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Erhalt einer Zuweisung des Landes Hessen zum Ausgleich der mit der Einführung des Ergänzungsansatzes für Kinder einhergehenden Umverteilungseffekte im…

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Erhalt einer Zuweisung des Landes Hessen zum Ausgleich der mit der Einführung des Ergänzungsansatzes für Kinder einhergehenden Umverteilungseffekte im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) für das Jahr 2026

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die vom Land Hessen bewilligte Zuweisung in Höhe von 1.013.000,00 Euro für das Jahr 2026 zu verwenden, um die Umverteilungswirkungen des neuen Finanzansatzes für Kinder abzufedern. Dies ist notwendig, da Frankfurt am Main keinen Anspruch auf diese Mittel hat und die Zuweisung zur finanziellen Stabilität der Stadt beiträgt.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Bericht

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften wurde als Ergebnis der Evaluation des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) ein Ergänzungsansatz für Kinder eingeführt. Diesen erhalten kreisangehörige Gemeinden sowie kreisfreie Städte mit einer im Vergleich zum gewogenen Landesdurchschnitt ihrer jeweiligen kommunalen Gruppe überdurchschnittlich hohen Anzahl an Untersechsjährigen. Die Stadt Frankfurt am Main hat im Jahr 2026 keinen Anspruch auf diese Mittel. Zur Begrenzung der Umverteilungswirkung im Jahr 2026 wurde der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2026 eine Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock in Höhe von 1.013.000,00 Euro bewilligt. Der entsprechende Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz vom 26.05.2026 ist als Anlage beigefügt und wird hiermit der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung bekannt gemacht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Juni 2026 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 25.08.2026
TO I, TOP 67
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 213 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis)

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