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- Trinkbrunnen an drei benannten Stellen in SeckbachOFOB 1122.06.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2026, OF 42/11 Betreff: Trinkbrunnen an drei benannten Stellen in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: - auf dem Rathausplatz vor dem historischen Rathaus, - auf dem Atzelbergplatz, - sowie im Huthpark, nähe Spielplatz, Trinkbrunnen für kostenfreies Trinkwasser zu montieren. Begründung: Die Stadt Frankfurt baut bekanntlich das Netz an kostenfreien Wasserspendern/ Trinkbrunnen stetig weiter aus. Kostenfreies Trinkwasser sollte inzwischen eine Selbstverständlichkeit und für die Menschen leicht zugänglich sein. Öffentliche Trinkbrunnen schonen die Umwelt, sparen Plastikflaschen und stellen für jedermann frisches Wasser zur Verfügung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 464 2026 Die Vorlage OF 42/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Absolutes Böllerverbot in Alt-SeckbachOFOB 1122.06.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2026, OF 44/11 Betreff: Absolutes Böllerverbot in Alt-Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein absolutes Böllerverbot in Alt Seckbach auszusprechen. Begründung: 27 der Seckbacher Fachwerkhäuser sind als Kulturdenkmäler und der historische Kern insgesamt ist als sogenannte Gesamtanlage geschützt. Außerdem haben die städtischen Gremien eine sogenannte Erhaltungssatzung für diesen historischen Kern beschlossen, der die denkmalpflegerischen Aspekte noch unterstützt. Der Schutz erstreckt sich auf der Wilhelmshöher Straße von Nr. 125- Nr. 185, Alt-Seckbach, Hintergasse, Ellerstraße, Draisbornstraße, Hofhausstraße, Rathausgasse, einen Teil der Leonhardsgasse und der Niedergasse. (Quelle Informationsblatt Nr. 1, Jahrgang2018, Kultur- und Geschichtsverein 1954 Frankfurt a.M.- Seckbach e.V.) Hieraus wird deutlich, wie wichtig ein Böllerverbot, insbesondere wegen der Brandgefahr, ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung OA 16 2026 Die Vorlage OF 44/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Räume für Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen Vogelschutzwarte in Fechenheim–NordOFOB 1120.06.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2026, OF 30/11 Betreff: Räume für Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen Vogelschutzwarte in Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die von der Stadt Frankfurt erworbene ehemalige Vogelschutzwarte, 60386 Frankfurt am Main, Steinauer Straße, so zu konzipieren, dass für die Bürger des Stadtbezirks 11, insbesondere von Fechenheim - Nord, Räume für Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Begründung: Für die Bürger, Vereine und Initiativen in Fechenheim - Nord stehen keine öffentlich nutzbaren Räume für Kultur wie Konzerte, Lesungen oder sonstige Versammlungen zur Verfügung. Die in Fechenheim-Nord aktiven Kirchengemeinden St Hildegard/St Josef Bornheim und Glaubenskirche haben Ihre Aktivitäten im Viertel seit 2025 eingestellt und die bis dahin nutzbaren Räume geschlossen. St Hildegard wurde Kita und die Zukunft der Glaubenskirchenräume ist ungewiss. In Fechenheim-Nord wurden früher mehrmals jährlich kulturelle Veranstaltungen durchgeführt, zum Beispiel Taizé-Andachten, Lesungen und Theateraufführungen. Einem Chor probte im Raum der Glaubenskirche. Dazu tagten mehrere in Fechenheim-Nord befindliche Eigentümerversammlungen. WEG Wächtersbacher Straße, WEG-Orber-Straße, WEG Fuldaer Straße und andere in der Salmünsterer Straße. Die Vogelschutzwarte soll zu einer naturkundlichen Bildungseinrichtung ausgebaut werden. Es befinden sich dort bereits Vorlesungssäle und Unterrichtsräume, die ohne großen Aufwand zur öffentlichen Nutzung bereitgestellt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 457 2026 Die Vorlage OF 30/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor folgende Fassung erhält: "Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, ihn bei der Planung der Nutzung der von der Stadt Frankfurt erworbenen ehemaligen Vogelschutzwarte, 60386 Frankfurt am Main, Steinauer Straße, einzubeziehen und die Ideen rechtzeitig vorzustellen. Das Nutzungskonzept sollte Räume für Veranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks 11, insbesondere Fechenheim-Nord, zur Verfügung stellen. Dabei ist auch die Verkehrssituation zu beachten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bericht zur Ausführung des Haushalts 2026 – Berichtsperiode Januar bis April 2026B19.06.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.06.2026, B 206 Betreff: Bericht zur Ausführung des Haushalts 2026 - Berichtsperiode Januar bis April 2026 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2007, § 1472 - l. B 386/25 - Auf Antrag des Magistrats vom 19.06.2026 Bericht zur Ausführung des Haushalts 2026 - Berichtsperiode Januar bis April 2026 (siehe Anlage) - nur digital verfügbar. Anlage 1_Bericht (ca. 1,1 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.10.2025, B 386 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 96 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage B 206 wird auf den Ältestenausschuss delegiert. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI 2. Sitzung des Ältestenausschusses am 25.06.2026, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage B 206 auf die Tagesordnung II der 3. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage B 206 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Kenntnis) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage B 206 auf die Tagesordnung II der 3. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage B 206 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Beschlussausfertigung(en): § 259, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 Aktenzeichen: 20-12
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - 10.000 neue Stadtbäume bis 2030 pflanzenB19.06.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.06.2026, B 207 Betreff: 10.000 neue Stadtbäume bis 2030 pflanzen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6656 - NR 662/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, EA 108/23 OBR 8, B 251/25 - Bericht für das Jahr 2025 Zu a) und b): Das Grünflächenamt forciert seit dem Jahr 2023 die Neu- und Nachpflanzung von Bäumen im Straßenraum, auf öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Grünflächen sowie an weiteren Standorten, um das Ziel von 10.000 Baumpflanzungen bis Ende 2030 zu erreichen. Bei Neuplanungen von öffentlichen Grünanlagen werden Baumpflanzungen in stärkerem Maß als bisher vorgesehen. Zudem werden mögliche Standorte in Grünanlagen, an Straßen, auf Plätzen, auf Friedhöfen sowie auf Flächen anderer Ämter überprüft. Dabei werden auch Vorschläge von Ortsbeiräten und aus der Bevölkerung in die Untersuchung aufgenommen. Optimale Standortbedingungen sind hierbei wichtig, um ein langfristiges Wachsen der Bäume sicherzustellen. Seit Beginn des Programms im Jahr 2023 wurden mehrere tausend Vorschläge für potenzielle Baumstandorte (Neu- und Nachpflanzungen) gesammelt. Die vorgeschlagenen Standorte werden im Hinblick auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und bei tatsächlicher Eignung und vorhandenen Kapazitäten umgebaut und bepflanzt. Zu c): Bei den einzelnen Standorten werden Leitungstrassen, Standorte von Einbauten (wie z.B. Leuchten) und Zufahrten im ersten Schritt über die technischen Hilfsmittel des städtischen Geoportals geprüft, um eine erste Einschätzung zu erhalten. Genaue Trassenuntersuchungen erfolgen in einem zweiten Schritt, wenn ausreichend personelle und finanzielle Kapazitäten vorhanden sind, um einen Standort weiter zu planen, zu bauen und zu bepflanzen. In den Jahrzehnten nach dem zweiten Weltkrieg, insbesondere in den 70er und 80er Jahren, wurden aus Unkenntnis bzw. mangels Vorgaben Bäume auf Ver- und Entsorgungstrassen gepflanzt. Ebenso wurden nachträglich Ver- und Entsorgungsleitungen durch vorhandene Baumgruben geführt, so dass heute viele Bäume nicht mehr am gleichen Standort ersetzt werden können. Erst nach einer Baumfällung und dem Ausheben der Baumgrube ist es vor Ort möglich, zu erkennen, ob eine Baumscheibe neu bepflanzt werden kann oder geschlossen werden muss. Neue Bäume sollen, nach den gängigen Richtlinien, 2,50 m Abstand zu Leitungen und Kanälen im Boden halten. Zwischen 1,50 m und 2,50 m Abstand ist der Einbau von Wurzelleitplatten gestattet, um die Wurzeln von den Trassen wegzuleiten. Werden diese Abstände unterschritten oder werden keine Wurzelleitplatten eingebaut, muss der/die Baumpflanzende für eventuelle Schäden an den Leitungen und Kanälen aufkommen. Kosten für etwaig erforderliche Reparaturen erreichen schnell einen sechs-stelligen Betrag. Die geltenden Regelungen der Konsortialverträge zum Baumschutz, Baumerhalt sowie Nachpflanzungspflichten zwischen Mainova, Netzdienste Rhein-Main (NRM), Stadtentwässerung Frankfurt (SEF), Telekom, etc. und der Stadt Frankfurt am Main stehen Baumpflanzungen im vorhandenen Straßenraum bei Unterschreitung der Mindestabstände entgegen, da Grünflächenamt, bzw. das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE), von Schadensansprüchen seitens der Versorgungsträger nicht freigesprochen werden. Zu d): In den bestehenden Parks und Grünanlagen sowie auf Friedhöfen und Flächen anderer Ämter wurden auch im Jahr 2025 Bäume nachgepflanzt und zusätzliche Baumstandorte geschaffen. Alle Grün- und Parkanlagen sowie Friedhöfe werden zudem weiterhin im Hinblick auf Neu- und Nachpflanzungspotenziale überprüft. Insbesondere bei Straßen und Plätzen wird im Zuge von Neuanlagen und Grunderneuerungen (z. B. bei der Erschließung von Neubaugebieten, Erneuerung von Ver- und Entsorgungsleitungen, Sanierung von Wegebelägen etc.), erheblicher Wert daraufgelegt, Baumstandorte neu zu schaffen, aber auch die vorhandenen Bäume zu erhalten und deren Standortbedingungen zu verbessern. Darüber hinaus wird geprüft, welche bereits vorhandenen Straßen, die derzeit nicht für eine Grunderneuerung vorgesehen sind, sich für gezielte und selektive Umbaumaßnahmen zugunsten von zusätzlichen oder verbesserten Baumstandorten eignen. Hierbei arbeiten das Grünflächenamt und das Amt für Straßenbau und Erschließung als flächenverwaltendes Amt für die Straßen in Frankfurt zusammen, je nach Bedarf gemeinsam mit weiteren Fachämtern. Wo möglich, soll für zusätzliche oder nachzupflanzende Straßenbäume entsiegelt und die Baumscheiben optimiert werden, um den neuen Bäumen eine möglichst lange Lebenszeit zu ermöglichen. Zu e): Das Grünflächenamt setzt schon seit Jahren auf klimatolerante und ökologisch wertvolle Baumarten. Bei allen Standorten wird auf die Durchmischung von vielen Arten geachtet, um bei Erkrankung einer Art einem Totalausfall vorzubeugen. Für die Zukunft ist es unabdingbar, an dieser Vorgehensweise festzuhalten. Die Frankfurter Baumliste wurde im Jahr 2025 aktualisiert und kann unter https://frankfurt.de/themen/umwelt-und-gruen/umwelt-und-gruen-a-z/im-gruenen/bae ume/frankfurter-baumliste heruntergeladen werden. Zu f): Der Aufbau eines Spendenportals, das es Bürger:innen und Unternehmen ermöglicht, sich an der Finanzierung der Pflanzung von Bäumen entlang von Straßen, auf Plätzen und in Grünanlagen, etc. zu beteiligen, ist in Bearbeitung. Das Thema ePayment ist derzeit in Klärung zwischen verschiedenen Stellen der Stadtverwaltung. Zu g): Der jährlich vorzulegende Kennzahlenbericht zu Nach- und Neupflanzungen von Bäumen kann wie bereits mitgeteilt aus technischen Gründen erst in der ersten Jahreshälfte des Folgejahres fertiggestellt werden. 2023 Nachpflanzungen: · An Straßen und auf öffentlichen Plätzen wurden 300 Bäume nachgepflanzt. · In Grünanlagen wurden 315 Nachpflanzungen umgesetzt. · In den Friedhöfen wurden 66 Bäume nachgepflanzt. · Auf Flächen anderer Ämter wurden keine Bäume ersetzt. Neupflanzungen: · An Straßen und auf öffentlichen Plätzen wurden 307 Bäume neu gepflanzt. · In Grünanlagen wurden 269 neu Bäume gepflanzt. · In den Friedhöfen wurden keine Bäume neu gepflanzt. · Auf Flächen anderer Ämter wurden keine neuen Bäume gepflanzt. Ergebnis: · Insgesamt wurden im Jahr 2023 gepflanzt: 1.257 Bäume 2024 Nachpflanzungen: · An Straßen und auf öffentlichen Plätzen wurden 531 Bäume nachgepflanzt. · In Grünanlagen wurden 590 Nachpflanzungen umgesetzt. · In den Friedhöfen wurden 109 Bäume nachgepflanzt. · Auf Flächen anderer Ämter wurden 157 Bäume ersetzt. Neupflanzungen: · An Straßen und auf öffentlichen Plätzen wurden 79 Bäume neu gepflanzt. · In Grünanlagen wurden 368 neu Bäume gepflanzt. · In den Friedhöfen wurden 10 (siehe Tabelle) Bäume neu gepflanzt. · Auf Flächen anderer Ämter wurden 138 neuen Bäume gepflanzt. Ergebnis: · Insgesamt wurden im Jahr 2024 gepflanzt: 1.982 Bäume 2025 Nachpflanzungen: · An Straßen und auf öffentlichen Plätzen wurden 290 Bäume nachgepflanzt. · In Grünanlagen wurden 523 Nachpflanzungen umgesetzt. · Auf Friedhöfen wurden 215 Bäume nachgepflanzt. · Auf Flächen anderer Ämter wurden 159 Bäume ersetzt. Neupflanzungen: · An Straßen und auf öffentlichen Plätzen wurden 111 Bäume neu gepflanzt. · In Grünanlagen wurden 413 neu Bäume gepflanzt. · Auf Friedhöfen wurden 45 Bäume neu gepflanzt. · Auf Flächen anderer Ämter wurden 124 neue Bäume gepflanzt. Ergebnis: · Insgesamt wurden im Jahr 2025 gepflanzt: 1.880 Bäume · 5.119 Bäume wurden insgesamt in den Jahren 2023 bis 2025 gepflanzt. 2023 2024 2025 Parks und Grünanlagen Nachpflanzungen 315 590 523 Neupflanzungen 269 368 413 Straßenbäume, Plätze Nachpflanzungen 300 531 290 Neupflanzungen 307 79 111 Friedhöfe Nachpflanzungen 66 109 215 Neupflanzungen 10 45 Andere Ämter (Schulen, Sportamt, etc.) Nachpflanzungen verschoben nach 2024 157 159 Neupflanzungen 138 124 Zusammenfassung 2023 2024 2025 Nachpflanzungen 681 1387 1.187 Neupflanzungen 576 595 693 1.257 1.982 1.880 Tabellarische Übersicht Baum-Nach- und Neupflanzungen 2023-2025 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 04.05.2023, EA 108 Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 251 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 24.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 15 am 14.08.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 13 am 18.08.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 18.08.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, FDP und AfD gegen ÖkoLinX (= Zurückweisung) 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD und FDP gegen BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht) 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 83 Beschluss: Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Frauen am 17.09.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 21.09.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 207 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung)
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Leitfaden Klimaangepasste StadtplatzgestaltungB19.06.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.06.2026, B 208 Betreff: Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6867 - l. B 309/25 - Zu 5.: Plätze mit hohem Handlungsbedarf. Der Magistrat wurde beauftragt, vorhandene Plätze mit hohem Handlungsbedarf zu identifizieren, die nach den Kriterien des "Leitfadens Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung" klimaangepasst umgestaltet werden sollten. Die Auswertung erfolgte nach den im Magistratsvortrag M 18 vom 10.02.2023 aufgeführten sechs Kriterien (Mesoklima, Vulnerabilität, Starkregengefahr, Bedeutung im Quartier, Mikroklima, funktionale Defizite). 13 Plätze wurde hierbei mit besonders hoher Priorität ermittelt und im Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung B 309 vom 22.8.25 vorgestellt. Aktuell sind der Martin-Luther-Platz, der Goetheplatz und der Platz an der Staufenmauer bereits fertiggestellt. Luisenplatz und Paul-Arnsbergplatz wurden bereits 2016/2017 bzw. 2019/2023 fertiggestellt. In den anderen Projekten wurde folgender Bearbeitungsstand (Meilensteine) erreicht: In der Vergabe: Platz an der Dreikönigskirche, Rathenauplatz Hochbeete Ausführungsplanung: Riedbergplatz, Karlsplatz, Vorplatz Unterführung Frankenallee Entwurfsplanung: Roßmarkt Vorplanung: Domplatz, Schweizer Platz, Atzelbergplatz Konzept: Güterplatz Der Magistrat wird die genannten Plätze entsprechend deren Bearbeitungsstand weiterentwickeln. Zu 8.: Überarbeitung des Leitfadens Bisher wurden fünf Stadtplätze klimaangepasst umgestaltet. Es liegen weiterhin keine Erkenntnisse vor, die eine Anpassung des Leitfadens erforderlich erscheinen lässt. Es liegt im besonderen Interesse der AG, den Leitfaden auf einem aktuellen Stand zu halten. Sollte eine Neuformulierung erforderlich werden, wird diese als Vorlage der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 18 Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 309 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1, 3, 4, 5, 11, 12 Versandpaket: 24.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 208 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 208 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage B 208 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 208 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt, FDP und AfD gegen Linke und ÖkoLinX (= Zurückweisung) 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 84 Beschluss: Die Vorlage B 208 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 208 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Frauen am 17.09.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 208 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung)
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Wasserspielgeräte: Spielend erfrischen und Umgebung kühlenB19.06.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.06.2026, B 209 Betreff: Wasserspielgeräte: Spielend erfrischen und Umgebung kühlen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7310 Anlage 13 1. Aktueller Sachstand Die Versorgung des Stadtgebiets mit wassergestützten Infrastrukturen folgt in Frankfurt am Main aktuell einem zweistufigen System, das unterschiedliche Bedarfe und Zuständigkeiten abdeckt: Stufe 1: Spielpädagogische Versorgung Diese Stufe umfasst Anlagen, die primär auf die spielerische Nutzung durch Kinder und Familien ausgerichtet sind. Hierzu zählen sieben große, zentrale Wasserspielanlagen in der Zuständigkeit des Grünflächenamtes (Niddapark, Günthersburgpark, Waldspielparks Louisa, Scheerwald, Schwanheim, Tannenwald sowie das Planschbecken im Lohrpark) sowie 10 dezentrale Matschspielplätze mit Handpumpen und/oder kleineren Sprühgeräten (z. B. Westend, Bornheim, Riedberg, Nieder-Eschbach, Höchst). Diese Anlagen befinden sich meist in Parkanlagen oder auf eingezäunten Spielplätzen. Stufe 2: Städtebauliche & klimatische Versorgung Diese Stufe umfasst moderne Wasserelemente auf öffentlichen Quartiersplätzen, die neben dem Spielwert vor allem der Hitzeminderung (Cool Spots) dienen. Es konnten hierfür insbesondere Anlagen mit Bodendüsen und Umwälzsystemen identifiziert werden, die eine hohe Aufenthaltsqualität bieten, ohne klassische Spielplatzflächen zu beanspruchen. Dazu zählen: · Atzelbergplatz (Seckbach) · Friedberger Warte (Bornheim) · Rathenauplatz / Goetheplatz (Innenstadt) · Walther-von-Cronberg-Platz (Sachsenhausen) · Riedbergplatz (Riedberg) Weiterhin gibt es mehrere klassische Brunnenanlagen mit großen Wasserbecken (z. B. Opernplatz, Zeil, Theaterplatz, Alfred-Brehm-Platz), die in den Sommermonaten von den Bürgerinnen und Bürgern intensiv zur Abkühlung genutzt werden. 2. Bewertung der flächendeckenden Versorgung Unter Berücksichtigung beider Stufen zeigt die Recherche, dass das Ziel "mindestens ein Wasserspielgerät pro Stadtteil" bei insgesamt 43 Stadtteilen derzeit zu etwa 45-50 % erfüllt ist. · Identifizierte Versorgungslücken: Insbesondere in hochversiegelten Stadtteilen mit hoher Hitzebelastung wie dem Bahnhofsviertel, Teilen des Gallus oder dem Gutleutviertel fehlen derzeit dedizierte Wasserelemente beider Stufen. In diesen Quartieren besteht aufgrund der baulichen Dichte der höchste Handlungsbedarf. · Klimatische Relevanz: Die Forderung korrespondiert eng mit dem Frankfurter Klimawandelaktionsplan (KWAP). Wasserelemente (insbesondere der Stufe 2) sind hocheffektive Maßnahmen zur Schaffung "kühler Inseln" im urbanen Raum. Sie senken durch Evaporationskühlung die lokale Umgebungstemperatur und steigern die Aufenthaltsqualität an Hitzetagen massiv. · Synergieeffekte: Eine flächendeckende Versorgung im Sinne des Antrags ist dann gegeben, wenn in einem Stadtteil mindestens eine Anlage der Stufe 1 oder der Stufe 2 vorhanden ist. Die Auswertung zeigt, dass Defizite vor allem dort auftreten, wo beide Angebote fehlen. 3. Technische Umsetzung & Nachhaltigkeit Die Forderung nach geschlossenen Wasserkreisläufen wird bereits an modernen Brunnenstandorten (z. B. Rathenauplatz, Riedbergplatz, Walther-von-Cronberg-Platz) durch Umlauf- und Umwälzsysteme erfolgreich umgesetzt. · Nachhaltigkeit: Diese Systeme minimieren den Frischwasserverbrauch signifikant und leisten einen wesentlichen Beitrag zum ressourcenschonenden Betrieb im urbanen Raum. · Qualitätsstandards: Um eine gesundheitlich unbedenkliche Nutzung im öffentlichen Raum zu garantieren, werden diese Anlagen technisch so konzipiert, dass sie dauerhaft eine hohe Wasserqualität (analog zu Badewasserstandards) sicherstellen. · Betriebliche Einschränkungen: Die hierfür erforderliche Filter- und Entkeimungstechnik (z. B. UV-Bestrahlungsstufen) ist technisch sehr anspruchsvoll und platzintensiv. Auf kleineren Quartiersspielplätzen ist die Installation solcher Kreislaufsysteme aufgrund der benötigten Technikbauwerke oft räumlich nicht umsetzbar. · Kostenstruktur: Es ist darauf hinzuweisen, dass bei Kreislaufsystemen im Vergleich zu einfachen Wasserzapfstellen massiv erhöhte Wartungs- und Unterhaltungskosten anfallen (regelmäßige Beprobung, Filterwechsel, technische Überwachung). Diese laufenden Kosten müssen bei der Budgetierung von Neuanlagen zwingend dauerhaft im Haushalt abgebildet werden. · Alternative "Sprühstelen": Für hochverdichtete innerstädtische Bereiche bieten sich als effiziente Lösung sensorgesteuerte Sprühstelen an. Diese verbrauchen minimal Wasser bei maximalem Kühleffekt (Verdunstungskälte). Die Umsetzung ist hierbei immer von der lokal verfügbaren Wasser- und Abwasserinfrastruktur abhängig, die an jedem Standort individuell geprüft werden muss. 4. Weiteres Vorgehen Für das weitere Vorgehen ist folgende Priorisierung vorgesehen: 1. Erhalt und Sanierung des Bestands (Höchste Priorität): Bevor Neuanlagen in weiteren Stadtteilen realisiert werden, hat die Sicherung und Modernisierung der vorhandenen Infrastruktur absolute Priorität. Als nächstes strategisches Schwerpunktprojekt ist hierbei die grundhafte Erneuerung der Wasserspielanlage im Waldspielpark Louisa (Sachsenhausen) vorgesehen, um diesen hochfrequentierten Standort zukunftssicher und technisch modern (ggf. mit Kreislaufsystem) aufzustellen. 2. Ressourcen- und Kostenbewusstsein: Es muss ausdrücklich festgehalten werden, dass Wasserspielanlagen sowohl in der Neuanlage als auch - und insbesondere - in der laufenden Unterhaltung extrem kosten- und wartungsintensiv sind. Jede neue Anlage bindet dauerhaft personelle und finanzielle Ressourcen im städtischen Haushalt (Reinigung, technische Wartung, Wasserproben). 3. Ämterübergreifender Lückenschluss: Eine Ausweitung des Angebots in unterversorgte Stadtteile (z. B. Bahnhofsviertel, Gallus) sollte über eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe erfolgen. Hierbei ist zu prüfen, ob in hochverdichteten Räumen platzsparende Sprühstelen oder Bodendüsen auf Plätzen (Stufe 2) technisch und wirtschaftlich sinnvoller sind als klassische Spielplatz-Wasserspiele (Stufe 1). 4. Infrastrukturprüfung: Die Installation neuer Elemente ist stets an die lokal verfügbare Wasser- und Abwasserinfrastruktur gebunden. Eine flächendeckende Umsetzung kann daher nur sukzessive und nach individueller Standortprüfung erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.08.2025, NR 1332 Antrag vom 10.08.2026, OF 67/11 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2026, OM 646 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 24.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 15 am 14.08.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO II, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 13 am 18.08.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 18.08.2026, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und AfD gegen FDP und BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht) 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage B 209 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-FREIE WÄHLER, FDP und ELF gegen CDU (= Zurückweisung) 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 85 Beschluss: Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, BFF und fraktionslos gegen Linke und FDP (= Zurückweisung) 1. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Frauen am 17.09.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung)
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Ganztagskonzept: Infrastruktur schaffen hat jetzt Priorität!B19.06.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.06.2026, B 210 Betreff: Ganztagskonzept: Infrastruktur schaffen hat jetzt Priorität! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7181 - NR 1503/26 CDU - Zu 2.: Gemäß dem Votum "Prüfen und Berichten" berichtet der Magistrat wie folgt: Die Schulen im Pakt für den Ganztag stellen bereits zum jetzigen Zeitpunkt bei Bedarf eine Versorgung bis zu 100% sicher. Die Betreuungsgarantie im Pakt für den Ganztag gilt für alle Kinder der Schule und wird über die Horte im Schulbezirk und die Ganztagsangebote in der Schule sichergestellt. Den Pakt für den Ganztag setzen im Schuljahr 2025/2026 folgende Schulen um: · Ackermannschule · Adolf- Reichwein-Schule · Albrecht- Dürer-Schule · Berkersheimer Grundschule · Berthold-Otto- Schule · Dahlmannschule · Diesterwegschule · Elsa- Brändström-Schule · Emma- Kann-Schule · Engelbert-Humperdinck-Schule · Freiligrathschule · Fridtjof- Nansen-Schule Goldsteinschule · Grundschule Riedberg I · Grundschule Harheim · Grundschule Kalbach · Hellerhofschule · Henri-Dunant- Schule · Holzhausenschule · Hostatoschule · Judith-Kerr- Schule · Käthe-Kollwitz-Schule · Kerschensteinerschule · Konrad-Haenisch-Schule · Liesel-Oestreicher-Schule · Linnéschule · Ludwig- Weber-Schule · Marie- Curie-Schule · Martin- Buber-Schule · Merianschule · Michael- Ende-Schule · Minna- Specht-Schule · Mühlbergschule · Robert- Blum-Schule · Römerstadtschule · Schule am Erlenbach · Schwarzburgschule · Textorschule · Theobald- Ziegler-Schule · Uhlandschule · Valentin- Senger-Schule · Viktoria- Luise-Schule · Willemerschule Vorbehaltlich der finalen Zustimmung durch das Hess. Ministerium für Kultus, Bildung- und Chancen ab dem Schuljahr 2026/2027 setzen elf weitere Schulen den Pakt für den Ganztag und damit eine 100 %ige Betreuungsgarantie um. Diese sind: Albert-Schweitzer-Schule, Friedrich-List-Schule, Georg-Büchner-Schule, Gruneliusschule, Kirchnerschule, Liebfrauenschule, Münzenbergerschule, Riedhofschule, Schule am Hang, Walter-Kolb-Schule, Zentgrafenschule. Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 werden 54 Schulen den Pakt für den Ganztag umsetzen, d.h. über die Ganztagsangebote in der Schule und die Horte im Schulbezirk wird eine Betreuungsgarantie für die Kinder aller Klassenstufen gewährleistet. Rund 24 Grundschulen können den Pakt für den Ganztag zum Schuljahr 2026/2027 noch nicht umsetzen. Der Planungsstand ist unterschiedlich. Diese Standorte werden u.a. von Stadtschulamt und ABI bezüglich laufender oder notwendiger Baumaßnahmen und Zwischenlösungen betrachtet. In diesen Schulbezirken startet der Rechtsanspruch zum kommenden Schuljahr stufenweise, beginnend für die Erstklässler*innen. Gründe für die Nicht-Umsetzung des Paktes für den Ganztag an der jeweiligen Schule Versorgung Erstklässler*innen zum Schuljahr 2026/2027 (Stand 04.05.2026) Astrid-Lindgren-Schule Essensversorgung; beauftragte noch nicht umgesetzte Baumaßnahme Lösungsmöglichkeiten für bis zu 25 unversorgte Kinder in Prüfung August-Gräser-Schule Baumaßnahme Erweiterung; Teilabriss Neubau steht an Versorgung der Erstklässler*innen zum Schuljahr 2026/2027 ist sichergestellt Boehleschule Essensversorgung; beauftragte noch nicht umgesetzte Baumaßnahme Versorgung der Erstklässler*innen zum Schuljahr 2026/2027 ist sichergestellt Bonifatiusschule Es fehlen Essensplätze; es wird aktuell an der Ausstattung des Mensaraums gearbeitet. Versorgung der Erstklässler*innen zum Schuljahr 2026/2027 ist sichergestellt Brentanoschule Baumaßnahme, Essensversorgung und Erweiterung Versorgung der Erstklässler*innen zum Schuljahr 2026/2027 ist sichergestellt Comeniusschule Umsetzung Großbaumaßnahme Versorgung der Erstklässler*innen zum Schuljahr 2026/2027 ist sichergestellt Ebelfeldschule beauftragte Baumaßnahme Erweiterung verzögert sich Versorgung der Erstklässler*innen zum Schuljahr 2026/2027 ist sichergestellt Erich-Kästner-Schule Essensversorgung Versorgung der Erstklässler*innen zum Schuljahr 2026/2027 ist sichergestellt Franckeschule Erweiterung Essensversorgung, Fläche noch durch Johanna-Tesch-Schule belegt Versorgung der Erstklässler*innen zum Schuljahr 2026/2027 ist sichergestellt Frauenhofschule Essensversorgung Versorgung der Erstklässler*innen zum Schuljahr 2026/2027 ist sichergestellt Fried-Lübbecke-Schule Erweiterung Essensversorgung notwendig; Großbaummaßnahme Abriss Neubau steht an Lösungsmöglichkeiten für rund 30 unversorgte Kinder in Prüfung Friedrich-Fröbel-Schule Essensversorgung; anstehende Auslagerung Lösungsmöglichkeiten für 34 benötigte Betreuungsplätze in Prüfung. Günderrodeschule Essensversorgung Lösungsmöglichkeiten für bis zu 20 unversorgte Kinder in Prüfung Heinrich-Kromer-Schule Essensversorgung und Erweiterung, Großbaumaßnahme steht an Versorgung der Erstklässler*innen zum Schuljahr 2026/2027 ist sichergestellt Heinrich-Seliger-Schule Essensversorgung Versorgung der Erstklässler*innen zum Schuljahr 2026/2027 ist sichergestellt IGS Eschersheim Essensversorgung Versorgung der Erstklässler*innen zum Schuljahr 2026/2027 ist sichergestellt Johann-Hinrich-Wichern-Schule Essensversorgung Versorgung der Erstklässler*innen zum Schuljahr 2026/2027 ist sichergestellt Karl-von-Ibell-Schule Erweiterung Essensversorgung notwendig; Großbaummaßnahme Abriss Neubau steht an Lösungsmöglichkeiten für rund 30 unversorgte Kinder in Prüfung Kasinoschule Essensversorgung Versorgung der Erstklässler*innen zum Schuljahr 2026/2027 ist sichergestellt Ludwig-Richter-Schule Essensversorgung Versorgung der Erstklässler*innen zum Schuljahr 2026/2027 ist sichergestellt Michael-Grzimek-Schule Essensversorgung muss erweitert werden Versorgung der Erstklässler*innen zum Schuljahr 2026/2027 ist sichergestellt Niddaschule Erweiterung Essensversorgung notwendig; Großbaummaßnahme Abriss Neubau steht an Versorgung der Erstklässler*innen zum Schuljahr 2026/2027 ist sichergestellt Pestalozzischule Erweiterung Essensversorgung notwendig Lösungsmöglichkeiten für bis zu 25-30 unversorgte Kinder in Prüfung Robert-Schumann-Schule Essensversorgung Lösungsmöglichkeiten für rund 20 unversorgte Kinder in Prüfung Schule am Landgraben Essensversorgung Versorgung der Erstklässler*innen zum Schuljahr 2026/2027 ist sichergestellt Steffi-Jones-Schule Essensversorgung Versorgung der Erstklässler*innen zum Schuljahr 2026/2027 ist sichergestellt Das Stadtschulamt unterstützt die Schulen in Form von ggf. Übergangslösungen, z.B. der Beratung zu multifunktionalen Raumnutzungspotentialen. Zu 3.: Die Teilnahme an Nachmitttagangeboten im schulischen Ganztag ist prinzipiell freiwillig. Eine Gebundenheit entsteht durch die standortbezogene Schulentwicklung, nicht durch eine Vorgabe des Magistrats. Bei der entsprechenden Ganztagsschulentwicklung werden die Gremien (Schulelternbeirat, Schulkonferenz) von den Schulen beteiligt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.01.2026, NR 1503 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 24.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 210 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 68 Beschluss: Die Vorlage B 210 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 210 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 15 am 14.08.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 210 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen Linke (= Zurückweisung) 3. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 210 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO II, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 210 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 210 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 210 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage B 210 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 13 am 18.08.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 210 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 18.08.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 210 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 210 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD und FDP gegen BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht) 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage B 210 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, AfD und ÖkoLinX gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 210 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, Linke, BFF-FREIE WÄHLER, FDP und ELF gegen GRÜNE und SPD (= Kenntnis) 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 210 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 86 Beschluss: Die Vorlage B 210 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 21.09.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 210 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis)
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Unterstützung des Beratungsangebots der GIMA Frankfurt eG für den Erhalt preisgünstigen Wohnraums und zur LeerstandspräventionB19.06.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.06.2026, B 212 Betreff: Unterstützung des Beratungsangebots der GIMA Frankfurt eG für den Erhalt preisgünstigen Wohnraums und zur Leerstandsprävention Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7310 Anlage 13 - E 180/26 GRÜNE/SPD/Volt - Aktuell erhält die GIMA Frankfurt eG auf Grundlage des Etat-Antrags E 68 vom 06.06.2024 eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 90.000 Euro. Davon wurden 37.500 Euro noch nicht verausgabt. Der weitere Förder-Zeitraum auf Grundlage des Etat-Antrags wird abgestimmt und vorbereitet, wenn der Haushalt der Stadt Frankfurt am Main Bestandskraft hat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 26.01.2026, E 180 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 66 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 212 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 293, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.08.2026 Aktenzeichen: 64-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Erhalt einer Zuweisung des Landes Hessen zum Ausgleich der mit der Einführung des Ergänzungsansatzes für Kinder einhergehenden Umverteilungseffekte im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) für das Jahr 2026B19.06.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.06.2026, B 213 Betreff: Erhalt einer Zuweisung des Landes Hessen zum Ausgleich der mit der Einführung des Ergänzungsansatzes für Kinder einhergehenden Umverteilungseffekte im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) für das Jahr 2026 Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften wurde als Ergebnis der Evaluation des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) ein Ergänzungsansatz für Kinder eingeführt. Diesen erhalten kreisangehörige Gemeinden sowie kreisfreie Städte mit einer im Vergleich zum gewogenen Landesdurchschnitt ihrer jeweiligen kommunalen Gruppe überdurchschnittlich hohen Anzahl an Untersechsjährigen. Die Stadt Frankfurt am Main hat im Jahr 2026 keinen Anspruch auf diese Mittel. Zur Begrenzung der Umverteilungswirkung im Jahr 2026 wurde der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2026 eine Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock in Höhe von 1.013.000,00 Euro bewilligt. Der entsprechende Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz vom 26.05.2026 ist als Anlage beigefügt und wird hiermit der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung bekannt gemacht. Anlage 1_Erlass (ca. 142 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 67 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 213 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 294, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.08.2026 Aktenzeichen: 20-16
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Zukunftsvision: Haushalt rechtzeitig aufstellenB19.06.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.06.2026, B 214 Betreff: Zukunftsvision: Haushalt rechtzeitig aufstellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7310 Anlage 13 - E 117/26 GRÜNE/SPD/Volt - Die angespannte Haushaltslage stellt eine enorme Herausforderung an die Aufstellung des Haushaltes 2027. Zudem wirken sich die am 15. März 2026 durchgeführten Kommunalwahlen sowie die damit zusammenhängende Neuordnung im Magistrat erschwerend aus. Seither dauert die Bildung politischer Mehrheiten an, in der auch die inhaltlichen und strategischen Zielsetzungen der neuen Wahlzeit abgestimmt werden. Dieser Prozess ist für eine trag- und mehrheitsfähige Haushaltsplanung unerlässlich, führt jedoch zu Verzögerungen im Zeitplan. Darüber hinaus erfordert die notwendige Maßnahmenpriorisierung beispielsweise auch eine vertiefte Überprüfung und Neubewertung geplanter Projekte, um die vorhandenen finanziellen Ressourcen zielgerichtet und nachhaltig einzusetzen. Dieser Abstimmungsprozess zwischen Verwaltung und politischen Gremien ist mit erhöhtem Zeitaufwand verbunden, trägt jedoch maßgeblich zur Qualität des Haushaltsentwurfs 2027 bei. Unter Berücksichtigung dessen ist eine Einbringung in die Stadtverordnetenversammlung für Ende IV. Quartal 2026 geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 26.01.2026, E 117 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 24.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 214 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 214 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage B 214 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und Volt gegen Linke (= Zurückweisung) 3. Sitzung des OBR 15 am 14.08.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 214 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen Linke (= Zurückweisung) 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 214 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 214 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 68 Beschluss: Die Vorlage B 214 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 214 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, AfD und FDP gegen Linke (= Zurückweisung) 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 214 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, AfD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke (= Zurückweisung) 3. Sitzung des OBR 13 am 18.08.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 214 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 18.08.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 214 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage B 214 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt, FDP, AfD und ÖkoLinX gegen Linke (= Zurückweisung) 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 214 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD und FDP gegen BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht); Linke (= Ablehnung) 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 214 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 214 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF gegen Linke (= Zurückweisung) 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 87 Beschluss: Die Vorlage B 214 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, FDP, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung)
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Anmietung von Flächen im Neuen Hilfezentrum in der Niddastraße 76M19.06.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 19.06.2026, M 89 Betreff: Anmietung von Flächen im Neuen Hilfezentrum in der Niddastraße 76 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7335 (M 205) 1. Es dient zur Kenntnis, dass a. die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 03.07.2025, § 6355 (M 83) die Einrichtung eines trägerübergreifenden Suchthilfezentrums in der Niddastraße 76 beschlossen hat. i. Mit diesem Beschluss wurde zur Kenntnis gegeben, dass die Konversions- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) das Gebäude erwirbt, es umbaut und den von der Stadt Frankfurt am Main benannten Trägern zum Betrieb eines Suchthilfezentrums zur Verfügung stellt. Der Abschluss des Kaufvertrages zum Erwerb der Immobilie durch die KEG ist erfolgt. ii. Es dient zur Kenntnis, dass die Refinanzierung des Immobiliengeschäftes darauf aufbaut, dass die KEG langfristige Mietverträge mit den ausgewählten Trägern der Frankfurter Drogenhilfe und dem Frankfurter Drogenreferat abschließt. Die Träger wiederum erhalten Zuschüsse aus dem städtischen Etat. b. die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 05.03.2026, § 7335 (M 205) die Trägervergabe im Neuen Suchthilfezentrum beschlossen hat. i. Mit diesem Beschluss wurde zur Kenntnis gegeben, dass die Steuerung des Hilfezentrums zentral durch das Drogenreferat der Stadt Frankfurt am Main erfolgt, welches eine übergeordnete Koordinations- und Steuerungsrolle übernimmt. Zu diesem Zwecke wird das Drogenreferat mit eigener Präsenz im Haus verortet werden und den Zugang zum Hilfezentrum koordinieren. 2. Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Mietvertrags zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Konversions- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) über Flächen im Neuen Hilfezentrum in der Niddastraße 76 mit einer Laufzeit von 20 Jahren wird zugestimmt. Durch die bereits zum 31.03.2026 mit den Trägern der Frankfurter Drogenhilfe unterzeichneten Mietverträge sowie der Anmietung des Drogenreferates entstehen ab 2027 anteilige bzw. ab 2028 jährliche Mietkosten in Höhe von rd. 949 T€, die vom Dezernat VIII im Rahmen der Zielwerte für den Haushalt 2027 bzw. in seinem zugehörigen Finanzplanungszeitraum 2027 bis 2030 zusammen mit den weiteren Kosten zum Betrieb und zur Ausstattung des Suchthilfezentrums zu berücksichtigen sind. Begründung: A. Zielsetzung Das trägerübergreifende Hilfezentrum stellt eine wesentliche Maßnahme in der Weiterentwicklung des Frankfurter Wegs in der Drogenpolitik dar. Es adressiert die starken Veränderungen der Frankfurter Drogenszene in den vergangenen Jahren, welche auf die massive Verbreitung von Crack zurückzuführen sind. Das Ziel des neuen Hilfezentrums soll sein, den Drogenkonsumierenden eine attraktive Alternative zum Aufenthalt auf der Straße zu bieten. Dies soll durch die Bereitstellung unterschiedlicher Hilfsangebote, die an die Bedarfe der Zielgruppe angepasst sind, sichergestellt werden (vgl. hierzu M 83 und M 205). Des Weiteren wird das Hilfezentrum eine ressourcenorientierte Weitervermittlung der Klient:innen in Angebote außerhalb des Bahnhofsgebiets anstreben. B. Alternativen Keine. C. Lösung Im neuen Frankfurter Hilfezentrum sollen unter strategischer und koordinierender Leitung des Drogenreferats mehrere Träger der Frankfurter Drogenhilfe mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen und Verantwortlichkeiten tätig werden, um den veränderten Anforderungen der niedrigschwelligen Suchthilfe gerecht zu werden. Die beteiligten Träger bringen jeweils ihre eigenen fachlichen Kompetenzen und Zugänge sowie ihre über viele Jahre gewachsenen institutionellen Kulturen ein. Um die verschiedenen Angebote im Neuen Hilfezentrum wirkungsvoll zu verzahnen, den Zutritt ins Hilfezentrum zu steuern und einen strukturierten Zugang zu den Angeboten zu gewährleisten, übernimmt das Drogenreferat der Stadt Frankfurt eine übergeordnete Steuerungs- und Koordinierungsfunktion. Dieses kommunale Steuerungs- und Zugangsmanagement in der niedrigschwelligen Drogenhilfe ist an das bewährte Züricher Modell angelehnt. Vor diesem Hintergrund ist die Arbeit des Drogenreferats der Stadt Frankfurt am Main im neuen Hilfezentrum als hoheitliche Aufgabe zu verstehen. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Hilfezentrums für die Frankfurter Stadtgesellschaft wird das Drogenreferat im Rahmen des Zugangsmanagements die Umsetzung und Einhaltung der durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Rahmenbedingungen sicherstellen. Zugleich trägt diese Bündelung und Steuerung der Angebote dazu bei, suchtbezogene Problemlagen verstärkt in ein betreutes Hilfesetting zu verlagern und damit auch zu einer Entlastung des öffentlichen Raums beizutragen. Neben einem eigenen Büro in der Büroetage des Objekts wird das Drogenreferat zudem Multifunktionsräume anmieten, um unterschiedliche externe Beratungsangebote für die Klientel vorhalten zu können. Aufgrund des vom Drogenreferat ebenfalls zu vollziehenden Zugangsmanagements werden des Weiteren entsprechend notwendige Flächen im Hochparterre des Gebäudes angemietet. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☒ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☒ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Der Mietvertrag zwischen der Eigentümerin KEG für die Liegenschaft Niddastraße 76 in 60329 Frankfurt am Main und dem Drogenreferat der Stadt Frankfurt am Main wird für eine feste Dauer von 20 Jahren geschlossen und beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter. Die Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter erfolgt zwischen dem 01.07.2027 und dem 01.07.2028. Der Mietvertrag sieht die Möglichkeit einer Verlängerung der Mietlaufzeit um weitere 5 Jahre zu den bestehenden Vertragsbedingungen vor, deren Absicht 6 Monate vor Ablauf der Festmietzeit schriftlich gegenüber dem Vermieter erklärt werden muss. Das Drogenreferat beabsichtigt eine Fläche von 231,61 m² in der Immobilie Niddastraße 76 anzumieten, einschließlich der anteiligen Erschließungsflächen. Die Mietfläche setzt sich wie folgt zusammen: Souterrain 0,35 m² Erdgeschoss 10,22 m² 1. Obergeschoss 0,53 m² 2. Obergeschoss 0,52 m² 3. Obergeschoss 129,07 m² Dachgeschoss 30,96 m² Keller (Lagerfläche) 42,64 m² Außenbereich 17,33 m² Im Erdgeschoss befindet sich der Empfangsbereich des neuen Frankfurter Hilfezentrums. Im Dachgeschoss befindet sich das Büro des Drogenreferats. Außerdem werden im 3. Obergeschoss Multifunktionsberatungsräume angemietet, die vom Drogenreferat koordiniert werden. Zusätzlich werden die Gemeinschaftsflächen anteilig auf die Mieter des Objekts Niddastraße 76 verteilt. Die Berechnung erfolgt prozentual entsprechend der vom jeweiligen Mieter angemieteten Fläche im Verhältnis zur gesamten Mietfläche. Die vorstehenden Flächenangaben beruhen auf der aktuellen Planungsstufe und haben vorläufigen Charakter. Da die Feinplanung der Mietbereiche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht abgeschlossen ist, können sich bis zur Bezugsfertigkeit noch Verschiebungen zwischen der Fläche des Mietgegenstandes, anderen Mietgegenständen und den Gemeinschaftsflächen ergeben. Sollte das Vermessungsergebnis eines Aufmaßes eine Abweichung von mehr als +/- 5% von den vorstehenden Mietflächengrößen ergeben, steht beiden Parteien eine entsprechende Anpassung der Miethöhe zu. Die Anpassung wird in diesem Fall auf die +/- 5% überschreitende Flächenabweichung begrenzt. Soweit sich eine die 5% überschreitende Änderung der Fläche infolge eines Aufmaßes ergibt, ist dies im Wege einer schriftlichen Nachtragsvereinbarung zum anliegenden Mietvertrag zu dokumentieren. Die monatliche Grundmiete der Nutzfläche (188,97 m²) beträgt bei einem Quadratmeterpreis zu 33,19 €/m²: 6.271,81 €. Die monatliche Grundmiete der Kellerlagerfläche (42,64 m²) beträgt bei einem Quadratmeterpreis zu 5,00 €/m²: 213,20 €. Dies ergibt eine monatliche Gesamtgrundmiete von 6.485,01 €. Das anliegende Open Book Kostenblatt dient der transparenten und nachvollziehbaren Darstellung sämtlicher kostenrelevanter Positionen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Umnutzung der Liegenschaft Niddastraße 76. Es bildet die Grundlage für die Ermittlung der Kostenmiete und ermöglicht eine Einsicht in die der Mietzinsgestaltung zugrunde liegenden Kosten. Ein Teilbetrag der monatlichen Grundmiete für die Nutzfläche in Höhe von 4,57 € pro Quadratmeter Mietfläche wurde für die Bewirtschaftungskosten kalkuliert. Bewirtschaftungskosten als Teil der monatlichen Gesamtmiete unterliegen der Wertsicherung. Die Anpassung der Bewirtschaftungskosten richtet sich nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt monatlich veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) mit dem Basisjahr 2020 =100. Die monatliche Betriebskostenvorauszahlung beträgt bei Abschluss dieses Mietvertrages 592,67 €. Stellt sich heraus, dass die monatlichen Vorauszahlungen nicht den tatsächlichen Kosten entsprechen, ist der Vermieter berechtigt, die Vorauszahlungen - ab der darauffolgenden Abrechnungsperiode - nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) angemessen anzupassen. Die jährlich durchschnittliche Gesamtgrundmiete (exklusive Betriebskostenvorauszahlung) beläuft sich auf 77.820,12€. Dies ergibt eine Gesamtgrundmiete von 1.556.402,40€ über die Vertragslaufzeit von 20 Jahren. Anlage 1_0_Mietvertrag (ca. 224 KB) Anlage 1_1_Open_Book_Kostenblatt (ca. 334 KB) Anlage 1_2_Grundr_Mietflaechenaufteilung (ca. 1,6 MB) Anlage 1_3_Mietflaechenberechnung (ca. 403 KB) Anlage 1_4_Vermieterbaubeschreibung (ca. 337 KB) Anlage 1_5_Richtl_zur_Berechnung_der_Mietflaeche (ca. 1,2 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.05.2025, M 83 Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 205 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 24.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage M 89 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und AfD gegen FDP (= Ablehnung) 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 89 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen AfD und FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Ablehnung) BSW (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 89 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und BSW gegen AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 354, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Abruf von Investitionskostenzuschüssen für das Haushaltsjahr 2026 im Rahmen der Neuvergabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages gem. VO (EG) 1370/2007 über die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt an dieM19.06.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 19.06.2026, M 91 Betreff: Abruf von Investitionskostenzuschüssen für das Haushaltsjahr 2026 im Rahmen der Neuvergabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages gem. VO (EG) 1370/2007 über die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt an die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6395 (M 101) Auf Antrag des Magistrats vom 19.06.2026 I. Es dient zur Kenntnis, dass mit der Neuvergabe der Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) an die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4169 (M 197) als Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (mit Wirkung zum 01.01.2024), die bis dahin ausgenommenen Verpflichtungen der Instandhaltung und Erneuerung der Tunnel mit den unterirdischen Stadtbahnstationen (konstruktive Bauwerke inklusive der Haustechnikanlagen) mit ihren jeweiligen Ebenen an die VGF übergegangen sind. Gem. M 197 Ziffer 6. wird der hieraus entstehende Investitionsbedarf durch Investitionskostenzuschuss der Stadt Frankfurt in Höhe von 451 Mio. € bis zum Jahr 2046 an die VGF finanziert. II. Die Freigabe der jeweiligen Jahresmittel erfolgt im Rahmen eines Sammelbeschlusses, um der VGF frühzeitig Planungssicherheit zu gewähren und die konkret benötigten Jahresbedarfe festzulegen. III. Ferner dient zur Kenntnis, dass mit dem Beschluss die seitens der VGF anfallenden Investitionskosten zu 100% von der Stadt Frankfurt bezuschusst werden. Fördergelder anderer Zuschussgeber werden gegebenenfalls vor dem Abruf der Zuschüsse von den Kosten abgezogen. Die endgültige Höhe der zu berücksichtigenden Zuwendungen Dritter ergibt sich nach abgeschlossener Prüfung aus den Zuwendungsbescheiden des jeweiligen Fördermittelgebers. Die Maßnahme "Erneuerung der Beleuchtungsanlagen" wurde beim Fördermittelgeber angemeldet, es liegt allerdings noch kein Förderbescheid vor. IV. Die prognostizierten Investitionskosten der Maßnahmen belaufen sich gemäß der aktuellen Kostenschätzung für das Jahr 2026 auf 1.607 Tsd. €. Der daraus resultierende Investitionskostenzuschuss an die VGF in Höhe von 1.607 Tsd. € wird bewilligt und freigegeben. Die Mittelverwendung erfolgt für die in der Begründung unter C genannten Maßnahmen. Weitere Einzelbeschlüsse sind nicht notwendig. V. Es dient zur Kenntnis, dass die Mittel im Investitionsprogramm, Produktgruppe 16.11, Produktdefinition 5.010915, "Investitionskostenzuschuss zur Erneuerung der Tunnel mit den unterirdischen Stadtbahnstationen und ihren jeweiligen technischen Anlagen" zur Verfügung stehen. VI. Es dient zur Kenntnis, dass die Jahresfolgekosten in Höhe von 106.213 € zukünftige Haushalte belasten. VII. Ferner dient zur Kenntnis, dass gem. M 197 Ziffer 6. ebenfalls konsumtive Aufwendungen in Höhe von ca. 178 Mio. € bis zum Jahr 2046 entstehen, die infolge der Verlustübernahmeverpflichtung im Jahr 2026 zu einem Verlust in Höhe von 2.152.558 € und somit zu einer Eigenkapitalreduzierung bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) beitragen könnten. Begründung: A. Zielsetzung Die Bewilligung der Sammelbeschlüsse für die jeweiligen Haushaltsjahre ist Voraussetzung, um die Investitionskostenzuschüsse der Stadt Frankfurt in Höhe von 451 Mio. € bis zum Jahr 2046 an die VGF abrufen zu können. Die Herbeiführung dieses Beschlusses ermöglicht der VGF einen Abruf der Zuschüsse für die anfallenden Investitionskosten für das Jahr 2026. B. Alternativen Keine C. Lösung Für die Erneuerung der Tunnel mit den unterirdischen Stadtbahnstationen und ihren jeweiligen technischen Anlagen sind für das Jahr 2026 die folgenden Projekte geplant: 1. Erneuerung der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnikanlagen (MSR-Anlagen) für die Heizungs-, Lüftungs- und Kältetechnik in der Station Bornheim Mitte Von den MSR-Anlagen werden betriebskritische raumlufttechnische Anlagen (RLT), beispielsweise für Batterie- und Signaltechnikräume, versorgt, deren Funktion gemäß elektrotechnischer Regel (EltR)-04 durchgehend sichergestellt und überwacht werden muss. An der Station Bornheim Mitte sind an den MSR-Anlagen Regelungskomponenten (z. B. Netzteile, Regelkassetten) inkl. der Störungsmeldung an die Technische Leitzentrale/Haustechnikzentrale defekt. Altersbedingt gibt es keine Ersatzteile mehr und im Fehlerfall kann keine adäquate Instandsetzung sichergestellt werden. Die MSR-Anlagen in der Station Bornheim Mitte befinden sich aktuell in der Planung. Die Erneuerung der Peripherie wurde im Jahr 2025 mit der Heizungsanlage begonnen. Diese wurde demontiert und durch neue, kleinere Tronic Heat 3500 Heizkessel ersetzt. Die Leitungen zu den Heiz- und Kälteregistern der Lüftungsanlagen werden zurzeit erneuert und die asbestbelasteten Dichtungen wurden durch eine Fachfirma demontiert und entsorgt. Die Fertigung der neuen MSR-Schaltschränke beginnt vorrausichtlich im April 2026. Anschließend erfolgt die Montage vor Ort und die Inbetriebnahme der neuen Anlage. Die Arbeiten werden voraussichtlich im 4. Quartal 2026 abgeschlossen sein. Im Hinblick auf die mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025, § 6395, im Jahr 2025 abgerufenen Mittel in Höhe von 602.700 € und die bis zum Jahr 2026 prognostizierten Investitionskosten ergibt sich ein Saldo von 611.532 €, der als Investitionskostenzuschuss für das Jahr 2026 veranschlagt wird. Die gesamten investiven Aufwendungen des Projektes belaufen sich gemäß der aktuellen Kostenschätzung auf 1.214.232 €. Im Vergleich zur Gesamtkostenprognose des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025, § 6395, ergibt sich eine Kostensteigerung von 386.232 €. Die Gründe sind folgende: · Aufgrund der Platzverhältnisse in der Lüftungszentrale muss der Schaltschrank in zwei Schränke aufgeteilt und diese räumlich getrennt werden. · Die Heizungsanlage musste erneuert werden, da ein Umbau auf den aktuellen Stand der Technik nicht möglich war. · Des Weiteren war es notwendig, aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Zuge der Asbestsanierung alle alten Rohrleitungen zu demontieren und zu erneuern. 2. Erneuerung der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnikanlagen (MSR-Anlagen) für die Heizungs-, Lüftungs- und Kältetechnik in der Station Dom/ Römer Die Anlagen in der Station Dom/Römer wurden Ende 2025 vollständig erneuert. Im Hinblick auf die mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025, § 6395, im Jahr 2025 abgerufenen Mittel in Höhe von 165.900 € und die bis zum Jahr 2026 prognostizierten Investitionskosten ergibt sich ein Saldo von 2.128 €, der als Investitionskostenzuschuss für das Jahr 2026 veranschlagt wird. Die gesamten investiven Aufwendungen des Projektes belaufen sich gemäß der aktuellen Kostenschätzung auf 168.028 €. Im Vergleich zu den prognostizierten Gesamtkosten gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025, § 6395, ergibt sich eine Kostensteigerung von 2.128 €. 3. Erneuerung der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnikanlagen (MSR-Anlagen) für die Heizungs-, Lüftungs- und Kältetechnik in der Station Südbahnhof Von den MSR-Anlagen werden betriebskritische raumlufttechnische Anlagen (RLT), beispielsweise für die Versorgung des Gleichrichtwerks für den Fahrstrom der U-Bahnen, geregelt. Die Funktion dieser RLT-Anlagen muss für den sicheren Betrieb der des Bahnverkehrs durchgehend sichergestellt werden. Die MSR-Anlagen weisen diverse Defekte an Regelungskomponenten (z. B. Netzteile, Regelkassetten) und der Störmeldung an die technische Leitzentrale/Haustechnikzentrale auf. Altersbedingt ist die Ersatzteilverfügbarkeit stark eingeschränkt und im Fehlerfall keine zeitnahe, adäquate Instandsetzung sichergestellt. Die Ausführung startet voraussichtlich im Jahr 2027. Aktuell werden die technischen Daten für die Erneuerung der Pumpen und Ventile aufgenommen. Die prognostizierten Investitionskosten für das Jahr 2026 betragen 5.538 €. Eine Prognose der Gesamtkosten erfolgt, sobald im Zuge der Projektplanung eine belastbare Kostenberechnung vorliegt. 4. Erneuerung der Aufzugsanlagen Hauptwache Von ursprünglich drei Lastenaufzügen an der Station Hauptwache kann nach 56 Jahren Betrieb aktuell nur noch eine Anlage genutzt werden. Es gibt für die Anlagen teils keine Ersatzteile mehr und die Steuerungen entsprechen nicht dem aktuellen Stand der Technik. Für den sicheren Warentransport, zwischen A- und B-Ebene werden mindestens zwei Lastenaufzüge benötigt. Über die Lastenaufzüge werden sowohl Lebensmittel, Verkaufsgüter, als auch Mülltonnen transportiert. Ein zweiter Aufzug gibt neben der Sicherung der Verfügbarkeit durch Redundanz auch die Möglichkeit der Trennung des Transportweges von Müll und Waren. Im Jahr 2025 erfolgte die Erneuerung des ersten Lastenaufzugs, mit der Umsetzung des Einbaus des zweiten Lastenaufzuges wurde Anfang 2026 begonnen. Grund für die Verschiebung der Erneuerung des zweiten Aufzuges nach 2026 war eine Verzögerung der Ausschreibung und der Baustopp an der Hauptwache A-Ebene auf Grund des Weihnachtsmarktes. Die prognostizierten Investitionskosten wurden im Jahr 2025 mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025, § 6395, in Höhe von 332.116 € vollumfänglich abgerufen, sodass für das Jahr 2026 kein Abruf erfolgt. 5. Erneuerung der Aufzugsanlagen in der Station Bornheim Mitte und Seckbacher Landstraße Die Aufzüge an den Stationen Bornheim Mitte und Seckbacher Landstraße stammten aus den Jahren 1992 und 1988 und sind hydraulische Modelle. Aufgrund ihres Alters erreichten sie zunehmend die technischen und wirtschaftlichen Grenzen. Ersatzteile sind kaum noch verfügbar, Reparaturen werden aufwändiger und teurer. Die VGF verfolgt das Ziel, die Barrierefreiheit im ÖPNV sicherzustellen. Gerade, aber nicht ausschließlich, mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sind auf funktionierende Aufzüge angewiesen. Ein Ausfall beeinträchtigt nicht nur den Betrieb, sondern auch die Nutzung des ÖPNV für diese Fahrgastgruppen erheblich. Im Rahmen der Modernisierung setzt die VGF auf seilbetriebene Aufzüge. Diese sind energieeffizienter (10 bis 15 kW weniger Stromverbrauch) und kommen ohne Hydrauliköl aus, was jährlich mehrere hundert Liter Öl einspart. Für die Stationen Bornheim Mitte und Seckbacher Landstraße ist die Planung der Erneuerung im Jahr 2026 vorgesehen, die Umsetzung im Jahr 2027. Die prognostizierten Investitionskosten für das Jahr 2026 betragen 82.715€. Eine Prognose der Gesamtkosten erfolgt, sobald im Zuge der Projektplanung eine belastbare Kostenberechnung vorliegt. 6. Erneuerung der Wegeleitsysteme Auf Grundlage eines neuen Konzeptes der Wegeleitbeschilderung sollen nun sukzessive die sich seit den 1970er Jahren in Betrieb befindlichen und nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden Wegeleitsysteme erneuert werden. Dies betrifft auch die Wegeleitsysteme, die sich vor dem 01.01.2024 im Verantwortungsbereich des Amtes für Straßenbau und Erschließung befanden (ASE). Die Produktion der Leuchtenbaureihen wurde herstellerseitig bereits eingestellt, so dass eine Ersatzteilversorgung nicht mehr gegeben ist und eine Instandhaltung nicht mehr möglich sein wird. Die in der Wegeleitbeschilderung verbauten Leuchtstoffröhren dürfen von den Herstellern aufgrund der RoHS-Richtline der EU seit August 2023 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die Lösung für den beschriebenen Sachverhalt liegt in der Erneuerung der Wegeleitbeschilderung. Hierin inbegriffen ist die Erneuerung der Leuchttransparente sowie der Verkabelung. Die Verteilungserneuerung, sowie die Neuaufteilung der Stromkreise, erfolgt im Rahmen der Beleuchtungserneuerung. Weiter wird durch den Austausch der Leuchttransparente und der zugehörigen Kabelanlagen die Brandlast in den Stationen weiter reduziert. Die Maßnahmen betreffen die Stationen Südbahnhof und Willy-Brandt-Platz. Um die Synergieeffekte zu nutzen, sollen die Erneuerungen im Rahmen der Brandschutzhauptmaßnahmen und Beleuchtungserneuerungsprojekte erfolgen. Für das Jahr 2025 sind Kosten für die Planung und bauliche Umsetzung der Station Südbahnhof angefallen, welche im Jahr 2026 fortgeführt wird. Die Planung der Station Willy-Brandt-Platz soll im Jahr 2026 beginnen, die bauliche Umsetzung ist für das Jahr 2027 geplant. Die prognostizierten Investitionskosten bis einschließlich 2026 wurden im Jahr 2025 mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025, § 6395, in Höhe von 21.840 € vollumfänglich abgerufen, so dass für das Jahr 2026 kein Abruf erfolgt. Projekt in € (netto) 2026 Erneuerung der Wegeleitsysteme 0 Eine Prognose der Gesamtkosten für die Stationen Südbahnhof und Willy-Brandt-Platz erfolgt, sobald im Zuge der Projektplanung eine belastbare Kostenberechnung für den Willy-Brandt-Platz erfolgt vorliegt. 7. Modernisierung der unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) Im Rahmen der aktuellen Planungsphase werden die unterirdischen Stationen systematisch nach Zustand, Dringlichkeit und strategischer Bedeutung in Cluster eingeteilt. Auf dieser Grundlage wurde ein grober Ablaufplan entwickelt, der Bauphasen, Prioritäten und zeitliche Abfolgen berücksichtigt. Ziel ist eine schrittweise Umsetzung der Maßnahmen. Im Jahr 2025 wurden am Willy-Brandt-Platz erste Maßnahmen umgesetzt. Die Station diente als Pilotprojekt, dessen Ergebnisse nun in die weitere Planung einfließen und als Grundlage für die Entwicklung zukünftiger Konzepte dienen. Ein nächster konkreter Schritt ist die Planung eines Beleuchtungskonzepts für das Jahr 2026. Die Planungskosten werden mit 25.000 € veranschlagt - basierend auf einer groben Abschätzung von Aufwand und Stundensätzen sowie Erfahrungen aus dem bisherigen Modernisierungsleitfaden. Im Hinblick auf die im Jahr 2025 mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025, § 6395, abgerufenen Mittel in Höhe von 115.000 € und die bis zum Jahr 2026 prognostizierten Investitionskosten ergibt sich ein Saldo von 45.900 €, der als Investitionskostenzuschuss für das Jahr 2026 veranschlagt wird. Eine Prognose der gesamten investiven Aufwendungen für die Modernisierung der unterirdischen Personenverkehrsanlagen kann zum aktuellen Projektstand nicht erfolgen, da eine stationsweise Betrachtung vorgenommen wird. 8. Erneuerung der Lüftungsanlagen für das Gleichrichterwerk an der Stadtbahnstation Hauptbahnhof Die VGF wurde per Magistratsbeschluss vom 11.05.2020 durch die Stadtwerke Frankfurt Holding GmbH (SWFH) angewiesen, die Maßnahmen zur Erneuerung der Lüftungsanlagen der Stadtbahnstation Hauptbahnhof unter Verwendung der Mittel des VGF-Wirtschaftsplanes umzusetzen. Im Bestand des Frankfurter Hauptbahnhofes sind im Planungsbereich des Projekts Neustrukturierung B-Ebene / Nordbau fünf Lüftungszentralen (LZ-Mitte, LZ-Nord, LZ-Süd, LZ-Ost und LZ-Gleichrichterwerk (LZ-GLW)) vorhanden. Die LZ-GLW versorgt das Gleichrichterwerk für den Stadtbahnbetrieb und die dazugehörigen Nebenräume. Die VGF ist als Betreiber des Stadtbahnverkehrs in Frankfurt auch Betreiber der Lüftungszentrale des Gleichrichterwerks. Die restlichen 4 Lüftungszentralen werden von DB InfraGO (früher: DB Station&Service) betrieben und sind deren Eigentum, die LZ Nord wird auch weiterhin einen Nebenbereich der VGF versorgen. Die LZ-GLW ist technisch abgängig und steht bei der VGF zur Erneuerung an. Auch aufgrund der Änderungen des Lüftungskonzeptes und des ganzheitlichen Brandschutzkonzepts für den Hauptbahnhof durch die DB InfraGO werden die Erneuerung der LZ-GLW sowie der Bau einer Sprinkleranlage erforderlich. Da die Erneuerung der Lüftungszentrale im Gleichrichterwerk mit dem Projekt zur Neustrukturierung der B-Ebene / Nordbau im Hauptbahnhof Frankfurt am Main zusammenhängt, führt die DB InfraGO die Maßnahme im Auftrag der VGF durch und stellt der VGF entsprechende Rechnungen für die durchgeführten Maßnahmen. Aufgrund der Schnittstellen zum DB-Großprojekt Frankfurt/ Main Hauptbahnhof Neustrukturierung B-Ebene/Nordbau, bei dem es zu Verzögerungen kam, haben sich die VGF-Maßnahmen ebenfalls zeitlich nach hinten verschoben. Im Jahr 2025 wurde für das Projekt mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025, § 6395, Investitionskosten in Höhe von 1.598.277 € abgerufen. Das Projekt soll im Jahr 2026 abgeschlossen werden. Die gesamten investiven Kosten, die von der VGF zu tragen sind, werden aktuell zwischen der DB und der VGF abgestimmt und sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht validiert. Da aktuell keine Einigung, über die seitens der VGF zu tragenden Kosten besteht, werden für das Jahr 2026 keine Investitionskostenzuschüsse für das Projekt abgerufen. Eine Prognose der Gesamtkosten erfolgt, sobald zwischen VGF und DB eine Einigung hinsichtlich der Kostenübernahme der erbrachten sowie der prognostizierten Leistungen erzielt wurde. 9. Erneuerung der Beleuchtungsanlagen Im Zuge der öDA-Neuvergabe ist das zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentum der bestehenden Beleuchtungsanlagen nicht an die VGF übergegangen. Zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer ist weiterhin die Mainova AG, deren Tochtergesellschaft die Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) den Betrieb und die Instandhaltung der Bestandsleuchten betreut und durch die VGF zu zahlen ist. Im Rahmen des Beleuchtungsvertrages ist geregelt, dass im Zuge der durch die VGF vorgenommenen Erneuerungsmaßnahmen das Eigentum an die VGF übergeht. Die ausgetauschten Beleuchtungsanlagen sind dann bilanziell von der VGF als Vermögen zu erfassen. Der Beleuchtungsvertrag endet, wenn alle Bestandsleuchten getauscht wurden. Der Beleuchtungsvertrag wurde im März 2026 unterzeichnet. Die Beleuchtungsanlagen in den Stationen Schweizer Platz, Alte Oper, Südbahnhof, Grüneburgweg, Höhenstraße, Holzhausenstraße und Westend haben zur geplanten Erneuerung hin bereits das Ende ihrer theoretischen Lebensdauer erreicht. Die Produktion der Leuchtenbaureihen wurde herstellerseitig bereits eingestellt, sodass eine Ersatzteilversorgung nicht mehr gegeben ist und eine Instandhaltung nicht mehr möglich sein wird. Um mit den Beleuchtungsanlagen weiterhin die geltenden Normen, Anforderungen sowie Empfehlungen gem. DIN EN12464-2, der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) sowie den zugehörigen technischen Regeln für Straßenbahnen Elektrische Anlagen (TRStrab EA) Teil 2 einzuhalten, ist eine Erneuerung der Anlagen erforderlich. Die Lösung für den beschriebenen Sachverhalt liegt in der Erneuerung der Beleuchtungsanlagen. Hierin inbegriffen sind neben den eigentlichen Leuchten die Erneuerung der Beleuchtungsverkabelung, die Verteilungserneuerung, sowie die Neuaufteilung der Beleuchtungsstromkreise, da diese nicht mehr dem heutigen Verteilungskonzepten entsprechen und den hohen Einschaltströmen der LED-Leuchten nicht mehr gerecht werden. Ferner wird im Zuge der Beleuchtungs-Erneuerungsmaßnahme die Beleuchtungstechnik sowie die daraus resultierende Ausleuchtung der Station auf den aktuellen Stand der Technik gebracht. Die Planung und Umsetzung des Projektes sollen im Jahr 2026 beginnen. Die prognostizierten Investitionskosten belaufen sich für das Jahr auf 859.000 €. Eine Prognose der Gesamtkosten erfolgt, sobald im Zuge der Projektplanung eine belastbare Kostenberechnung vorliegt. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Im Zuge des Öffentlichkeitsdialoges der Stadtplanung zur Platzgestaltung Hauptwache wird auch regelmäßig über die Sanierungen der UPVAs berichtet. c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf: Die Mittel in Höhe von 1.606.042 € stehen zur Verfügung in: Produktgruppe: 16.11 - Förderung des öffentlichen Personenverkehrs Projektdefinition: 5.010915 - Investitionskostenzuschuss zur Erneuerung der Tunnel mit den unterirdischen Stadtbahnstationen und ihren jeweiligen technischen Anlagen Kostenübersicht Übersicht der Projekte mit ihren voraussichtlichen investiven Gesamtkosten: Die Investitionskosten werden zu 100% von der Stadt Frankfurt bezuschusst. Fördergelder weiterer Zuwendungsgeber können nachschüssig in Folgejahren ausgezahlt werden, weshalb die vollen Investitionskosten im Rahmen der Beschlüsse Berücksichtigung finden. Vor dem Abruf der Investitionskostenzuschüsse bei der Stadt Frankfurt werden anteilige Zuwendungen Dritter von den Kosten abgezogen. Zum aktuellen Zeitpunkt wurden für die Maßnahmen keine Fördermittel weiterer Zuwendungsgeber vereinnahmt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.11.2022, M 192 Vortrag des Magistrats vom 10.11.2023, M 197 Vortrag des Magistrats vom 13.06.2025, M 101 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5 Versandpaket: 24.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 91 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage M 91 wird auf den Ältestenausschuss delegiert. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI 2. Sitzung des Ältestenausschusses am 25.06.2026, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 91 auf die Tagesordnung II der 3. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) und b) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 29 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 91 auf die Tagesordnung II der 3. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP zu b) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO II, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 91 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage M 91 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 91 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage M 91 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 73 Beschluss: Der Vorlage M 91 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 255, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 Aktenzeichen: 92-1
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Sicherung Frankfurter Feste: Anpassung der Finanzierung in 2026M19.06.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 19.06.2026, M 92 Betreff: Sicherung Frankfurter Feste: Anpassung der Finanzierung in 2026 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7182 (M 13) Auf Antrag des Magistrats vom 19.06.2026 1. Es dient zur Kenntnis, das mit Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 16.01.2026, M 13, (§ 7182 vom 29.01.2026) die Zweckbindung der Mittel des Tourismusbeitrags für die in der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages genannten Zwecke in Höhe von 1.500 T€ für nicht verausgabte Mittel des Jahres 2025 des Dezernates IV (Produktgruppe 30.4 Stadtmarketing, Gruppierung 60, 61, 67-69) aufgehoben und die Mittel für die überplanmäßige Förderung von Sicherheitsmaßnahmen im Jahr 2026 dem Dezernat IX (Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit, Gruppierung Zuweisungen und Zuschüsse) zur Verfügung gestellt wurden. 2. Es dient weiter zur Kenntnis, dass aufgrund der Ziffer XI des Magistrats-Beschlusses zum Jahresabschluss 2025 inklusive Finanzcontrollingbericht 2025 vom 08.05.2026 (M 72 vom 08.05.2026) eine Anpassung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026, § 7182 (M 13 Ziffer 3.), erforderlich geworden ist. 3. Es wird zugestimmt, dass die mit Ziffer 3. des M 13 beschlossene Aufhebung der Zweckbindung in Höhe von 1.500 T€ auf vorhandene Mittel des Jahres 2026 des Dezernates IV (Produktgruppe 30.4 Stadtmarketing, Gruppierung Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) angewandt wird und die Mittel für die überplanmäßige Förderung von Sicherheitsmaßnahmen im Jahr 2026 dem Dezernat IX (Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit, Gruppierung Zuweisungen und Zuschüsse) zur Verfügung gestellt werden. Begründung: A. Zielsetzung Frankfurter Feste und Großveranstaltungen stellen einen prägenden Bestandteil des kulturellen, gesellschaftlichen und touristischen Lebens der Stadt Frankfurt am Main dar. Sie tragen wesentlich zur Attraktivität des Standortes für Besucherinnen und Besucher aus dem In- und Ausland bei und besitzen eine hohe Bedeutung für das städtische Gemeinwesen. Die Zielsetzung, Veranstalter bei der Bewältigung der stetig steigenden sicherheitsrelevanten Anforderungen zu unterstützen, bleibt unverändert bestehen. Die Sicherheitslage bei Großveranstaltungen hat sich in den vergangenen Jahren weiter verdichtet. Erhöhte Anforderungen an Gefahrenabwehr, Zugangskontrollen sowie an technische und personelle Sicherheitsvorkehrungen führen zu erheblichen zusätzlichen Kosten. Diese können von den Veranstaltern nicht mehr eigenständig getragen werden, ohne die Durchführung der Feste zu gefährden. Um die Fortführung der traditionsreichen Frankfurter Feste zu gewährleisten und gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit für die Bevölkerung sicherzustellen, ist daher eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt erforderlich. B. Alternativen Keine. Sofern keine finanzielle Unterstützung für die behördlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen gewährt wird, ist die Durchführung zahlreicher Veranstaltungen und Feste nicht gewährleistet, da die hieraus resultierende finanzielle Mehrbelastung von den Veranstaltern nicht getragen werden kann. C. Lösung Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026, § 7182 (M 13), wurde bereits eine Finanzierung der Sicherheitszuschüsse für das Jahr 2026 beschlossen. Als Folge des beschlossenen Jahresabschlusses kann die ursprünglich vorgesehene Finanzierung nicht umgesetzt werden. Daher ist eine erneute und geänderte Regelung der Mittelbereitstellung erforderlich. Die mit Ziffer 3 des M 13 beschlossene Aufhebung der Zweckbindung in Höhe von 1.500 T€ wird auf vorhandene Mittel des Haushaltsjahres 2026 des Dezernates IV, Produktgruppe 30.04 "Stadtmarketing" angewandt und dem Dezernat IX, Produktgruppe 11.04 "Ordnung und Sicherheit" für die überplanmäßige Förderung von Sicherheitsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Dadurch kann die Förderung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen für die Veranstalter der Frankfurter Feste im Haushaltsjahr 2026 ermöglicht werden. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Die Mittel in Höhe von 1.500 T€ werden aus den Ansätzen der Produktgruppe 30.04 Stadtmarketing, Gruppierung 60,61, 67-69, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen des Jahres 2026 in der Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit, Gruppierung 71 Zuweisungen und Zuschüsse zur Verfügung gestellt. Es ergeben sich keine stellenplanmäßigen Auswirkungen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 13 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 92 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage M 92 wird auf den Ältestenausschuss delegiert. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI 2. Sitzung des Ältestenausschusses am 25.06.2026, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 92 auf die Tagesordnung II der 3. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) und b) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 30 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 92 auf die Tagesordnung II der 3. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP zu b) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Beschlussausfertigung(en): § 256, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 Aktenzeichen: 32-4
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Haushalt 2025 – Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im Bereich des Dezernates XIM19.06.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 19.06.2026, M 93 Betreff: Haushalt 2025 - Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im Bereich des Dezernates XI Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 19.06.2026 1. Es dient zur Kenntnis, dass im Dezernat XI zum Ende des Haushaltsjahres 2025 saldierte Mehrkosten in Höhe von 211.651.009,01 €, entstanden sind, die in Höhe von 25.723.689,48 € aus Mitteln des Dezernates XI ausgeglichen werden konnten, so dass per Saldo im Dezernat XI ein Defizit in Höhe von 185.927.319,53 € entstanden ist. 2. Der Budgetüberschreitung wird gemäß § 100 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung nachträglich zugestimmt. Die Deckung der Budgetüberschreitung i.H.v. 211.651.009,01 € und deren Deckung sowohl innerhalb des eigenen Budgets als auch stadtweit wurden mit M 72 Ziffer VII vom Magistrat am 08.05.2026 sichergestellt und genehmigt. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Deckung der Mehrkosten gemäß § 100 Absatz 1 Satz 3 HGO erfolgt gemäß Ziffer VIII der M 72 mit Beschlussfassung der M 72. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Mehraufwendungen bis zum Ende des Haushaltsjahres 2025 im vollbudgetierten Bereich (BGM 10), im Bereich der Bauunterhaltung (BGM 20) und im Bereich der Zuweisungen und Zuschüsse (BGM 22) entstanden sind. Die Mehraufwendungen waren in dieser Höhe unabweisbar, sie können nicht vollständig durch Minderaufwendungen und Mehrerträge innerhalb des Dezernates XI gedeckt werden. 4. Es dient zur Kenntnis, dass sich a. die Deckung innerhalb des Dezernates XI i.H.v. 25.723.689,48 € aus folgenden Budgetierungsmerkmalen ergibt: BGM Betrag 21 9.811.638,41 23 5.076.923,36 24 10.169.399,05 25 665.728,66 25.723.689,48 b. die stadtweit notwendige Deckung i.H.v. 185.927,53 € aus folgenden Budgetierungsmerkmalen: BGM Betrag 10 58.493.681,48 20 5.143.624,24 21 16.963.989,23 22 9.908.111,17 23 52.923.699,11 24 6.447.921,99 25 36.046.292,31 185.927.319,53 Begründung: A. Zielsetzung Die saldierten Mehraufwendungen im vollbudgetierten Bereich (BGM 10) betragen zum Jahresende 9.669.417,13 € Die Mehraufwendungen lassen sich im Wesentlichen mit · gestiegenen Miet- und -nebenkosten in vorhandenen und insbesondere neu angemieteten Standorten (z.B. Börsenstr. 1 für Stadtgymnasium und Neues Gymnasium FFM sowie Großer Hasenpfad 42-46 für Martin-Buber-Schule) und · dadurch steigenden Kosten im Bereich der Energie durch Flächenzuwachs und Preissteigerungen erklären. Die Mehraufwendungen werden teilweise durch Minderaufwendungen / Mehrerträgen innerhalb des BGM 10 gedeckt. Die saldierten Mehraufwendungen in der Bauunterhaltung (BGM 20) betragen zum Jahresende 1.938.572,92 €. Diese lassen sich mit Auf- und Abbau von Schulcontainern (z.B. für die Gruneliussschule), höheren Sanierungsbedarfen sowie Preissteigerungen erklären. Die saldierten Mehraufwendungen bei den Zuweisungen und Zuschüssen (BGM 22) gegenüber dem Haushaltsansatz stellen den größten Teil der Mehrkosten dar und betragen zum Jahresende 200.043.018,96 €. Zur Aufrechterhaltung der Betreuungsangebote für Kinder, die für die Stadt eine Pflichtaufgabe darstellen, sind verpflichtende Vereinbarungen mit den Trägern der Kinderbetreuung abgeschlossen und von der Stadt als verlässlicher Partner einzuhalten. Diese vereinbarten Zuwendungen an die Träger können nicht gekürzt werden und auch Einsparpotenziale durch die Schließung von Einrichtungen ergeben sich nicht. Aufgrund der gestiegenen Aufwendungen für Personal und Sachmittel waren die Mehraufwendungen unvermeidbar. Darüber hinaus entstehen Mehraufwendungen beim Zuschuss für die Musikschule durch die Anmietung des Interims in den Kornmarktarkaden aufgrund der Sanierung der Schirn und der dadurch notwendigen Auslagerung der Musikschule. Hinzu kommt eine einmalige Erhöhung des Zuschusses als Ausgleich für erhöhte Personalkosten aufgrund von Tariferhöhungen, um die Liquidität der Musikschule sicherzustellen. Die Mehraufwendungen werden teilweise durch Minderaufwendungen / Mehrerträge innerhalb des Budgetierungsmerkmals 22 gedeckt. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass die im Haushalt 2026 veranschlagten Mittel im Wesentlichen aus den oben angeführten Gründen ebenfalls nicht ausreichen werden. Eine Mehrkostenvorlage nach §100 HGO wird zeitnah, spätestens rechtzeitig vor dem Jahresabschluss 2026 erstellt. B. Alternativen Keine C. Lösung Der Magistrat hat mit M 72/2026 die Deckung im Rahmen des Jahresabschlusses durch Budgetkürzungen der nicht verbrauchten Mittel über Budgetmerkmale und -bereiche hinweg sichergestellt. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil nicht zielführend. E. Kosten 1. Investitionsbedarf: Keiner 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Zum Jahresabschluss 2025 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: Keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen: Keine b) Sachkosten c) Kapitalkosten: Keine 5. Jahreserträge: 6. Leistungen Dritter: 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Keine 8. Sonstiges: Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 93 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage M 93 wird auf den Ältestenausschuss delegiert. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI 2. Sitzung des Ältestenausschusses am 25.06.2026, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 93 auf die Tagesordnung II der 3. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP zu b) CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 93 auf die Tagesordnung II der 3. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP zu b) CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 257, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 Aktenzeichen: 20-16
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2030 hier: Freigabe von WohnungsbaufördermittelnM19.06.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 19.06.2026, M 94 Betreff: Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2030 hier: Freigabe von Wohnungsbaufördermitteln Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6240 (M 70) Auf Antrag des Magistrats vom 19.06.2026 I. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat beauftragt wurde, nach fachlicher Prüfung Mittel für Wohnungsbaufördermaßnahmen in Form von Darlehen und Zuschüssen nach den folgenden Förderrichtlinien zu bewilligen: - Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1 - Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2 - Frankfurter Programm zur energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes, Verbesserung des Wohnumfeldes und Stadtbildpflege - Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende und Auszubildende II. Die erforderlichen Mittel für Wohnungsbaudarlehen und -zuschüsse mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 181.407 T€ für das Jahr 2026 werden bewilligt und freigegeben. III. Es dient zur Kenntnis, dass 1. die erforderlichen Mittel für die Wohnungsbauförderung mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von insgesamt 181.407 T€ in der Produktgruppe 13.1 auf folgenden Projekten im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung stehen: 5.001232 Unterstützung des Wohnungsbaus - Darlehen (174.007 T€) 5.002454 Unterstützung des Wohnungsbaus - Zuschüsse/Baumaßnahmen (2.200 T€) 5.003613 Förderprogramm zur energetischen Sanierung von Wohnsubstanz (3.200 T€) 5.006008 Förderprogramm studentisches Wohnen (2.000 T€) 2. die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von 4.994 T€ zukünftige Haushalte belasten, diesen stehen Erträge aus Tilgungsleistungen von 6.059 T€ und einer Landesförderung von 60.000 T€ gegenüber. Begründung: A. Zielsetzung Gemäß Punkt 2.2 der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushalt 2026 ist für die Umsetzung im Investitionsprogramm veranschlagter Maßnahmen (z.B. Bauprojekte, Investitionszuschüsse) grundsätzlich eine gesonderte Beschlussfassung erforderlich. Da eine Einzelbeschlussfassung bei der Menge an Förderanträgen zu einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand und zu einer zeitlichen Verzögerung der jeweiligen Bewilligung führen würde, ist eine Beschlussfassung der gesamten Ansätze der Wohnungsbaufördermittel erforderlich. Eine entsprechende Verfügbarkeit der Wohnungsbaufördermittel ist grundlegend für die Kontinuität in der Wohnungsbauförderung, die Akzeptanz der Förderprogramme und den optimalen Ablauf ihrer Umsetzung. Eine reibungslose Abwicklung der geförderten Wohnungsbauprojekte ist nur möglich, wenn das Planungsdezernat ohne zusätzliche Genehmigungsvorbehalte auch weiterhin unmittelbar verbindliche Förderzusagen erteilen kann. Aufgrund vorliegender bescheidungsreifer Anträge sowie weiterer in Planung befindlicher Fördervorhaben besteht im laufenden Haushaltsjahr im Bereich der Wohnungsbauförderung ein voraussichtlicher Mittelbedarf im Umfang der in den betreffenden Investitionsmaßnahmen (vgl. Ziffer I.) insgesamt veranschlagten 181.407 T€. Mit der Freigabe der Wohnungsbaufördermittel wird die Kontinuität in der Wohnungsbauförderung gewahrt. Die Akzeptanz der Förderprogramme sowie der optimale Ablauf ihrer Umsetzung ist nur so gewährleistet. B. Alternativen Keine. C. Lösung Freigabe der Mittel gem. Ziffer II. Für eine erfolgreiche Programmumsetzung und die Erreichung der Projektziele ist es notwendig, die geförderten Projekte zügig abzuwickeln und ohne Genehmigungsvorbehalt verbindliche Förderzusagen erteilen zu können. Durch die Freigabe des zur Verfügung stehenden Ansatzes wird eine zielgerichtete, effiziente und reibungslose Umsetzung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Förderrichtlinien ermöglicht. Die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften werden beachtet. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Erfordernisse, bei Investitionen auch Jahresfolgekosten 1. Investitionsbedarf: Investitionsbedarf Amt 61, PG 13.1 181.407.000,00 € davon bei Projekt: 5.001232 174.007.000,00 € 5.002454 2.200.000,00 € 5.003613 3.200.000,00 € 5.006008 2.000.000,00 € _________ Gesamt 181.407.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2026 181.407.000,00 € davon Darlehen ca. 90.703.500,00 € davon investive Zuschüsse ca. 90.703.500,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: -keine- 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen -keine- b) Sachkosten -keine- c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 2,25 % (181.407.000 € - 60.000.000,00 €) / 2 = 1.365.828,75 € *) Zinssatz gem. Haushaltsrundschreiben zum Haushalt 2026 2. Abschreibung 90.703.500,00 € / 25 Jahre 3.628.140,00 € Eine Abschreibung erfolgt nur auf die investiven aktivierungsfähigen Zuschüsse und Zuweisungen. Die konsumtiven Zuschüsse (Zuschuss zum Mietertrag) sind mit 2.000.000 € jährlich geplant. Jahresfolgekosten insgesamt: 4.993.968,75 € Jahresfolgekosten gerundet: 4.994.000,00 € 5. Jahreserträge: Förderung Land 60.000.000,00 € Tilgungsleistungen 6.059.000,00 € 6. Leistungen Dritter: -keine- 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: -keine- 8. Sonstiges: -keine- Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.05.2024, M 70 Vortrag des Magistrats vom 21.03.2025, M 50 Vortrag des Magistrats vom 21.03.2025, M 51 Vortrag des Magistrats vom 14.04.2025, M 70 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 94 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage M 94 wird auf den Ältestenausschuss delegiert. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI 2. Sitzung des Ältestenausschusses am 25.06.2026, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 94 auf die Tagesordnung II der 3. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP zu b) CDU, GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen Linke (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 94 auf die Tagesordnung II der 3. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP zu b) CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen Linke (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 258, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 Aktenzeichen: 20-12
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Fortschreibung der Sportentwicklungsplanung – GrundsatzbeschlussM19.06.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 19.06.2026, M 95 Betreff: Fortschreibung der Sportentwicklungsplanung - Grundsatzbeschluss I. Es dient zur Kenntnis, dass in 2011 eine Sportentwicklungsplanung aufgesetzt wurde. Die Ziele und Erkenntnisse sind nunmehr fast 15 Jahre alt, wichtige Parameter, z.B. Zahl der Einwohner:innen in Frankfurt und Zahl der Mitgliedschaften in Sportvereinen, haben sich seitdem grundlegend geändert. II. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Sportentwicklungsplanung fortgeschrieben werden soll, für eine optimale Sport- und Bewegungsförderung für alle Frankfurter:innen. Eine ziel- und bedarfsorientierte Entwicklung von Sportstätten und Maßnahmen sowie Angeboten steht dabei im Vordergrund. III. Der Magistrat wird beauftragt, die Sportentwicklungsplanung als eine gesamtstädtische Aufgabe und Strategie anzunehmen. Es wird sichergestellt, dass unter Federführung des Sportamtes alle weiteren zu beteiligenden Dezernate mit den dazugehörenden Ämtern und Organisationseinheiten das Vorhaben unterstützen und zum Gelingen beitragen. IV. Der Magistrat beabsichtigt die Einbeziehung eines fachkundigen Instituts, das diesen ca. zweijährigen, partizipativen Strategieprozess, unter Federführung des Sportamtes in Kooperation mit den Frankfurter Sportorganisationen begleitet und umsetzt. V. Die Kosten für die Projektsteuerung, Begleitung und die Umsetzung der Maßnahme zur Erstellung eines neuen Sportentwicklungsplans belaufen sich auf 200.000 €. Die Finanzierung im Haushalt 2026/2027 erfolgt aus dem vorhandenen Budget des Dezernates I, in der Produktgruppe 21.16 mit jeweils 100.000 € pro Haushaltsjahr. Begründung: A. Zielsetzung Der Magistrat hat mit der Vorlage des Sportentwicklungsberichts im Jahr 2011 eine jährliche Berichtspflicht verfügt, der das Sportamt seitdem nachkommt. Die Fortschreibung der Sportentwicklungsplanung, 15 Jahre nach dem ersten Bericht, ist Teil einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Die Rahmenbedingungen haben sich seit der Erstauflage in verschiedenen Lebensbereichen stark verändert. Lebten 2011 noch ca. 680.000 Menschen in der Mainmetropole, sind es 2025 knapp 780.000 Frankfurter:innen. Auch die Zahl der Mitgliedschaften in Sportvereinen ist im gleichen Zeitraum enorm angestiegen. 340.000 Mitglieder (darin enthalten sind über 120.000 Mitglieder der Fanabteilung von Eintracht Frankfurt) zählen die 420 Vereine aktuell, im Vergleich zu 150.000 Personen im Jahr 2010. Die Anzahl der Sportvereine ist in diesen Jahren konstant geblieben. Diese Zahlen lassen sehr deutlich auf die Notwendigkeit einer aktualisierten Sportentwicklungsplanung schließen. Die Planung soll mit drei konkreten Maßnahmen im Jahr 2026 starten, deren Ergebnis die weiteren Schritte im Prozess einleitet. Der erste Baustein ist eine Auswertung des Sportentwicklungsplans von 2011 sowie eine Analyse des Grades der Umsetzung. Der zweite zentrale Bestandteil ist eine aktuelle Bestands- und Bedarfsanalyse der Sportstätten und Sportangebote in Frankfurt am Main. In diesem Rahmen werden die vorhandenen Sportstätten und Bewegungsplätze analysiert zu Anzahl, Standort und Zustand. Daraus werden Rückschlüsse gezogen, die einen möglichen Bedarf in Bezug auf das Thema Sportstätten skizzieren. Der dritte zentrale Bestandteil wird eine Vereinsbefragung sein, welche die Schwerpunktthemen und Herausforderungen der Sportvereine, aber auch des selbstorganisierten Sports eruiert. Aus all diesen Erkenntnissen werden, bedarfsbezogen und in Kooperation mit weiteren städtischen Ämtern, in den kommenden Jahren gezielte Einzelmaßnahmen entwickelt und umgesetzt. Diese werden ggf. separat beim Magistrat angemeldet. Die Fortschreibung der Sportentwicklungsplanung ist als gesamtstädtisches Projekt zu verstehen, denn viele der Maßnahmen können nur in Kooperation mit innerstädtischen Schnittstellen (z.B. Grünflächenamt, ABI, Jugend- und Sozialamt, Stadtschulamt, Stadtplanungsamt) umgesetzt werden. Die zu entwickelnden Maßnahmen und Angebote zahlen alle auf den gesundheitlichen, wie auch den sozialen Nutzen von Sport und Bewegung ein und sind auch mit anderen städtischen Strategieprozessen querzulegen (z.B. Schulbauoffensive, integrierts Stadtentwicklungskonzept). Bewegungsangebote aller Art stärken das soziale Miteinander, die soziale Integration und tragen einen wichtigen Teil dazu bei, dass Frankfurt am Main eine aktive und lebenswerte Stadt ist und bleibt. Ziel ist, möglichst viele Frankfurter:innen in Bewegung zu bringen. Dazu braucht es eine stadtweite Strategie sowie die Unterstützung aller Ämter mit Schnittpunkten zu den Themen Sport, Sportstätten sowie Bewegung. Nach Fertigstellung der neuen Sportentwicklungsplanung der Stadt Frankfurt am Main ist davon auszugehen, dass die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen nur durch weitere öffentliche Mittel zu finanzieren sind. Eine Handlungsempfehlung kann z.B. der kostenintensive Bau einer Sporthalle sein oder der Ausbau eines bestimmten Sport- und Bewegungsangebotes im Sportverein, was deutlich weniger Kosten versursacht. Insofern kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös beziffert werden, mit welchen Folgekosten zu rechnen sein wird. Zudem richtet sich die Umsetzungsmöglichkeit jeder einzelnen Handlungsempfehlung grundsätzlich nach der jeweiligen Haushaltslage der Stadt Frankfurt am Main. B. Alternativen Ohne Fortschreibung des Sportentwicklungsplans würde der Sportentwicklungsplan aus dem Jahr 2011 weiterhin als Arbeitsgrundlage dienen. Aktuelle Bedarfe, vor allem in Bezug auf eine Sportstättennutzung, können nicht mehr realistisch abgebildet werden. C. Lösung D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Im Rahmen des Strategieprozesses zur Erarbeitung eines neuen Sportentwicklungsplan werden an verschiedenen Stellen verschiedene Stakeholder in partizipativen Prozessen beteiligt. Dabei ist es wichtig, die Zielgruppen einzubeziehen, die bisher wenig im Rahmen von Sport und Bewegung zu erreichen sind sowie diejenigen zu involvieren, die als Vertreter:innen ihrer eigenen Bedarfe und Bedürfnisse den Prozess mitgestalten sollen. Dazu müssen für die diversen Zielgruppen jeweils die passenden Formate gefunden werden. Stakeholder sind dabei u.a. der organisierte Sport, Bürger:innen, welche die Vielfalt Frankfurts repräsentieren, Vertreter:innen der freien Sportszene sowie Kolleg:innen aus den verschiedenen Ämtern, die eine Schnittmenge zum Thema Sport und Bewegung haben. c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Erfordernisse, bei Investitionen auch Jahresfolgekosten 1. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) a) Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung: Für die Öffentlichkeitsbeteiligung fallen keine separaten Kosten an. Diese sind in der Begleitung durch das auszuwählende Institut bereits enthalten (s.u.). 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Die Kosten für die Projektsteuerung, die Begleitung durch ein erfahrenes Institut sowie die Umsetzung der Maßnahmen zur Erstellung eines neuen Sportentwicklungsplans liegen insgesamt bis Ende 2027 bei 200.000 Euro. Auf das Haushaltsjahr 2026 entfallen dazu anteilig 100.000, für das Jahr 2027 fallen 100.000 Euro an. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: Hängt von den Ergebnissen der Bedarfs- und Bestandsanalyse ab und wird ggf. separat beantragt 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen b) Sachkosten keine c) Kapitalkosten keine 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Der Stellenplan sieht eine Stelle mit 1VZÄ im Sportamt vor, die das Thema Sportentwicklungsplanung bearbeitet und die Umsetzung der Maßnahmen begleitet. Diese Stelle ist seit 1. November 2024 neu besetzt. 8. Sonstiges: Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 24.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 15 am 14.08.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO II, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 3. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 13 am 18.08.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 18.08.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 50 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage M 95 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 74 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW Beschlussausfertigung(en): § 355, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026 Aktenzeichen: 52-0
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Theater in der Engelsburg und Alte Brücke fördern – Kultur rettenNR19.06.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2026, NR 21 Betreff: Theater in der Engelsburg und Alte Brücke fördern - Kultur retten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 82/2026 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: 1. Das Theater in der Engelsburg wird in die 3-jährige Spielstättenförderung aufgenommen und erhält eine jährliche Förderung von 100.000 Euro. 2. Das Theater Alte Brücke erhält weiterhin eine Förderung in gewohnter Höhe. 3. Alle bisherigen Ensembles werden mit der bisherigen Fördersumme weitergefördert, um deren kulturelle und wirtschaftliche Existenz zu sichern. 4. Alle Ensembles, die erstmalig eine Förderung erhalten wollen, werden mindestens mit 50 Prozent der beantragten Fördersumme bezuschusst. 5. In Zusammenhang mit der Neuvergabe der Spielstättenförderung wird die Tourismusbeitragssatzung angepasst. Hierfür legt der Magistrat ein tragfähiges Konzept vor, welches den Anteil an kultureller Förderung, durch eine Neuverteilung der Mittelverwendung, erhöht. Der Anteil der Kultur wird von bislang 20 Prozent auf 30 Prozent erhöht. Dies geht zulasten der Zuwendungen an die TCF. Begründung: Kultur ist für die Stadt Frankfurt unersetzlich und die angekündigten Mittelkürzungen daher weder nachvollziehbar noch begründet. Gerade das Theater in der Engelsburg ist ein Leuchtturmprojekt für Kultur im Frankfurter Westen und muss zwingend in die Förderung aufgenommen werden. Will der Magistrat verantworten, dass hier bald die Lichter ausgehen? Ebenso ist das Theater Alte Brücke ein kleines, aber wichtiges kulturelles Zentrum. Hier droht ganz aktuell das Aus, wenn die bescheidene Summe von 22.000 Euro wegfallen würde. Dies kann und muss verhindert werden. Grundsätzlich muss der Magistrat die Mittel aus der Tourismusabgabe endlich gerechter auch an die Kulturschaffenden verteilen. Der Topf wächst jährlich und umfasst aktuell ca. 20 Mio. Euro pro Jahr. Der bestehende Verteilschlüssel muss angepasst und die Freie Kulturszene stärker berücksichtigt werden. Aktuell werden die Hälfte der Mittel an die TCF, 20 Prozent an die Kultur, 20 Prozent an Wirtschaft und Sport und 10 Prozent an City- und Stadtmarketing ausgeschüttet. Das ist nicht sinnvoll, gerade weil die TCF schon mehr als auskömmlich finanziert ist. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Benjamin Alicic Stadtv. Deniz Avan Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Heike Leitschuh Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Alexis J. Passadakis Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Mona Waissi Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2026, M 82 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 23 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 21 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 23 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 82 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 18 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 21 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 23 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 39 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 12 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI 3. Sitzung des Ältestenausschusses am 27.08.2026, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 39 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 18 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 21 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 23 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 39 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Satz 1 lautet: "Für das Förderjahr 2027 wird der freien Spielstätte Theater Alte Brücke e. V., die aufgrund des Fördervorschlags für den Zeitraum 2027 bis 2029 keine Förderung mehr erhält, eine einmalige Übergangszahlung in Höhe von 11.000,- Euro gewährt." 6. Die Vorlage OA 12 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD (unter Hinweis auf den Revisionsbericht) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme unter Hinweis auf NR 23) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und FDP (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP (unter Hinweis auf NR 23) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (M 82 = Annahme unter Hinweis auf NR 18, NR 18, NR 23 und OA 12 = Annahme, NR 21 und NR 39 = Ablehnung unter Hinweis auf NR 18) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 14 Beschluss: 1. Der Vorlage M 82 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 39 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 18 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 21 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 23 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 39 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Satz 1 lautet: "Für das Förderjahr 2027 wird der freien Spielstätte Theater Alte Brücke e. V., die aufgrund des Fördervorschlags für den Zeitraum 2027 bis 2029 keine Förderung mehr erhält, eine einmalige Übergangszahlung in Höhe von 11.000,- Euro gewährt." 6. Die Vorlage OA 12 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD (unter Hinweis auf den Revisionsbericht) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) sowie FDP (Annahme unter Hinweis auf NR 23) und BFF DFRA FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf NR 18) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (unter Hinweis auf NR 18) gegen Linke und ÖkoLinX ELF-PARTEI (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP (unter Hinweis auf NR 23), BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (unter Hinweis auf NR 18) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 247, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 § 350, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026 Aktenzeichen: 41-4
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Mietspiegel für Frankfurt: Rahmenbedingungen ändern und Mieter*innenschutz ausbauenNR19.06.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2026, NR 22 Betreff: Mietspiegel für Frankfurt: Rahmenbedingungen ändern und Mieter*innenschutz ausbauen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 76 vom 26.05.2026 "Anerkennung des Mietspiegels 2026 durch die Gemeinde" wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Magistrat setzt sich über den Deutschen Städtetag für eine bundesrechtliche Regelung ein, nach der die Aufnahme von überhöhten Mieten in die Berechnungen zum Mietspiegel unterbunden wird. 2. Der Magistrat setzt sich über den Deutschen Städtetag für die Abschaffung des aktuellen Betrachtungszeitraums von sechs Jahren und damit für die grundsätzliche Abschaffung des Betrachtungszeitraums ein. 3. Sollte sich abzeichnen, dass bis zur regulären Neuerstellung des Mietspiegels die unter Punkt 1 genannte Änderung bundesrechtlich nicht zustande kommt, tritt folgendes ein: als Bestandteil der nächsten regulären Ausschreibung zur statistischen Erhebung und Auswertung der relevanten Datengrundlage für den Frankfurter Mietspiegel wird die Erarbeitung einer wissenschaftlichen Methodik zum Ausschluss überhöhter Mieten aufgenommen. Der neue Mietspiegel wird unter Einhaltung dieser Methodik erstellt. 4. Der vorliegende Mietspiegel wird nach 2 Jahren regulär fortgeschrieben und nicht neu berechnet. 5. Der Magistrat entwickelt den "Mietenmonitor" der Stadt Frankfurt weiter, indem Immobilienanzeigen systematisch ausgewertet und Verstöße gegen Mietpreisrecht (z. B. Mietwucher) verfolgt und geahndet werden. 6. Der Magistrat baut die Mietschutz-Sprechstunden für Mieter*innen in allen Stadtteilen ebenso wie die Stabsstelle Mieterschutz weiter aus. 7. Der Magistrat trägt dafür Sorge, dass im nächsten Haushalt eine Budgeterhöhung für die Projektförderung für Mieter*innenschutzvereine festgeschrieben wird. Begründung: Für Normalverdienende ist es kaum mehr möglich, eine Wohnung in Frankfurt zu finden. Alleinerziehende, Erwerbslose, Auszubildende, Rentner*innen und Menschen mit Migrationsgeschichte sehen sich auf dem Wohnungsmarkt zusätzlicher Diskriminierung ausgesetzt. Wir wollen, dass Mieter*innen in Frankfurt nicht aufgrund von unerschwinglichen Mieten aus ihrem Lebensumfeld verdrängt, sondern besser geschützt werden. Hierbei könnte der Mietspiegel als wichtiges Instrument eingesetzt werden. In seiner vorliegenden Form führen Verzerrungseffekte zu genau dem Gegenteil. Die erschreckende und nie dagewesene Erhöhung der durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete um fast 20 Prozent lässt sich vor allem auf ein strukturelles Problem bei der methodischen Erhebung zurückführen. Denn von den etwa 2000 Wohnungsangeboten, die das Frankfurter Wohnungsamt jeden Monat in den gängigen Portalen analysiert, besteht bei etwa 40 Prozent der Angebote der Verdacht auf eine rechtswidrige Mietüberhöhung. Solche überhöhten und unzulässigen Mieten flossen dennoch in den vorliegenden Mietspiegel ein, wodurch ein verzerrtes Bild und ein überhöhter Richtwert entstanden sind. Da der Mietspiegel als Orientierungswert für ortsübliche Mieten eingesetzt wird, besteht nun die Gefahr, dass der verzerrte Richtwert zu weiteren Mieterhöhungen führen wird. Darüber hinaus berücksichtigt das aktuelle Verfahren zur Mietspiegelerstellung nur einen begrenzten Ausschnitt des freien Wohnungsmarktes. Es werden ausschließlich Neuvermietungen und Mietpreisveränderungen der vergangenen sechs Jahre berücksichtigt. Dies führt zu einer überproportionalen Gewichtung hoher Neuvertrags- und Wiedervermietungsmieten. Mietverhältnisse, die mehr als sechs Jahre bestehen und oftmals niedrigere Mietpreise aufweisen, bleiben unberücksichtigt. Dadurch entsteht ein verzerrtes Bild des tatsächlichen Frankfurter Mietniveaus. Für eine realitätsgerechte Darstellung des tatsächlichen Frankfurter Mietniveaus ist eine möglichst umfassende Datengrundlage unerlässlich. Diese kann nur erlangt werden, wenn die Beschränkung des Betrachtungszeitraums aufgehoben sowie der Einfluss überhöhter und rechtswidriger Mieten unterbunden wird. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Benjamin Alicic Stadtv. Deniz Avan Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Heike Leitschuh Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Alexis J. Passadakis Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Mona Waissi Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.05.2026, M 76 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 22 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 6 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 19 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 22 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke (unter Hinweis auf die Vorlage NR 22) und Volt gegen AfD, FDP (unter Hinweis auf die Vorlage NR 19) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und FDP (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (M 76 = Annahme unter Hinweis auf NR 12, NR 12 = Annahme, NR 6, NR 19 und NR 22 = Ablehnung) BSW (M 76, NR 12, NR 19 und NR 22 = Ablehnung, NR 6 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 6 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 19 wird abgelehnt. 5. a) Die Vorlage NR 22 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Dürbeck, Witsch, Yilmaz, Papke, Lauterwald, Avan und Fuchs sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke (unter Hinweis auf die Vorlage NR 22), Volt und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (unter Hinweis auf NR 12) gegen AfD, FDP (unter Hinweis auf die Vorlage NR 19), ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Volt und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen Linke, AfD, FDP, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Ablehnung) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW gegen AfD und FDP (= Annahme) zu 5. zu a) CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW gegen Linke (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 226, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 Aktenzeichen: 64-3
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Erhalt der Spielstättenförderung für das Theater Alte Brücke in Sachsenhausen Vortrag des Magistrats vom 29.05.2026, M 82OAOB 519.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.06.2026, OA 12 entstanden aus Vorlage: OF 89/5 vom 19.06.2026 Betreff: Erhalt der Spielstättenförderung für das Theater Alte Brücke in Sachsenhausen Vortrag des Magistrats vom 29.05.2026, M 82 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit sofortiger Wirkung die im Magistratsvortrag M 82 vorgesehene Streichung der Spielstättenförderung für das Theater Alte Brücke zurückzunehmen, und die Förderung in der bisherigen Höhe von jährlich 22.000 Euro über das Jahr 2026 hinaus fortzuführen. Begründung: Mit dem Magistratsvortrag M 82 vom 29. Mai 2026 soll die dreijährige Theaterförderung ab 2027 neu vergeben werden. Das Theater Alte Brücke ist dabei nicht mehr berücksichtigt, die bisherige Spielstättenförderung von jährlich 22.000 Euro soll ohne Übergangsregelung entfallen. Diese Streichung gefährdet den Fortbestand des Theaters unmittelbar. Die Summe entspricht etwa der Jahresmiete und kann bei einem Jahresbudget von rund 140.000 Euro nicht aus eigener Kraft kompensiert werden. Nach Darstellung der Theaterleitung droht deshalb die Schließung zum Ende der Spielzeit 2026/2027. Das Theater Alte Brücke liegt im Ortsbezirk 5 und ist seit elf Jahren ein fester kultureller Bestandteil Sachsenhausens. Mit Theater, Musical, Kabarett, Comedy, Lesungen und Gastspielen leistet es einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt und zur Aufwertung Alt-Sachsenhausens. Die vorgesehene Streichung von jährlich 22.000 Euro steht in keinem Verhältnis zum Gesamtvolumen der Förderung von rund 3,93 Millionen Euro, ist für den Fortbestand des Theaters jedoch existenziell. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2026, M 82 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Versandpaket: 24.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 23.06.2026, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 23 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 21 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 23 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 25.08.2026, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 82 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 18 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 21 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 23 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 39 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 12 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI 3. Sitzung des Ältestenausschusses am 27.08.2026, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 39 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 18 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 21 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 23 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 39 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Satz 1 lautet: "Für das Förderjahr 2027 wird der freien Spielstätte Theater Alte Brücke e. V., die aufgrund des Fördervorschlags für den Zeitraum 2027 bis 2029 keine Förderung mehr erhält, eine einmalige Übergangszahlung in Höhe von 11.000,- Euro gewährt." 6. Die Vorlage OA 12 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD (unter Hinweis auf den Revisionsbericht) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme unter Hinweis auf NR 23) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und FDP (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP (unter Hinweis auf NR 23) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (M 82 = Annahme unter Hinweis auf NR 18, NR 18, NR 23 und OA 12 = Annahme, NR 21 und NR 39 = Ablehnung unter Hinweis auf NR 18) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 14 Beschluss: 1. Der Vorlage M 82 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 39 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 18 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 21 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 23 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 39 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Satz 1 lautet: "Für das Förderjahr 2027 wird der freien Spielstätte Theater Alte Brücke e. V., die aufgrund des Fördervorschlags für den Zeitraum 2027 bis 2029 keine Förderung mehr erhält, eine einmalige Übergangszahlung in Höhe von 11.000,- Euro gewährt." 6. Die Vorlage OA 12 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD (unter Hinweis auf den Revisionsbericht) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) sowie FDP (Annahme unter Hinweis auf NR 23) und BFF DFRA FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf NR 18) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (unter Hinweis auf NR 18) gegen Linke und ÖkoLinX ELF-PARTEI (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP (unter Hinweis auf NR 23), BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (unter Hinweis auf NR 18) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 247, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 § 350, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026
OAOB 5Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Förderung des Talstraßenfestes Kalbach und des IG Riedberg Sommerfestes im Rahmen des Programms „Vielfalt leben – Stadtteilfeste unterstützen“OFOB 1219.06.2026 · CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2026, OF 29/12 Betreff: Förderung des Talstraßenfestes Kalbach und des IG Riedberg Sommerfestes im Rahmen des Programms "Vielfalt leben - Stadtteilfeste unterstützen" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92) und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 499 (E 160), das Talstraßenfest Kalbach am 20. Juni 2026 sowie das Sommerfest der IG Riedberg am 21./22. August 2026 im Rahmen des Förderprogramms "Vielfalt leben - Stadtteilfeste unterstützen" mit einem Betrag von jeweils 6.000 Euro zu fördern. Veranstalter des Talstraßenfestes ist der Kerbeverein Kalbach e.V. Veranstalter des Sommerfestes ist die Interessengemeinschaft zur Förderung des Riedberges e.V. Begründung: Das Talstraßenfest in Kalbach sowie das IG Riedberg Sommerfest sind öffentliche, nicht kommerziell organisierte Stadtteilfeste. Beide stärken das gemeinschaftliche Zusammenleben im Stadtteil und bringen Menschen aller Generationen zusammen. Die Veranstaltungen des Kerbevereins Kalbach sowie der IG Riedberg in ihrer Funktion als Vereinsringe bieten lokalen Vereinen, Initiativen und Gewerbetreibenden eine Plattform zur aktiven Mitgestaltung, Begegnung und Vernetzung. Beide Feste werden vollständig durch ehrenamtliches Engagement getragen. Zahlreiche Akteurinnen und Akteure aus Kalbach-Riedberg beteiligen sich mit großem Einsatz und gestalten das Programm aktiv mit. Die Feste leisten so einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt in Kalbach-Riedberg und darüber hinaus. Sie fördern die Vernetzung von Vereinen, stärken das ehrenamtliche Engagement und schaffen Begegnungsräume für Menschen unterschiedlicher Herkunft, Generationen und Lebenssituationen. Die Kosten für Infrastruktur, Sicherheitsmaßnahmen, Energieversorgung und Organisation von Stadtteilfesten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Die beantragte Förderung dient dazu, die Durchführung der Veranstaltungen finanziell abzusichern, die Qualität des Angebots zu gewährleisten und das ehrenamtliche Engagement der zahlreichen Beteiligten nachhaltig zu unterstützen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Volt BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Initiative OI 13 2026 Die Vorlage OF 29/12 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Erhalt der Spielstättenförderung für das Theater Alte Brücke in SachsenhausenOFOB 519.06.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2026, OF 89/5 Betreff: Erhalt der Spielstättenförderung für das Theater Alte Brücke in Sachsenhausen Vorgang: M 82/26 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, mit sofortiger Wirkung die im Fördervorschlag M 82 vorgesehene Streichung der Spielstättenförderung für das Theater Alte Brücke zurückzunehmen und die Förderung in der bisherigen Höhe von jährlich 22.000 Euro über das Jahr 2026 hinaus fortzuführen. Begründung: Mit dem Magistratsvortrag M 82 vom 29. Mai 2026 soll die dreijährige Theaterförderung ab 2027 neu vergeben werden. Das Theater Alte Brücke ist dabei nicht mehr berücksichtigt; die bisherige Spielstättenförderung von jährlich 22.000 Euro soll ohne Übergangsregelung entfallen. Diese Streichung gefährdet den Fortbestand des Theaters unmittelbar. Die Summe entspricht etwa der Jahresmiete und kann bei einem Jahresbudget von rund 140.000 Euro nicht aus eigener Kraft kompensiert werden. Nach Darstellung der Theaterleitung droht deshalb die Schließung zum Ende der Spielzeit 2026/27. Das Theater Alte Brücke liegt im Ortsbezirk 5 und ist seit elf Jahren ein fester kultureller Bestandteil Sachsenhausens. Mit Theater, Musical, Kabarett, Comedy, Lesungen und Gastspielen leistet es einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt und zur Aufwertung Alt-Sachsenhausens. Die vorgesehene Streichung von jährlich 22.000 Euro steht in keinem Verhältnis zum Gesamtvolumen der Förderung von rund 3,93 Millionen Euro, ist für den Fortbestand des Theaters jedoch existenziell. Da die Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich vor der Sommerpause 2026 über M 82 entscheidet, ist eine zeitnahe Befassung erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2026, M 82 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 75 Beschluss: Anregung OA 12 2026 Die Vorlage OF 89/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Die Gedenktafel am Nordausgang des Südbahnhofs reinigen, damit sie wieder in würdiger Weise an die Opfer nationalsozialistischer Untaten erinnern kannOFOB 519.06.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2026, OF 91/5 Betreff: Die Gedenktafel am Nordausgang des Südbahnhofs reinigen, damit sie wieder in würdiger Weise an die Opfer nationalsozialistischer Untaten erinnern kann Der Magistrat möge dafür sorgen, dass die Gedenktafel am Südbahnhof zeitnah gereinigt wird, damit sie wieder in angemessener Weise an die Opfer nationalsozialistischer Untaten erinnern kann Begründung: Die Gedenktafel ist im Lauf der Jahre in Mitleidenschaft gezogen worden und braucht Reinigung und Pflege. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 77 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 283 2026 Die Vorlage OF 91/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Auskunftsersuchen zum aktuellen Stand der Planungen und Maßnahmen, damit die IGS Süd ihre Arbeit im Ortsbezirk möglichst zeitnah wieder aufnehmen kannOFOB 519.06.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2026, OF 92/5 Betreff: Auskunftsersuchen zum aktuellen Stand der Planungen und Maßnahmen, damit die IGS Süd ihre Arbeit im Ortsbezirk möglichst zeitnah wieder aufnehmen kann Der Magistrat möge Auskunft geben, wie der aktuelle Stand der Maßnahmen und Planungen ist im Hinblick auf die vollständige Auslagerung der IGS Süd und auf eine möglichst zeitnahe Rückkehr in den Frankfurter Süden. Begründung: Die IGS Süd wird als wertvolle Bildungseinrichtung im Frankfurter Süden schmerzlich vermisst. Ihre Rückkehr und die Wiederaufnahme ihrer wichtigen Arbeit im Ortsbezirk darf sich nicht verzögern. Darum sind für die Öffentlichkeit und für die Familien mit Kindern im Ortsbezirk verbindliche und konkrete Aussagen zum aktuellen Stand der Planungen und der Maßnahmen dringend notwendig. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 78 Beschluss: Auskunftsersuchen V 62 2026 Die Vorlage OF 92/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Den Südfriedhof zu einem Modellprojekt der Aufforstung von Grünflächen im Stadtgebiet machenOFOB 519.06.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2026, OF 93/5 Betreff: Den Südfriedhof zu einem Modellprojekt der Aufforstung von Grünflächen im Stadtgebiet machen Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit der Südfriedhof geeignet wäre, als Modell für eine Aufforstung von Grünflächen im Stadtgebiet genutzt werden kann. Begründung: Die Aufforstung der städtischen Friedhöfe in Frankfurt mit einer Gesamtfläche von 250 Hektar kann ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas sein. Die Friedhöfe leeren sich vor allem aufgrund des starken Trends zur sehr platzsparenden Urnenbestattung. In 20 Jahren wird mindestens die halbe Fläche der städtischen Friedhöfe in Frankfurt "ungenutzt" sein. Schon heute gibt es auf großen Flächen keine Gräber mehr. Daraus ergibt sich die Chance, große zentrale Grünflächen geplant aufzuforsten. Der häufig schon schöne alte Baumbestand könnte geplant und konsequent ergänzt werden; Friedparks könnten angelegt und zu grünen Lungen und Erholungsinseln werden. Natürlich müsste dies behutsam und unter strikter Schonung der Totenruhe geschehen. Der Südfriedhof in Sachsenhausen kann als Pilotprojekt geeignet sein. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 79 Beschluss: Auskunftsersuchen V 63 2026 Die Vorlage OF 93/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zeitnah die Unterrichtsräume der Mühlbergschule vor Überhitzung schützenOFOB 519.06.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2026, OF 94/5 Betreff: Zeitnah die Unterrichtsräume der Mühlbergschule vor Überhitzung schützen Der Magistrat möge so schnell wie möglich alle erforderlichen Schritte veranlassen, damit durch den kurzfristigen Einsatz geeigneter Geräte die Unterrichtsräume der Mühlbergschule noch in diesem Schuljahr vor Überhitzung geschützt werden. Begründung: Erst kürzlich wurde in einem Artikel der FNP berichtet, dass dringendst Bedarf besteht, etwas gegen die Überhitzung der Unterrichtsräume wirksam zu unternehmen. Die laut FNP in Aussicht gestellten Maßnahmen, dass die Lüftungsanlage aufgerüstet und ab 15. Juni auf mechanische Nachtlüftung umgestellt wird mit dem Ziel die kühleren Nachtstunden zur Absenkung der Gebäudetemperaturen und zur Verbesserung des Raumklimas zu nutzen werden jedoch nicht ausreichen. Und die in Aussicht gestellte Prüfung, ob eine Klimaanlage eingebaut und von den Solarpaneelen auf dem Schuldach mitbetrieben werden kann schafft nicht die dringend notwendige zeitnahe Abhilfe. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 80 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 284 2026 Die Vorlage OF 94/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Förderung Talstraßenfest Kalbach und Sommerfest der IG Riedberg im Rahmen des Programms „Vielfalt leben – Stadtteilfeste unterstützen“OIOB 1219.06.2026
S A C H S T A N D : Initiative vom 19.06.2026, OI 13 entstanden aus Vorlage: OF 29/12 vom 19.06.2026 Betreff: Förderung Talstraßenfest Kalbach und Sommerfest der IG Riedberg im Rahmen des Programms "Vielfalt leben - Stadtteilfeste unterstützen" Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160/24, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), gebeten, das Talstraßenfest in Kalbach am 20. Juni 2026 sowie das Sommerfest der IG Riedberg am 21. und 22. August 2026 im Rahmen des Förderprogramms "Vielfalt leben - Stadtteilfeste unterstützen" mit einem Betrag von jeweils 6.000 Euro zu fördern. Veranstalter des Talstraßenfestes ist der Kerbeverein Kalbach e. V. und Veranstalter des Sommerfestes ist die Interessengemeinschaft zur Förderung des Riedberges e. V. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 24.06.2026
OIOB 12Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Das Nächtigen auf dem Brückenspielplatz verhindernOMOB 519.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 245 entstanden aus Vorlage: OF 35/5 vom 30.05.2026 Betreff: Das Nächtigen auf dem Brückenspielplatz verhindern Der Magistrat wird gebeten, auf eine verstärkte Bestreifung und bauliche Maßnahmen im Zuge der Umgestaltung des Brückenspielplatzes hinzuwirken, um zu verhindern, dass dieser zum Nächtigen genutzt wird. Gleichzeitig sollen Übernachtungsangebote für Wohnsitzlose gemacht werden. Begründung: Bereits letztes Jahr "zog" eine wohnsitzlose Frau mit all ihren Habseligkeiten in ein Spielhäuschen des Brückenspielplatzes ein. Das Grünflächenamt sperrte das Spielhaus daher "vorübergehend aus hygienischen Gründen" mit einem Stabmattenzaun ab, "um somit ein sicheres Spielen für die Kinder zu ermöglichen." Am 5. April 2026 alarmierten Eltern die Polizei, weil dieses Mal ein Mann in einem Spielhäuschen nächtigte und dieses dann mit einer schmutzigen Matratze versehen, vermüllt und unhygienisch hinterließ. Weiterhin wurde dort Alkohol konsumiert. Es wurde deswegen auch wieder ein Spielhäuschen abgesperrt. Es ist absehbar, dass sich dies in der warmen Jahreszeit des Öfteren wiederholen wird. Dies führt dazu, dass der Spielplatz in seiner Nutzung regelmäßig eingeschränkt ist und dass Gefahren für Kinder entstehen. Wohnsitzlose benötigen sichere und angemessene Schlafplätze. Spielgeräte und -häuser auf Spielplätzen sind keine Lösung für fehlende Übernachtungsmöglichkeiten. Für den Frankfurter Süden ist ein Konzept für die Betreuung und Unterstützung von Wohnsitzlosen längst überfällig. Dieses sollte nicht nur Schlaf- und Aufenthaltsoptionen im Frankfurter Süden beinhalten, sondern auch den Bedarf für (aufsuchende) Sozialarbeit, Streetwork, Quartiersküchen und sonstige Hilfs- und Beratungsangebote mit umfassen. Bis zum Vorhandensein eines Konzepts und betreffender Maßnahmen sollte der Brückenspielplatz verstärkt durch die Ordnungsbehörden aufgesucht werden. Weiterhin sollte im Rahmen der anstehenden Umgestaltung des Brückenspielplatzes auch dafür Sorge getragen werden, dass Spielhäuschen und Ähnliches zwar Platz zum Spielen bieten, aber kein Übernachten ermöglichen, indem sie beispielsweise im Innenbereich mit fest installierten Tischen und Bänken in nur für Kinder angemessener Größe versehen werden, sodass Erwachsene dort schlichtweg keinen Platz mehr finden, um sich hinzulegen. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Neuzuschnitt von Sozialbezirken in Sachsenhausen hier: Stadtbezirk 321, 324 und 322OMOB 519.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 246 entstanden aus Vorlage: OF 36/5 vom 01.06.2026 Betreff: Neuzuschnitt von Sozialbezirken in Sachsenhausen hier: Stadtbezirk 321, 324 und 322 Vorgang: M 210/16; OM 7175/21 OBR 5 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat den bisherigen Sozialbezirk 321, 324 & 322 in den Sozialbezirk 321, 324 und den Sozialbezirk 322 zu teilen. Begründung: Zum 31.12.2024 betrug die Bevölkerungsanzahl im Stadtteil Sachsenhausen Nord 32.941 Einwohnerinnen und Einwohner und im Stadtteil Sachsenhausen Süd 30.367 Einwohnerinnen und Einwohner. Gemäß Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 04.11.2026, M 210 können für Stadtteile mit mehr als 30.000 Einwohnerinnen und Einwohner gemäß C) Lösung 2. 3 Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher berufen werden. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher hält der Ortsbeirat die Anpassung der Anzahl der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher für dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2021, OM 7175 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1377
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einrichtung einer Schwimmhalle für Schülerinnen und Schüler im Bereich Gymnasium Süd / KaiserleiOMOB 519.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 247 entstanden aus Vorlage: OF 37/5 vom 01.06.2026 Betreff: Einrichtung einer Schwimmhalle für Schülerinnen und Schüler im Bereich Gymnasium Süd / Kaiserlei Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit am geplanten bzw. bestehenden Standort des Gymnasiums Süd eine Schwimmhalle baulich angedockt oder auf dem Schulgelände integriert werden kann; 2. inwieweit hierfür geeignete Flächen, planungsrechtliche Voraussetzungen, Kostenrahmen und mögliche Zeitschienen dargestellt werden können; 3. inwieweit alternativ oder ergänzend Gespräche mit der Deutschen Bahn aufgenommen werden können, um zu klären, ob im Bereich der zusätzlichen Sportflächen am Kaiserlei eine Schwimmhalle errichtet werden kann; 4. inwieweit diese Schwimmhalle so geplant werden kann, dass sie nicht nur für den schulischen Schwimmunterricht geeignet ist, sondern auch wettbewerbsfähige Bedingungen für Vereine, Schulwettkämpfe und den Schwimmsport bietet; 5. dem Ortsbeirat einen Sachstandsbericht mit möglichen Standorten, Vor- und Nachteilen, Kostenannahmen und nächsten Verfahrensschritten vorzulegen. Begründung: Der Bedarf an Wasserflächen für den Schwimmunterricht ist groß. Viele Schülerinnen und Schüler haben nicht ausreichend regelmäßige Möglichkeiten, Schwimmen sicher zu lernen und zu üben. Das ist kein Luxus, sondern Teil der Daseinsvorsorge und der schulischen Bildung. Mit dem Gymnasium Süd und den Sportflächen am Kaiserlei entsteht die Chance, die schulische Infrastruktur im Frankfurter Süden sinnvoll weiterzuentwickeln. Eine Schwimmhalle in diesem Bereich würde den Schwimmunterricht stärken, Wege verkürzen und zusätzliche Kapazitäten für Schulen und Vereine schaffen. Dabei sollte nicht nur eine einfache Lehrschwimmfläche geprüft werden. Frankfurt braucht Sportstätten, die langfristig tragfähig sind. Deshalb soll auch geprüft werden, ob eine wettbewerbsfähige Schwimmhalle möglich ist, die über den reinen Schulbetrieb hinaus genutzt werden kann. Der Ortsbeirat erwartet daher eine klare Prüfung möglicher Standorte, insbesondere am Gymnasium Süd sowie im Bereich Kaiserlei unter Einbeziehung der Deutschen Bahn. Ziel ist eine realistische Entscheidungsgrundlage vorzulegen bis spätestens zum Ende dieses Jahres. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Entfernung unerwünschter Graffiti in Alt-SachsenhausenOMOB 519.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 248 entstanden aus Vorlage: OF 38/5 vom 01.06.2026 Betreff: Entfernung unerwünschter Graffiti in Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. welche Kosten entstehen würden, um in Alt-Sachsenhausen in einer gezielten Aktion unerwünschte Graffiti, Schmierereien und Farbschäden zu entfernen; 2. inwieweit für den nächsten Haushalt ein Sonderetat "Sauberes Alt-Sachsenhausen" mit welchem Haushaltsansatz eingerichtet werden kann und welche Maßnahmen damit umgesetzt werden können; 3. welche öffentlichen Flächen, städtischen Gebäude, Mauern, Stromkästen, Verkehrseinrichtungen und sonstigen Anlagen betroffen sind; 4. inwieweit private Eigentümerinnen und Eigentümer durch ein städtisches Unterstützungsprogramm einbezogen werden können, etwa durch Zuschüsse, Sammelbeauftragungen oder vergünstigte Reinigungsangebote; 5. inwieweit die Reinigung mit einem präventiven Schutzkonzept verbunden werden kann, zum Beispiel durch Anti-Graffiti-Beschichtungen, schnelle Entfernung neuer Schmierereien, bessere Beleuchtung und regelmäßige Kontrollen; 6. inwieweit parallel legale und gestalterisch hochwertige Flächen für Street Art geprüft werden können, damit künstlerische Gestaltung von bloßer Beschädigung klar getrennt wird. Begründung: Alt-Sachsenhausen ist eines der bekanntesten Quartiere Frankfurts. Es ist Ausgehviertel, historischer Ort, touristischer Anziehungspunkt und Wohnumfeld zugleich. Genau deshalb darf der öffentliche Raum dort nicht den Eindruck vermitteln, als kümmere sich niemand darum. Unerwünschte Graffiti und Schmierereien beeinträchtigen das Erscheinungsbild erheblich. Sie lassen Straßen, Fassaden und Plätze ungepflegt wirken und verstärken den Eindruck von Vernachlässigung. Wer Alt-Sachsenhausen stärken will, muss nicht nur über Gastronomie, Sicherheit und Lärm sprechen, sondern auch über Sauberkeit, Pflege und Würde des öffentlichen Raums. Ein einmaliges Entfernen reicht dabei nicht aus. Sinnvoll ist ein gezieltes Programm mit klarer Bestandsaufnahme, festen Zuständigkeiten, schneller Entfernung neuer Schmierereien und präventivem Schutz. Gerade in einem stark frequentierten Viertel wie Alt-Sachsenhausen muss sichtbar werden: Der öffentliche Raum gehört nicht der Verwahrlosung, sondern den Menschen, die dort leben, arbeiten und unterwegs sind. Gleichzeitig soll der Antrag nicht Kunst gegen Ordnung ausspielen. Gute Street Art kann die Stadt verschönern. Ungewollte Schmierereien auf Fassaden, Türen, Mauern und öffentlicher Infrastruktur tun das nicht. Deshalb braucht es eine klare Linie: Illegale Beschädigungen entfernen, legale Gestaltung ermöglichen. Der Magistrat soll deshalb beziffern, welcher Sonderetat nötig wäre, um Alt-Sachsenhausen sichtbar aufzuwerten und dauerhaft sauberer zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Prüfung eines Pilotbetriebs einer Schienenschmieranlage im Bereich Stresemannallee / Mörfelder LandstraßeOMOB 519.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 249 entstanden aus Vorlage: OF 39/5 vom 01.06.2026 Betreff: Prüfung eines Pilotbetriebs einer Schienenschmieranlage im Bereich Stresemannallee / Mörfelder Landstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit im Bereich Stresemannallee / Mörfelder Landstraße entlang der dortigen S-Bahn-Strecke eine Schienenschmieranlage oder eine vergleichbare technische Maßnahme zur Reduzierung von Kurven- und Fahrgeräuschen testweise eingesetzt werden kann; 2. inwieweit hierzu eine fachliche Stellungnahme des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) eingeholt werden kann, insbesondere zu Bedarf, Wirkung, Zuständigkeiten und möglicher Finanzierung; 3. inwieweit zusätzlich eine fachliche Stellungnahme der DB InfraGO AG als zuständige Infrastrukturbetreiberin eingeholt werden kann; 4. welche Kosten für Anschaffung, Einbau, Betrieb, Wartung und Kontrolle einer solchen Anlage entstehen würden; 5. inwieweit für einen Pilotbetrieb weitere Stellen einzubeziehen sind, insbesondere das betroffene Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Stadt Frankfurt, die DB InfraGO AG sowie gegebenenfalls weitere Fachbehörden; 6. inwieweit vor und während des Testbetriebs Lärmmessungen durchgeführt werden können, um die tatsächliche Wirkung nachvollziehbar zu bewerten; 7. dem Ortsbeirat einen Sachstandsbericht mit Zuständigkeiten, Kosten, technischer Machbarkeit, möglicher Testdauer und nächsten Schritten vorzulegen. Begründung: Im Bereich Stresemannallee / Mörfelder Landstraße kommt es durch den S-Bahn-Verkehr zu wahrnehmbaren Fahr- und Kurvengeräuschen. Diese Belastung betrifft die Anwohnerinnen und Anwohner unmittelbar und sollte nicht einfach hingenommen werden. Eine Schienenschmieranlage kann eine technische Möglichkeit sein, Geräusche an belasteten Streckenabschnitten zu reduzieren. Da die Strecke zur Eisenbahninfrastruktur gehört, muss neben dem RMV auch die DB InfraGO AG beteiligt werden. Nur so kann geklärt werden, ob eine solche Anlage technisch zulässig, betrieblich sinnvoll und dauerhaft finanzierbar wäre. Ziel ist keine Symbolprüfung, sondern eine klare Entscheidungsgrundlage für eine konkrete Lärmminderungsmaßnahme an einem belasteten Ort im Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Aufwertung des Außengeländes des Interimsstandorts der Martin-Buber-SchuleOMOB 519.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 250 entstanden aus Vorlage: OF 40/5 vom 01.06.2026 Betreff: Aufwertung des Außengeländes des Interimsstandorts der Martin-Buber-Schule Der Magistrat wird gebeten, die folgenden offenen Punkte am Interimsstandort der der Martin-Buber-Schule spätestens bis zum Ende der Sommerferien zu klären und umzusetzen: 1. Die Klettergerüste und das Spielgelände der Schule sollen in Stand gesetzt und wieder sicher nutzbar gemacht werden. 2. Auf dem Schulhof sollen wirksame Beschattungsmöglichkeiten geschaffen werden, damit sich die Kinder auch an heißen Tagen dort aufhalten können. 3. Um die Klassenräume auch an heißen Tagen als Unterrichtsräume zu nutzen, ist darzulegen, welche Maßnahmen dafür vorgesehen sind. 4. Aufgrund der sich wegen der Glaskonstruktion stark aufheizenden Treppenhäuser, sollen regelmäßig Temperaturmessungen in denselben durchgeführt und dem Ortsbeirat vorgelegt werden. 5. Der aktuelle Sachstand zum Schulweg ist vorzulegen. Dabei soll insbesondere dargestellt werden, welche Zählungen, Markierungen, Piktogramme oder weiteren Maßnahmen bereits erfolgt sind oder geplant werden. 6. Die aktuelle Auslastung der Turnhalle ist darzustellen. 7. Der TÜV des Aufzugs ist zu erneuern und der Aufzug ist zu reparieren und dauerhaft funktionsfähig zu halten. Begründung: Am Interimsstandort der Martin-Buber-Schule bestehen mehrere offene Probleme, die den Schulalltag direkt betreffen. Es geht um sichere Spielmöglichkeiten, Hitzeschutz, nutzbare Klassenräume, Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit und eine funktionierende schulische Infrastruktur. Die Kinder brauchen einen sicheren und nutzbaren Schulhof, ausreichend Schatten und Räume, in denen Unterricht auch bei hohen Temperaturen möglich ist. Auch die überhitzten Treppenhäuser müssen geprüft werden, damit die tatsächliche Belastung nachvollziehbar ist und passende Maßnahmen ergriffen werden können. Zudem braucht der Ortsbeirat klare Informationen zum Schulweg, zur Nutzung der Turnhalle und zum Zustand des Aufzugs. Diese Punkte sind seit längerer Zeit offen und sollen nicht weiter verschoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Abriss des Gebäudes der Martin-Buber-SchuleOMOB 519.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 251 entstanden aus Vorlage: OF 41/5 vom 01.06.2026 Betreff: Abriss des Gebäudes der Martin-Buber-Schule Der Magistrat wird gebeten, das Gebäude der Martin-Buber-Schule schnellstmöglich abzureißen. Begründung: Das leerstehende Gebäude der Martin-Buber-Schule verursacht weiterhin laufende Kosten, unter anderem für Pflege, Sicherung, Wartung und Brandschutzmaßnahmen. Gleichzeitig ist vor Ort zunehmend Vandalismus festzustellen. Fensterscheiben werden eingeworfen, Müll wird illegal abgeladen und das Gelände entwickelt sich zunehmend zu einem städtebaulichen Missstand. Dieser Zustand ist weder für die Anwohnerinnen und Anwohner noch für den Stadtteil hinnehmbar. Ein weiterer Verfall des Gebäudes verschlechtert das Erscheinungsbild des Quartiers, bindet unnötig städtische Ressourcen und birgt zusätzliche Risiken für Sicherheit und Ordnung. Der Magistrat wird daher aufgefordert, den Abriss des ehemaligen Schulgebäudes mit Nachdruck und ohne weitere Verzögerung voranzutreiben Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ortsbeiratsvotum respektieren – Fahrradstellplätze im Großen Hasenpfad schaffen und Parkmöglichkeiten erhaltenOMOB 519.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 252 entstanden aus Vorlage: OF 42/5 vom 15.05.2026 Betreff: Ortsbeiratsvotum respektieren - Fahrradstellplätze im Großen Hasenpfad schaffen und Parkmöglichkeiten erhalten Vorgang: OM 7600/25 OBR 5; ST 515/26 Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme vom 13.03.2026, ST 515, zurück und bittet den Magistrat, den einstimmigen Beschluss des Ortsbeirates vom 24.10.2025, keinen Parkraum entfallen zu lassen, zu respektieren und umzusetzen. Begründung: Der Ortsbeirat hat am 24.10.2025 einstimmig beschlossen, im Bereich des Großen Hasenpfades keinen Parkraum entfallen zu lassen. Dieser Beschluss spiegelt den klaren Willen des Gremiums wider. Ziel ist es, die vorhandenen Parkmöglichkeiten zu erhalten, um die Erreichbarkeit für die Anwohnerinnen und Anwohner auch zukünftig sicherzustellen und den Parkdruck nicht unnötig weiter zu erhöhen. Die Stellungnahme vom 13.03.2026, ST 515, steht im Widerspruch zu diesem Beschluss, da sie eine Reduzierung des Parkraums vorsieht. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, den einstimmigen Beschluss zu respektieren und umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7600 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 515
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Beschleunigung der Baustelle in der WillemerstraßeOMOB 519.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 253 entstanden aus Vorlage: OF 45/5 vom 20.05.2026 Betreff: Beschleunigung der Baustelle in der Willemerstraße Der Magistrat wird gebeten, sich gegenüber den verantwortlichen Stellen mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die derzeitige Baustelle in der Willemerstraße zeitnah und beschleunigt abgeschlossen wird. Der Magistrat wird zudem gebeten zu prüfen und mitzuteilen, - aus welchen Gründen sich die Arbeiten derzeit verzögern; - welcher Zeitplan aktuell für die Fertigstellung vorgesehen ist; - welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Verkehrs- und Baustellensituation kurzfristig zu verbessern. Begründung: Aus der Bürgerschaft wird wiederholt berichtet, dass auf der Baustelle in der Willemerstraße lediglich wochenweise Aktivitäten wahrnehmbar seien und anschließend über längere Zeiträume keine sichtbaren Arbeiten stattfinden würden. Dies führt zu erheblichem Unverständnis vor Ort. Die derzeitige Situation ist insbesondere deshalb problematisch, weil die Willemerstraße stark von Schülerinnen und Schülern genutzt wird. In unmittelbarer Nähe befinden sich unter anderem die Willemerschule, die Sporthalle Süd sowie die Deutschherrenschule. Auch zahlreiche Sporttreibende und weitere Fußgängerinnen und Fußgänger sind täglich auf sichere Wegebeziehungen angewiesen. Die anhaltende Baustellensituation führt dort zu Einschränkungen, Unübersichtlichkeit und zusätzlichen Belastungen für den Fuß- und Radverkehr. Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches Interesse daran, die Arbeiten zügig abzuschließen und die Verkehrssituation zeitnah zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Seehofstraße: Fußgänger- und Fahrradweg wieder öffnenOMOB 519.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 254 entstanden aus Vorlage: OF 46/5 vom 20.05.2026 Betreff: Seehofstraße: Fußgänger- und Fahrradweg wieder öffnen Der Magistrat wird gebeten, sich gegenüber den Mobilitätsbehörden dafür einzusetzen, dass der Baustellenzaun bei der Baustelle des Gymnasiums Süd in der Seehofstraße umgehend so weit nach hinten verlegt wird, dass der geteilte Fußgänger- und Fahrradweg wieder geöffnet werden kann. Begründung: Vor dem Eingang des ehemaligen Stadtschulamts wurde der Baustellenzaun an der Baustelle des Gymnasiums Süd bis an die Straßenbahntrasse nach vorne verlegt. Der Fußgängerweg und der Fahrradweg sind so vollständig abgesperrt und nicht mehr nutzbar. Es kommt zu halsbrecherischen Querungsmanövern über die Straßenbahntrasse und die zweispurige Seehofstraße. Weiterhin umlaufen viele Fußgänger den Baustellenzaun gerade auf den Straßenbahngleisen. Die Strecke ist von Fußgängern und Fahrradfahrern, beispielsweise aus Oberrad und vom Mühlberg, hoch frequentiert. Es besteht dringend Handlungsbedarf. Informationsgemäß wurde der ADFC ebenfalls bereits eingeschaltet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fußgängerüberweg am Auslagerungsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad 46OMOB 519.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 255 entstanden aus Vorlage: OF 47/5 vom 20.05.2026 Betreff: Fußgängerüberweg am Auslagerungsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad 46 Der Magistrat wird gebeten, sich gegenüber den Mobilitätsbehörden dafür einzusetzen, dass beim Auslagerungsstandort der Martin-Buber-Schule (Großer Hasenpfad 46) zeitnah ein Fußgängerüberweg mit angemessener Beleuchtung installiert wird. Begründung: Die Martin-Buber-Schule ist eine Grundschule mit ca. 260 Schülern. Sie befindet sich derzeit am Auslagerungsstandort "Hasenpfad" mit dem Eingang im Großen Hasenpfad 46. In dasselbe Gebäude wurde weiterhin nicht nur die Oberstufe der KGS Niederrad, sondern eben auch Teile der Förderschule Mosaikschule mit ausgelagert. Letztere widmet sich dem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" und richtet sich an Schüler, von denen einige eine "Weglauftendenz" haben und somit noch besonders vulnerabel sind. Der Große Hasenpfad hat ein hohes Aufkommen motorisierter Fahrzeuge. Die Querung vor dem Schuleingang stellt also für die Grundschüler, genauso wie für die Förderschüler, ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar. Eltern und Lehrer fordern die zeitnahe Anlage eines Fußgängerüberwegs vor dem Großen Hasenpfad 46. Bei der Ortsbegehung am 29.08.2025 wurde dieser auch von der Elternschaft, der Schulleitung, der örtlichen Kinderbeauftragten und Mitgliedern des Ortsbeirats angemahnt. Dies wurde während der Begehung mit dem Argument abgelehnt, dass die Beleuchtung an dieser Stelle nicht ausreiche. Teilnehmer der Begehung baten dann um eine Verbesserung der Beleuchtung sowie um eine zeitnahe Versehung mit einem Fußgängerüberweg im Zuge der erfolgten Reform der StVO. Beides wurde dann ebenfalls verneint. Gemäß der StVO-Novelle aus 2024 entfällt der "Nachweis der besonderen örtlichen Gefahrenlage" und es reicht die "zwingende Erfordernis" aus (§ 45 Abs. 9 StVO). Dazu besagt dann noch die Gesetzesbegründung: "Die Beschränkung der Anordnungsvoraussetzungen auf die "einfache" Gefahr für Fußgängerüberwege im Sinne des § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO erweitert den straßenverkehrsbehördlichen Handlungsspielraum, sodass mit dem Zeichen 293 bereits vor einer Risikoverdichtung zu besonderen Gefahrenlagen sichere Querungsmöglichkeiten für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Ältere und Kinder geschaffen werden können." (Quelle: https://www.adfc.de/artikel/ stvo-novelle-fussverkehrsflaechen-und-fussgaengerueberwege). Gesetzlich steht einer schnellen Umsetzung also nichts entgegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Staus vor dem Wendelsplatz behebenOMOB 519.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 256 entstanden aus Vorlage: OF 48/5 vom 02.06.2026 Betreff: Staus vor dem Wendelsplatz beheben Der Magistrat wird gebeten, die Ursachen der Staus im Bereich Gutzkowstraße, östliche Schiffer-, Textor- und Hedderichstraße sowie Darmstädter Landstraße zu beheben Begründung: Seit Monaten wälzt sich an Werktagen aufgrund der zahlreichen Baustellen zu den nachmittäglichen/abendlichen Stoßzeiten der motorisierte Verkehr durch die genannten Straßen mit dichter Wohnbebauung. Seitdem die baustellenbedingte Fahrbahnverengung vor der Darmstädter Landstraße 66 vorhanden ist, kommt es zum kompletten Stillstand, Hupkonzerten und aggressivem Verhalten. Dies tritt werktags auch bereits vor den Stoßzeiten und stellenweise selbst am Wochenende auf. Es ist kein Durchkommen mehr. In der Textorstraße stauen sich inzwischen sogar die Straßenbahnen vor der Haltestelle, wodurch die Passagiere länger in ihnen festsitzen. Die Hedderichstraße wird Richtung Darmstädter Landstraße im für den Autoverkehr gesperrten Bereich häufig als Ausweichmöglichkeit genutzt, um die Darmstädter Landstraße zu erreichen und schneller aus der Stausituation herauszukommen. Der Reduktion des CO2-Ausstoßes ist dies nicht dienlich, die Anwohnenden leiden unter den Abgasen und die Querung der genannten Straßen ist zu diesen Zeiten vor allem für schwächere Verkehrsteilnehmende kaum möglich. Dort muss zeitnah Abhilfe geschaffen werden. Quelle Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mieturinal in der Nähe des Kinderhauses AffentorplatzOMOB 519.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 257 entstanden aus Vorlage: OF 49/5 vom 02.06.2026 Betreff: Mieturinal in der Nähe des Kinderhauses Affentorplatz Vorgang: OM 7595/25 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, ein Mieturinal mit Sichtschutz in der Nähe des Kinderhauses Affentorplatz zu testen und Hinweisschilder bezüglich des Bußgeldes für Wildpinkeln zu installieren. Begründung: Wir nehmen Bezug auf die Anregung vom 27.10.2025, OM 7595, für die noch keine Stellungnahme vorliegt. Kinder und Mitarbeitende des Kinderhauses am Affentorplatz, sowie sämtliche Anwohnenden in diesem Bereich werden immer noch von Wildpinklern geplagt. Der Sommer und die Fußball-WM nahen heran. Es ist absehbar, dass die Situation dort wieder vollständig eskalieren wird. Die Miet-Komposttoilette auf der anderen Straßenseite, neben dem Spielplatz Affentorplatz, ist zwar völlig lobenswert und wird gerne von Familien, die den Spielplatz nutzen sowie von Partygängern aufgesucht, aber sie ändert die Situation am Affentorplatz nicht wesentlich. Es ist weiterhin absehbar, dass auch Flora und Fauna auf der dortigen Grünfläche von dem hohen Urinaufkommen und der starken Vermüllung beeinträchtigt werden. Deswegen sollen dort bis zur Umsetzung einer finalen Lösung im Sinne der Anregung OM 7595 Mieturinale mit Sichtschutz getestet werden. Weiterhin sollten Hinweisschilder auf das erhöhte Bußgeld für Wildpinkeln und Wegwurf von Kleinstabfällen hinweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7595
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Schon heute Sachsenhäuser Warte für Bürgerschaft nutzenOMOB 519.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 258 entstanden aus Vorlage: OF 53/5 vom 01.06.2026 Betreff: Schon heute Sachsenhäuser Warte für Bürgerschaft nutzen Vorgang: OM 8051/26 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten in Erfahrung zu bringen, ob eine Verwendung des Innenhofes der Sachsenhäuser Warte ohne größere bauliche Maßnahmen für gastronomische Angebote schon heute möglich ist. Im Falle dessen fordert der Ortsbeirat 5 den Magistrat auf, eine entsprechende Nutzung in Absprache mit dem Ortsbeirat so schnell als möglich lokal auszuschreiben. Begründung: Die Sachsenhäuser Warte ist ein besonders wichtiger Ort für die Bürgerschaft und lokales Wahrzeichen im Frankfurter Süden. Bis zur Schließung aus Gründen der Ertüchtigung und Erneuerung gab es bis vor acht Jahren ein gastronomisches Angebot, das sich großer Beliebtheit und Teilhabe erfreute. Dieses war wegen der Nähe zum Südfriedhof gelebter Ort zur Sinnstiftung und der Begegnung. Seit der Schließung gehört die Sachsenhäuser Warte zu einer Reihe leerstehender historischer Gebäude und Wahrzeichen, deren Verfall zu befürchten ist. Der Ortsbeirat 5 hat deswegen schon öfter und letztmalig am 23. Januar 2026 darauf hingewiesen und eine zeitnahe Sanierung gefordert (Anregung OM 8051). Bis es bei diesem komplexen Vorhaben zum Start von baulichen Maßnahmen kommt, wäre es denkbar, ohne größere Maßnahmen zumindest den Innenhof als Teil der Sachsenhäuser Warte z. B. mit einer Pop-Up Gastronomie und/oder Biergarten schon heute zu nutzen und damit der Bürgerschaft zurückzugeben. Gelungene Beispiele aus unserer Stadt dafür gibt es an anderer Stelle auch (siehe Innenhof altes Polizeipräsidium). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8051
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Schwerpunktkontrollen in Alt-Sachsenhausen regelmäßig durchführenOMOB 519.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 259 entstanden aus Vorlage: OF 54/5 vom 01.06.2026 Betreff: Schwerpunktkontrollen in Alt-Sachsenhausen regelmäßig durchführen Der Magistrat wird gebeten, die im Jahr 2025 durchgeführten intensivierten Schwerpunktkontrollen in Alt-Sachsenhausen auch in diesem Jahr und in den kommenden Jahren regelmäßig und engmaschig fortzuführen. Begründung: Die kürzlich veröffentlichte stadtpolizeiliche Statistik 2025 dokumentiert die Schwerpunktmaßnahmen für mehr Sauberkeit, Sicherheit und die Reduzierung von Lärmbelastungen im Ausgehviertel Alt-Sachsenhausen. Die durchgeführten Kontrollen haben gezeigt, dass durch eine sichtbare Präsenz der Stadtpolizei sowie regelmäßige Überprüfungen bestehende Regelungen konsequent durchgesetzt und Verstöße gezielt verfolgt werden können. Um diese Entwicklung nachhaltig zu unterstützen, sollten die Maßnahmen fortgeführt und zeitlich wie räumlich noch engmaschiger ausgestaltet werden. Dies stärkt die Erwartungen an die Einhaltung von Regeln und trägt zu einem geordneten Miteinander im öffentlichen Raum bei. Zugleich bietet eine langfristige Fortsetzung der Schwerpunktkontrollen die Möglichkeit, deren Wirkung systematisch zu erfassen und auszuwerten. Auf dieser Grundlage kann nachvollziehbar dokumentiert werden, ob und in welchen Bereichen die Anzahl der Beanstandungen zurückgeht. Dies schafft eine fundierte Datengrundlage für die weitere Verbesserung von Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung in Alt-Sachsenhausen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1379
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Unterführung an der Oppenheimer LandstraßeOMOB 519.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 260 entstanden aus Vorlage: OF 55/5 vom 01.06.2026 Betreff: Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Unterführung an der Oppenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig einfache und kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands der Unterführung an der Oppenheimer Landstraße zu veranlassen. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte geprüft und umgesetzt werden: 1. Defekte oder unzureichend funktionierende Leuchten sollen instand gesetzt oder ausgetauscht werden. 2. Die Unterführung soll gereinigt und von Schmierereien befreit werden. 3. Die Ursachen des Tropfwassers von der Decke sollen überprüft werden. Bis zu einer dauerhaften Lösung sollen mögliche Gefahrenstellen entschärft oder abgesichert werden. 4. Gehweg, Radweg und Fahrbahn sollen auf Gefahrenstellen durch Nässe, Verschmutzung oder eingeschränkte Sichtverhältnisse kontrolliert werden. 5. Soweit die Unterführung oder einzelne Bauteile nicht vollständig in städtischer Zuständigkeit liegen, sollen die jeweils zuständigen Stellen eingebunden und dem Ortsbeirat die kurzfristig möglichen Maßnahmen mitgeteilt werden. Begründung: Die Unterführung an der Oppenheimer Landstraße wird täglich von zahlreichen Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrenden, Autofahrerinnen und Autofahrern sowie von Schulkindern genutzt. Der Zustand der Unterführung ist an mehreren Stellen verbesserungsbedürftig. Teile der Beleuchtung sind ausgefallen oder sorgen für eine unzureichende Ausleuchtung. Zudem beeinträchtigen Verschmutzungen und Schmierereien das Erscheinungsbild erheblich. Die ursprünglich unter Beteiligung von Kindern gestalteten Wandflächen sind inzwischen stark in Mitleidenschaft gezogen, sodass die ursprüngliche Gestaltung kaum noch erkennbar ist. Hinzu kommt Tropfwasser von der Decke, das insbesondere im Bereich des Geh- und Radwegs zu Beeinträchtigungen und möglichen Gefahren führen kann. Bereits mit einfachen Maßnahmen, wie einer verbesserten Beleuchtung, einer gründlichen Reinigung und der Überprüfung der Entwässerung lässt sich die Situation kurzfristig spürbar verbessern. Dies würde dazu beitragen, die Unterführung sicherer, sauberer und attraktiver zu gestalten. Unabhängig davon sollte perspektivisch geprüft werden, ob dauerhafte Lösungen, beispielsweise durch widerstandsfähigere Oberflächen, Schutzbeschichtungen oder eine verbesserte Entwässerung, umgesetzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Absicherung des Parkverbots in der Lamboystraße 18 bis 20OMOB 519.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 261 entstanden aus Vorlage: OF 58/5 vom 29.05.2026 Betreff: Absicherung des Parkverbots in der Lamboystraße 18 bis 20 Der Magistrat wird gebeten, das Parkverbot im Bereich der Lamboystraße 18 bis 20 durch entsprechende Poller abzusichern. Begründung: Vor den Häusern in der Lamboystraße 18 bis 20 ist ein Parkverbot angeordnet. Dies hängt damit zusammen, dass in der Lamboystraße ein Zweirichtungsverkehr besteht. Dieser kann nur dann reibungslos funktionieren, wenn die Parkverbote vor den Häusern 18 bis 20 eingehalten werden. In diesem Bereich besteht aber, auch aufgrund des dort ansässigen Hotels, ein sehr großer Parkdruck. Dieser führt dazu, dass das Parkverbot missachtet wird und Autos dort parken. Der Zweirichtungsverkehr ist dann kaum noch durchführbar. Polizeikontrollen in diesem Bereich haben auch nicht zur nachhaltigen Beseitigung dieses Problems geführt. Bei einer Absicherung des Parkverbots durch Poller besteht die Möglichkeit des verbotswidrigen Parkens nicht mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einrichtung einer Sperrzone für E-Scooter in der Holzhecke 23/25aOMOB 519.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 262 entstanden aus Vorlage: OF 59/5 vom 01.06.2026 Betreff: Einrichtung einer Sperrzone für E-Scooter in der Holzhecke 23/25a Der Magistrat wird gebeten, in der Holzhecke 23/25a eine ausgewiesene Sperrzone für E-Scooter einzurichten, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und gefährliche Situationen zu vermeiden. Begründung: Vor dem Gebäude Holzhecke 23/25a werden regelmäßig, insbesondere im Bereich des Fußballplatzes, gemietete E-Scooter auf Gehwegen/Garageneinfahrten rücksichtslos abgestellt und stellen somit eine konkrete Stolperfalle dar, insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen sowie Eltern mit Kinderwagen, die dann gezwungen sind, auf die Straße auszuweichen. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar und gefährdet die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger erheblich. Da keine festen Abstellplätze in unmittelbare Nähe sind, entsteht ein chaotisches Bild, welches zudem das Ortsbild verschandelt. Eine verkehrsrechtlich geregelte Sperrzone wäre ein geeignetes Mittel, um Gehwege und Einfahrten wieder sicher und nutzbar zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einrichtung einer sicheren Querung an der Golfstraße zum Waldspielpark CarlvonWeinbergOMOB 519.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 263 entstanden aus Vorlage: OF 60/5 vom 01.06.2026 Betreff: Einrichtung einer sicheren Querung an der Golfstraße zum Waldspielpark Carl-von-Weinberg Der Magistrat wird gebeten, eine sichere Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger in der Golfstraße direkt am Zugang zum Waldspielpark Carl-von-Weinberg einzurichten. Begründung: Der Waldspielpark Carl-von-Weinberg ist ein viel genutzter Freizeit- und Spielplatz für Familien mit Kindern. Die Golfstraße ist eine verkehrsreiche Straße mit hoher Geschwindigkeit (trotz Tempo 30), was das Queren der Straße für Fußgängerinnen und Fußgänger besonders für Kinder mit Angst verbindet. Durch eine Geschwindigkeitsanzeige oder eine Fußgängerfurt mit Blinklicht erhöht man die Sicherheit auf der Straße. Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere die Kinder, sind somit besser geschützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Niederrad: Nachbesserung an der Rampe Main-NeckarBrückeOMOB 519.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 264 entstanden aus Vorlage: OF 61/5 vom 03.06.2026 Betreff: Niederrad: Nachbesserung an der Rampe Main-Neckar-Brücke Der Magistrat wird gebeten, am Fuß der Rampe der Main-Neckar-Brücke einen Verkehrsspiegel zu montieren, um die Sichtbeziehungen zu verbessern. Begründung: Für den Radverkehr, der von der Main-Neckar-Brücke kommend die 180° Kurve in Richtung Blutspendedienst fahren will, besteht die Gefahr, mit dem von hinten in Richtung Osten kommenden Radverkehrs zu kollidieren. Radler, die am Ende der Rampe wenden wollen, kreuzen den Weg des stadteinwärts fahrenden Radverkehrs. Diese Gefahrensituation könnte durch einen günstig angebrachten Spiegel entschärft werden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Feste Toilettenanlage für den RennbahnparkOMOB 519.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 265 entstanden aus Vorlage: OF 62/5 vom 20.05.2026 Betreff: Feste Toilettenanlage für den Rennbahnpark Vorgang: B 209/25 Der Magistrat wird mit Nachdruck aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass zeitnah eine feste Toilettenanlage im Rennbahnpark installiert wird. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in den kommenden Wochen erstmals Foodtrucks im Rennbahnpark vorgesehen sind, besteht ein nochmals gesteigerter Bedarf an ordentlichen sanitären Anlagen im Park. Ferner wird der Magistrat um Mitteilung des aktuellen Sachstands hinsichtlich der Umsetzung des Toilettenkonzepts für den Rennbahnpark gebeten. Dabei soll insbesondere mitgeteilt werden, ob die ursprünglich vorgesehene Aufnahme des Rennbahnparks in das Toilettenkonzept weiterhin Bestand hat oder ob zwischenzeitlich eine abweichende Entscheidung getroffen wurde. Begründung: Der Magistrat hat dem Ortsbeirat 5 mit seinem Bericht vom 10.06.2025, B 209, mitgeteilt, dass der Standort Rennbahnpark in die Liste des Magistratsvortrags M 174 (Toilettenkonzept) aufgenommen wurde. Der Magistrat führte damals aus, dass aufgrund der Vielzahl vorhandener Bedarfsmeldungen sowie begrenzter Haushaltsmittel und personeller Kapazitäten noch kein konkreter Umsetzungstermin benannt werden könne. Ersatzweise stehen derzeit lediglich drei Dixi-Module, einschließlich eines barrierefreien Moduls zur Verfügung. Mit Blick auf die steigende Nutzung des Rennbahnparks und die angekündigten Foodtrucks reicht dies jedoch nicht mehr aus. Bereits im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurde der Wunsch nach dauerhafter Infrastruktur einschließlich sanitärer Einrichtungen deutlich geäußert. Zudem wurde dem Ortsbeirat zwischenzeitlich aus der Bürgerschaft berichtet, dass möglicherweise doch keine feste Toilettenanlage im Rennbahnpark errichtet werden soll. Vor diesem Hintergrund besteht erheblicher Aufklärungsbedarf hinsichtlich des aktuellen Sachstands. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 209
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Erhalt einer Postfiliale im Stadtteil OberradOMOB 519.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 266 entstanden aus Vorlage: OF 65/5 vom 01.06.2026 Betreff: Erhalt einer Postfiliale im Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird gebeten, mit der Deutschen Post AG sowie weiteren beteiligten Akteuren in Kontakt zu treten und sich dafür einzusetzen, dass im Stadtteil Oberrad dauerhaft eine Postfiliale bzw. ein vollwertiger Postdienstleistungsstandort erhalten bleibt oder zeitnah neu eingerichtet wird. Begründung: Eine wohnortnahe Postfiliale ist für viele Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Bestandteil der Grundversorgung. Der Wegfall eines Poststandortes würde die Versorgung im Stadtteil Oberrad deutlich verschlechtern und insbesondere ältere Menschen sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität belasten. Daher sollte sich der Magistrat für den Erhalt einer Postfiliale in Oberrad einsetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2026, ST 1430
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Schutz des Geländes der Gruneliusschule in der Wiener Straße 13 vor VandalismusOMOB 519.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 267 entstanden aus Vorlage: OF 66/5 vom 01.06.2026 Betreff: Schutz des Geländes der Gruneliusschule in der Wiener Straße 13 vor Vandalismus Vorgang: M 77/25; OA 570/25 OBR 5; ST 579/26 Der Magistrat wird gebeten, über die bereits eingerichteten Revierkontrollen eines Sicherheitsdienstes hinaus weitere, geeignete Maßnahmen zum Schutz des Geländes der Gruneliusschule in der Wiener Straße 13 vor Vandalismus zu prüfen und umzusetzen. Dabei sollen insbesondere bauliche, technische und ordnungsrechtliche Maßnahmen, wie beispielsweise eine verbesserte Einfriedung des Geländes, zusätzliche Beleuchtung, die Installation von Überwachungstechnik im rechtlich zulässigen Rahmen sowie eine Intensivierung der Kontrollen geprüft werden. Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 719, teilte dieser mit, dass zur Vermeidung unbefugten Betretens und zur Eindämmung von Vandalismusschäden ein Sicherheitsdienst mit Revierkontrollen beauftragt wurde. Anwohnerinnen und Anwohner haben sich jedoch erneut über Vandalismus auf dem Gelände der Gruneliusschule und im Gebäude beschwert. Die bisherigen Maßnahmen scheinen daher nicht ausreichend zu sein, um das Schulgelände wirksam zu schützen und weitere Sachbeschädigungen zu verhindern. Vor diesem Hintergrund sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich, um die Sicherheit auf dem Gelände zu erhöhen, Schäden an öffentlichem Eigentum zu vermeiden und die Belastungen für die Nachbarschaft zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 77 Anregung vom 05.09.2025, OA 570 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 579
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen.