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Verkauf zweier Flächen in Griesheim an TenneT TSO GmbH im Rahmen des Netzausbaus rund um Frankfurt

Vorlagentyp: M
2 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt den Verkauf von zwei Flächen in Griesheim an die TenneT TSO GmbH vor, um den erforderlichen Netzausbau im Kontext der Energiewende zu gewährleisten. Ziel ist es, die Stromversorgung in Frankfurt am Main zu sichern und zukünftigen Herausforderungen zu begegnen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Kleyerstraße — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 02.08.2026.

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Beschlussvorschlag

I. Dem Abschluss eines Kaufvertrages zum Verkauf zweier Flächen, an TenneT TSO GmbH, wird auf folgender Grundlage zugestimmt:

Käufer:TenneT TSO GmbH
Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth Kaufgrundstücke:Gemarkung Griesheim, Flur 7, Flurstück 102/3,
Griesheimer Stadtweg hält 1782 m², Gemarkung Griesheim, Flur 7, Flurstück 521/104, Griesheimer Stadtweg hält 760 m² Kaufpreis:340,- €/m², somit für 2.542 m² = 864.280,-
€ Rechts- u. Sachmängelhaftung:Der Kaufgegenstand wird so übergeben, wie er
daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Besondere Bedingungen:Für den Kaufgegenstand bestehen Pachtverträge.
Diese werden nicht übernommen und wurden zum 30.04.2025 mit einer Laufzeit bis zum 31.10.2025 gekündigt. Anlieger- und Erschließungsbeiträge:Erschließungsbeiträge im Sinne des § 127 Abs. 1 und
2 BauGB sowie Kosten, Beiträge und Abgaben im Sinne des § 127 Abs. 4 BauGB - insbesondere Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und den Kanalanschlussbeitrag - für Maßnahmen, die bis zum Tag der Beurkundung dieses Vertrags bautechnisch begonnen sind, trägt der Verkäufer unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld (§ 436 BGB). Erschließungsbeiträge, Kosten und Abgaben für nach der Beurkundung begonnene Maßnahmen trägt der Käufer. Kosten und Steuern:Sämtliche Kosten und Steuern des Kaufvertrages und
seiner Durchführung, insbesondere die Kosten des Notars und mit Vollzug im Grundbuch verbundene Kosten sowie die Grunderwerbssteuer trägt der Käufer. Dies gilt auch für alle Nachtragsverträge zum Kaufvertrag. Kosten für die Vertretung (Vollmachten, Ausweise usw.) trägt jede Partei für sich. Verrechnung:Die Verrechnung des Kaufpreises erfolgt über die
Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung.

Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2024 für baureifes Land, Baufläche für Gemeinbedarf 310,- €/m² beträgt. Gem. der Wertermittlung 006/2025 der kommunalen Wertermittlungsstelle wird zur Bewertung der Fläche, aufgrund der durch TenneT höherwertig angestrebten Nutzung, der Bodenrichtwert für einfaches Gewerbe aus dem Bereich der Kleyerstraße i. H. v. 340,- €/m² herangezogen.

II. Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien, Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien - wird bevollmächtigt und beauftragt, den Beschluss zu vollziehen.

Begründung

A. Zielsetzung

TenneT TSO GmbH ist gemeinsam mit drei weiteren Übertragungsnetzbetreibern in Deutschland für den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau des Höchstspannungsnetzes verantwortlich und sorgt für eine verlässliche sowie sichere Stromversorgung in weiten Teilen Deutschlands. Die Energiewende stellt das vorhandene Stromnetz vor neue Herausforderungen, wodurch zum einen der Ausbau bestehender Umspannwerke und Höchstspannungsleitungen, zum anderen der Bau neuer Anlagen und Verbindungen notwendig werden. Im Rahmen des erforderlichen Netzausbaus rund um Frankfurt plant die TenneT TSO GmbH eine neue 380kV Höchstspannungsverbindung zwischen dem Umspannwerk Frankfurt Griesheim und dem geplanten Umspannwerk in Schwanheim. Für dieses Vorhaben werden sowohl ein Start- als auch ein Zielschachtstandort zur Einspeisung in die Umspannwerke benötigt. Diese Schachtstandorte müssen ortsnah zu den Umspannwerken liegen. Aufgrund der vorhandenen Infrastruktur sowie der dichten Bebauung eignen sich die in Rede stehenden städtischen Flächen hierfür am besten. Daher ist die Errichtung eines Schachtbauwerks (Zielschacht) an diesem Standort erforderlich.

B. Alternativen

Ein Flächentausch oder die Vergabe im Erbbaurecht. Ein Tausch ist ausgeschlossen, da TenneT TSO GmbH nach eigenen Angaben über keine entsprechenden Flächen verfügt. Die Bestellung eines Erbbaurechts ist zwar grundsätzlich möglich, erweist sich im vorliegenden Fall jedoch nicht als zielführend. Zur Realisierung des geplanten Bauwerks (Spezialbauwerk) werden neben unseren Flächen auch weitere Grundstücke aus Privatbesitz benötigt, sodass nur ein Gesamterbbaurecht in Betracht käme. Dieses wurde jedoch aufgrund der damit verbundenen Schwierigkeiten bei Verwaltung, Anpassungen, Belastungen, Veränderungen - wie etwa beim Verkauf von Grundstücksanteilen - sowie bei der Beendigung, insbesondere im Hinblick auf Heimfallregelungen, verworfen. Daher bleibt letztlich nur der Verkauf der Flächen als praktikable Lösung.

C. Lösung

Verkauf der in Rede stehenden Flächen zu den oben genannten Konditionen, um den notwendigen Netzausbau für Frankfurt am Main sicherstellen zu können.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich
    vorgeschrieben Folgende Form
    ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird
    vorgeschlagen Kurze
    Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht
    erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang
    ☒ Gestaltungsspielraum ist nicht
    ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht
    akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht
    zur Verfügung ☐ gesetzlicher
    Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits
    stattgefunden Erläuterung
    (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht
    vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Februar 2026Sie sind hier
    MM 44Verkauf zweier Flächen in Griesheim an TenneT TSO GmbH im Rahmen des Netzausbaus rund um Frankfurt
    Magistratsvortrag
  2. 2. März 2026NRNR 1552Kein Verkauf städtischer Grundstücke an eine GmbHSTVV-Antrag · Gartenpartei

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO I, TOP 74
Beraten
nicht auf TO 1. Die Entscheidung über die Vorlage M 44 wird auf den Ältestenausschuss delegiert. 2. Die Entscheidung über die Vorlage NR 1552 wird auf den Ältestenausschuss delegiert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 47 · 05.03.2026
TO II, TOP 55
Beraten
1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 44 auf die Tagesordnung II der 47. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1552 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / a)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
zu 1 / b)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
LinkeBFF-BIGÖkoLinX-ELFGartenparteiStadtv. Yilmaz
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
LinkeBFF-BIGÖkoLinX-ELFGartenparteiStadtv. Yilmaz
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)

Ältestenausschusses
Sitzung 45 · 05.03.2026
TO I, TOP 4
Angenommen
1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 44 auf die Tagesordnung II der 47. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1552 auf die Tagesordnung II der 47. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 1552 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / a)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
zu 1 / b)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
LinkeBFF-BIG
zu 2 / a)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
zu 2 / b)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
LinkeBFF-BIG
zu 1)
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (M 44 = Ablehnung, NR 1552 = Annahme)Gartenpartei (M 44 = Ablehnung, NR 1552 = Annahme)
zu 2)
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (M 44 = Ablehnung, NR 1552 = Annahme)Gartenpartei (M 44 = Ablehnung, NR 1552 = Annahme)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stv Yilmaz (M 44 = Ablehnung, NR 1552 = Annahme) Stv Bäppler-Wolf (M 44 = Annahme, NR 1552 = Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stv Yilmaz (M 44 = Ablehnung, NR 1552 = Annahme) Stv Bäppler-Wolf (M 44 = Annahme, NR 1552 = Ablehnung)

OBR 6
Sitzung 1 · 05.05.2026
TO I, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage M 44 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDAfDFDPVolt
Ablehnung:
GrüneLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, AfD, FDP und Volt gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung)

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