für Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung von pädagogischem Personal im Förderbereich des Stadtschulamtes in Höhe von 3,55 Mio. Euro (2026) sowie 7,10 Mio. Euro (2027 ff.). Darüber hinaus werden zur flächendeckenden (stadtweiten) Umsetzung der Arbeitsmarktzulage ab dem 01.07.2026 in der Produktgruppe 32.06, Gruppierung 62,63, 64 bis 65, 67 bis 69 für 2026 5,45 Mio. Euro, 2027 bis 2029 10,9 Mio. Euro p. a. veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt in Teilen aus pauschalen Konsolidierungen, die im Rahmen der Haushaltsführung umzusetzen sind. Die Konsolidierungen werden wie folgt veranschlagt: Produktgruppe Gruppierung 2026 2027 bis 2029 p. a. 98.05 60, 61, 67 bis 69 4,45 Mio. Euro 8,90 Mio. Euro Der Magistrat wird beauftragt, konkrete Vorschläge zur entsprechenden Umsetzung der Konsolidierungen zu machen. (NR 1555) III. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Bakakis, Dr. Kößler, Busch, Pauli, Papke, Pfeiffer, Fuchs, Huber, Ditfurth, Yilmaz, Michael Müller, Düwl, Thoma und Dr. Schulz sowie von Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff dienen zur Kenntnis.