Anmietung von Flächen im Neuen Hilfezentrum in der Niddastraße 76
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Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, einen Mietvertrag über 20 Jahre für Flächen im Neuen Hilfezentrum in der Niddastraße 76 abzuschließen. Dies dient der zentralen Steuerung der Drogenhilfe durch das Drogenreferat der Stadt Frankfurt und soll eine adäquate Versorgung von Drogenkonsumierenden sicherstellen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Niddastraße — 20 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Karlsplatz: Zusagen einhalten, Verdrängung vermeiden21.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zusätzliche Mülleimer rund um den Karlsplatz15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Baustellenplanung zum Fernwärmeausbau18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Niddastraße per E-MailBeschlussvorschlag
- Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Mietvertrags zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Konversions- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) über Flächen im Neuen Hilfezentrum in der Niddastraße 76 mit einer Laufzeit von 20 Jahren wird zugestimmt.
Begründung
A. Zielsetzung
A. Zielsetzung Das trägerübergreifende Hilfezentrum stellt eine wesentliche Maßnahme in der Weiterentwicklung des Frankfurter Wegs in der Drogenpolitik dar. Es adressiert die starken Veränderungen der Frankfurter Drogenszene in den vergangenen Jahren, welche auf die massive Verbreitung von Crack zurückzuführen sind. Das Ziel des neuen Hilfezentrums soll sein, den Drogenkonsumierenden eine attraktive Alternative zum Aufenthalt auf der Straße zu bieten. Dies soll durch die Bereitstellung unterschiedlicher Hilfsangebote, die an die Bedarfe der Zielgruppe angepasst sind, sichergestellt werden (vgl. hierzu M 83 und M 205). Des Weiteren wird das Hilfezentrum eine ressourcenorientierte Weitervermittlung der Klient:innen in Angebote außerhalb des Bahnhofsgebiets anstreben.
B. Alternativen
B. Alternativen Keine.
C. Lösung
C. Lösung Im neuen Frankfurter Hilfezentrum sollen unter strategischer und koordinierender Leitung des Drogenreferats mehrere Träger der Frankfurter Drogenhilfe mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen und Verantwortlichkeiten tätig werden, um den veränderten Anforderungen der niedrigschwelligen Suchthilfe gerecht zu werden. Die beteiligten Träger bringen jeweils ihre eigenen fachlichen Kompetenzen und Zugänge sowie ihre über viele Jahre gewachsenen institutionellen Kulturen ein. Um die verschiedenen Angebote im Neuen Hilfezentrum wirkungsvoll zu verzahnen, den Zutritt ins Hilfezentrum zu steuern und einen strukturierten Zugang zu den Angeboten zu gewährleisten, übernimmt das Drogenreferat der Stadt Frankfurt eine übergeordnete Steuerungs- und Koordinierungsfunktion. Dieses kommunale Steuerungs- und Zugangsmanagement in der niedrigschwelligen Drogenhilfe ist an das bewährte Züricher Modell angelehnt. Vor diesem Hintergrund ist die Arbeit des Drogenreferats der Stadt Frankfurt am Main im neuen Hilfezentrum als hoheitliche Aufgabe zu verstehen. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Hilfezentrums für die Frankfurter Stadtgesellschaft wird das Drogenreferat im Rahmen des Zugangsmanagements die Umsetzung und Einhaltung der durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Rahmenbedingungen sicherstellen. Zugleich trägt diese Bündelung und Steuerung der Angebote dazu bei, suchtbezogene Problemlagen verstärkt in ein betreutes Hilfesetting zu verlagern und damit auch zu einer Entlastung des öffentlichen Raums beizutragen. Neben einem eigenen Büro in der Büroetage des Objekts wird das Drogenreferat zudem Multifunktionsräume anmieten, um unterschiedliche externe Beratungsangebote für die Klientel vorhalten zu können. Aufgrund des vom Drogenreferat ebenfalls zu vollziehenden Zugangsmanagements werden des Weiteren entsprechend notwendige Flächen im Hochparterre des Gebäudes angemietet.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
D. Öffentlichkeitsbeteiligung Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend; Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Juni 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.08.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und AfD gegen FDP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen AfD und FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Ablehnung) BSW (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und BSW gegen AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung)