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Haushalt 2025 - Genehmigung und Begründung von überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich des damaligen Dezernats X

Vorlagentyp: M

Zusammenfassung

Der Magistrat stellt fest, dass im Jahr 2025 im Bereich des damaligen Dezernats X - Klima, Umwelt und Frauen, Mehrkosten in Höhe von 4.235.975,52 € entstanden sind, die durch entsprechende Budgetüberschreitungen gedeckt wurden. Diese Maßnahme hinsichtlich des Haushaltes dient der Genehmigung und Begründung der überplanmäßigen Aufwendungen zur dauerhaften Erhaltung von städtischen Grünanlagen und zur Adressierung des Klimawandels.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass zum Jahresabschluss 2025 im damaligen Dezernat X - Klima, Umwelt und Frauen im vollbudgetierten Bereich (BGM 10) sowie im Bereich der Bauunterhaltung (BGM 20) saldierte Mehrkosten in Höhe von 4.235.975,52 € entstanden sind. Die Deckung der Budgetüberschreitung in Höhe von 4.235.975,52 € sowohl innerhalb des eigenen Budgets als auch stadtweit wurde mit M 72 Ziffer VII sichergestellt und genehmigt. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Deckung der Mehrkosten gemäß § 100 Absatz 1 Satz 3 HGO erfolgte gemäß Ziffer VIII der M 72 mit Beschlussfassung am 25.06.2026, § 240.
  2. Es dient ferner zur Kenntnis, dass die Deckung in Höhe von 3.801.343,61 € aus dem eigenen Budget erfolgte. Die Deckung erfolgte zum einen aus in 2025 erzielten finanzrelevanten Mehrerträgen in Höhe von 1.965.420,85 € der Produktgruppe 22.03, Anlagen der Abfallwirtschaft, Produkt 22.03.04 "Beteiligungen im Bereich Abfall" sowie Minderaufwendungen des Produktbereichs 22 im Bereich des Personals (BGM 21) in Höhe von 469.388,66 €, im Bereich der Zuwendungen und Zuschüsse (BGM 22) in Höhe von 149.091,84 € und aus gezielt budgetierten Mitteln (BGM 25) in Höhe von 1.217.442,26 €. Das verbleibende Defizit in Höhe von 434.631,91€ wurde aus Minderaufwendungen im Bereich der Zuwendungen und Zuschüsse der Produktgruppe 16.10 "traffiQ (Treuhandbereich)" gedeckt.
  3. Der Budgetüberschreitung des damaligen Dezernates X im Haushaltsjahr 2025 wird im Sinne des § 100 Abs. 1 HGO i. V. m. dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026, § 240 (binnen der Dreimonatsfrist) nachträglich zugestimmt. Die in der Begründung genannten Gründe der Budgetüberschreitung werden zur Kenntnis genommen.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Stadtverordnetenversammlung hat den Magistrat mit § 240 vom 25.06.2026 (M 72 Ziffer VIII, letzter Satz) beauftragt, die gemäß § 100 Absatz 1 Satz 3 HGO geforderte Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Sache selbst im Nachgang mit gesonderten, begründeten Vorlagen innerhalb von drei Monaten herbeizuführen.

Mit dieser Vorlage soll diesem Beschluss nun nachgekommen und die geforderte Genehmigung der überplanmäßigen Aufwendungen eingeholt sowie diese ausführlich begründet werden.

Nach wie vor ist ein zunehmender Aufwand für den Erhalt und die Pflege der städtischen Parks, Grünanlagen, Spiel- und Freizeitanlagen sowie des innerstädtischen Baumbestandes zu erbringen. Ein Großteil des Budgets ist daher bereits über die per Vergabe von Fachfirmen für die regelmäßig zu erbringenden Pflege- und Reinigungsleistungen gebunden. Hinzu kommen steigende Aufwendungen im Rahmen der Verkehrssicherheit, die nicht vorhersehbar und unabweisbar sind. Insbesondere der Klimawandel wirkt sich stark auf die Grünpflege aus. Am deutlichsten ist dies bei der Baumpflege erkennbar, was sich durch vermehrte Pflegemaßnahmen an trockenheitsgeschädigten Baumbeständen oder dem Austausch abgestorbener Bäume äußert. Der Pflegeaufwand wird zudem durch die Zunahme von Baumkrankheiten und -schädlingen und der dadurch erhöhten Anzahl der zur Verkehrssicherung durchzuführenden Kontroll- und Baumpflegemaßnahmen erhöht. Die klimatischen Änderungen wirken sich aufgrund der erhöhten Gefahrenlage durch Astbruch oder Baumsturz finanziell unmittelbar auf die Maßnahmen in der Verkehrssicherung aus. Der Umfang der notwendigen Pflege- bzw. Verkehrssicherungsmaßnahmen durch Baumschäden oder aufgrund von Extremwetterereignisse lässt sich dabei nicht vorhersehen. Da durch geschädigte Bäume eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben der Bevölkerung ausgeht, lassen sich diese Maßnahmen auch nicht aufschieben.

Der hohe klimatologische Wert der Grünflächen zeigt sich zunehmend und begründet den Aufwand für den Erhalt der Bäume und Grünanlagen. Daneben sollte auch aus sozialen Gründen sichergestellt sein, dass alle Menschen in Frankfurt barrierefrei und gerecht Zugang zu grünen Erholungsräumen haben. Gerade an heißen Tagen stellen die Parks und Grünanlagen sowie die vielen Freizeitanlagen, incl. der Waldspielparks mit den Schatten spendenden Bäumen für viele Menschen oft die einzigen kühleren Aufenthaltsorte dar. Zudem ist ein Zugang zu Spiel- und Freizeitanlagen für alle Kinder im Hinblick auf Chancengerechtigkeit ein wesentlicher Baustein in der sozialgerechten Ausgestaltung der Stadt.

Hier gilt es die Zugänglichkeit der Grünanlagen mit ihren Freizeiteinrichtungen für die Bevölkerung zu gewährleisten und durch Unterhaltungsmaßnahmen wie beispielsweise Wegebaumaßnahmen zur Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht (Beseitigung von Unfallgefahren), die Durchführung von Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen von Spielplätzen, Spielgeräten und Freizeitanlagen sowie durch die Aufrechterhaltung einer angepassten Pflege der Parkanlagen, Grünflächen und Spiel- und Freizeitanlagen, deren Qualität dauerhaft zu erhalten und kostenintensive Sanierungsmaßnahmen zu vermeiden.

B. Alternativen

Keine

C. Lösung

Zum Jahresabschluss 2025 sind im damaligen Dezernat X - Klima, Umwelt und Frauen im vollbudgetierten Bereich (BGM 10) sowie im Bereich der Bauunterhaltung (BGM 20) saldierte Mehrkosten in Höhe von 4.235.975,52 € entstanden. Die Deckung der entstandenen Budgetüberschreitung wurde im Rahmen des Jahresabschlusses durch Budgetkürzungen der nicht verbrauchten Mittel über Budgetmerkmale und -bereiche hinweg sichergestellt (siehe M 72 / 2026).

Begründung der Überschreitung im vollbudgetierten Bereich (BGM 10)

Im vollbudgetierten Bereich BGM 10 des damaligen Dezernates X waren im Jahr 2025 die Mittel in der Produktgruppe 22.09 "Grün- und Freiflächen" nicht auskömmlich. Die vollbudgetierten Erträge und Aufwendungen der Produktgruppe 22.09 schlossen im Saldo mit einem Defizit von 10.211.381,25 € ab.

Hierbei wurden insbesondere die Ansätze zur Grünunterhaltung, der Reinigung von Grünanlagen, für die Instandsetzung der Spielplätze und Freizeitanlagen sowie der notwendige Aufwand für die städtischen Bäume (Baumpflegemaßnahmen, Baumnach- und Neupflanzungen) überschritten.

Die massiven Folgen des Klimawandels und die Erfordernisse der Klimaanpassung, die Nutzungsintensität der Grün- und Freiflächen mit einhergehender Vermüllung und Vandalismus haben erhöhte Anforderungen an die Unterhaltung von öffentlichen Grünanlagen nach sich gezogen, die sich budgetwirksam niederschlugen. Ein Großteil der aufgewendeten Mittel war notwendig, um die bestehende Infrastruktur aufrecht zu erhalten und um der Verkehrssicherungspflicht in den städtischen Grünanlagen nachzukommen.

Die wachsende Nutzungsintensität, der Klimawandel und der Rückgang der Biodiversität erhöhen die Anforderungen an das städtische Grün sowie deren Erhalt. Diese Herausforderungen erfordern nachhaltige Maßnahmen zur Pflege, Instandhaltung und Entwicklung der Grünflächen. Es ist zudem entscheidend, durch gezielte, nachhaltige Maßnahmen in den Bereichen Unterhaltung, Instandsetzung und Investition dem kontinuierlichen Werteverzehr effektiv und langfristig entgegenzuwirken.

Die Auswirkungen des Klimawandels lassen sich im Vorfeld nur schwer kalkulieren. Die Höhe der aufzubringenden Mittel variiert in Abhängigkeit der vor allem im Rahmen der Verkehrssicherung durchzuführenden Arbeiten. Der Umfang der zu erbringenden notwendigen Maßnahmen wird sowohl durch die Verbreitung von Schädlingen und Baumkrankheiten, aber auch der Anzahl und Heftigkeit von Extremwetterereignissen, wie Stürme oder Überflutungen, beeinflusst, welche sich nicht vorhersagen lassen. Steigende Kosten für Dienstleistungen und Materialbeschaffungen sorgen zusätzlich für Druck auf der Ausgabenseite. Die Kostensteigerungen durch die weltweiten Krisen schwanken und lassen sich in der Höhe nur schwer kalkulieren. Die Mehrkosten waren daher unabweisbar und in der Höhe unvorhersehbar

Neben den Klimafolgen geht die zunehmende Beliebtheit und Nutzung der Parks und Grünflächen leider auch mit einem erhöhten Müllaufkommen und einem steigenden Reinigungserfordernis einher. Durch die bisher ergriffenen Gegenmaßnahmen (mehr und größere Mülleimer, erhöhte Reinigungsintervalle, Sauberkeitsbotschafter:innen und Aufklärung der Bevölkerung) konnte dem nur teilweise gegengesteuert werden. Bei der Reinigung der Grünflächen ist eine Reduktion des Umfangs nicht möglich, um eine saubere und sichere Nutzung der Grünanlagen zu gewährleisten. Eine Gesundheitsgefährdung durch z.B. Rattenbefall aufgrund herumliegenden Abfalls gilt es ebenso zu vermeiden, wie eine Verletzungsgefahr, beispielsweise durch Glasscherben.

Allgemeine Preissteigerungen durch weltweite Krisen, steigende Kosten bei Energie und Bewässerung sowie Mindestlohnsteigerungen schlagen sich ebenfalls in höheren Ausgaben nieder und schränken den Handlungsspielraum zur Reduzierung der Budgetüberschreitungen ein.

Begründung der Überschreitung im Bereich der Bauunterhaltung (BGM 20)

Die Preissteigerungen führten auch zu gestiegenen Kosten bei den vielfältigen Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden im Palmengarten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig waren. Zudem waren aufgrund Aufgabenausweitungen Renovierungs- und Umbaumaßnahmen im Frauenreferat notwendig. Darüber hinaus betreut das Grünflächenamt eine Vielzahl von Gebäuden. Dazu gehören neben den Bürogebäuden auch Betriebshöfe der Grünflächenunterhaltung, des StadtForsts und der Friedhöfe, Dienstwohnungen, Mietobjekte und weitere Gebäude.

Im Zuge dessen fallen Instandhaltungsmaßnahmen an, die nur teilweise planbar sind. Im Jahr 2025 waren neben den geplanten Maßnahmen Mittel in der Bauunterhaltung aufzuwenden für Austausch und Reparatur defekter Heizungen in Betriebshöfen des StadtForsts, für die Reparatur der Tiefkühlzelle der Wildkammer sowie für Schimmelsanierungen und Reparaturen nach Wasserschäden in Betriebshöfen des StadtForsts und der Grünunterhaltung. Diese Maßnahmen mussten zur Aufrechterhaltung des Betriebs zeitnah durchgeführt werden. Dies führte zu einer Überschreitung der Kosten in der Bauunterhaltung (BGM 20) um insgesamt 214.952,44€.

Auch in den anderen Aufgabenbereichen des damaligen Dezernates X führten die gestiegenen Anforderungen und der zunehmende Handlungsdruck dazu, dass die zur Verfügung stehenden Budgets ausgeschöpft waren. Allen voran sind hier die vielfältigen Aufgaben im Zusammenhang mit den Folgen des Klimawandels zu nennen. Klimaschutz und die Anpassung des städtischen Raumes an die sich verändernde Situation besitzen weiter zentrale Bedeutung für die Stadtpolitik. Das schlägt sich in den vielfältigen personal- und finanzintensiven Aufgaben zum Klimaschutz nieder. Das Stadtklima, die Biodiversität und der Artenschutz, die Luftreinhaltung, der Lärmschutz, der Bodenschutz, die Wasserversorgung und die Stadtsauberkeit müssen weiterhin unter einer zielgerichteten Priorisierung und auf konzeptioneller Grundlage ausgebaut werden, um die Anforderungen einer wachsenden Stadt bewältigen zu können und diese gleichzeitig klimaresilient auszugestalten. Als zentrale Aufgabe der Daseinsvorsorge müssen die Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz konsequent weiterverfolgt und ausgebaut werden. Eine Reduzierung der Budgetaufwendungen in diesen Bereichen wäre nicht mit den beschlossenen Zielen und gesetzlichen Vorgaben vereinbar.

Eine Kompensation bzw. Reduktion des Defizits über Einsparungen in anderen Bereichen ließe sich nur über massive Kürzungen realisieren. Im Hinblick auf die Erreichung der für die Stadt Frankfurt am Main beschlossenen Klimaschutzziele sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung ist es unabdingbar, die begonnenen Prozesse fortzusetzen. Dies betrifft zum einen Maßnahmen zur Stärkung der Biodiversität, aber vorrangig die Fortführung der verstärkten Nach- und Neupflanzungen von Bäumen sowie den unbedingten Erhalt des aktuellen Bestandes - sowohl der Bäume als auch der vorhandenen Grünanlagen und Parks in ihrer wesentlichen Bedeutung für eine klimaresiliente Stadt. Im Bereich der Grünunterhaltung ließe sich eine Einsparung bei den Kosten für das öffentliche Grün nur mit einer deutlichen Reduzierung der Leistungen bei Reinigung und Pflege der stark genutzten Grünanlagen sowie dem Angebot und der Qualität der Spiel- und Freizeitanlagen erreichen. Die Verfügbarkeit von Spiel- und Freizeitangeboten würde drastisch sinken, Spielplätze oder die Wasserspielanlagen müssten aus Sicherheitsgründen geschlossen werden.

Obwohl die Kompensationsmöglichkeiten begrenz sind, konnten die Budgetüberschreitungen vor allem durch Mehrerträge in anderen Produktgruppen, insbesondere in der Produktgruppe 22.11 Palmengarten aus Eintrittsgeldern, sowie Minderaufwendungen teilweise ausgeglichen werden. Dies geschah unter dem Parameter, dass keinerlei Budgetüberträge gebildet wurden und sowohl verfügbare Mittel aus Etatanträgen als auch unverbrauchte zweckgebundene Budgets zum Ausgleich herangezogen wurden. Das saldierte Defizit im vollbudgetierten Bereich (BGM 10) in Höhe von 4.021.023,08 € sowie in der Bauunterhaltung (BGM 20) in Höhe von 214.952,44 € konnte darüber hinaus fast vollständig über andere Budgetierungsmerkmale aus dem Budget des damaligen Dezernates X gedeckt werden. Hierzu wurden finanzrelevanten Mehrerträgen in Höhe von 1.965.420,85 € der Produktgruppe 22.03, Anlagen der Abfallwirtschaft, Produkt 22.03.04 "Beteiligungen im Bereich Abfall" sowie Minderaufwendungen im Bereich des Personals (BGM 21) in Höhe von 469.388,66 €, im Bereich der Zuwendungen und Zuschüsse (BGM 22) in Höhe von 149.091,84€ und aus gezielt budgetierten Mitteln (BGM 25) in Höhe von 1.217.442,26€ in Anspruch genommen.

Das verbleibende Defizit in Höhe von 434.631,91€ wurde aus Minderaufwendungen im Bereich der Zuwendungen und Zuschüsse der Produktgruppe 16.10 "traffiQ (Treuhandbereich)" gedeckt.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben
    Folgende Form ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen
    Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:
    ☒ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend
    ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden
    Erläuterung (optional):
  4. d)
    ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil
    Nicht zielführend

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. Oktober 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor.

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