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Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main am Landes-Förderprogramm "Zukunft Innenstadt" 2026

Vorlagentyp: M

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant die Beteiligung am Landesförderprogramm "Zukunft Innenstadt" mit dem Projekt "Zukunftsplan Innenstadt Frankfurt". Ziel ist es, eine multifunktionale und lebenswerte Innenstadt zu entwickeln, die für alle Bürger zugänglich ist. Eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Fördermittel des Landes Hessen sollen dabei zur Umsetzung beitragen.

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Beschlussvorschlag

  1. Es wird zugestimmt, dass sich die Stadt Frankfurt am Main am Förderprogramm "Zukunft Innenstadt" des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum mit dem ressortübergreifenden Projekt "Zukunftsplan Innenstadt Frankfurt" beteiligt.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main zur Wahrung der Teilnahmefrist bereits am 14. August 2026 den in der Anlage beigefügten Antrag zur Förderung des unter Ziffer I genannten Projektes gestellt hat.
  3. Es dient weiter zur Kenntnis, dass im Falle einer Förderzusage durch das Land Hessen die Finanzierung aus den Budgets der zuständigen Dezernate, unter dem Vorbehalt eines rechtskräftigen Haushalts, sicherzustellen ist.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass a. die Gesamtkosten für das Projekt "Zukunftsplan Innenstadt Frankfurt" für den Zeitraum 2026 bis Ende 2029 nach aktueller Kostenkalkulation 450 T€ betragen. b. hierfür im Rahmen des Landesprogramms "Zukunft Innenstadt" die maximale Fördersumme in Höhe von 300 T€ beantragt wird. c. die im Falle einer Förderzusage verpflichtende kommunale Kofinanzierung in Höhe von 20 % (entspricht 75 T€) sowie die für die Projektumsetzung voraussichtlich weiteren notwendigen Mittel (schätzungsweise 75 T€) wie folgt getragen werden: i. der kommunale Eigenanteil in Höhe von max. 16 T€ für förderfähige Ausgaben in Höhe von max. 80 T€ für die Weiterentwicklung und Ausstattung des "display" als Reallabor und Ort für digitale Innenstadttransformation und Smart-City-Prozesse wird von der Stabstelle Smart City erbracht. ii. der kommunale Eigenanteil in Höhe von max. 10 T€ für förderfähige Ausgaben in Höhe von max. 50 T€ für die Umsetzung des Formates "Table of Style - Frankfurt Fashion, Food & Culture" als Reallabor zur Belebung der lokalen Kultur-, Gewerbe-, und Handelsszene in der Innenstadt wird vom Dezernat I, Stabstelle Stadtmarketing, erbracht. iii. den verbleibenden kommunalen Eigenanteil in Höhe von max. 49 T€ sowie weitere Mittel, die für die Umsetzung des Projektes "Zukunftsplan Innenstadt Frankfurt" notwendig sind (schätzungsweise 75 T€, somit insgesamt 124 T€) für förderfähige Ausgaben in Höhe von max. 320 T€, werden vom Dezernat III erbracht.
  5. Nach Bewilligung durch das Land werden die Projektmittel zweckgebunden verwendet und projektbezogen gemäß den landesseitigen Förderrichtlinien abgerechnet.
  6. Der Magistrat wird beauftragt im Falle einer investiven Mittelverwendung eine Einzelbeschlussfassung herbeizuführen und alles Erforderliche zu veranlassen.

Begründung

A. Zielsetzung

Mit dem Landesprogramm "Zukunft Innenstadt" verfolgt das Land Hessen das Ziel, Städte und Gemeinden bei der Entwicklung multifunktionaler, lebenswerter und resilienter Innenstädte zu unterstützen. Die aktuelle Ausschreibung steht unter dem Leitmotiv "Innenstadt für alle".

Die Stadt Frankfurt bewirbt sich ressortübergreifend mit dem Projekt "Zukunftsplan Innenstadt Frankfurt". Mit dem Projekt wird ein strategisches Instrument entwickelt, um die zukunftsfähige Transformation der Frankfurter Innenstadt als gerechter, produktiver und grüner Lebensort für alle Menschen aktiv zu steuern, innovative Maßnahmen zu bündeln sowie deren Umsetzung und beteiligte Akteur:innen zu koordinieren.

Die im Rahmen des partizipativen Prozesses erarbeitete Handlungsstrategie identifiziert und priorisiert bestehende Maßnahmenpakete und definiert eine koordinierte Umsetzung. Den Leitbildprozess flankierende innovative Maßnahmen werden entwickelt und in Reallaboren getestet. Die thematische Schwerpunktsetzung der Reallabore wird kollaborativ und ämterübergreifend im Projektverlauf entwickelt. Beispielsweise könnte dies die gemeinschaftliche, klimaangepasste Revitalisierung von Innenhöfen oder eine gendergerechte Umgestaltung öffentlicher Räume sein. Bereits als Reallabore konkret geplant und in den Gesamtprozess eingebettet, sind:

  1. Die Weiterentwicklung des "display" als öffentliche Anlaufstelle der digitalen urbanen Transformation. Durch die Erweiterung des Innenraumkonzeptes sowie der inhaltlichen Konzeptionierung werden die Sichtbarkeit und Funktionalität dieses dritten Ortes erhöht und Impulse zu den Themen Digitalisierung und Smart City für die Öffentlichkeit erlebbar.
  2. Mit dem Veranstaltungsformat "Table of Style - Frankfurt Fashion, Food & Culture" wird an verschiedenen Standorten der Frankfurter Innenstadt die temporäre Aktivierung öffentlicher Räume durch die Verbindung von Mode, Kultur, Gastronomie und Begegnung umgesetzt und erprobt. Lokale Händler:innen, Gastronomiebetriebe, Kreativschaffende, Kulturakteur:innen und die Stadtgesellschaft gestalten das Format gemeinsam und stärken so die Vernetzung der Quartiere. Dies schafft neue Besuchsanlässe, erhöht die Aufenthaltsqualität und belebt den öffentlichen Raum.

B. Alternativen

Ein Verzicht auf die Teilnahme am Landesprogramm "Zukunft Innenstadt" würde bedeuten, dass die Stadt Frankfurt am Main auf eine bedeutende Fördermöglichkeit des Landes Hessen zur Finanzierung und Umsetzung innovativer Innenstadtprojekte verzichtet. Die im Antrag beschriebenen Maßnahmen wären ohne Landesförderung nicht oder nur eingeschränkt realisierbar, da sie zusätzliche finanzielle Ressourcen erfordern. Ein Nichtmitwirken würde die städtische Zielsetzung, die Transformation der Innenstadt zukunftsfähig auszurichten, verzögern und die Möglichkeit der überregionalen Profilierung mindern.

C. Lösung

Die Stadt Frankfurt am Main entscheidet, sich mit dem ressortübergreifenden Projekt "Zukunftsplan Innenstadt Frankfurt" am Programm "Zukunft Innenstadt" zu beteiligen.

Das Projekt wurde in enger Abstimmung zwischen den Dezernaten I - Hauptverwaltung, Sport und Stadtmarketing, III - Planen, Wohnen und Personal und V - Bürger:innen, Digitales und Internationales entwickelt. Die Federführung für das Gesamtprojekt liegt beim Dezernat III. Die Umsetzung der Reallabore "display" und "Table of Style" liegt in enger Kooperation mit Dez III federführend bei den Dezernaten I und V. Gleiches gilt für weitere noch nicht näher definierte Projektideen anderer Ressorts, welche sich als Reallabore im Rahmen des Projektes eignen und umgesetzt werden sollen.

Die Umsetzung erfolgt in enger Kooperation mit lokalen Partner:innen aus Wirtschaft, Kultur, Bildung und Zivilgesellschaft.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben
    Folgende Form ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen
    Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
    Eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung ist integraler Bestandteil des Projektes.
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:
    ☐ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend
    ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden
    Erläuterung (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. Oktober 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor.

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