Verkauf zweier Flächen in Griesheim an TenneT TSO GmbH im Rahmen des Netzausbaus rund um Frankfurt
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Verkauf von zwei Flächen in Griesheim an die TenneT TSO GmbH vor, um den erforderlichen Netzausbau im Kontext der Energiewende zu gewährleisten. Ziel ist es, die Stromversorgung in Frankfurt am Main zu sichern und zukünftigen Herausforderungen zu begegnen.
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Neues zu Kleyerstraße per E-MailBeschlussvorschlag
I. Dem Abschluss eines Kaufvertrages zum Verkauf zweier Flächen, an TenneT TSO GmbH, wird auf folgender Grundlage zugestimmt:
| Käufer: | TenneT TSO GmbH |
| Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth Kaufgrundstücke: | Gemarkung Griesheim, Flur 7, Flurstück 102/3, |
| Griesheimer Stadtweg hält 1782 m², Gemarkung Griesheim, Flur 7, Flurstück 521/104, Griesheimer Stadtweg hält 760 m² Kaufpreis: | 340,- €/m², somit für 2.542 m² = 864.280,- |
| € Rechts- u. Sachmängelhaftung: | Der Kaufgegenstand wird so übergeben, wie er |
| daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Besondere Bedingungen: | Für den Kaufgegenstand bestehen Pachtverträge. |
| Diese werden nicht übernommen und wurden zum 30.04.2025 mit einer Laufzeit bis zum 31.10.2025 gekündigt. Anlieger- und Erschließungsbeiträge: | Erschließungsbeiträge im Sinne des § 127 Abs. 1 und |
| 2 BauGB sowie Kosten, Beiträge und Abgaben im Sinne des § 127 Abs. 4 BauGB - insbesondere Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und den Kanalanschlussbeitrag - für Maßnahmen, die bis zum Tag der Beurkundung dieses Vertrags bautechnisch begonnen sind, trägt der Verkäufer unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld (§ 436 BGB). Erschließungsbeiträge, Kosten und Abgaben für nach der Beurkundung begonnene Maßnahmen trägt der Käufer. Kosten und Steuern: | Sämtliche Kosten und Steuern des Kaufvertrages und |
| seiner Durchführung, insbesondere die Kosten des Notars und mit Vollzug im Grundbuch verbundene Kosten sowie die Grunderwerbssteuer trägt der Käufer. Dies gilt auch für alle Nachtragsverträge zum Kaufvertrag. Kosten für die Vertretung (Vollmachten, Ausweise usw.) trägt jede Partei für sich. Verrechnung: | Die Verrechnung des Kaufpreises erfolgt über die |
| Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung. | |
Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2024 für baureifes Land, Baufläche für Gemeinbedarf 310,- €/m² beträgt. Gem. der Wertermittlung 006/2025 der kommunalen Wertermittlungsstelle wird zur Bewertung der Fläche, aufgrund der durch TenneT höherwertig angestrebten Nutzung, der Bodenrichtwert für einfaches Gewerbe aus dem Bereich der Kleyerstraße i. H. v. 340,- €/m² herangezogen.
II. Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien, Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien - wird bevollmächtigt und beauftragt, den Beschluss zu vollziehen.
Begründung
A. Zielsetzung
TenneT TSO GmbH ist gemeinsam mit drei weiteren Übertragungsnetzbetreibern in Deutschland für den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau des Höchstspannungsnetzes verantwortlich und sorgt für eine verlässliche sowie sichere Stromversorgung in weiten Teilen Deutschlands. Die Energiewende stellt das vorhandene Stromnetz vor neue Herausforderungen, wodurch zum einen der Ausbau bestehender Umspannwerke und Höchstspannungsleitungen, zum anderen der Bau neuer Anlagen und Verbindungen notwendig werden. Im Rahmen des erforderlichen Netzausbaus rund um Frankfurt plant die TenneT TSO GmbH eine neue 380kV Höchstspannungsverbindung zwischen dem Umspannwerk Frankfurt Griesheim und dem geplanten Umspannwerk in Schwanheim. Für dieses Vorhaben werden sowohl ein Start- als auch ein Zielschachtstandort zur Einspeisung in die Umspannwerke benötigt. Diese Schachtstandorte müssen ortsnah zu den Umspannwerken liegen. Aufgrund der vorhandenen Infrastruktur sowie der dichten Bebauung eignen sich die in Rede stehenden städtischen Flächen hierfür am besten. Daher ist die Errichtung eines Schachtbauwerks (Zielschacht) an diesem Standort erforderlich.
B. Alternativen
Ein Flächentausch oder die Vergabe im Erbbaurecht. Ein Tausch ist ausgeschlossen, da TenneT TSO GmbH nach eigenen Angaben über keine entsprechenden Flächen verfügt. Die Bestellung eines Erbbaurechts ist zwar grundsätzlich möglich, erweist sich im vorliegenden Fall jedoch nicht als zielführend. Zur Realisierung des geplanten Bauwerks (Spezialbauwerk) werden neben unseren Flächen auch weitere Grundstücke aus Privatbesitz benötigt, sodass nur ein Gesamterbbaurecht in Betracht käme. Dieses wurde jedoch aufgrund der damit verbundenen Schwierigkeiten bei Verwaltung, Anpassungen, Belastungen, Veränderungen - wie etwa beim Verkauf von Grundstücksanteilen - sowie bei der Beendigung, insbesondere im Hinblick auf Heimfallregelungen, verworfen. Daher bleibt letztlich nur der Verkauf der Flächen als praktikable Lösung.
C. Lösung
Verkauf der in Rede stehenden Flächen zu den oben genannten Konditionen, um den notwendigen Netzausbau für Frankfurt am Main sicherstellen zu können.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlichvorgeschrieben Folgende Formist vorgeschrieben:
- b)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wirdvorgeschlagen KurzeBeschreibung (2 - 3 Sätze):
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nichterfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang☒ Gestaltungsspielraum ist nichtausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nichtakzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nichtzur Verfügung ☐ gesetzlicherAusschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereitsstattgefunden Erläuterung(optional):
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nichtvorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Februar 2026Sie sind hierMM 44Verkauf zweier Flächen in Griesheim an TenneT TSO GmbH im Rahmen des Netzausbaus rund um FrankfurtMagistratsvortrag
- 2. März 2026NRNR 1552Kein Verkauf städtischer Grundstücke an eine GmbHSTVV-Antrag · Gartenpartei
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stv Yilmaz (M 44 = Ablehnung, NR 1552 = Annahme) Stv Bäppler-Wolf (M 44 = Annahme, NR 1552 = Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stv Yilmaz (M 44 = Ablehnung, NR 1552 = Annahme) Stv Bäppler-Wolf (M 44 = Annahme, NR 1552 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, AfD, FDP und Volt gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung)