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- Errichtung von Bewegungs- und Freizeitangeboten auf dem MathildenplatzOFOB 508.07.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.07.2026, OF 110/5 Betreff: Errichtung von Bewegungs- und Freizeitangeboten auf dem Mathildenplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, auf dem Mathildenplatz eine Boulebahn, eine Tischtennisplatte sowie einen Streetballkorb für Jugendliche zu installieren. Begründung: Im Stadtteil Oberrad bestehen nur wenige niedrigschwellige und frei zugängliche Angebote für Jugendliche und Senior*innen, um sich im öffentlichen Raum zu begegnen und gemeinsam sportlich zu betätigen. Bewegungs- und Freizeitangebote wie eine Boulebahn, eine Tischtennisplatte und ein Streetballkorb fördern die generationenübergreifende Nutzung öffentlicher Flächen, stärken soziale Kontakte und tragen zur Belebung des Mathildenplatzes bei. Zudem unterstützen solche Angebote Gesundheit, Integration und Aufenthaltsqualität im Stadtteil. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 110/5 wurde zurückgezogen.
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Griesheim: Aufgänge Staustufe GriesheimOFOB 608.07.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.07.2026, OF 99/6 Betreff: Griesheim: Aufgänge Staustufe Griesheim Vorgang: OM 7719/25 OBR 6; ST 659/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird erneut gebeten, dass Wasser- und Schifffahrtsamt, eine Bundesbehörde, aufzufordern, nun endlich den Treppenaufgang auf der Griesheimer Seite als eine wichtige und im überragenden öffentlichen Interesse stehendes Verbindungsstück zwischen Stadtteilen als auch für die umliegenden Stadtteile für die Bevölkerung zu sanieren. Begründung: Seit 2022 versucht der Ortsbeirat, dass der Treppenaufgang saniert wird. Aber das Bundesamt kommt jedes Mal mit einer neuen Ausrede, dies nicht umzusetzen. Entweder kein Personal, den Vertrag mit der Firma gekündigt oder sie hat kein Geld. Letzteres kann so nicht mehr akzeptiert werden, denn im Rahmen des von der Bundesregierung beschlossenen Infrastrukturbeschleunigungsgesetztes, mit dem auch die wichtigen Verkehrswege ertüchtigt werden können, muss insbesondere auch Geld für das Wasser- und Schifffahrtsamt da sein, um die Fußgängerbrücke der Staustufe, für die sie zuständig sind, in tadellosem Zustand zu halten. Jedes weitere Abwarten und Hinausschieben der Sanierung bewirkt letztendlich eine völlige Sperrung und schneidet 10tausenden Menschen der umliegenden Stadtteile, die das Mainufer und seine Brücken als Arbeitsweg, Verbindungsweg, Weg zur öffentlichen Nahverkehrsanbindung oder Freizeitweg stark frequentieren. Mit dem Beschleunigungsprogramm sollten nicht nur die motorisierten Verkehrsmittel gemeint sein, sondern die wichtige Fortbewegungsart, nämlich die mit den Füßen, in gleicher Stärke gefördert und beschleunigt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7719 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 659 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 336 2026 Die Vorlage OF 99/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Konsequenzen des Urteils Az. 33029 C 130/25 zur Unwirksamkeit der hessischen MieterschutzverordnungA07.07.2026 · AfD
S A C H S T A N D : Anfrage vom 07.07.2026, A 15 Betreff: Konsequenzen des Urteils Az. 33029 C 130/25 zur Unwirksamkeit der hessischen Mieterschutzverordnung Wie diversen Medien zu entnehmen ist, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 10. Juni 2026 (Az. 33029 C 130/25) die im November 2025 durch das hessische Wirtschafts- und Wohnungsbauministerium vorgenommene Verlängerung der Hessischen Mieterschutzverordnung und damit die Mietpreisbremse für unwirksam erklärt. Nach Auffassung des Gerichts lag dem hessischen Wirtschaftsministerium zum Zeitpunkt der Verlängerung im November 2025 ein aktuelles Gutachten des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) vor. Dieses kam zu dem Schluss, dass Frankfurt die Kriterien für einen "angespannten Wohnungsmarkt" formal nicht mehr erfülle. Daraufhin wurde die alte Verordnung kurzerhand pauschal um ein Jahr verlängert. Laut dem Amtsgericht Frankfurt ist eine Verlängerung rechtlich jedoch wie ein Neuerlass zu behandeln. Sie muss zwingend an aktuelle, valide Daten gekoppelt werden - das bewusste Ignorieren neuerer Zahlen mache die Verordnung unwirksam. Vor diesem Hintergrund und angesichts der massiven Verunsicherung auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt fragen wir den Magistrat: 1. Wie bewertet der Magistrat das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt bezüglich der Unwirksamkeit der Hessischen Mieterschutzverordnung und welche Rechtsauffassung vertritt die Stadt hierzu? 2. Welche unmittelbaren Konsequenzen zieht der Magistrat aus dieser Entscheidung für die Frankfurter Mieter sowie für die tägliche Arbeit und Beratung des städtischen Amtes für Wohnungswesen? 3. Das Amt für Wohnungswesen hat allein im ersten Quartal 2026 über 7.000 Wohnungsinserate auf Verstöße gegen überhöhte Mietpreise prüfen lassen. Bei fast der Hälfte war die verlangte Miete nach eigenen Angaben des Magistrats um mehr als 30 Prozent überschritten. Welche konkreten ordnungsrechtlichen Maßnahmen wurden bereits und werden hierzu vom Magistrat ergriffen? 4. Welche Konsequenzen hat dieses Gerichtsurteil auf bereits laufende oder abgeschlossene Prüf- und Bußgeldverfahren insbesondere nach § 5 WiStG Wirtschaftsstrafgesetz wegen Mietpreisüberhöhung? 5. Welche konkreten Abstimmungen oder Forderungen gibt es seitens des Magistrats gegenüber dem zuständigen Hessischen Ministerium, um schnellstmöglich eine rechtssichere Grundlage für den Mieterschutz in Frankfurt wiederherzustellen? 6. Welche alternativen rechtlichen oder kommunalen Instrumente sieht der Magistrat aktuell als gegeben an, um Mieter vor drastischen Mietsteigerungen im laufenden Jahr effektiv zu schützen? 7. Inwieweit beeinflusst das Gerichtsurteil die anstehende Verabschiedung und die praktische Anwendung des ohnehin äußerst umstrittenen Frankfurter Mietspiegels 2026, wenn dieser nun mangels wirksamer Mietpreisbremse das primäre Regulierungsinstrument für das Frankfurter Stadtgebiet darstellt? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. Maximilian Radmann Stadtv. John Csapo Stadtv. Martin Gratowski Stadtv. Norbert Meier Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.08.2026, B 245 Versandpaket: 15.07.2026
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Griesheim: Erweiterung und Gestaltung der Spielplätze in der Wildentenstraße und dem Eichhörnchenpfad (als sich ergänzende Spielflächen) in GriesheimNordOFOB 607.07.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.07.2026, OF 101/6 Betreff: Griesheim: Erweiterung und Gestaltung der Spielplätze in der Wildentenstraße und dem Eichhörnchenpfad (als sich ergänzende Spielflächen) in Griesheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Der Magistrat wird aufgefordert, die beiden Spielplätze/Spielflächen Wildentenstraße und Eichhörnchenpfad als sich ergänzende Spielplätze/Spielflächen zu erweitern, gegebenenfalls neu zu gestalten und die Aufenthaltsqualität merklich zu verbessern. Zur Gestaltung sollen die Kinder und Kindereinrichtungen vor Ort einbezogen werden. Ferner sollen sodann die erarbeiteten Pläne dem Ortsbeirat zur Genehmigung vorgelegt werden. Die notwendigen finanziellen Mittel sollen mit dem nächsten Haushalt durch das Stadtparlament eingestellt werden. Begründung: In dem Bereich Griesheim Nord leben viele Kinder unterschiedlichen Alters und körperlicher Verfassung. Es gibt die beiden Bereiche als Spielfläche. Jedoch wäre hier eine Aufwertung und Neugestaltung dringend geboten, um den heutigen Anforderungen für jedes Kind gerecht zu werden. Gute Beispiele der Neugestaltung wurden dem Ortsbeirat bereits in anderen Stadtteilen des Westens präsentiert. Auf Basis dieser Vorstellungen könnte hier zeitnah eine Ertüchtigung erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung OA 14 2026 Die Vorlage OF 101/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ordnungsgemäßes Abstellen von Leih-E-Rollern im Ortsbezirk 6OFOB 607.07.2026 · SPD, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.07.2026, OF 63/6 Betreff: Ordnungsgemäßes Abstellen von Leih-E-Rollern im Ortsbezirk 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat zeitnah mitzuteilen, 1. ob im Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirats inzwischen ausreichend Zonen zum Abstellen von E-Rollern geplant wurden und, falls ja, wann deren Umsetzung erfolgt; 2. welche konkreten - über die bloße vertragliche Verpflichtung hinausgehenden - Maßnahmen ergriffen wurden, um sicherzustellen, dass die Nutzer:innen der E-Roller diese tatsächlich nicht auf Fuß- oder Radwegen jeglicher Art abstellen; 3. welchen Nutzen die von Nutzer:innen beim Abstellvorgang angefertigten Fotos haben, wenn darauf erkennbar verkehrswidrig auf Gehwegen oder Radwegen abgestellte Roller zu sehen sind, insbesondere - ob bei allen in Frankfurt tätigen Verleihfirmen ein solches Foto hinterlegt werden muss oder nur bei einzelnen Anbietern, und wenn ja, bei welchen; - ob und in welchem Umfang die Verleihfirmen diese Fotos tatsächlich sichten; - welche Konsequenzen im Fall eines erkennbar verkehrswidrigen Abstellens gezogen werden. Begründung: E-Roller sind aus dem öffentlichen Raum nicht mehr wegzudenken. Die überwiegende Mehrheit der Nutzer:innen achtet darauf, die Fahrzeuge ordnungsgemäß abzustellen. Eine Minderheit stellt die Roller jedoch dort ab, wo die Fahrt endet, ohne Rücksicht darauf, ob andere Verkehrsteilnehmer:innen dadurch behindert oder gar zum Ausweichen auf die Fahrbahn gezwungen werden. Es kann nicht Aufgabe der Bürger:innen sein, jeden falsch abgestellten Roller zu melden. Vielmehr obliegt es den Verleihfirmen sicherzustellen, dass die Roller nur an Stellen abgestellt werden können, an denen sie keine Behinderung - insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen, Menschen mit Gehhilfen, Seheinschränkungen oder Kinderwagen - darstellen. Falsch abgestellte Roller sind nicht nur ein Hindernis, sondern eine erhebliche Gefährdung für Zufußgehende im eigentlich ihnen vorbehaltenen Straßenraum. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat um eine transparente Darstellung des aktuellen Sachstands sowie der Kontrollmechanismen, mit denen die Verleihfirmen ihrer Verantwortung tatsächlich nachkommen. Antragsteller: SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.05.2026, OF 37/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 68 2026 1. Die Vorlage OF 37/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 63/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 63/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - SOS: Spielplatz im Rebstockpark instand setzen – ggf. mit ÜbergangsspielgerätenOFOB 207.07.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.07.2026, OF 76/2 Betreff: SOS: Spielplatz im Rebstockpark instand setzen - ggf. mit Übergangsspielgeräten Vorgang: OM 8020/26 OBR 2; ST 640/26 Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Noch diesen Sommer im Rebstockpark endlich aktiv zu werden und den dortigen Spielplatz zumindest teilweise und übergangsweise mit Spielgeräten zu bestücken. Bei allem Verständnis für die bürokratischen Abläufe in den Ämtern sollte nach den zahlreichen Anträgen dieser Park zur "Chefsache" gemacht werden und nicht "nur" auf der Priorisierungsliste des Amtes stehen. Es ist zu prüfen, ob nicht Einzelmaßnahmen übergangsweise wie z.B. eine Tischtennisplatte oder eine Rutschbahn umgesetzt werden könnten, um lange und komplexe Genehmigungsprozesse zu vermeiden. Denkbar wäre auch eine Kooperation mit dem Abenteuerspielplatz Riederwald, die dort temporäre Spielmöglichkeiten unentgeltlich anbieten könnten. Die dem Planungsprozeß vorgeschaltete Kinderbeteiligung hat ja nach Wissen des Ortsbeirates noch gar nicht begonnen und sollte umgehend initiert werden. Begründung: Es ist für die Anwohner nicht nachvollziehbar, dass im ganzen Rebstockpark von ca 35 Hektar momentan keine Rutschen, Spielgeräte oder Tischtennisplatten gibt - einzig eine Kinderschaukel ist vorhanden. Im Vergleich dazu sind andere Frankfurter Parks wie z.B. der Niddaparkoder der Grüneburgpark im Ortsbezirk 2 , der Güntherburgpark sowie der Heinrich Kraft Park wesentlich besser ausgestattet. ST 960 vom 27.03.26 postulierte, dass Grunderneuerung des Spielplatzes im Rebstock ist in der Prioritätenliste des Fachamtes enthalten sei. Die Planung und Umgestaltung von Spielplätzen unterlege verschiedenen Regeln und Vorschriften. Hier seein exemplarisch verschiedene Genehmigungserfordernisse und Vergabevorschriften und -verfahren zu nennen. Bei Spielplätzen sei zudem eine dem Planungsprozess vorgeschaltete Kinderbeteiligung obligatorisch. Eine uneingeschränkte Nutzung des umgestalteten Spielplatzes ist daher leider erst Mitte 2027 möglich. FOTOS (Quelle: Nutzer des Spielplatzes, ist der Antragstellerin bekannt) Foto 1: Rebstockparkspielplatz vor Abbau der alten Rutsche & Klettergerüst Foto 2 und 2a: Rebstockparkspielplatz ohne Rutsche & Klettergerüst Fotos 3 & 4: Ausdehnung des gesamten Rebstockparkes (ohne Spielmöglichkeiten) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8020 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 640 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 362 2026 Die Vorlage OF 76/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Griesheim: Elsterstraße – Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung zwischen Jägerallee und Zum LinnegrabenOFOB 607.07.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.07.2026, OF 96/6 Betreff: Griesheim: Elsterstraße - Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung zwischen Jägerallee und Zum Linnegraben Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die Elsterstraße in eine Einbahnstraße umzuwidmen. Begründung: Schon länger und immer wieder klagen Anwohnende, dass die Straße für 2-Richtungsverkehr zu eng ist und es auch zu gefährlichen Situationen kommt. Durch die derzeitigen massiven Baustellen in Griesheim und damit verbundenen Straßensperren oder Verkehrsführungsänderungen hat sich die Situation noch verschärft. Aus diesem Grunde wird der Magistrat gebeten, eine Änderung der Verkehrsführung in der Elsterstraße zwischen Jägerallee und Zum Linnegraben vorzunehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 96/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und afd gegen SPD, GRÜNE und Linke (= Annahme); FDP und Volt (= Enthaltung) Es erfolgt eine Sitzungsunterbrechung von 21:17 Uhr bis 21:25 Uhr.
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Der Frankfurter MietspiegelB06.07.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.07.2026, B 217 Betreff: Der Frankfurter Mietspiegel Vorgang: A 1/26 AfD Zu 1. Wie bewertet der Magistrat die Kritik hinsichtlich der Nichtberücksichtigung von Dämmungen von Dächern, Fassaden und Kellern im Mietspiegel? Das Amt für Wohnungswesen kennt die in dem Artikel geäußerte Kritik. Mit dem in dem Artikel zu Wort kommenden Vermieter steht das Amt im Kontakt und hat wiederholt die rechtlichen und methodischen Hintergründe zur Erstellung und Wirkungsweise von qualifizierten Mietspiegeln erläutert. Die Kritik basiert grundsätzlich auf einem falschen Verständnis davon, was Mietspiegel leisten sollen und können (siehe Frage 2). Wir verweisen auf die Berichte des Magistrats vom 16.05.2022, B 214, sowie - auch mit Blick in die Zukunft - vom 20.10.2025, B 390, in denen auf die Sachverhalte bereits eingegangen wurde. In der im Internet frei verfügbaren Dokumentation des Mietspiegels 2022 - der auch die Grundlage für die Stichproben-Fortschreibung für den Mietspiegel 2024 ist - finden sich weitere Details, wie bei der Erhebung und Bewertung von Merkmalen der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit von Wohnungen vorgegangen wurde. 2. Wie bewertet der Magistrat die Kritik, dass der Mietspiegel Investitionen unattraktiv mache? Die zitierte Kritik verkennt grundsätzlich die Systematik und Bedeutung, die Mietspiegel nach dem Willen des Gesetzgebers haben. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Zweck von Mietspiegeln vorgegeben: "Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete" (§ 558c Abs. 1 BGB). Mietspiegel bilden also das ortsübliche Entgelt für vergleichbare, freifinanzierte Wohnungen ab, deren Mieten in den sechs Jahren vor dem Stichtag neu vereinbart oder angepasst wurden (§ 558 Abs. 2 BGB). Mietspiegel sind ausdrücklich kein Instrument zur Steuerung von Investitionen oder zur Schaffung von Anreizen, etwa im Bereich energetischer Modernisierungen. Anreize für Modernisierungen sind Förderprogramme bspw. der KfW oder der Modernisierungsbonus der Stadt Frankfurt am Main. Mietspiegel dienen dem Interessensausgleich zwischen der Sozialpflichtigkeit des Eigentums und den Interessen der Mieter:innen einerseits sowie den Eigentumsrechten der Vermieter:innen andererseits. Die mit einem Mietspiegel bestimmte ortsübliche Vergleichsmiete gibt beiden Vertragsparteien die Sicherheit, dass ein ortsübliches Entgelt für eine Mietwohnung gefordert werden kann bzw. gezahlt werden muss. Sie schaffen damit Transparenz und Rechtssicherheit im Mietverhältnis. Wir verweisen dazu auf die Meldung "Erhebung zum Frankfurter Mietspiegel - ‚Warum das Ganze?'" unter https://frankfurt.de/mietspiegel-warum in der diese Punkte für die Öffentlichkeit aufbereitet wurden. 3. Wie bewertet der Magistrat die genannte Kritik hinsichtlich der Bewertung von Balkonen durch den Mietspiegel? Bei der Erhebung für den Mietspiegel 2022 wurde bei vorhandenen Freisitzen sowohl die Länge als auch Tiefe erfasst (war die Tiefe nicht einheitlich, wurde die überwiegende nutzbare Tiefe erfasst). Auf Basis dessen wurden verschiedene Varianten der Balkon-Dimensionen für die Bildung des Mietspiegel-Modells getestet. Als signifikant und preisrelevant hat sich die Tiefe herausgestellt. Wir verweisen auf das Kapitel 6.3.4 in der erwähnten Dokumentation. 4. Wie bewertet der Magistrat die genannte Kritik hinsichtlich der Bewertung von Altbauten durch den Mietspiegel? Bei der Erstellung von Mietspiegeln dürfen keine normativen Annahmen im Voraus gesetzt werden ("Altbau-Wohnungen sind ‚gut', daher sollte es einen Zuschlag geben"). Vielmehr werden die Merkmale und die Höhe der Zu- und Abschläge anhand der gesammelten Daten aus der Stichprobe abgeleitet. Bei den Erhebungen auch der letzten Jahre hat sich gezeigt, dass in Altbau-Wohnungen nicht per se höhere Mieten verlangt werden bzw. die Zahlungsbereitschaft höher ist. Das ist nur der Fall, wenn die Kriterien des Merkmals für "hochwertigen Altbau" erfüllt werden. 5. Wie bewertet der Magistrat die Kritik an der Nichtberücksichtigung im Mietspiegel von alltäglichen Ausstattungsmerkmalen, wie zum Beispiel ein separates WC? Wir verweisen auf die umfangreichen Fragebögen (siehe Anhang der erwähnten Dokumentation), in der eine Vielzahl an Merkmalen erfasst werden, die dann in der statistischen Auswertung auf ihre Signifikanz untersucht werden. Maßgeblich ist hier der statistisch erkennbare und nachweisbare Preiseinfluss und nicht, ob ein Ausstattungsmerkmal im Alltag (subjektiv empfundene) Vorteile bringt. 6. Wie steht der Magistrat zu der Idee, einen Mietspiegel ähnlich wie in Maintal gemeinsam von Mieterverein und Haus & Grund erstellen zu lassen? Ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB wie in Maintal hat nicht dieselbe Beweiskraft wie ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. In Frankfurt am Main wohnen rund 80 Prozent der Haushalte zur Miete. Schon allein vor diesem Hintergrund ist ein rechtssicherer, also qualifizierter Mietspiegel anzustreben, der in Streitfällen vor Gericht als solide Grundlage anerkannt ist. Die qualifizierten Mietspiegel der Stadt Frankfurt am Main haben aufgrund ihrer hohen Standards bundesweit Vorbildfunktion. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 15.04.2026, A 1 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 15.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 68 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 217 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 295, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.08.2026 Aktenzeichen: 64-3
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Renovierung und Sanierung der Tierheime sowie Erweiterung der KapazitätenB06.07.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.07.2026, B 218 Betreff: Renovierung und Sanierung der Tierheime sowie Erweiterung der Kapazitäten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7310 Anlage 13 - EA 59/25 OBR 1 - Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, insgesamt 100.000 Euro für die Renovierung der Tierheime sowie die Erweiterung der Tierheimkapazitäten bereitzustellen, werden dem Tierheim Fechenheim, dem Tierheim Nied, den Wildtierfreunden e.V. (Hanau) sowie dem Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. jeweils 25.000 Euro für investive Maßnahmen zur Planung und Ausführung zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich wird die Bereitstellung der Investitionszuschüsse ausdrücklich begrüßt. Die wiederholten Aufnahmestopps in den Frankfurter Tierheimen im Jahr 2025 haben deutlich gezeigt, dass die bestehenden Kapazitäten nicht ausreichen, um die städtischen Aufgaben im Bereich der Fundtieraufnahme zuverlässig zu erfüllen. Besonders sichtbar wurde dies, als Fundtiere - vor allem Katzen - mangels eigener Kapazitäten in auswärtigen Einrichtungen ohne vertragliche Grundlage untergebracht werden mussten. Die Abrechnung erfolgte in diesen Fällen jeweils einzeln mit den beteiligten Tierheimen und dort ansässigen Tierärzten. Das Tierheim Fechenheim und das Tierheim Nied leisten seit Jahren kontinuierlich und verlässlich einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der kommunalen Aufgaben. Eine stabile finanzielle Ausstattung ist daher notwendig, um die Leistungsfähigkeit dieser Einrichtungen langfristig zu sichern. Im Falle des Vereins Wildtierfreunde e.V. mit Sitz in Hanau bestehen weiterhin grundlegende Bedenken hinsichtlich der Zuschussfähigkeit. Dem Verein liegt die erforderliche Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz für die Pflege von Fund- und Abgabetieren in einem Tierheim oder einer tierheimähnlichen Einrichtung nicht vor. Ohne diese behördliche Genehmigung kann ein Investitionszuschuss nicht als sachgerecht und nicht als im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben bewertet werden. Eine Förderung wäre daher politisch wie verwaltungsfachlich schwer zu begründen. Auch beim Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. ist eine abschließende Bewertung der investiven Bedarfe derzeit nicht möglich. Der Verein erhält bereits fortlaufend Zuwendungen zur Versorgung kranker und verletzter Stadttauben, die im öffentlichen Raum der Stadt Frankfurt am Main gefunden werden. Gleichzeitig befindet sich das städtische Stadttaubenmanagement noch im Aufbau. Es besteht daher weiterer Abstimmungsbedarf, um zu klären, in welchem Umfang zusätzliche räumliche Kapazitäten tatsächlich erforderlich und nachhaltig nutzbar sind. Die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung - in der die Mittel ohnehin noch nicht zur Verfügung stehen - kann genutzt werden, um diese offenen Fragen gemeinsam zu klären und eine tragfähige Perspektive zu entwickeln. Aufgrund der genannten Rahmenbedingungen ist davon auszugehen, dass ein Teil der bereitgestellten Mittel im Haushaltsjahr voraussichtlich nicht verausgabt werden kann. Dies sollte im weiteren politischen Verfahren transparent kommuniziert und bei der zukünftigen Mittelplanung berücksichtigt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 25.11.2025, EA 59 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City Ausschuss für Diversität, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1, 5, 6, 11 Versandpaket: 15.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 218 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 72 Beschluss: Die Vorlage B 218 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage B 218 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 89 Beschluss: Die Vorlage B 218 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Förderung von Präventions- und Beratungsangeboten „Suizidalität im Alter und in palliativen Lebenssituationen“B06.07.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.07.2026, B 219 Betreff: Förderung von Präventions- und Beratungsangeboten "Suizidalität im Alter und in palliativen Lebenssituationen" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7310 - E 234/26 GRÜNE/SPD/Volt - Zur Umsetzung des Etat-Antrags E 234 werden aktuell noch Gespräche mit geeigneten Trägern geführt. Ziel ist, den Antrag im Jahr 2026 umzusetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 26.01.2026, E 234 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Versandpaket: 15.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 25.08.2026, TO I, TOP 69 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 219 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 296, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal vom 25.08.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Ziehenschule endlich sanieren und erweiternB06.07.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.07.2026, B 220 Betreff: Ziehenschule endlich sanieren und erweitern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7024 - NR 1478/25 CDU - Die Sanierung und Erweiterung der Ziehenschule ist ein priorisiertes Projekt der ersten Staffel der Schulbauoffensive. Daher kann auch über die Leistungsphase 3 (Entwurf) weitergeplant werden. Bisher ist durch die Auslagerungsproblematik beim Hauptprojekt kein Planungsverzug eingetreten. Die Sicherung des Auslagerungsstandortes gestaltet sich schwierig, da für eine Teilauslagerung keine Fläche gefunden werden konnte, die sowohl der Schule schulorganisatorisch zusagt als auch von Seiten der Stadt Frankfurt wirtschaftlich zur Verfügung gestellt werden kann. Eine reine Teilauslagerung der Ziehenschule hätte zur Folge, dass ein Teil der Schüler:innen und des Kollegiums während der gesamten Baumaßnahme vor Ort verbleiben und die Baumaßnahme in zwei Bauabschnitte unterteilt werden muss: Der erste Bauabschnitt umfasst die Errichtung des Neubaus mit der eingegrabenen Sporthalle. In dieser Zeit müssen 31 Klassenräume, sowie Nebenräume, die Turnhalle und die Bibliothek ausgelagert werden. Für also insgesamt 5 Jahrgänge der Ziehenschule muss im ersten Bauabschnitt eine temporäre Heimat gefunden werden, und für den Sportunterricht müssen Zwischenlösungen geschaffen werden. Im zweiten Bauabschnitt werden die Bestandsgebäude saniert. Dafür zieht der in der Schulliegenschaft verbleibende Teil der Schule (vier Jahrgänge) in den Neubau um. In dieser Bauphase fehlen wieder 31 Klassen, aber auch die Aula, der Gymnastikraum, sowie Nebenräume und der Verwaltungsbereich. Das bedeutet: Die ausgelagerten fünf Jahrgänge können erst nach Abschluss der Gesamtmaßnahme zurückziehen und es wird schätzungsweise sechs Jahre ausgelagert. Eine Baustelle im laufenden Betrieb ist grundsätzlich wesentlich langwieriger und schwieriger. Es ist von einer Verlängerung der Bauzeit durch die Teilauslagerung und die zwei Bauabschnitte um zwei Jahre auszugehen. Im Falle einer Gesamtauslagerung hingegen könnte das Bauprojekt störungsfrei durchgeführt werden, weshalb der Magistrat diese Vorgehensweise bevorzugt. Die Auslagerungszeit könnte so auf höchstens vier Jahre reduziert werden. Der Magistrat hat für die Auslagerung folgende Standorte in Schulnähe geprüft, die für die Teilauslagerung der Schule in Frage kommen: · Gemeindehaus der katholischen Kirche - Das Gebäude ist für den Schulbetrieb aufgrund brandschutzrechtlicher Vorgaben ungeeignet. Die Flächen sind zudem für eine Auslagerung von mehr als zwei Jahrgängen nicht ausreichend. Das Gebäude wurde daher als Auslagerungsstandort ausgeschlossen. · Dienstwohngebäude Josephskirchstraße 11 (Villa) - Der Verwaltungsbereich der Schule könnte hierhin ausgelagert werden. Grundsätzlich ist jedoch eine Nutzung in Form von Dienstwohnungen vorgesehen. Eine grundlegende Sanierung vor Nutzung des Gebäudes ist notwendig. Da der Verwaltungsbereich erst im zweiten Bauabschnitt umziehen muss, wäre dies grundsätzlich möglich. Es ist jedoch weder empfehlenswert noch zumutbar, die Schule auf mehr als zwei Standorte zu verteilen. Auch die Verwaltung muss in unmittelbarer Nähe der Schulliegenschaft verbleiben, daher wird dieser Standort ausgeschlossen. · Johann-Hinrich-Wichern-Schule - Eine (Teil)Auslagerung auf dem Außengelände ist nicht möglich, da die Förderschule eigene dringende Bedarfe hat und diese Flächen selbst für potenzielle Auslagerungen benötigt, von Sanierungsmaßnahmen über bauliche Lösungen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung. Diese Variante muss deshalb ausgeschlossen werden. · Straßenbahn-Depot -Der Rückbau des Depots auf dem Schulgrundstücks und die Errichtung einer weiteren Containeranlage wird aus Denkmalschutzgründen ausgeschlossen. Dieses Vorgehen wurde schon im Wettbewerbsverfahren festgelegt, und ist auch nicht wirtschaftlich. Diese Variante wird ausgeschlossen. · Bowlingcenter, Berkersheimer Weg: Die Fläche ist nicht groß genug. · Auslagerungsstandort Diesterwegschule in der Ginnheimer Waldgasse: Der Auslagerungsstand bietet 31 Klassen = 5 Jahrgängen eine sehr gute temporäre Verortung. Die Weiternutzung des Standorts wäre vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsbeirates 9 möglich und könnte ab Sommer 2027 für die Bedarfe der Ziehenschule umgebaut werden. Die Entfernung beträgt 2,7 KM und dieser Standort wäre über den ÖPNV gut erreichbar. Mit einem Shuttlebus würde die Wegezeit 8 Minuten betragen. Diese Variante wurde von der Schulleitung ausgeschlossen, da der Standort aus ihrer Sicht zu weit weg liegt, und der Transfer für das Kollegium schulorganisatorisch nicht durchführbar sei. Der Umzug der fünf Jahrgänge wäre für Ende 2027 durchführbar. Das Amt für Immobilien und die Stabsstelle Schulbau haben zusätzlich Standorte für eine Gesamtlauslagerung der Ziehenschule untersucht, um die schulorganisatorischen Herausforderungen für die Bauzeit zu minimieren. Von allen Varianten ist die Gesamtauslagerung im Ben-Gurion-Ring aus Sicht des Magistrats die einzige wirtschaftlich darstellbare und zeitnah mögliche Lösung. Die Umnutzung des Gebäudes als dauerhafter Auslagerungsstandort für weiterführende Schulen ist ein eigenständig finanziertes Projekt der Schulbauoffensive. Die Planung wird unabhängig von der Entscheidung über die Erstnutzenden vorangetrieben. Der Standort wird 2028 fertiggestellt und könnte die Raumbedarfe der gesamten Ziehenschule abdecken. Zusätzlich wird bis 2028 eine Sechsfeldsporthalle direkt neben dem Auslagerungsstandort gebaut, die für den Sportunterricht der dort ausgelagerten Schule zur Verfügung stünde. Die Schulgemeinde wäre an einem Standort ohne organisatorische Reibungsverluste, gut an den ÖPNV angebunden (fünf Stationen von der U-Bahn-Station Weißer Stein entfernt) und hätte eine Sportversorgung vor Ort. Die Organisation und Umsetzung einer möglichen Teilauslagerung / Gesamtauslagerung wird das Projektteam eng mit der Schulleitung abstimmen. Hierbei werden alle Möglichkeiten in Absprache mit der Schulleitung in Betracht gezogen. Als Zielsetzung soll am Ende die bestmögliche schulorganisatorische und wirtschaftliche Lösung umgesetzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.12.2025, NR 1478 Antrag vom 07.08.2026, OF 95/9 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 15.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 220 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD und FDP gegen BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht)
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Gelenkbus der Buslinie M34 gegen elektrisch betriebenen Bus ersetzenOFOB 406.07.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2026, OF 38/4 Betreff: Gelenkbus der Buslinie M34 gegen elektrisch betriebenen Bus ersetzen Vorgang: OM 4626/23 OBR 4; ST 376/24 Der Magistrat möge berichten, wie der Stand der Elektrifizierung der Busflotte in Bezug auf die Linie M34 ist. In der Stellungnahme ST 376 vom 19.02.2024 wird mitgeteilt, dass die Linie M34 eine der ersten Maßnahmen sein wird, die elektrisch betrieben wird, wenn die Verfügbarkeit der Lade- und Betankungsinfrastruktur dies hergibt. Der Ortsbeirat bittet um Auskunft, wie der Stand bei den Betriebshöfen in Bezug auf die Stromversorgung ist. Emissionsarme Busse, die in sensiblen Bereichen, wie Krankenhäusern unterwegs sind, sind aus unserer Sicht vorrangig zu behandeln. Begründung: Der Busbetrieb der Linie M34 führt durch die lärmbelastenden Bereiche der Dortelweiler Straße, Comeniusstraße und Usinger Straße. Bei Begegnungen sind diese Straßen sehr schmal, so dass ein Bus halten muss, um den anderen passieren zu lassen. Das Anfahren, insbesondere an Steigungen, führt zu einer deutlichen Geräuschentwicklung (Lärm) und vor allem in der Usinger Straße ist dort das Bethanienkrankenhaus beeinträchtigt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4626 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 376 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 83 2026 Die Vorlage OF 38/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke und FDP gegen AfD (= Ablehnung)
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Umgehende Erneuerung der Fahrbahndecke - Unfall an der U-Bahn-StationSTOB 1606.07.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2026, ST 1071 Betreff: Umgehende Erneuerung der Fahrbahndecke - Unfall an der U-Bahn-Station Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, weiterhin keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7051
STOB 16Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Anhaltende Probleme in der Unterkunft für geflüchtete und wohnsitzlose Menschen ap2 in PraunheimSTOB 706.07.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2026, ST 1072 Betreff: Anhaltende Probleme in der Unterkunft für geflüchtete und wohnsitzlose Menschen ap2 in Praunheim In städtischen Unterkünften werden seit vielen Jahren sowohl geflüchtete Menschen als auch wohnungslose Personen untergebracht. Lediglich in den Jahren nach 2015 wurden aufgrund der hohen Zahl neu ankommender Geflüchteter einzelne Unterkünfte vorübergehend ausschließlich für diese Personengruppe genutzt. Zu diesen Einrichtungen gehörte in der Anfangszeit auch die Unterkunft ap2. Mittlerweile erfolgt dort - wie in den meisten anderen städtischen Unterkünften - eine gemischte Belegung. Diese Form des Zusammenlebens funktioniert überwiegend gut und entspricht dem vielfältigen Miteinander einer Großstadt. Die Träger der Unterkünfte unterstützen die Bewohner:innen bei unterschiedlichen sozialen und persönlichen Herausforderungen und stehen hierzu in engem Austausch mit den zuständigen städtischen Stellen, Beratungsangeboten sowie den Sicherheits- und Ordnungsbehörden. Auch der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V. als Betreiber der Unterkunft ap2 arbeitet eng mit den zuständigen Behörden und Institutionen zusammen. Das Team vor Ort setzt sich kontinuierlich dafür ein, mögliche Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft zu vermeiden und ein gutes nachbarschaftliches Miteinander zu fördern. Für Anliegen, Fragen oder Beschwerden steht der Empfangsdienst der Einrichtung den Anwohner:innen als Ansprechpartner zur Verfügung. Bei dem Vorfall vom 18. März 2026 handelt es sich um einen bedauerlichen Einzelfall. Vergleichbare Vorfälle können grundsätzlich auch in anderen Wohnformen oder Nachbarschaften auftreten. Der betreffende Bewohner lebt inzwischen nicht mehr in der Unterkunft. Der Betreiber der Unterkunft wirkt im Rahmen seiner Möglichkeiten auf die Einhaltung der geltenden Regeln durch die Bewohner:innen hin und geht Hinweisen auf Fehlverhalten nach. Verstöße im öffentlichen Raum, wie beispielsweise nicht ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge oder Verunreinigungen öffentlicher Flächen, liegen jedoch außerhalb des unmittelbaren Verantwortungsbereichs des Betreibers. Für die Kontrolle und Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten bitten wir die zuständigen Behörden, insbesondere die Stadtpolizei, das Ordnungsamt beziehungsweise das örtlich zuständige Polizeirevier einzuschalten. Für Verschmutzungen und Mängel bietet die Stabsstelle Sauberes Frankfurt zudem ein Beschwerdemanagement und verschiedene Services an. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 21
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wegweiser zur Hilfe bei hohen EnergiekostenST06.07.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2026, ST 1073 Betreff: Wegweiser zur Hilfe bei hohen Energiekosten Aktuell ist der Relaunch der Webseite klimaschutz-frankfurt.de in Bearbeitung, der alle wesentlichen Informationen zu Beratungsangeboten und Förderprogrammen enthalten wird. Die Webseite soll perspektivisch mit einem Übersetzungstool in mehrere Sprachen ausgestattet werden, wie es bei den Webseiten des Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AMKA), Frankfurt fragt mich (ffm.de) und Frankfurt.de bereits im Einsatz ist. Hier wird es ausführliche Informationen zu den Beratungsangeboten und dem Förderprogramm Klimabonus geben sowie Informationen zu Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. Im speziellen: - Gestaltungssatzung Freiraum und Klima - Förderprogramm Klimabonus - Förderprogramm Bürgerengagement - Flyer Klimavereine - Flyer Gruppenberatungen & Beratungsangebote - Informationen zum One Stop Shop "Insel für Klima & Nachhaltigkeit" - Informationen zum Verein Energiepunkt e.V. - Informationen zu den vielfältigen Veranstaltungen zum Thema - Verlinkungen zu den Angeboten und Tipps anderer Institutionen wie Umweltamt, Stadtplanungsamt, Caritas, Verbraucherzentrale, AmkA, Stabsstelle Büger:innenbeteiligung, FraBeG, MainSolarBalkon u.v.m. Das Klimareferat folgt hiermit dem städtischen Beschluss, auf Printmedien weitgehend zu verzichten. Speziell für die angefragte Drucksache käme hinzu, dass eine Sammlung unterschiedlicher Publikationen sehr aufwändig wäre und nur eine kurze Zeitdauer der Aktualität haben könnte. Nach erfolgtem Relaunch der Website klimaschutz-frankfurt.de soll eine Kurzinformation mit Verlinkung zu den ausführlichen Inhalten in das bereits bestehende Format des Online-Wegweisers des AMKA (Online-Wegweiser | AMKA) integriert werden, wo verwandte Themen, wie z.B. Mülltrennung und Entsorgung bereits verortet und in mehreren Sprachen verfügbar sind. Die Angebote werden durch Institutionen wie AMKA, Verbraucherzentrale https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/suche?search_api_fulltext=sprache und Caritas https://www.caritas-frankfurt.de/ich-suche-hilfe/ in von Armut betroffenen Zielgruppen bereits breit kommuniziert. Hier gibt es Beratung und Hilfestellungen zu allen Belangen und auch speziell auf unterschiedliche Zielgruppen zugeschnittene Angebote in mehreren Sprachen. Klimareferat, AMKA, Caritas und Verbraucherzentrale befinden sich im Austausch, wie die Angebote für die entsprechenden Zielgruppen weiter ausgebaut werden können. Das Klimareferat ist bemüht, in Zukunft Angebote auch in anderen Sprachen als Deutsch anzubieten. Eine erste Gruppenberatung findet im Juni in türkischer Sprache statt. Das Umweltamt kann Hinweise zu Einsparpotentialen bei der Trinkwassernutzung beisteuern. Neben Verhaltensänderungen besteht das größte Potential durch die Umsetzung baulicher Maßnahmen oder der Anschaffung sparsamer Haushaltsgeräte, sofern diese nicht bereits vorhanden sind. Ein weiteres Einsparpotential kann sich aus der Überprüfung der korrekten Einstellung von Toilettenspülungen ergeben. Ein Drittel des täglichen Pro-Kopf-Verbrauchs entsteht aus der Nutzung der Toilette. Seit der Einführung der getrennten Abwassergebühr können Grundstückseigentümer:innen vorhandenes Zisternenvolumen bei der Niederschlagswassergebühr als Minderung für die abflusswirksame Fläche geltend machen. Wenn man dieses Wasser zusätzlich noch zur Bewässerung oder im Haushalt selbst nutzt, kann man ebenfalls aufgrund von geringerem Trinkwasserbezug Geld bei der Schmutzwassergebühr einsparen. Die Errichtung von Zisternen (und Regentonnen) wird darüber hinaus von der Stadt Frankfurt finanziell gefördert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung der KAV vom 24.11.2025, K 157
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Güterplatz: Illegales Halten und Parken unterbinden - Ladezone einrichtenSTOB 106.07.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2026, ST 1074 Betreff: Güterplatz: Illegales Halten und Parken unterbinden - Ladezone einrichten Der Magistrat hat bereits im November 2024 Maßnahmen zur Absicherung des Geh- und Radweges angeordnet. Diese Maßnahmen wurden bereits umgesetzt. Eine Ladezone im Bereich Güterplatz kann während der Baumaßnahme aus Platzgründen nicht eingerichtet werden. Dieser befindet sich jedoch bereits im Endausbau. Nach Fertigstellung der U-Bahn der SBEV ist eine entsprechende Ladezone vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6924
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verbesserung des Sonnenschutzes im Waldspielpark Louisa (Sachsenhausen) und im Rennbahnpark (Niederrad)STOB 506.07.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2026, ST 1075 Betreff: Verbesserung des Sonnenschutzes im Waldspielpark Louisa (Sachsenhausen) und im Rennbahnpark (Niederrad) Der Magistrat hat die benannten Flächen überprüft und kann folgendes mitteilen: Zum Waldspielpark Louisa: Der Waldspielpark Louisa liegt mitten im Wald und profitiert von zahlreichen schattenspendenden Bäumen. Zudem stehen bereits mehrere von alten Linden überstandene Sitzbereiche im Schatten zur Verfügung. Der Magistrat nimmt aber gern die Anregung auf und ergänzt die Spielbereiche um drei zusätzliche Schirme. Bild: Bestand Sitzgruppe unter den Linden; 29.05.2026 Zum Rennbahnpark: Der Rennbahnpark ist ein sehr junger Park, dessen Bäume Zeit benötigen, um als Schattenspender wirken zu können. Da sich schattenspendende Elemente an vielen Stellen nachträglich nicht ohne Weiteres ergänzen lassen, wurden vom Fachamt bereits zahlreiche Sonnenschirme aufgestellt: Im Rahmen der Arbeiten am 2. Bauabschnitt kamen am Parkeingang auf der neu angelegten Fläche drei weitere Schirme hinzu. Zusätzlich wurden zwei Schirme im Bereich der Calisthenics-Anlage installiert. Im Spielbereich sind aufgrund der erforderlichen Abstände zu den Spielgeräten sowie der notwendigen Frei- und Fallschutzflächen nur zwei zusätzliche Schirme möglich: einer im Sandbereich am Holzsteg und ein weiterer im Hackschnitzelbereich bei den Findlingen. Das Fachamt wird auch hier der Anregung nachkommen und zusätzliche Schirme aufstellen. Bild: Bestand Schirme Rennbahnpark; 29.05.2026 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 80
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Höchst: Erinnern an Frieda Düsterbehn-Reuting (1878 – 1954)STOB 606.07.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2026, ST 1076 Betreff: Höchst: Erinnern an Frieda Düsterbehn-Reuting (1878 - 1954) Der Magistrat begrüßt grundsätzlich die Initiative des Ortsbeirats, mit Frieda Düsterbehn-Reuting an eine weibliche Person der Höchster Geschichte zu erinnern. Das Kulturamt sowie das Amt für Straßenbau und Erschließung erklären ihre Bereitschaft, an einem Termin vor Ort teilzunehmen. Das Kulturamt wird hierzu einladen. Welche Form der Erinnerung - Stele, Gedenktafel oder digitale Alternative - unter Berücksichtigung aktueller erinnerungskultureller Entwicklungen sowie des Standorts und seiner Gegebenheiten angemessen erscheint, wird bei diesem Ortstermin eruiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8148
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Höchst und Sossenheim: Nidda-Uferweg ertüchtigenSTOB 606.07.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2026, ST 1077 Betreff: Höchst und Sossenheim: Nidda-Uferweg ertüchtigen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert in der vorgegebenen Frist nicht antworten zu können. Der angesprochene Weg sowie die angrenzenden Flächen befinden sich in unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen. Um dem Wunsch des Ortsbeirates zu entsprechen, bedarf es weiterer dezernatsübergreifender Abstimmung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1311
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verbindungsweg Zum Stulen / Alter Gerichtsplatz befestigenSTOB 1206.07.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2026, ST 1078 Betreff: Verbindungsweg Zum Stulen / Alter Gerichtsplatz befestigen Inzwischen wurde der Verbindungsweg zwischen Zum Stulen und Alter Gerichtsplatz im Juni instandgesetzt. Der Verbindungsweg ist eine Fläche des Grünflächenamtes. Das ABI stimmt sich derzeit mit dem zuständigen Stadtschulamt darüber ab, wann die Containeranlage zurückgebaut werden kann. Für die künftige Gestaltung der Fläche nach dem Rückbau der Containeranlage liegen aktuell noch keine konkreten Planungen vor. Sobald die weiteren Schritte feststehen, werden die zuständigen Stellen die Entwicklung der Fläche entsprechend vorbereiten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5448
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Winterräumdienst auch in der Verlängerung der Straße An der Bergstraße bis zum JohannBeyerWegSTOB 1206.07.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2026, ST 1079 Betreff: Winterräumdienst auch in der Verlängerung der Straße An der Bergstraße bis zum Johann-Beyer-Weg Es ist zutreffend, dass die im Schulwegplan ausgewiesene Strecke "An der Bergstraße bis zum Johann-Beyer-Weg" für Radfahrende als Schulweg empfohlen wird, da sie autofrei ist. Der Abschnitt ist jedoch nicht an das städtische Radwegenetz angeschlossen und rechtlich nicht als Radweg gewidmet. Die FES ist lediglich beauftragt, verkehrsrechtlich gewidmete Radwege von Schnee und Eis zu befreien. Der Magistrat empfiehlt, bei Schneefall oder entsprechender Witterung, auf den Radweg zwischen den Stadtteilen Riedberg und Kalbach, entlang der Straße "Am Weißkirchener Berg" auszuweichen. Dieser Weg liegt auf der festgelegten Radwege-Tour der FES, die im Winter geräumt bzw. gestreut wird. Dieser Radweg verläuft direkt entlang der Straße "Am Weißkirchener Berg" sowie zwischen dem Kreuzungsbereich "Am Weißkirchener Berg" und "Altenhöferallee". Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8283
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Aufstellung eines Hundekotbeutelspenders am Spielplatz Bornweg, Nieder-ErlenbachSTOB 1306.07.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2026, ST 1080 Betreff: Aufstellung eines Hundekotbeutelspenders am Spielplatz Bornweg, Nieder-Erlenbach Der Anregung wird entsprochen. Der Magistrat wird im Bereich des Spielplatzes "Bornweg" zeitnah einen Hundekotbeutelspender aufstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.05.2026, OM 91
STOB 13Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Neubau Johanna-Tesch-Schule in KalbachSTOB 1206.07.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2026, ST 1082 Betreff: Neubau Johanna-Tesch-Schule in Kalbach Der Magistrat teilt die Einschätzung, dass in der Bildungsregion Nord weiterhin ein hoher Bedarf an Schulflächen besteht. Die Bemühungen zur Entwicklung eines Schulstandorts in der Talstraße werden daher grundsätzlich fortgeführt. Die ablehnende Entscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt wird derzeit im Detail ausgewertet. Parallel bleibt der Magistrat im Austausch mit den zuständigen Stellen, um die Rahmenbedingungen für eine mögliche schulische Nutzung der Fläche weiter zu klären. Der Magistrat hat im Rahmen der Schulbauoffensive inzwischen beschlossen, die Johanna-Tesch-Schule neu an der Homburger Landstraße 285-287 zu errichten. Damit wird eine dauerhafte und zukunftsfähige Standortlösung für die Schule geschaffen, die die derzeitige angespannte Raumsituation mit mehreren Interimsstandorten ersetzen soll. Unabhängig davon wird die Fläche in der Talstraße weiterhin perspektivisch als möglicher Schulstandort geprüft. Ziel bleibt es, die Schulversorgung in der Bildungsregion Nord nachhaltig zu sichern und zusätzliche Optionen für die Zukunft offenzuhalten. Der Ortsbeirat wird über den weiteren Verlauf informiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5172
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sossenheim – Parken vor der Werkstatt im DunantringOFOB 605.07.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.07.2026, OF 87/6 Betreff: Sossenheim - Parken vor der Werkstatt im Dunantring Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Parken vor der Auto-Werkstatt und Abschleppdienst (Dunantring 125) so zu verhindern, dass der Gehweg auch für Menschen mit Rollstuhl oder Kinderwagen benutzbar ist. Begründung: Vor der Auto-Werkstatt und dem Abschleppdienst (Dunantring 125) parken oft Autos auf dem Gehweg. Fußgänger müssen dann auf die Straße ausweichen. Das ist nicht hinnehmbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 328 2026 Die Vorlage OF 87/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Durchgang im Seckbacher Ried freiräumen – Informationstafel wieder aufhängenOFOB 1104.07.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2026, OF 39/11 Betreff: Durchgang im Seckbacher Ried freiräumen - Informationstafel wieder aufhängen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, HessenForst aufzufordern, den Durchgang im Seckbacher Ried zwischen dem Voltenseeweg und dem Weg In der Sauren Wiese von den Bauzäunen freizuräumen und die Informationstafel wieder aufzuhängen. Begründung: Im Frühjahr wurden im Seckbacher Ried Baumfällarbeiten durchgeführt. Seitdem ist der Weg teilweise gesperrt; die Bauzäune stehen weiterhin am Anfang und Ende des Durchgangs. Inzwischen ist auch die Informationstafel abgefallen und muss wieder befestigt werden. Der Weg ist bei Spaziergängerinnen und Spaziergängern sehr beliebt und stellt eine wichtige Verbindung zum Lohrberg dar. Quelle: privat Quelle: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 461 2026 Die Vorlage OF 39/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterliederbach – Parksituation in der Nahestraße und Pfälzer StraßeOFOB 604.07.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2026, OF 92/6 Betreff: Unterliederbach - Parksituation in der Nahestraße und Pfälzer Straße Vorgang: OM 6627/25 OBR 6; ST 1706/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Markierungen beidseitig an der Kreuzung Nahestraße/Pfälzerstraße um die Kurven laufend wieder anzubringen, wie es vor der Straßensanierung der Pfälzer Straße war und in der ST 1706 vom 06.10.2025 angekündigt wurde. Siehe: (eigenes Bild ) weitere Maßnahmen zu ergreifen, damit die Müllabfuhr nicht durch Falschparker behindert wird, z.B. durch Kontrollen oder Aufstellen von Pollern bzw. Fahrradbügeln längs des Bürgersteigs: (eigene Bilder) zu prüfen und berichten, ob an der Pfälzer Straße 8-10 das absolute Halteverbot aufgehoben und das Gehwegparken weitergeführt werden kann, da die gegenüberliegende Liegenschaft Pfälzer Straße 7a nicht mehr von der freiwilligen Feuerwehr genutzt und der Ausfahrbereich daher nicht mehr freigehalten werden muss. zu prüfen und berichten, ob ab der Pfälzer Straße 12 und entlang der Soonwaldstraße einige Poller gegen Fahrradbügel ausgetauscht werden können, wenn sie längs des Bordsteins angebracht werden. Dabei soll die Benutzung des Gehwegs z.B. für Rollstuhlfahrende nicht behindert werden. Begründung: Falschparker behindern die Müllabfuhr und andere größere Fahrzeuge sowie die Zufussgehenden. Das absolute Halteverbot gegenüber der Pfälzer Straße 7a wird nicht mehr benötigt. Es besteht ein großer Bedarf an sicheren Fahrradabstellmöglichkeiten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6627 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1706 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 36 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird ziffernweise über den Antrag abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 331 2026 Die Vorlage OF 92/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1 und 2: Einstimmige Annahme zu Ziffer 3: SPD, GRÜNE, AfD, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu Ziffer 4: SPD, GRÜNE, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung); Linke und FDP (= Enthaltung)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Oberforsthaus endlich sanierenNR30.06.2026 · AfD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.06.2026, NR 24 Betreff: Oberforsthaus endlich sanieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, möglichst zeitnah zu einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen mit dem Ziel eines Erbbauvertrages zur Sanierung des denkmalgeschützten Reitstalls des ehemaligen Oberforsthauses zu kommen. Außerdem möge sich das ABI um die Beseitigung des Brandschuttes kümmern. Die Stadtverordnetenversammlung ist bis auf weiteres monatlich über den aktuellen Stand von Verhandlungen, Vertragsentwürfen oder andere mögliche Lösungsvorschläge, welche die oben genannte Sanierung zum Ziel haben, zu unterrichten. Begründung: Schon in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Juli 2023 antwortete Stadträtin Weber auf eine entsprechende Frage wie folgt: "Es wird von allen Seiten mit Hochdruck an einer Lösung zur Sanierung des Reitstalls des ehemaligen Oberforsthauses als historisches Erbe der Stadt gearbeitet, die Beräumung des Geländes eingeschlossen (...)." Bisher ist jedoch noch immer kein Abschluss eines Erbbauvertrags erfolgt. Auch ist der Brandschutt auf dem Gelände immer noch nicht geräumt. Es sollte zügig und ernsthaft versucht werden, endlich zu einer Lösung zu kommen. Der städtischen Internetseite ist folgender Text über das Oberforsthaus und das nachfolgende Foto entnommen. Diese machen die Bedeutung dieses städtebaulichen Erbes deutlich und zeigen, dass der aktuelle Zustand unwürdig ist: "Das Oberforsthaus, eine ehemals städtische Försterei, wurde 1729 für den ersten Oberförster H. C. Baur von Eysseneck errichtet. Das Anwesen bestand ursprünglich aus einem Wohn- und Verwaltungsgebäude, Stallungen und anderen Wirtschaftsgebäuden. Der Gasthof war einst Raststation designierter Kaiser (1742 Karl VII, 1764 Joseph II, 1790 Leopold II) auf dem Weg zur Krönung in Frankfurt am Main. Im Gegensatz zum Wohn- und Verwaltungsgebäude sowie der Gaststätte blieb der Reitstall im Zweiten Weltkrieg von Zerstörungen verschont. Um 1963 erfolgte aus verkehrsplanerischen Gründen der Abriss des 1946 wiederaufgebauten Ausflugslokals, während die Remise erhalten blieb. Sie wurde 1986 unter Denkmalschutz gestellt. Nach jahrelangem Leerstand und zunehmenden Verfall wurde das Gebäude 2021 durch einen Brand des Dachstuhls schwer beschädigt. 2022 wurde ein Schutzgerüst gegen Witterungseinflüsse um das Kulturdenkmal herum errichtet." Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. Maximilian Radmann Stadtv. John Csapo Stadtv. Martin Gratowski Stadtv. Norbert Meier Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 01.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 71 Beschluss: Die Vorlage NR 24 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen AfD, BFF und fraktionslos (= Annahme) 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 24 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) BSW (= Ablehnung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage NR 24 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW gegen AfD und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 338, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer HangOFOB 1130.06.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.06.2026, OF 51/11 Betreff: Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang Vorgang: OM 1984/17 OBR 11; ST 2298/17; OM 3818/23 OBR 11; ST 1269/24; ST 2218/23; V 997/24 OBR 11; OM 7495/25 OBR 11; ST 589/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Angelegenheit nunmehr einer Lösung zuzuführen. Seit nahezu zehn Jahren bleibt das Problem trotz mehrerer Anträge und Stellungnahmen unverändert. Konkret hat der Ortsbeirat folgende Bitten an den Magistrat: Er möge mitteilen, welche Dienststelle für die Lösung der beschriebenen Problematik zuständig ist. In der Stellungnahme ST 1269 vom 21.06.2024 wird ausgeführt, die Straßenverkehrsbehörde könne die verkehrlichen Auswirkungen einer ortsfesten Veranstaltungsstätte lediglich mittelbar beeinflussen. Der Ortsbeirat befürchtet, dass unklare Zuständigkeiten zur unbefriedigenden Situation beigetragen haben könnten. Er möge zuständige Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner des Magistrats benennen, die entsprechend der Stellungnahme ST 1269 an Gesprächen zwischen Ortsbeirat und Betreiber teilnehmen. Die vom Ortsbeirat gewünschten Gespräche konnten bislang mangels Benennung entsprechender Ansprechpersonen nicht stattfinden. Er möge die in der Stellungnahme ST 2298 (2017) erwähnte Verfügung vorzulegen, wonach der Betreiber verpflichtet sein soll, auf eigene Kosten Ordnungskräfte zum Schutz des Stadtteils Riederwald einzusetzen. Er möge erläutern, auf welche Grundlage sich die in der Stellungnahme ST 1269 (2024) vertretene Auffassung stützt, die Hessische Versammlungsstättenrichtlinie verpflichte zum Einsatz eines Ordnungsdienstes zum Schutz angrenzender Wohngebiete. Nach dem Wortlaut der Richtlinie scheint sich diese ausschließlich auf den Schutz der Versammlungsstätte selbst zu beziehen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die im Stadion stattfindenden Veranstaltungen ausdrücklich. Zugleich erwartet er, dass die Stadt oder der Veranstalter geeignete Maßnahmen ergreift, um massenhaftes Falschparken im Stadtteil zu verhindern. Entsprechende Regelungen wurden in der Vergangenheit bereits erfolgreich praktiziert, etwa bei der Dippemess. Eine Lösung könnte analog auf Veranstaltungen im Stadion von Eintracht Frankfurt angewendet werden, die zu Beeinträchtigungen im Bereich der Vatterstraße in Seckbach führen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1984 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2298 Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3818 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1269 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2218 Auskunftsersuchen vom 02.09.2024, V 997 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7495 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 589 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 51/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Rückzahlungspflichtiger Zuschuss für das Neue Theater HöchstB29.06.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 29.06.2026, B 215 Betreff: Rückzahlungspflichtiger Zuschuss für das Neue Theater Höchst Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7332 - NR 1528/26 Linke - Der Magistrat hat durch sein Fachamt, das Kulturamt, bezüglich u.a. der Problematik der Mieterhöhung und Rückzahlung von Coronahilfen persönliche Gespräche mit dem Neuen Theater Höchst geführt. Das Neue Theater Höchst erfährt als gefördertes Privattheater seit Jahrzehnten einen maßgeblichen städtischen Zuschuss zu den Kosten des Spielbetriebes. Vor dem Hintergrund, dass ein rückzahlbares Darlehen durch das Kulturamt aufgrund des Nichtvorhandenseins einer entsprechenden Haushaltsposition verwaltungstechnisch nicht möglich ist, erfährt das Neue Theater Höchst dennoch Unterstützung bei der Erörterung weiterer Optionen zur bestmöglichen Unterstützung in der aktuell schwierigen finanziellen Situation. Das Kulturamt steht weiterhin im engen Austausch mit der Theaterleitung um gezielt zu prüfen, ob und wenn ja, wie den aktuellen einmaligen und den zukünftigen strukturellen Mehrbedarfen, etwa aufgrund gestiegener Miete, begegnet werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.02.2026, NR 1528 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur und Wissenschaft Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 01.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 70 Beschluss: Die Vorlage B 215 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft am 24.09.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 215 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Beschlussausfertigung(en): § 402, 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft vom 24.09.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Frankfurter Kläranlagen erweiternB29.06.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 29.06.2026, B 216 Betreff: Frankfurter Kläranlagen erweitern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7206 - NR 1533/26 FRAKTION - Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) hat 2020 ein Konzept 2035 aufgestellt (siehe M 51 aus 2021), indem die Ziele für die Abwasserableitung und -reinigung dargestellt sind. Darauf aufbauend, werden vorbereitende Konzepte für die vierte Reinigungsstufe erstellt und erste Erfahrungen gesammelt, wie bestimmte Schadstoffe in Zukunft eliminiert werden können. Ziel ist es, so handlungsfähig zu sein, sobald die Rahmenbedingungen feststehen. Zurzeit liegen allerdings keine Anforderungen zu den Stoffen und Grenzwerten für eine vierte Reinigungsstufe für die Kläranlagenstandorte Niederrad und Sindlingen vor. Trotz größter Bemühungen und vielen Gesprächen von Seiten der Stadtentwässerung Frankfurt am Main liegen noch keine konkreten Anforderungen (Bund, Land, Regierungspräsidium) vor, sodass die Planung nicht vertieft werden kann. Da die Abwasserableitung und -reinigung gebührenfinanziert ist, dürfen nur die Maßnahmen ergriffen werden, die gesetzlich gefordert werden. Bezüglich der Kläranlage Mörfelden ist festzustellen, dass es Anforderungen aufgrund des Trinkwasserschutzgebietes gab und die Anlage deshalb vom Land Hessen als Pilotstandort entsprechend gefördert wurde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.02.2026, NR 1533 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 5, 6 Versandpaket: 01.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 71 Beschluss: Die Vorlage B 216 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 88 Beschluss: Die Vorlage B 216 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Frauen am 17.09.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 216 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 403, 1. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Frauen vom 17.09.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Berufung zur Schiedsperson für den Bezirk 16 (Bergen-Enkheim)M29.06.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 29.06.2026, M 96 Betreff: Berufung zur Schiedsperson für den Bezirk 16 (Bergen-Enkheim) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Frau Dr. Angela Schmitt-Gläser Marktstr. 10 60388 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 16. Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Der Ortsbeirat 16 hat die im Beschlusstext genannte Frau Dr. Schmitt-Gläser als Schiedsperson vorgeschlagen. Eine Neuwahl ist erforderlich, da der zuvor ernannte Schiedsmann sein Amt niedergelegt hat. Die Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 96 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt und FDP; Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 96 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW; Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 356, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Besetzung der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main – Personalratsmitglieder –M29.06.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 29.06.2026, M 97 Betreff: Besetzung der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main - Personalratsmitglieder - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5426 (M 133) Die Stadtverordnetenversammlung wählt in die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main die vom Personalrat des Eigenbetriebes zur Wahl vorgeschlagenen Personen gemäß § 6, Absatz 2, Ziffer 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.1989, zuletzt geändert durch Artikel 4 Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBI. 2025 Nr. 24) in Verbindung mit § 6, Absatz 1, Ziffer 3 der zurzeit gültigen Betriebssatzung. Ordentliche Mitglieder stellvertretende Mitglieder Herr Werner Krone als ordentliches Mitglied unverändert Herr Tim Basseng als stellvertretendes Mitglied unverändert Frau Nuran Söylemez als ordentliches Mitglied bisher: Frau Kathrin Feller Herr Michael Köhler als stellvertretendes Mitglied bisher: Frau Nuran Söylemez Begründung: A und B. Zielsetzung und Lösung Gemäß § 6 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 in Verbindung mit § 6 der Betriebssatzung für die Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main in der Fassung vom 15.10.2015 beruft der Magistrat eine Betriebskommission für den Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main, der u. a. angehören: "zwei Mitglieder des Personalrates des Eigenbetriebes, die auf dessen Vorschlag von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates gewählt werden." Nach erfolgter Neuwahl des Personalrates des Eigenbetriebs Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main hat der Personalrat beschlossen, die im Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung genannten Personen zur Wahl vorzuschlagen. C. Alternativen keine D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten keine Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.09.2024, M 133 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: . . . . Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt in die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main die vom Personalrat des Eigenbetriebes zur Wahl vorgeschlagenen Personen gemäß § 6, Absatz 2, Ziffer 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.1989, zuletzt geändert durch Artikel 4 Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBI. 2025 Nr. 24) in Verbindung mit § 6, Absatz 1, Ziffer 3 der zurzeit gültigen Betriebssatzung. Ordentliche Mitglieder stellvertretende Mitglieder Herr Werner Krone als ordentliches Mitglied unverändert Herr Tim Basseng als stellvertretendes Mitglied unverändert Frau Nuran Söylemez als ordentliches Mitglied bisher: Frau Kathrin Feller Herr Michael Köhler als stellvertretendes Mitglied bisher: Frau Nuran Söylemez Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP; AfD und ÖkoLinX ELF PARTEI (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 21 Beschluss: . . . . Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt in die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main die vom Personalrat des Eigenbetriebes zur Wahl vorgeschlagenen Personen gemäß § 6, Absatz 2, Ziffer 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.1989, zuletzt geändert durch Artikel 4 Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBI. 2025 Nr. 24) in Verbindung mit § 6, Absatz 1, Ziffer 3 der zurzeit gültigen Betriebssatzung. Ordentliche Mitglieder stellvertretende Mitglieder Herr Werner Krone als ordentliches Mitglied unverändert Herr Tim Basseng als stellvertretendes Mitglied unverändert Frau Nuran Söylemez als ordentliches Mitglied bisher: Frau Kathrin Feller Herr Michael Köhler als stellvertretendes Mitglied bisher: Frau Nuran Söylemez Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW; AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 357, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026 Aktenzeichen: 90-2
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Pflege der öffentlichen Grünflächen im Lyoner Quartier sicherstellenOFOB 529.06.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.06.2026, OF 105/5 Betreff: Pflege der öffentlichen Grünflächen im Lyoner Quartier sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, die öffentlichen Grünflächen, Gehwegrandbereiche und sonstigen städtischen Grünflächen im Lyoner Quartier zeitnah zu mähen und dauerhaft in einem gepflegten Zustand zu halten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu berichten, - weshalb die turnusmäßigen Pflegemaßnahmen in weiten Teilen des Quartiers bislang offenbar ausgeblieben sind, - wann mit einer vollständigen Pflege der betroffenen Flächen zu rechnen ist und - ob die bisherigen Pflegeintervalle ausreichend sind. Begründung: Im Lyoner Quartier befinden sich zahlreiche öffentliche Grünflächen und Randbereiche derzeit in einem ungepflegten Zustand. Das Gras und Unkraut steht vielerorts kniehoch und beeinträchtigt das Erscheinungsbild des Quartiers sowie teilweise die Nutzbarkeit der Gehwege. Mit zunehmender Vegetation verbreiten sich zudem Grannen, die insbesondere für Hunde und andere Tiere eine erhebliche Verletzungsgefahr darstellen. Darüber hinaus erhöhen ausgetrocknete Hochgrasflächen während längerer Hitzeperioden die Brandlast im Quartier. Eine regelmäßige Pflege der öffentlichen Grünflächen dient daher sowohl der Verkehrssicherheit als auch der Aufenthaltsqualität und sollte zeitnah sichergestellt werden. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 105/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Prüfung eines langjährigen Wohnungsleerstands im Untersten Zwerchweg 42OFOB 529.06.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.06.2026, OF 129/5 Betreff: Prüfung eines langjährigen Wohnungsleerstands im Untersten Zwerchweg 42 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten, 1. ob der langjährige Leerstand des Wohngebäudes im Unteren Zwerchweg 42, 60599 Frankfurt am Main, der Stadt Frankfurt bekannt ist, 2. ob für den seit mehreren Jahren bestehenden Leerstand eine Genehmigung oder ein sonstiger rechtlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt, 3. ob wohnraumschutzrechtliche, wohnungsaufsichtsrechtliche oder baurechtliche Maßnahmen zur Reaktivierung des Gebäudes als Wohnraum in Betracht kommen, 4. welche Maßnahmen der Magistrat gegebenenfalls einzuleiten beabsichtigt, um eine erneute Nutzung des Gebäudes zu ermöglichen. Begründung: Nach Angaben aus der Nachbarschaft steht das Wohngebäude im Unteren Zwerchweg 42 bereits seit etwa sieben bis acht Jahren leer. Das Gebäude wird seit Jahren nicht bewohnt und befindet sich äußerlich in einem zunehmend verwahrlosten Zustand. Die Außenanlagen sind stark überwuchert, die Fassade weist deutliche Verwitterungs- und Verschmutzungsspuren auf. Nach äußerem Eindruck erscheint das Gebäude grundsätzlich sanierungsfähig und könnte mit vertretbarem Aufwand wieder als Wohnraum für ein bis zwei Familien genutzt werden. Angesichts des erheblichen Wohnungsmangels in Frankfurt ist ein derart langfristiger Leerstand von Wohnraum nicht nachvollziehbar. Deshalb soll geprüft werden, ob die Voraussetzungen für ein Einschreiten der Stadt nach den geltenden wohnraumschutzrechtlichen Vorschriften vorliegen und welche Möglichkeiten bestehen, den Wohnraum wieder seiner eigentlichen Nutzung zuzuführen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 495 2026 Die Vorlage OF 129/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und BFF gegen AfD, FDP und fraktionslos (= Ablehnung)
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur am Lettigkautweg und auf der Offenbacher LandstraßeOFOB 529.06.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.06.2026, OF 130/5 Betreff: Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur am Lettigkautweg und auf der Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Radverkehrsinfrastruktur am Lettigkautweg sowie auf der Offenbacher Landstraße in Fahrtrichtung Sachsenhausen zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit umzusetzen. (Lettigkautweg, Google Maps) Am Lettigkautweg sollen insbesondere die Bereiche überprüft werden, in denen die Radwege auf den Gehweg beziehungsweise in den Seitenbereich der Straße übergehen. Auf der Straßenseite in Fahrtrichtung Sachsenhausen bestehen Unebenheiten im Bereich des Radweges. Darüber hinaus werden Fahrzeuge teilweise nicht vollständig innerhalb der vorgesehenen Parkflächen abgestellt und ragen dadurch in den Radweg hinein. Dies führt zu einer Verengung des Radweges und kann die Sicherheit von Radfahrenden beeinträchtigen. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. die bestehenden Unebenheiten zu prüfen und nach Möglichkeit zu beseitigen, 2. die Abgrenzung zwischen den Parkflächen und dem Radweg deutlicher zu gestalten, 3. eine besser sichtbare farbliche Markierung des Radweges anzubringen und 4. die bestehende Beschilderung zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen. Die Bitte um eine deutlichere farbliche Kennzeichnung gilt ebenfalls für die gegenüberliegende Straßenseite in Fahrtrichtung Oberrad. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 496 2026 Die Vorlage OF 130/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zusätzliche öffentliche Trinkbrunnen für SachsenhausenOFOB 529.06.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.06.2026, OF 131/5 Betreff: Zusätzliche öffentliche Trinkbrunnen für Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und dem Ortsbeirat geeignete Standorte vorzuschlagen sowie anschließend mindestens zwei zusätzliche öffentliche Trinkbrunnen in Sachsenhausen zu errichten. Dabei sollen insbesondere bislang unterversorgte Bereiche berücksichtigt werden. Als geeignete Standorte sind insbesondere zu prüfen: - der Schweizer Platz, - der Bereich Sachsenhäuser Warte bzw. der südliche Teil Sachsenhausens. Begründung: Kostenfrei zugängliches Trinkwasser im öffentlichen Raum gewinnt angesichts zunehmender Hitzeperioden immer mehr an Bedeutung. Trinkbrunnen leisten einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz, zur Klimaanpassung und zur Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Zwar bestehen in Sachsenhausen bereits öffentliche Trinkbrunnen, diese konzentrieren sich jedoch überwiegend auf das Mainufer und den Bereich des Südbahnhofs. Demgegenüber weisen insbesondere der Schweizer Platz sowie der südliche Teil Sachsenhausens deutliche Versorgungslücken auf. Gerade der Schweizer Platz ist als zentraler Aufenthalts-, Einkaufs- und Marktplatz täglich stark frequentiert. Auch im südlichen Sachsenhausen halten sich zahlreiche Anwohnerinnen und Anwohner, Spaziergängerinnen und Spaziergänger sowie Radfahrende auf. Zusätzliche Trinkbrunnen würden dort die Versorgung mit kostenfreiem Trinkwasser verbessern und einen wichtigen Beitrag zur Anpassung an die zunehmenden Hitzebelastungen leisten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: Initiative OI 27 2026 Die Vorlage OF 131/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, BFF und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zustand des Jacobiweihers erfassen und Maßnahmen gegen Verschlammung und Wasserbelastung vorlegenOFOB 529.06.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.06.2026, OF 132/5 Betreff: Zustand des Jacobiweihers erfassen und Maßnahmen gegen Verschlammung und Wasserbelastung vorlegen Der Magistrat wird gebeten, 1. den aktuellen Zustand des Jacobiweihers kurzfristig durch die zuständigen Fachämter bewerten zu lassen, insbesondere hinsichtlich - Verschlammung und Sedimentbelastung, - Wasserqualität, Sauerstoffgehalt und Nährstoffeinträgen, - Zuflüssen und Abläufen, - Blaualgenrisiko sowie - Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und Erholungsnutzung; 2. dem Ortsbeirat darzustellen, welche Ämter und Stellen für Pflege, Unterhaltung, Gewässerschutz, ökologische Kontrolle und Verkehrssicherung am Jacobiweiher jeweils zuständig sind; 3. zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine ökologische Sanierung beziehungsweise abschnittsweise Entschlammung des Jacobiweihers erforderlich, genehmigungsfähig und fachlich sinnvoll ist; 4. hierbei insbesondere darzustellen, - wann zuletzt Wasserqualität, Schlammhöhe, Sedimentbelastung und Nährstoffeinträge untersucht wurden, - ob ein regelmäßiges Pflege-, Monitoring- oder Entschlammungskonzept für den Jacobiweiher besteht, - welche Ursachen für die zunehmende Verschlammung gesehen werden, - welche Maßnahmen geeignet sind, weitere Verschlammung und Nährstoffeinträge zu reduzieren, - welche Genehmigungen für eine Entschlammung oder sonstige Sanierungsmaßnahmen erforderlich wären, - mit welchen Kosten zu rechnen wäre und - welcher realistische Zeitplan für Planung und Umsetzung möglich ist; 5. dem Ortsbeirat binnen zwölf Wochen schriftlich zu berichten und einen Vor-Ort-Termin mit den zuständigen Fachämtern, insbesondere StadtForst, Grünflächenamt und Umweltamt, sowie interessierten Mitgliedern des Ortsbeirats anzubieten. Begründung: Der Jacobiweiher ist ein wichtiges Naherholungsziel im Frankfurter Stadtwald und wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig genutzt. Zugleich gibt es Hinweise auf eine zunehmende Verschlammung und eine Verschlechterung des ökologischen Zustands des Gewässers. Eine fortschreitende Verschlammung kann die Wasserqualität beeinträchtigen und ökologische Folgen haben. Dazu gehören Sauerstoffmangel, Nährstoffanreicherung, Geruchsbelastung, Beeinträchtigungen für Fische, Wasservögel und andere Tiere sowie ein erhöhtes Risiko für problematische Algenentwicklungen. Da der Jacobiweiher in einem ökologisch sensiblen Bereich liegt, sollten mögliche Maßnahmen fachlich fundiert und naturschutzverträglich geplant werden. Eine pauschale Forderung nach sofortiger Entschlammung greift daher zu kurz. Erforderlich ist zunächst eine transparente Bestandsaufnahme durch die zuständigen Fachämter sowie ein nachvollziehbarer Maßnahmenplan mit Zuständigkeiten, Kosten, Genehmigungserfordernissen und Zeitplan. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher um Prüfung, Berichterstattung und Vorlage geeigneter kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands des Jacobiweihers. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.08.2026, OF 157/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 497 2026 Anregung an den Magistrat OM 498 2026 1. Die Vorlage OF 132/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 157/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verbesserung der öffentlichen Sportinfrastruktur im Frankfurter SüdenOFOB 529.06.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.06.2026, OF 151/5 Betreff: Verbesserung der öffentlichen Sportinfrastruktur im Frankfurter Süden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche geeigneten städtischen Flächen im Frankfurter Süden für die Errichtung frei zugänglicher öffentlicher Sportplätze zur Verfügung stehen, 2. an welchen Standorten neue Sportflächen zeitnah geschaffen werden können und 3. welche finanziellen und planerischen Voraussetzungen hierfür erforderlich sind. Auf Grundlage der Prüfergebnisse soll der Magistrat die Errichtung zusätzlicher öffentlicher Sportplätze im Frankfurter Süden veranlassen. Begründung: Im Frankfurter Süden stehen derzeit zu wenige frei zugängliche öffentliche Sportplätze zur Verfügung. Insbesondere für Kinder, Jugendliche und Erwachsene fehlen wohnortnahe und konsumfreie Orte, an denen sie sich bewegen, Sport treiben und miteinander in Kontakt kommen können. Öffentliche Sportflächen fördern körperliche Aktivität, unterstützen die gesundheitliche Prävention und leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität. Gleichzeitig schaffen sie Begegnungsorte für Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und sozialer Hintergründe und können dadurch das nachbarschaftliche Zusammenleben und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Vor diesem Hintergrund sollte der Magistrat geeignete Flächen identifizieren und die notwendigen Schritte zur Errichtung zusätzlicher öffentlicher Sportplätze im Frankfurter Süden einleiten. Bei der Planung sollten insbesondere eine gute Erreichbarkeit, Barrierefreiheit, Lärmschutz sowie die Bedürfnisse verschiedener Altersgruppen berücksichtigt werden. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 66 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 506 2026 Die Vorlage OF 151/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schulweg reparieren, sichern, markierenSTOB 829.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2026, ST 1063 Betreff: Schulweg reparieren, sichern, markieren Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6939
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Hinweisschilder für erhöhtes Bußgeld bei illegaler AbfallentsorgungSTOB 1029.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2026, ST 1064 Betreff: Hinweisschilder für erhöhtes Bußgeld bei illegaler Abfallentsorgung Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7539
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fahrradständer am Alten Rathaus KalbachSTOB 1229.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2026, ST 1065 Betreff: Fahrradständer am Alten Rathaus Kalbach Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 67
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Unterstützung für das Neue Theater Höchst sichernSTOB 629.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2026, ST 1066 Betreff: Unterstützung für das Neue Theater Höchst sichern Das Neue Theater Höchst wird in seiner Bedeutung als gut aufgestellte kulturelle Institution im Frankfurter Westen wahrgenommen und gefördert. Als Privattheater erhält es bereits seit vielen Jahrzehnten einen maßgeblichen städtischen Zuschuss zu den Kosten des Spielbetriebes. Der Magistrat berät das Theater, durch das Kulturamt, bezüglich der akuten Herausforderungen und hat in persönlichen Gesprächen mit der Theaterleitung Möglichkeiten zur Reaktion auf die akuten finanziellen Herausforderungen erörtert und ergriffen. Das Kulturamt steht weiterhin im engen Austausch mit der Theaterleitung, um gezielt zu prüfen, ob und wenn ja, wie den aktuellen einmaligen und den zukünftigen strukturellen Mehrbedarfen, etwa aufgrund gestiegener Miete, begegnet werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8153
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Resilienz und Selbstbefähigung der Bevölkerung im Nordend sicherstellenSTOB 329.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2026, ST 1067 Betreff: Resilienz und Selbstbefähigung der Bevölkerung im Nordend sicherstellen Es ist wesentlich, dass die Bürgerinnen und Bürger eigenständig Vorsorge und Resilienzstärkung für Schadenslagen, wie beispielsweise einem flächendeckenden und langanhaltenden Stromausfall oder einer größeren Gasmangellage, betreiben. Der Magistrat weist daher explizit auf Vorkehrungsmaßnahmen hin, die die Bürgerinnen und Bürger eigenständig treffen sollten. Hilfreich sind hierzu Informationen, die das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) herausgibt. Informationen sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Vorsorge können beispielsweise unter www.feuerwehr-frankfurt.de/ihre-sicherheit/vorsorge-und-selbstschutz abgerufen werden. Die Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes werden einen größeren Ausfall betroffener Infrastrukturen nicht kompensieren können. Dies vorausgeschickt, beantworten wir die nachstehenden Fragen wie folgt: Antwort zu Frage 1: Notfall- und Krisenpläne für diverse Situationen bestehen und werden regelmäßig mit dem Blick auf sich verändernde Rahmenbedingungen, Gefährdungslagen und Risiken hin überprüft und aktualisiert. Der Magistrat steht hierzu auch im Austausch mit Betreibern kritischer Infrastrukturen, wie etwa der Mainova AG, sowie anderen relevanten Akteuren, wie dem Land Hessen. Sollte es dennoch zu einer Gasmangellage und damit verbundenen Stromausfällen in Frankfurt am Main (beispielsweise auch durch Sabotage) kommen, bestehen für Feuerwehr und Rettungsdienst weiterführende Maßnahmenpläne im Rahmen des Bevölkerungsschutzes. Die Wirksamkeit dieser Planungen wird regelmäßig fortgeschrieben und durch Übungen gefestigt. Der Übungsschwerpunkt liegt hierbei in der Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Einsatzstrukturen in hochdynamischen Gefahrenlagen, um Schäden so effektiv wie möglich beheben zu können. Antwort zu Frage 2: Auf die einleitenden Ausführungen sei verwiesen. Der Magistrat weist hierbei auf Vorkehrungsmaßnahmen hin, die die Bürgerinnen und Bürger eigenständig treffen sollten. Hilfreich sind hierzu Informationen, die das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) herausgibt. Informationen sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Vorsorge können beispielsweise unter www.feuerwehr-frankfurt.de/ihre-sicherheit/vorsorge-und-selbstschutz abgerufen werden. Auf die Informationen des BBK verweisen Versorgungsunternehmen, Sicherheitsbehörden und Stadtverwaltung regelmäßig im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit. Die Branddirektion erweiterte Ende 2022 ihre Öffentlichkeitsarbeit um die Präsenz auf den digitalen Screens der Firma Ströer. Rund 300 dieser Stadtinformationsanlagen des Medienhauses Ströer gibt es in Frankfurt am Main. Der Fokus der Nutzung richtet sich hier gezielt auf die sogenannte Risikokommunikation, in der beispielsweise grundsätzliche Hinweise an die Bevölkerung gegeben werden, wie Gefahren zu vermeiden, sich vor diesen zu schützen oder mit diesen umzugehen sind. Als kommunal zuständige Katastrophenschutzbehörde kommuniziert die Feuerwehr dabei auch aktuelle Themen zur Notfallvorsorge für einen möglichen Stromausfall. Wer in Frankfurt am Main auf eine U- oder S-Bahn wartet, bekommt zudem über die öffentlichen Info-Screens in den Stationen parallel zu Tagesnachrichten und Werbe-Spots auch praktische Hinweise zum häuslichen Brandschutz zu sehen, wie beispielsweise zum Vermeiden der Überlastung von Mehrfachsteckdosen oder auch wie es gelingt, bei einem Stromausfall den Rettungsdienst zu rufen. Die Firma Ströer ist als Warnmultiplikator seit 2018 offizieller Partner des BBK. Zusätzlich ist die Branddirektion mit haupt- und ehrenamtlichen Kräften regelmäßig auf öffentlichen Veranstaltungen wie Stadtteilfesten, Märkten oder Informationsveranstaltungen vertreten und informiert dort über Selbstschutz- und Vorsorgemaßnahmen. Ergänzt wird dieses Angebot durch regelmäßig stattfindende Tage der offenen Tür der Freiwilligen Feuerwehren sowie der Berufsfeuerwehr, bei denen ebenfalls gezielt Informationen zum Selbstschutz und zur persönlichen Krisenvorsorge vermittelt werden. Die anerkannten Hilfsorganisationen wie Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz und Johanniter-Unfall-Hilfe bieten darüber hinaus kostenfreie Erste-Hilfe-Kurse mit Selbstschutzinhalten an. In diesen Kursen wird explizit auf die Themen Vorsorge, Selbsthilfe und Verhalten in Krisen- und Katastrophensituationen eingegangen. Die jeweiligen Termine und Angebote sind über die Internetseiten der jeweiligen Organisationen abrufbar. Zudem hat die Branddirektion in der Vergangenheit über die Volkshochschule Frankfurt Kurse zu den Themen Krisenvorsorge und Selbstschutz angeboten. Diese Angebote wurden bislang jedoch nur in geringem Umfang von der Bevölkerung nachgefragt. Unabhängig davon sollen entsprechende Kurse weiterhin vorgehalten werden. Für eine Verstetigung und Ausweitung dieses Angebots wäre jedoch die Bereitstellung zusätzlicher personeller Ressourcen erforderlich. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass bereits vielfältige Informations- und Bildungsmaßnahmen bestehen. Eine Ausweitung, insbesondere im schulischen Bereich, ist vorgesehen. Antwort zu Fragen 3, 4, 5 und 6: Die Branddirektion verfügt über ein Konzept für Schadenslagen, indem beispielsweise bei Stromausfällen Anlaufstellen für die Bevölkerung an geeigneten Gebäuden oder Straßenkreuzungen im Stadtgebiet - und so auch im Nordend - eingerichtet werden können. Diese werden dann in den vom Stromausfall betroffenen Gebieten über das Modulare Warnsystem (MoWaS) kommuniziert. Warnmeldungen und Hinweise erreichen weiterführend die Bevölkerung u. a. über Mobilfunknetze, Warn-Apps, Stadtwerbetafeln, Rundfunk- und Lautsprecherdurchsagen. Auch über das neue Sirenennetz werden Warnungen im Stadtgebiet voraussichtlich ab 2029 möglich sein. Die Planungen hierzu sind abgeschlossen, die Ausschreibung für Lieferung und Errichtung der Sirenen wird aktuell vorbereitet. Anlauf-, Sammel- und Aufenthaltsstellen sind Bestandteil der Krisenplanung der Stadt Frankfurt am Main und können in Krisen- und Katastrophenlagen zeitnah als Notunterkünfte eingerichtet werden. Die Bevölkerung wird in den entsprechenden Lagen über die Anlaufstellen und Unterkünfte sowie deren örtliche Lage informiert werden. Für den Informationskanal www.frankfurt.de arbeitet das Presse- und Informationsamt derzeit an verständlichen Informationen zum Thema Gefahrenlagen und Vorsorge. Ein Teil dieses Informationsangebots steht kurz vor der Veröffentlichung und wird nach und nach erweitert. Folgende Themen sind in Planung: Ø Vorsorge für Strom- und Versorgungsunterbrechungen https://frankfurt.de/service-und-rathaus/service/lebenslagen/Stromausfall Ø Warnung und Information in Gefahrenlagen Ø Informationsseite zur Notfallvorsorge (die Themen Notbevorratung und Notgepäck werden derzeit vorbereitet) Zu weiteren Themen gibt es bereits hilfreiche Seiten auf www.frankfurt.de, zum Beispiel zu Hitzeschutz, Unwetterlagen (Starkregen und Hochwasser) und Infektionsschutz. Diese werden ins Gesamtkonzept selbstverständlich eingebunden. Die Veröffentlichungen im Internet werden stets durch Presseinformationen und Beiträge über die Social-Media-Kanäle von Stadt und Feuerwehr begleitet. Auf der Homepage selbst werden Besucherinnen und Besucher an mehreren Stellen auf das weiterführende Informationsangebot aufmerksam gemacht. Social-Media-Kanäle Die Social-Media-Redaktionen der Feuerwehr Frankfurt und des Presse- und Informationsamtes (PIA) arbeiten seit jeher eng zusammen - sowohl in der Prävention als auch in der Krisenkommunikation. Plattform- und organisationsübergreifend folgen dem PIA und der Feuerwehr derzeit rund 934.000 Menschen (Stand April 2026) mit steigender Tendenz. Diese Reichweite in den sozialen Medien ist für die Stadt Frankfurt ein zentraler Baustein zur Stärkung der Resilienz und Selbstbefähigung der Frankfurter Bevölkerung. Leuchtturmkonzept Die Branddirektion erarbeitet derzeit ein umfassendes Einsatzkonzept für sogenannte Katastrophenschutz-Leuchttürme (KatS-L). Diese sind im Falle eines Strom- oder Infrastrukturausfalls als dezentrale Anlaufstellen für die Bevölkerung vorgesehen. Die Einrichtung der KatS-L erfolgt bedarfsorientiert an geeigneten Standorten im Stadtgebiet. Ziel ist eine möglichst flächendeckende Versorgung, so dass die Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger in der Regel fußläufig erreichbar sind. Auf diese Weise wird eine verlässliche Informations- und Unterstützungsstruktur auch bei Ausfall digitaler Kommunikationswege sichergestellt. Zentrale Aufgabe der KatS-L ist die Information der Bevölkerung im Ereignisfall. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.02.2026, V 1408
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Poller vor der Hochstraße 53 instand setzenSTOB 129.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2026, ST 1068 Betreff: Poller vor der Hochstraße 53 instand setzen Es handelt sich um eine Privatfläche, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist. Die Poller wurden vom Eigentümer ohne Erlaubnis aufgestellt. Der Magistrat wird sich mit dem Eigentümer in Verbindung setzen, um eine zielführende und sichere Lösung im Sinne der Ortsbeiratsanregung zu finden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7963
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Installation dynamischer Fahrgastanzeigen im östlichen OberradSTOB 529.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2026, ST 1069 Betreff: Installation dynamischer Fahrgastanzeigen im östlichen Oberrad Die Ausrüstung der Straßenbahnhaltestellen "Flaschenburgstraße" und "Wiener Straße" mit dynamischen Fahrgastinformationsanzeigern (DFI) erfolgt im Rahmen des barrierefreien Ausbaus, welcher noch nicht terminiert ist. Die Endhaltestelle "Offenbach Stadtgrenze" ist bereits mit DFI-Anzeigern ausgestattet. Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2024 befinden sich auf den Aushangfahrplänen an allen Haltestellen QR-Codes. Scannt man diese mit dem Smartphone, führen sie zur RMV-WebApp (m.rmv.de) und zeigen die Live-Abfahrten an der jeweiligen Haltestelle. Fahrgäste erfahren so auch von Fahrplanabweichungen oder aktuellen Störmeldungen, welche auf den DFI-Anzeigern dargestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7211
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Begrünung der Pergola/Säulenreihe zwischen Schirn und AltstadtSTOB 129.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2026, ST 1070 Betreff: Begrünung der Pergola/Säulenreihe zwischen Schirn und Altstadt Vorläufige Stellungnahme: Die Pergola bzw. Säulenreihe im Bereich zwischen der Schirn Kunsthalle Frankfurt und der Neuen Altstadt liegt derzeit noch im Baustellenbereich der laufenden Sanierungsmaßnahmen der Schirn. Zudem wird die Fläche aktuell im Rahmen eines World-Design-Capital-Projekts der DomRömer GmbH temporär genutzt. Vor diesem Hintergrund kann eine vertiefte Prüfung möglicher Begrünungsmaßnahmen derzeit noch nicht abschließend erfolgen. Gleichwohl lässt sich bereits festhalten, dass die baulichen und technischen Rahmenbedingungen in diesem Bereich besondere Herausforderungen mit sich bringen: · Eine klassische Erdbepflanzung ist aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht möglich. · Versorgungsanschlüsse, beispielsweise für eine Bewässerung, sind aktuell nicht vorhanden. · Die Konstruktion der Säulenreihe ist so ausgeführt, dass Eingriffe wie Bohrungen nicht möglich sind. · Auch statische Aspekte sind bei möglichen zusätzlichen Lasten zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund kämen eher Begrünungslösungen über Pflanzkübel in Betracht. Diese müssten jedoch sorgfältig geplant werden, insbesondere im Hinblick auf die Pflege, geeignete Befestigungen für Kletterpflanzen sowie den Schutz der vorhandenen Bausubstanz. Darüber hinaus ist bei der Prüfung möglicher Begrünungsmaßnahmen auch der besondere städtebauliche Kontext zu berücksichtigen. Die Neue Altstadt in Frankfurt am Main ist durch eine dichte, bewusst gestaltete städtische Struktur geprägt. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Aspekte zu beachten: · der vorhandene Straßenquerschnitt, insbesondere im Hinblick auf Flucht- und Rettungswege sowie Andienungsmöglichkeiten, · die funktionierende Regenwasserentwässerung in diesem Bereich, · die unterhalb des Straßenniveaus befindlichen baulichen Anlagen (Unterbauten), · sowie vorhandene Entlüftungsöffnungen in der Wand unterhalb der Pergola. Die Begrünung der bestehenden Pergola bzw. Säulenreihe zwischen Schirn und Altstadt durch klimagerechte Kletterpflanzen und geeignete Grünstrukturen kann zur Verschattung beitragen, Verdunstungseffekte erzeugen und damit das Mikroklima sowie die Aufenthaltsqualität im stark versiegelten Stadtraum verbessern. Zugleich wäre eine Begrünung jedoch mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden. Neben der technischen Umsetzung betrifft dies insbesondere die dauerhaft notwendige Pflege (z.B. Bewässerung, Rückschnitt, Austausch von Pflanzen sowie Reinigung der Flächen). Eine Kooperation mit angrenzenden Gewerbetreibenden wäre für die Pflege und Bewässerung eine denkbare Lösung. Für eine mögliche Umsetzung wären im weiteren Verlauf noch verschiedene Fragen zu klären, unter anderem: · organisatorische Zuständigkeiten, · technische Realisierbarkeit, · sowie die damit verbundenen Kosten. Für Planung und Umsetzung der Begrünungsmaßnahme können gegebenenfalls Fördermittel aus den Klimaprogrammen der Stadt Frankfurt genutzt werden. Für Fachfragen stehen hierfür das Grünflächenamt und das Klimareferat gerne zur Verfügung. Für den Fall, dass Entsiegelungen und Neubegrünungen durch private Initiativen vorgenommen würden, können Fördermittel von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten im Rahmen des Förderprogramms "Klimabonus" beantragt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7962
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Generalverkehrsplan für Bergen-EnkheimOFOB 1625.06.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2026, OF 20/16 Betreff: Generalverkehrsplan für Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für den Stadtteil Bergen-Enkheim einen umfassenden Generalverkehrsplan (GVP) zu erstellen und dessen schrittweise Umsetzung einzuleiten. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Analyse der aktuellen Verkehrssituation - Verkehrsaufkommen (PKW, LKW, ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) - Identifikation von Engpässen und Gefahrenstellen insbesondere bei Einbahnstraßen und schmalen Straßen - Kontrolle der Freigabe von Radverkehr in Gegenrichtung in mit Zeichen 220 beschilderten Einbahnstraßen 2. Prognose der zukünftigen Verkehrssituation - Verkehrsaufkommen (PKW, LKW, ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) im Ortsbezirk - Verkehrsaufkommen im Hinblick auf Staus im Riederwaldtunnel 3. Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) - Verbesserung der Busverbindungen innerhalb des Stadtteils - Prüfung einer besseren Schienenanbindung des Ortsteils Bergen - Prüfung einer besseren Schienenanbindung des Reidbades in Enkheim - Optimierung der Umsteigeverbindungen an der Endstation Enkheim 4. Förderung des Rad- und Fußverkehrs - Ausbau sicherer und durchgängiger Radwege - Verbesserung der Fußwege und Barrierefreiheit - Schaffung sicherer Querungsmöglichkeiten 5. Verkehrsberuhigung und Reduzierung des Individualverkehrs - Einführung bzw. Ausweitung von Tempo-30-Zonen - Maßnahmen gegen Durchgangsverkehr auch im Hinblick auf den Riederwaldtunnel - Prüfung von Park-&-Ride-Konzepten - Prüfung der Umwandlung der Marktstraße in eine Fußgängerzone mit Außengastronomie - Prüfung zur Einführung von Rotblitzern an Fußgängerampeln wie z.B. Vilbeler Landstr./ Ecke Nordring - Prüfung zur Einführung von Geschwindigkeitsblitzern an sämtlichen Aus- und Einfallstraßen wie z.B. Nordring Höhe Hausnummer 99, Marktstraße Ecke Karl- Wessentdorfstr., Borsigallee Höhe Hessencenter - Besonderer Schutz von Kindern auf den Schulwegen 6. Nachhaltige Mobilitätslösungen - Förderung von Bike- Carsharing-Angeboten - Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität - Integration in die Klimaschutzstrategie der Stadt Begründung: Als Randbezirk der Mainmetropole Frankfurt am Main, bildet Bergen-Enkheim ein wesentliches Einfallstor der angrenzenden nordöstlichen Region. Dieses führt in der aktuellen Verkehrssituation in Bergen-Enkheim zu einer hohen Belastung des motorisierten Individualverkehrs. Gleichzeitig ist Bergen-Enkheim als Randbezirk durch Defizite im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs geprägt. Die schon 1975/ 1976 im Grenzänderungsvertrag ausgehandelte Verlängerungen der U-Bahn Linien U4 nach Bergen-Ost und U7 ans Riedbad wurden bislang, auch 50 Jahre nach Inkrafttreten des Vertrages, nicht umgesetzt. Insbesondere der Ortsteil Bergen verfügt über keine direkte Schienenanbindung und ist stark vom Busverkehr abhängig. Dies führt zu verlängerten Fahrzeiten, eingeschränkter Mobilität und einer erhöhten Verkehrsbelastung innerhalb der Wohngebiete, insbesondere der Anwohner*innen auf den Grundnetzstraßen. Ein integrierter Generalverkehrsplan ist erforderlich, um: - die Mobilität im Stadtteil nachhaltig zu verbessern, - die Verkehrssicherheit zu erhöhen, - die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu steigern, - und die klimapolitischen Ziele der Stadt Frankfurt zu unterstützen. Nur durch eine ganzheitliche Planung aller Verkehrsträger kann eine zukunftsfähige Verkehrsentwicklung für Bergen-Enkheim gewährleistet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 18.08.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 418 2026 Die Vorlage OF 20/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme bei Abwesenheit 1 CDU
OFOB 16Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main hier: Vergabe der 3-Jahresförderung für den Förderzeitraum ab 01.01.2027NR22.06.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2026, NR 23 Betreff: Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main hier: Vergabe der 3-Jahresförderung für den Förderzeitraum ab 01.01.2027 Die Stadtverordnetenversammlung möge unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen die M 82/26 beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt am Main bekennt sich dazu, die freie Theaterszene als wesentlichen Bestandteil der kulturellen Vielfalt und des Kulturstandorts Frankfurt zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die Förderung ist dabei so auszugestalten, dass sie nicht nur bestehende Strukturen absichert, sondern neue Entwicklungen ermöglicht. Ziel ist eine wirkungsorientierte Kulturförderung, die den transparenten und effizienten Einsatz öffentlicher Mittel sicherstellt und die nachhaltige Entwicklung kultureller Angebote unterstützt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der angekündigten Neufassung der Theaterförderrichtlinien die neuen Förderverfahren für Ensembles, Spielstätten und Infrastrukturen auf der Grundlage nachvollziehbarer, vergleichbarer und transparent kommunizierter Kriterien umzusetzen. Dabei sind insbesondere künstlerische Qualität, öffentliche Resonanz, Zielgruppenerreichung, Nachwuchsförderung, aber auch solide Finanzplanung und der Anteil eigenerwirtschafteter Mittel angemessen und nachvollziehbar zu berücksichtigen. Es ist offenzulegen, wie vor dem Hintergrund begrenzter Mittel Priorisierungsentscheidungen getroffen werden. 3. Es ist sicherzustellen, dass dem zuständigen Ausschuss und der Stadtverordnetenversammlung regelmäßig über die Wirkung der Förderung berichtet wird. Diese Berichte sollen insbesondere Angaben zu Zielerreichung, Besucherentwicklung, Vermittlungsaktivitäten, Nutzungsauslastung, Kooperationen, Unterstützung seitens anderer öffentlicher Stellen nach Art und Umfang (z.B. Land, Bund, öffentliche Stiftungen), Drittmittelakquise, Eigenwirtschaftlichkeit und etwaigem Anpassungsbedarf der Förderstruktur enthalten. 4. Der Magistrat wird aufgefordert darzulegen, wie die mit der neuen Förderlogik verbundenen Verwaltungs-, Beratungs- und Entscheidungsprozesse ausgestaltet werden. Zusätzlicher bürokratischer Aufwand muss auf das notwendige Maß begrenzt bleiben. Ziel muss eine schlanke, verlässliche und praxistaugliche Förderpraxis sein, die kulturelle Wirkung vor Verfahrensausweitung stellt. Verfahren müssen standardisiert, digitalisiert und zeitlich gestrafft werden. 5. Der Magistrat wird aufgefordert darzulegen, wie freie Ensembles, Spielstätten und Infrastrukturen bei der Erschließung ergänzender Finanzierungsquellen unterstützt werden können, z.B. Sponsoring, Drittmittel, Netzwerke sowie weitere Formen eigenerwirtschafteter Einnahmen. Ziel ist es, die finanzielle Basis der freien Szene zu verbreitern und den Anteil nichtstädtischer Finanzierung perspektivisch zu erhöhen. Begründung: Die Vorlage sieht die Vergabe einer 3-Jahresförderung ab 2027 vor, geht aber gleichzeitig davon aus, dass diese Förderperiode aufgrund der beabsichtigten Neufassung der Theaterförderrichtlinien voraussichtlich bereits nach einem Jahr endet. Damit wird ein zentrales Ziel der Mehrjahresförderung, nämlich Planungssicherheit für Personal, künstlerische Entwicklung und längerfristige Kooperationen, für die nächsten Jahre gerade nicht erreicht. Auch darüber hinaus fehlt es an einem verlässlichen Rahmen, da die angekündigte Reform auf sich warten lässt. Diese muss klare, verbindliche Kriterien und transparente Entscheidungsgrundlagen beinhalten. Ferner muss sie klar festlegen, wie diese Kriterien für die zuständige Stadtverordnetenversammlung überprüfbar und auswertbar werden. Darüber hinaus zeigt die erhebliche Differenz zwischen dem vom Theaterbeirat festgestellten Förderbedarf und den tatsächlich verfügbaren Mitteln, dass die strukturelle Unterfinanzierung der freien Szene weiterhin ungelöst ist. Die Lösung wird angesichts des Zustands der kommunalen Finanzen und der Belastung der Bevölkerung nicht über öffentliche Mittel zu finden sein. Neben der Absicherung der vorliegenden kommunalen Förderung müssen die Einrichtungen daher befähigt bzw. dabei unterstützt werden, externe Finanzierungsquellen zu erschließen. Bisher fehlt in den Vorschlägen des Magistrats hierzu jeglicher Ansatz. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Ingrid A. Häußler Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2026, M 82 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 23 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 21 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 23 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 82 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 18 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 21 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 23 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 39 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 12 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI 3. Sitzung des Ältestenausschusses am 27.08.2026, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 39 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 18 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 21 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 23 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 39 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Satz 1 lautet: "Für das Förderjahr 2027 wird der freien Spielstätte Theater Alte Brücke e. V., die aufgrund des Fördervorschlags für den Zeitraum 2027 bis 2029 keine Förderung mehr erhält, eine einmalige Übergangszahlung in Höhe von 11.000,- Euro gewährt." 6. Die Vorlage OA 12 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD (unter Hinweis auf den Revisionsbericht) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme unter Hinweis auf NR 23) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und FDP (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP (unter Hinweis auf NR 23) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (M 82 = Annahme unter Hinweis auf NR 18, NR 18, NR 23 und OA 12 = Annahme, NR 21 und NR 39 = Ablehnung unter Hinweis auf NR 18) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 14 Beschluss: 1. Der Vorlage M 82 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 39 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 18 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 21 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 23 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 39 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Satz 1 lautet: "Für das Förderjahr 2027 wird der freien Spielstätte Theater Alte Brücke e. V., die aufgrund des Fördervorschlags für den Zeitraum 2027 bis 2029 keine Förderung mehr erhält, eine einmalige Übergangszahlung in Höhe von 11.000,- Euro gewährt." 6. Die Vorlage OA 12 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD (unter Hinweis auf den Revisionsbericht) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) sowie FDP (Annahme unter Hinweis auf NR 23) und BFF DFRA FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf NR 18) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (unter Hinweis auf NR 18) gegen Linke und ÖkoLinX ELF-PARTEI (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP (unter Hinweis auf NR 23), BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (unter Hinweis auf NR 18) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 247, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 § 350, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026 Aktenzeichen: 41-4
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Ankündigung, dass in der Hochstädter Straße nach Abbiegen, in Richtung Industriegebiet (also Pfeil nach rechts), ein Zebrastreifen folgt!OFOB 1122.06.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2026, OF 37/11 Betreff: Ankündigung, dass in der Hochstädter Straße nach Abbiegen, in Richtung Industriegebiet (also Pfeil nach rechts), ein Zebrastreifen folgt! Der Ortsbeirat möge beschließen: dass am Ende der Hochstädter Straße in Richtung Leonhardsgasse, (siehe Erläuterung Betreff) ein Hinweisschild zu montieren ist, dass nach Abbiegen aus der Hochstädter Straße raus, in Richtung Industriegebiet, direkt ein Zebrastreifen, folgt Begründung: Direkt an der oben benannten Straßenecke, folgt nach Abbiegen ein Zebrastreifen, ohne vorheriger Ankündigung. Dieser Zebrastreifen wird insbesondere von Schulkindern genutzt und ist für die Abbieger aus der Hochstädter Straße kommend, nicht zu erkennen und wodurch das Abbiegen sehr gefährlich wird, da nicht einsehbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 459 2026 Die Vorlage OF 37/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fahrradbügel in der Straße Am Seckbacher PreulOFOB 1122.06.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2026, OF 38/11 Betreff: Fahrradbügel in der Straße Am Seckbacher Preul Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob im oberen Teil der kleinen Straße Am Seckbacher Preul, von der Hochstädter Straße aus, die Möglichkeit besteht, Fahrradbügel zu montieren. Begründung: Genau gegenüber der Zentgrafenschule befindet sich der Weg "Zum Seckbacher Preul", der von Schülern, Lehrer und Eltern zum Abstellen der Fahrräder einlädt und regelmäßig genutzt wird. Da es dort keine "offizielle" Abstellfläche für Fahrräder gibt, wird der Weg zugestellt und behindert die Benutzer/ Spaziergänger etc. bei der Nutzung des Weges. Deshalb wäre es sinnvoll, Fahrradbügel zu montieren, um das Kreuz- und Querparken zu verhindern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 460 2026 Die Vorlage OF 38/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.